SPD fordert neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Autorin:
Heike Bohnes,
Chefredakteurin von Demenz: Pflege und Betreuung zuhause

Am 29.01. 2009 wurden im Abschlussbericht des „Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und das zugehörige Begutachtungsinstrument vorgestellt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegrifft soll sich stärker an den Bedürfnissen des Hilfebedürftigen orientieren. Die bisherige Ausrichtung auf rein körperbezogene Hilfeleistungen soll damit überwunden werden und auf diese Weise auch dem Teilhabeanspruch pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen werden. Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sollen besser berücksichtigt werden.

Das neue Begutachtungsinstrument (NBA) orientiert sich am Selbstständigkeitsgrad des Hilfebedürftigen statt an seinen Defiziten oder seinem Unvermögen. Das soll eine ganzheitliche Wahrnehmung des Pflegebedürftigen ermöglichen.

Die SPD beantragt aktuell im Bundestag, dass die Bundesregierung, die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch umsetzt.
Angekündigt wurde von der Koalition, dass der vom Beirat erarbeitete Vorschlag bei der neuen Gestaltung der Pflegeversicherung und auch im Zusammenhang mit anderen Leistungssystemen überprüft werden soll.

Die SPD stellt in ihrem Antrag an die Bundesregierung fest:

  • Der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff ist im Hinblick auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr zeitgemäß.
  • Die Verwendung des Faktors „Zeit“ zur Bestimmung des Hilfebedarfs ist nicht mehr sachgerecht.
  • Die Pflegestufen berücksichtigen bei der Begutachtung nicht die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen.

Die Bundesregierung wird von der SPD aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Implementierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorzulegen.

Warum so ein wichtiger Antrag gerade in der Sommerpause gestellt wird, ist uns unverständlich. Aber Sommerloch hin oder her: es bleibt zu befürchten, dass eine kostenneutrale Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht möglich sein wird. Wie diese Kosten in Milliardenhöhe aufgebracht werden sollen oder können, weiß natürlich auch niemand so genau.
Zu erwarten ist daher, dass Herr Rösler auch hier so kreativ vorgehen wird, wie bei der Gesundheitsreform: Leistungen kürzen und Beiträge erhöhen. Wir glauben nicht, dass das den Pflegebedürftigen – trotz 5 Pflegegraden – wirklich weiter helfen wird.

Hinweis: Den Antrag der SPD können Sie unter diesem Link herunterladen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702480.pdf

 

Autorin: Heike Bohnes, Chefredakteurin von "Demenz: Pflege und Betreuung zuhause".

 


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