Wie Sie rechtssicher Medikamente verabreichen

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Die medikamentöse Therapie auf Anordnung des Arztes ist ein wichtiger Bestandteil der professionellen Pflege. Insbesondere im Umgang mit der Bedarfsmedikation der Bewohner ist die Professionalität Ihrer Pflegefachkräfte gefragt. Wichtig ist für eine sachgerechte Durchführung der Medikamentengabe, dass die Dokumentation der ärztlichen Anordnung ordnungsgemäß und eindeutig ist. Wir geben Ihnen 6 nützliche Regeln an die Hand, die Sie bei der Medikamentengabe beachten sollten.
Informieren Sie sich noch umfassender zum Thema Medikamente in der Pflege in "Stationäre Pflege aktuell".
Nutzen Sie für das Richten der Medikamente das 4-Augen-Prinzip. Das heißt, die Medikamente werden immer durch eine andere Person kontrolliert. Diese Kontrolle sollten Sie nachweislich dokumentieren. Bei der Bedarfsgabe sollten Ihre Mitarbeiter sorgfältig prüfen, ob die Gabe angemessen ist. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter deshalb, im Zweifelsfall lieber ein 2. Mal nachzuschauen und bei Unklarheiten nachzufragen. So viel Zeit hat man gewöhnlich. Hilfreich ist auch, die folgenden 6 Regeln bei der Medikamentengabe zu beachten:
- Richtiger Bewohner?
- Richtiges Medikament / richtiger Wirkstoff?
- Richtige Form?
- Richtige Dosis?
- Richtige Zeit?
- Richtige Dokumentation?
Verantwortlichkeiten im Rahmen der Medikamentengabe
Der verordnende Arzt trägt für die Gabe der Medikamente die Anordnungsverantwortung. Damit ist er für die richtige Anordnung der Medikamente und deren Gabe verantwortlich. Die Gabe des Medikamentes delegiert er an qualifizierte Personen. Im Pflegeheim, wo Sie professionelle Pflege anbieten, heißt dies, dass nur die Pflegefachkraft Medikamente auf Anordnung des Arztes verabreichen darf. Die Fachkraft ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung auch sach- und fachgerecht erfolgt. Ihre Pflegefachkräfte tragen somit im Rahmen der Medikamentengabe die so genannte Durchführungsverantwortung.
Hinweis: Für Sie erkennbare Fehler bei der Anordnung von Medikamenten dürfen Sie nicht ignorieren. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Anordnung sollten Sie immer Rücksprache mit dem Arzt halten.
Wichtig ist die ordnungsgemäße schriftliche Anordnung
Sie können das Fehlerrisiko bei der Medikamentengabe durch eine sorgfältige Überprüfung der schriftlichen Anordnung des Arztes minimieren. Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, die schriftlichen Medikamentenanordnungen in Ihrer Pflegedokumentation mit dem Test auf dieser Seite zu überprüfen.
Bei telefonischen Absprachen mit dem Arzt sollten Ihre Mitarbeiter nach der Regel „vorlesen und genehmigen lassen“ vorgehen. Gut ist, wenn ein 2. Mitarbeiter zuhört. Dokumentieren Sie dieses Vorgehen. Der Arzt sollte dann so bald wie möglich die Anordnung persönlich abzeichnen.
Test:
Überprüfen Sie die schriftlichen Medikamentenanordnungen in Ihrer Praxis auf Rechtssicherheit
| Ja | Nein |
Ist dokumentiert, wer das Medikament angeordnet hat (Name des Arztes, Handzeichen)? | | |
Steht die Anordnung in der individuellen Pflegedokumentation? | | |
Ist nachvollziehbar, wann und ab wann das Medikament angeordnet wurde? | | |
Können Sie den Medikamentennamen und die Dosierung gut lesen? | | |
Ist dokumentiert, wie das Medikament dosiert werden soll? | | |
Die Dosierung ist eindeutig dokumentiert, wenn vermerkt ist, in welcher Einzeldosierung (Menge) das Medikament verabreicht werden soll. | | |
Ist die Häufigkeit und sind die Zeiten, in welchem Abstand das Medikament gegeben werden soll, dokumentiert? | | |
Ist dokumentiert, wie das Medikament verabreicht werden soll, z. B. oral, subkutan (s.c.) oder transdermal? | | |
Ist dokumentiert, wie oft und in welcher Höchstdosierung Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bedarfsmedikation geben dürfen? | | |
Wissen Sie bei der Bedarfsmedikation, wann Sie die nächste Gabe anschließen dürfen, falls die Erstgabe nicht geholfen hat? | | |
Das zeitliche Intervall, wann die Bedarfsmedikation erneut verabreicht wird, kann z. B. alle 30 Minuten sein. | | |
Ist in der Dokumentation beschrieben, bei welchen Symptomen Sie eine bestimmte Bedarfsmedikation verabreichen dürfen? | | |
Es muss beschrieben sein, bei welchen Symptomen das Medikament gegeben werden darf, also die genaue Beschreibung der Bedarfssituation, z. B. bei Fieber oder hohem Blutdruck die genauen Werte. | | |
Ist in der Pflegedokumentation klar erkennbar, dass und wann ein Medikament abgesetzt wurde? | | |
Wurde die Anordnung mit einem dokumentenechten Stift geschrieben? | | |
Ist die Gabe der Medikamente in der Dokumentation nachvollziehbar? | | |
Auswertung: Wenn ein Kriterium des Tests in einer Dokumentation nicht erfüllt ist, sollten Sie mit dem verordnenden Arzt sprechen. Dokumentieren Sie schon diese Kontaktaufnahme im Pflegebericht. Korrekturen bzw. Änderungen des Arztes sollten Sie sich per Fax zusenden und bestätigen lassen.
In "Stationäre Pflege aktuell" finden Sie noch mehr Tipps und Tests zum Thema Medikamente in der Pflege.
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