Dienstplan anhand der Pflegestufe gestalten

Dienstplan gestalten mit Hilfe der Pflegestufen

Die jeweilige Pflegestufe Ihrer Bewohner kann für Sie ein wichtiges Instrument zur effektiven Gestaltung des Dienstplans sein. Dazu müssen Sie wissen, welcher Zeitkorridor Ihnen mit der jeweiligen Pflegestufe für die Pflege und Betreuung zur Verfügung steht. Gemäß dem 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat Ihr Bewohner Anspruch auf eine jeweilige Pflegestufe, wenn er für die einzelnen Pflegemaßnahmen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr Hilfe benötigt. Das bedeutet in den einzelnen Pflegestufen:

Pflegestufe 1: Mindestens 90 Minuten Versorgung, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2: Mindestens 3 Stunden Versorgung, wobei mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 3: Mindestens 5 Stunden Versorgung, auch in der Nacht, wobei mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Mehr Informationen zu Dienstplan in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

Zeitkorridore beachten wenn man einen Dienstplan erstellt

Die Pflegeversicherung hat zur besseren Orientierung im Rahmen der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit Zeitkorridore festgelegt und die einzelnen Pflegemaßnahmen mit Richtzeiten unterlegt. Es handelt sich hierbei um die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ausgehandelten Zeitkorridore (Zeitorientierungswerte).

Fazit

Mit Hilfe der Zeitorientierungswerte können Sie als Pflegefachkraft grob berechnen, welcher Pflegestufe Ihr Bewohner zugeordnet werden könnte. Bei einer Pflegestufenprüfung des MDK wird der Hilfebedarf detailliert berechnet, wobei sich der Gutachter meist an der Ausführung in der Pflegeplanung orientiert. Ihr Berechnungsergebnis kann von dem des MDK abweichen. Die Hilfebedarfe entnehmen Sie bitte Ihren Pflegeverträgen des jeweiligen Bundeslandes.

 

Pflegezeit in den Dienstplan miteinrechnen

Wenn die Pflege aufwändiger wird, benötigen Ihre Mitarbeiter mehr Zeit. Daher liegt es nahe, die Besetzung und den Dienstplan nicht „nach Gefühl“, sondern nach berechneten Zeitwerten vorzunehmen. Die folgende Berechnung basiert lediglich auf Richtwerten und ist nicht verbindlich. Sie können auf diese Weise ausrechnen, ob im Dienstplan eine offensichtliche Überlastung Ihrer Mitarbeiter gegeben ist oder ob die Besetzung einer Station zu hoch ist.

Beispielsrechnung für einen Dienstplan

Wohnbereich „Frühling“ beherbergt 10 Bewohner mit folgenden Pflegestufen:

In Pflegestufe 1 befinden sich 3 Bewohner, in Pflegestufe 2 befinden sich 5 Bewohner und in Pflegestufe 3 befinden sich 2 Bewohner.

Somit ergibt sich folgende Formel zu Berechnung:
Pflegestufe 1:           3 Bewohner á   90 Min. Pflegezeit    (=270 Min.)
Pflegestufe 2:        + 5 Bewohner á 180 Min. Pflegezeit    (=900 Min.)
Pflegestufe 3:        + 2 Bewohner á 300 Min. Pflegezeit    (=600 Min)

Die Pflegezeit für 24 Stunden beträgt für diese Station: 1770 Pflegeminuten, das entspricht 29,5 h.
Da die Mitarbeiter nach Dienstplan 8 Stunden täglich arbeiten, sind die ermittelten Werte durch diese Arbeitszeit zu dividieren. Das Ergebnis zeigt, dass im Dienstplan für 24 Stunden auf dieser Station rein rechnerisch 3,69 Mitarbeiter zur Verfügung stehen müssen, um die Pflege laut Pflegestufen sicherzustellen.
Sie können zusätzliche Feinberechnungen für den Dienstplan anstellen, denn es wird tagsüber eine andere Besetzung benötigt als nachts. Hinzu kommen Abzüge für eine Ergotherapeutin, die Sie fest eingestellt haben.

Fazit

Mit einer Berechnung haben Sie stets im Blick, ob Sie im Dienstplan ausreichend oder sogar zu viele Mitarbeiter auf einer Station eingeplant haben.

Mehr Informationen zu Dienstplan in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

Weitere Informationen

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