Zeitarbeit – Lassen Sie sich von Personalausfällen nicht unvorbereitet überraschen

Zeitarbeitsunternehmen und Leihpflegekräfte

© Michael Röhrich - Fotolia.com

Sie kennen das sicher auch: Nichts verübelt einem den Tag mehr als plötzliche Krankheitsausfälle mehrerer Pflegekräfte, z. B. wegen einer grassierenden Magen-Darm oder Grippe-Infektion. Nicht immer können Sie den Personalausfall dann über Ihre Aushilfen abdecken. In solchen Situationen bieten Ihnen Zeitarbeitsfirmen mit ihren flexiblen Mitarbeitern ein sinnvolles Instrument, mit dem Sie Ihr Personalproblem schnell und effektiv lösen können. Aber es ist gar nicht so einfach, das passende Zeitarbeitsunternehmen zu finden. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Alle Informationen zum Thema Zeitarbeitsunternehmen und Leihpflegekräfte finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

Wenn Sie einen Zeitarbeitnehmer in Ihrer Einrichtung als Pflegekraft buchen, erwarten Sie, dass dieser die von Ihnen gewünschten Leistungen auch in der gewünschten Form erbringt. Außerdem müssen Sie bedenken, dass diese Pflegekraft Zugang zu Informationen erhält, die dem Datenschutz unterliegen. Sie müssen dem externen Mitarbeiter also in persönlicher und fachlicher Hinsicht vertrauen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit einem Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten, das diese Anforderungen mit seinen Mitarbeitern erfüllt. Achten Sie daher darauf, dass ein Zeitarbeitsunternehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen, alle Kriterien der hier aufgeführten Checkliste erfüllt.

Tipp: Eine seriöse Firma, die Ihnen Arbeitnehmer überlässt, wird auf Ihre Nachfragen freundlich und informationsbereit reagieren.

Diese Vorteile haben Sie durch Leihpflegekräfte

Leihpflegekräfte sind schnell einsetzbar und stehen zumeist von einem auf den anderen Tag zur Verfügung. In der Regel verfügen sie über ein vielfältiges Einsatzspektrum und sind in der Lage, sich schnell an neue Situationen anzupassen. Für Sie sind diese Arbeitskräfte kostenmäßig gut kalkulierbar, denn Sie bezahlen nur die geleisteten Arbeitsstunden. Teure Lohnnebenkosten trägt der Verleiher. Er ist Arbeitgeber der Leihkraft und sorgt auch für Ersatz, wenn sie krankheitsbedingt ausfällt. Zudem haben Sie einen geringen Organisationsaufwand, denn Sie müssen keine Personalakte führen und keine Lohnabrechnungen erstellen. Sie kontrollieren lediglich die geleistete Arbeit.

Tipp: Lassen Sie sich eine Kopie des Qualifikationsnachweises aushändigen, damit Sie z. B. bei unangemeldeten Kontrollen durch die Heimaufsicht oder den MDK die notwendigen Belege vorlegen können.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter

Damit Ihr externer Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung gute Arbeit leisten kann, muss er in das jeweilige Team integriert werden. Eine Grundvoraussetzung ist dafür, dass Ihre internen Mitarbeiter den externen Kollegen akzeptieren. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter deshalb möglichst früh, dass und warum Sie Leihpflegekräfte bei akuten Personalengpässen einsetzen wollen.

Achten Sie auf die Vertragsgestaltung des Entleihers

Wenn Sie mit einem Personaldienstleister einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abschließen, achten Sie darauf, dass dieser über die in der Checkliste aufgeführten Mindestangaben verfügt.

Tipp: Fordern Sie schon vor akuten Personalengpässen Angebote von Zeitarbeitsfirmen an. So stehen Sie nicht unter Druck, wenn Sie einen oder mehrere Leihpflegekräfte benötigen.

Checkliste:

Diese Kriterien muss ein Zeitarbeitsunternehmen erfüllen

  • Das Unternehmen verfügt über die gültige Genehmigung der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung.
  • Der Personaldienstleister verfügt über eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherungsträger.
  • Der Anbieter ist schon länger in Ihrem Arbeitsbereich tätig – mindestens 3 Jahre.
  • Die Zeitarbeitsfirma kann glaubhafte Referenzen vorlegen.
  • Das Unternehmen wendet einen der gängigen Tarifverträge an und hält sich daran.
  • Ihr Ansprechpartner bei dem Personaldienstleister kann konkrete Angaben zur Qualifikation und zu den Fertigkeiten der Leihpflegekraft machen und diese belegen.
  • Das Büro des Unternehmens ist regelmäßig besetzt, so dass Sie bei Fragen oder Problemen Ihren Ansprechpartner problemlos erreichen können.
  • Der Anbieter räumt dem Arbeitsschutz bei der Auftragsabwicklung einen besonderen Stellenwert ein.
  • Ihr Ansprechpartner bei der Leihfirma legt Wert darauf, dass Sie ihm ein genaues Anforderungsprofil nennen, damit er die richtige Arbeitskraft auswählen kann.

Checkliste:

Mindestanforderungen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

  • Name und Anschrift des Verleihers sind angegeben.
  • Es besteht ein Hinweis auf die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
  • Name und Sozialversicherungsnummer der Leihpflegekraft sind angegeben.
  • Tätigkeit, Qualifikation und Einsatzort der Leihpflegekraft sind beschrieben.
  • Die fachliche Weisungsbefugnis gegenüber der Leihpflegekraft wird auf den Entleiher übertragen.
  • Der Stundensatz, Angaben zur Berechnung von Überstunden, Nachtschicht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen oder deren Ausschluss sind vereinbart.
  • Vereinbarungen zur Arbeitskleidung und Arbeitssicherheit sind angegeben.

In "Stationäre Pflege aktuell" finden Sie noch mehr Checklisten zum Thema Zeitarbeitsunternehmen und Leihpflegekräfte.

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