Stationäre Pflege

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Wenn Mitarbeiter langzeiterkrankt waren, ist es Ihre Pflicht, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie Sie die Durchführung des BEM nachweisen können.

 

Die Taktik der Krankenkassen, Pflegeheime auf Schadensersatz bei Krankenhausaufenthalten zu verklagen, häuft sich. Damit Sie Schadensersatzansprüche erfolgreich verhindern können, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die es für Sie bereits im Vorfeld zu beachten gibt.

 

Diese Aussage streben Sie als Heimleiter sicher für Ihre Einrichtung an. Mit einem guten Ruf wird gut über Sie gesprochen. Hier erfahren Sie 6 Tipps, wie Sie ein positives Image pflegen können.

 

In der Pflege bleibt wenig Zeit, um sich kennen zu lernen. Um diese geringe Zeit optimal zu nutzen, bietet sich ein persönlicher Vorstellungsbogen an. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.

 

Vor dem Heimeinzug wurden viele Ihrer Heimbewohner von Angehörigen gepflegt. Dies kann in der Beziehung Ihrer Mitarbeiter zu den Angehörigen zu Problemen führen. 10 Tipps helfen Ihren Mitarbeitern, misstrauische Angehörige zu verstehen und mit ihnen umzugehen.

 

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