Bundestag verabschiedet Familienpflegezeit

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Der Bundestag hat das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen. Es kann somit zum 01.01.2012 in Kraft treten. „Mit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für die Pflege nehmen ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren”, so Schröder.
Mit den Regelungen des Gesetzes haben Beschäftigte, die Angehörige pflegen, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren auf maximal 15 Stunden zu reduzieren. Wird in der Pflegephase so die Arbeitszeit von 100 auf 50 % reduziert, bekommt der Arbeitnehmer weiterhin 75 % seines letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er nach der Pflegezeit wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin 75 % seines Gehalts – und zwar so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Experten bemängeln am Gesetz den fehlenden Rechtsanspruch. So kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er seinen Mitarbeitern die Familienpflegezeit anbietet oder nicht. Außerdem wird kritisiert, dass es eine zeitliche Begrenzung von 2 Jahren gibt – letztendlich dauert eine Pflegezeit mitunter mehr als 5 Jahre. Abgesehen davon, haben pflegende Angehörige auch keine finanziellen Vorteile. Im Gegenteil: Sie müssen unter Umständen 4 Jahre lang auf ein Viertel ihres Gehalts verzichten. Bleibt abzuwarten, ob die anstehende Pflegereform wirklich Erleichterungen für pflegende Angehörige bringt.
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