Beachten Sie diese Mindestanforderungen an Ihr Hygienemanagement

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Weswegen ist ein funktionierendes Hygienemanagement überhaupt notwendig? Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zu hygienischem Handeln animieren, können Sie die Erhaltung und Pflege der Gesundheit aller – also sowohl der Pflegekunden wie auch der Mitarbeiter – gewährleisten. Damit schützen Sie sie z. B. vor übertragbaren Krankheiten, Infektionen werden rechtzeitig erkannt und deren Weiterverbreitung eingedämmt oder gar verhindert. Darüber hinaus besteht für Sie eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung eines Hygienemanagements. Diese ergibt sich aus:
- §§ 112–120 Sozialgesetzbuch XI,
- § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz,
- § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
- sowie dem Medizinproduktegesetz.
Der MDK konkretisiert die Anforderungen an das Hygienemanagement einer Pflegeeinrichtung. Demnach sollten Sie die folgenden Vorgaben in der Umsetzung Ihres Hygienemanagements berücksichtigen: Erstellen und implementieren Sie einen Hygieneplan. Darin sollen alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die den Schutz der Kunden und ihrer Umgebung sowie der Mitarbeiter vor unerwünschten Mikroorganismen gewährleisten, schriftlich festgehalten
werden. Außerdem soll er den Mitarbeitern als verbindliche Handlungsanleitung dienen. Dabei sollte er mindestens Angaben zur Händedesinfektion, zum Tragen von Schutzkleidung, zum Umgang mit Schmutzwäsche sowie zur Hygiene im Umgang mit Pflegehilfsmitteln bzw. der Aufbereitung von Geräten enthalten.
Checkliste
Weitere Anforderungen des MDK an Ihr Hygienemanagement
So prüft der MDK Ihr Hygienemanagement |
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Prüfkriterien | Ihr Umsetzungsstand | Notwendige Maßnahmen |
Sie verfügen über eine innerbetriebliche Verfahrensanweisung zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut. | | |
Sie verfügen über eine innerbetriebliche Verfahrensanweisung zur Reinigung sowie Ver- und Entsorgung kontagiöser oder kontaminierter Gegenstände. | | |
Die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen müssen regelmäßig überprüft werden und den Mitarbeitern bekannt sein. | | |
Erforderliche Desinfektionsmittel sind vorhanden. | | |
Den Mitarbeitern müssen in erforderlichem Umfang folgende Arbeitshilfen zur Verfügung stehen:
- Handschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Schutzkleidung
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Bei der Versorgung von Menschen mit MRSA müssen Standards und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit MRSA und zur Sicherstellung der speziellen Hygieneanforderungen vorliegen. | | |
Außerdem prüft der MDK in stationären Einrichtungen, ob der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf die Sauberkeit und Hygiene gut ist. Dazu gehören:
- optische Sauberkeit
- Geruch
- Ordnung
| | |
Lesen Sie im Fachinformationsdienst „Qualität in der Pflege”, wie Sie ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes Hygienemanagement Schritt für Schritt entwickeln und in die Praxis umsetzen können.
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