Wie Sie Ihre Mitarbeiter optimal für die MDK-Prüfung coachen

© Yuri Arcurs - Fotolia.com
Entscheidend für den Ausgang Ihrer MDK-Prüfung sind nicht allein Ihre Dokumentation und Konzepte. Mindestens genauso von Bedeutung ist, wie gut Ihre Mitarbeiter diese kennen und darstellen können. Die Schulung und Vorbereitung Ihrer Fachkräfte für die MDK-Prüfung sind daher eine lohnende Investition. Sie verbessern hiermit die MDK-Note und Ihre Pflegefachkräfte haben zusätzlich einen besseren Blick für die Dokumentation ihrer Leistungen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die 4 wichtigsten Bereiche, in denen sich Ihre Mitarbeiter gut auskennen sollten, damit Ihre Einrichtung die Prüfung mit Bravour besteht. Außerdem: Neben einer guten Vorbereitung Ihrer Mitarbeiter ist ein sicheres Auftreten wichtig.
Weitere wichtige Informationen zur Vorbereitung von MDK-Prüfungen finden Abonnenten im Fachinformationsdienst "Stationäre Pflege aktuell".
So fördern Sie in diesen Bereichen die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter: Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter ein sicheres Auftreten haben und dem Prüfer offen und auf Augenhöhe begegnen. Dies gelingt ihnen mit einem guten Vorbereitungscoaching umso besser. In diesen Teilbereichen müssen sich Ihre Mitarbeiter auskennen, um die Prüfung mit Bravour zu bestehen:
- Konzepte und Leitbilder Ihrer Einrichtung,
- Standort der wichtigsten Ordner und Informationen,
- Ihre Rechte bei einer MDK-Prüfung,
- Ablauf der Prüfung.
1. Konzepte gehören nicht in die Schublade
Führen Sie jährlich Schulungen für alle Mitarbeiter durch, oder lassen Sie sich per Protokoll nachweisen, dass diese Inhalte 1-mal pro Jahr in den Teambesprechungen der einzelnen Wohnbereiche erörtert wurden. Fügen Sie diese Informationsweitergabe Ihrem Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter hinzu. Das sind die Inhalte:
- Jedem Mitarbeiter müssen das Leitbild und die Konzeption Ihrer Einrichtung bekannt sein. Ideal wäre es natürlich, wenn Sie gleichzeitig vermitteln, an welcher Stelle Ihr Mitarbeiter in Ihrem Haus erkennen kann, dass diese Konzeption auch gelebt wird. Falls Sie neben dem Leitbild auch ein Pflegeleitbild formuliert haben, müssen Ihre Pflegemitarbeiter es sinngemäß wiedergeben können.
- Das Pflegekonzept ist Ihre gemeinsame Grundlage für die Pflegearbeit, die Sie jeden Tag leisten. Es legt das gemeinsame Verständnis von Pflege fest und ist mit Vertragsunterzeichnung in Ihrer Einrichtung verbindlich. Dies muss jedem Mitarbeiter bewusst sein. Entsprechend muss er den Inhalt Ihres Pflegekonzepts kennen.
- Ihr Hygienekonzept mit den Notfallmaßnahmen für Infektionsfälle wie MRSA oder infektiöse Durchfälle stellt Grundwissen für Ihre Mitarbeiter dar. Entscheidend ist dabei, dass sie diese Vorgaben bei einer Prüfung auch einhalten. Sichtbar ist dies z. B. bei der Händedesinfektion. Die Prüfung wird genauer ausfallen, wenn Mitarbeiter dadurch auffallen, dass sie die Händedesinfektion unsachgemäß durchführen.
- Ebenfalls ist Ihr Qualitätshandbuch handlungsleitend für Ihre Arbeit. Es kann peinlich werden, wenn Mitarbeiter nicht wissen, was darin steht, oder den Inhalt von Ihren Pflegestandards nicht kennen. Der Verweis auf einen Standard oder ein Konzept kann ein Notanker sein. Beispielsweise wenn der Prüfer verlangt, dass die Vorbereitung des Zimmers, z. B. Fenster schließen, Bewohner begrüßen, in der Pflegeplanung genannt werden soll. Bei Kenntnis der Standards können Ihre Mitarbeiter locker darauf verweisen.
2. Legen Sie feste Plätze für die benötigten Ordner fest
Neben allgemeinen Ordnern gibt es in Ihren Wohnbereichen sicherlich auch Kontrolllisten, die nicht zentral aufbewahrt sind, z. B. Temperaturkontrolle des Kühlschranks, aktuelle Handzeichenlisten, Protokolle, die von Mitarbeitern noch zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden müssen, Wochenpläne für psychosoziale Begleitung, Unterlagen Ihrer nachgeordneten Leitungen. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wo er was findet, damit die Unterlagen im Bedarfsfall griffbereit sind. Eine sinnvolle Lösung ist es daher natürlich, Unterlagen auf allen Wohnbereichen am gleichen Standort aufzubewahren. Das gilt ebenfalls für den Standort von Handbüchern.
3. Der Prüfer hat nicht immer recht
Ermuntern Sie Ihre Mitarbeiter, ihren Standpunkt immer zu vertreten, sofern sie fachliche Gründe für einen Sachverhalt anführen können. Erklären Sie ebenso, dass es bei berechtigter Kritik immer besser ist, diesen Hinweis mit einem Nicken oder einer kurzen Bestätigung des Gesagten aufzunehmen, ohne weitere Verteidigungsargumente anzuführen.
- Prägen Sie Ihren Mitarbeitern ein, dass sie sich nicht durch jede Frage aus dem Konzept bringen lassen und jeweils nur die gestellte Frage beantworten.
- Falls ein festgestellter Fehler ein Ausrutscher ist, dürfen sie das auch ruhig sagen.
- Der MDK-Mitarbeiter darf der Pflegekraft nicht verbieten, bei der Bewohnerbegutachtung anwesend zu sein, falls der Bewohner es wünscht. Trainieren Sie Ihren Mitarbeiter darauf, geschickt zu fragen, ob der Bewohner seine Anwesenheit wünscht. Im Zimmer hat der Mitarbeiter das Recht, darauf zu achten, dass der Bewohner nur die Begutachtung zulässt, die er auch tatsächlich akzeptiert.
- Sie und Ihre Mitarbeiter haben das Recht, bei der Dokumentationseinsicht der geprüften Bewohner dabei zu sein. Lassen Sie die Prüfer nicht mit Ihren einrichtungsinternen Unterlagen allein. Legen Sie das Gewünschte vor.
- Der MDK darf nicht verlangen, dass eine Eintragung an einer bestimmten Stelle in der Dokumentation zu finden ist. Falls Ihr Mitarbeiter weiß, dass etwas an einer anderen Stelle eingetragen ist und somit dokumentiert wurde, sollte er immer darauf hinweisen.
4. Ein MDK-Plan gibt Ihren Mitarbeitern Sicherheit
Möglicherweise ist keine Leitung im Haus, wenn der MDK zur Qualitätsprüfung erscheint. Mit einem konkreten Ablaufplan reagieren Ihre Mitarbeiter besonnen und ruhig. Führen Sie Trockenübungen durch. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten, so dass die im Ablaufplan beschriebenen Tätigkeiten parallel ablaufen. Erinnern Sie diese bei der Vorbereitung zusätzlich an grundsätzlich geltende Kommunikationsregeln. Betonen Sie, dass die Mitarbeiter prinzipiell nur die Fragen beantworten, die der MDK stellt, und Äußerungen unterlassen wie z. B.: „Keine Ahnung“, „Das wird ja alle nasenlang geändert“, „Papier ist geduldig“ etc.
Abonnenten des Fachinformationsdienstes "Stationäre Pflege aktuell" erhalten Informationen rund um die MDK-Prüfung sowie Vorlagen und Muster für einen konkreten Ablaufplan.
Weitere Informationen
Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:
Holen Sie sich professionellen Beistand, der Ihnen den Berufsalltag als Leitende Pflegefachkraft erleichtert. Experten helfen Ihnen bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ihrer Pflegeeinrichtung...
Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.