Neben MDK und Heimaufsicht prüft bald Medicproof

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Künftig werden ambulante wie stationäre Pflegeeinrichtungen nicht mehr nur vom MDK geprüft, sondern auch Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherung wird prüfen. Dies wurde im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes geregelt, das der Bundestag im Frühjahr 2011 verabschiedet hat.
Medicproof soll künftig 10 % der bisher vom MDK vorgenommenen Qualitätsprüfungen übernehmen. Dabei werden regionale Unterschiede berücksichtigt: Sollten in einem Bundesland mehr als 10 % der Bevölkerung bei den privaten Krankenkassen versichert sein, werden auch mehr als 10 % der Qualitätsprüfungen durch Medicproof durchgeführt. Was die Praxis erleichtern wird: MDK und Medicproof werden ihre Qualitätsprüfungen auf der Basis gemeinsamer und somit gleicher Prüfrichtlinien durchführen.
Im selben Gesetzespaket wurde auch die Vorgehensweise zur Weiterentwicklung des Pflege-TÜV geregelt. Wie Sie wissen, hagelt es seit dessen Einführung Kritik. Während Teile der Politik die angeblich zu guten Noten geißeln, haben die Verbände der Pflegeeinrichtungen stets die wenig aussagekräftigen Prüfkriterien kritisiert.
Nachdem im vergangenen November 2 private Verbände aus den Verhandlungen für eine Weiterentwicklung der Pflegetransparenzvereinbarungen ausgestiegen sind, konnte keine weitere Einigung mehr erzielt werden. Damit diese Verhandlungsblockade aufgehoben ist, wird nun eine Schiedsstelle eingerichtet, die künftig von den Vereinbarungspartnern angerufen werden kann, sofern keine Einigung erzielt wird.
Auch wenn der Weiterentwicklung des Pflege-TÜV nun nichts mehr im Wege steht, gehen Experten davon aus, dass sich vor 2012 nichts an der Prüfsystematik ändern wird.
Was sich zukünftig ändern wird und wie Sie diese Änderungen in Ihrer täglichen Praxis umsetzen, lesen Sie regelmäßig in „Qualität in der Pflege”.
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