Übertragung ärztlicher Aufgaben bald möglich?

Ärztliche Aufgaben Übertragung an Pflegefachpersonal

Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat eine Richtlinie zu § 63 (3c) Sozialgesetzbuch (SGB) V verabschiedet, die Modellversuche zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegefachpersonal gestattet. Damit wurde ermöglicht, dass Pflegefachkräfte bisher Ärzten vorbehaltene Aufgaben in der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte die Entscheidung. „Die Modelle werden nach Überzeugung des DBfK dazu beitragen, die Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern”, so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein in einer schwierigen Diskussion erreicht, die zum Teil gegen erbitterte Widerstände geführt wurde. Als Nebeneffekt wird mit dieser Entscheidung auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Attraktivitätssteigerung der Pflege erreicht. Das Profil des Heilberufs Pflege wird geschärft.” Bevor die Richtlinie allerdings in Kraft treten kann, wird sie noch im Bundesministerium für Gesundheit geprüft.

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