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Pflege-Fachartikel

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Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind laut eines aktuellen Urteils eines Sozialgerichts nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Erfahren Sie hier alle Informationen zum Thema Unfallversicherung und wann Sie Unfälle deckt.

 

Dass Sie als Arbeitgeber in der Pflege auch Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen können, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt für Sie in Ihrer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung nicht. Lesen Sie hier, was Sie bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge beachten sollten.

 

Kennen Sie die Rechte des Betriebsrats? Auch als Leiter einer Pflegeeinrichtung oder PDL kann es wichtig sein, gut über den Betriebsrat informiert zu sein.

 

Manchmal ist eine krankheitsbedingte Kündigung leider unerlässlich. Erfahren Sie hier, was Sie als PDL oder Leiter einer stationären Einrichtung tun können, um eine krankheitsbedingte Kündigung rechtssicher vorzubereiten.

 

Ist eine Mitarbeiterin schwanger, sollten Sie als Vorgesetzte(r) in der Pflege wissen, worauf Sie achten müssen. Denn Sie haben vor und nach der Entbindung Rechte und Pflichten gegenüber Ihrer Angestellten in der Schwangerschaft.

 

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