Künftig haben Sie mehr Spielraum bei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen

Rechssichere verträge bei der Anstellung in der Pflege

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Bisher konnten Sie einen Arbeitnehmer nur 1-mal sachgrundlos befristet einstellen. Hatte er schon einmal für Sie gearbeitet, konnten Sie ihn nur noch mit Sachgrund befristet, z. B. als Vertretung im Mutterschutz, oder aber unbefristet einstellen. Der Gesetzgeber verhinderte auf diese Weise sogenannte Kettenbefristungen. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 06.04.2011 (Az.: 7 AZR 716/09) eröffnet Ihnen als Arbeitgeber nun einen neuen Spielraum.

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Der Fall

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Darauf bezog sich eine Lehrerin und verlangte, dass ihr sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag in eine unbefristete Beschäftigung umzuwandeln sei. Ihr Argument: Sie hatte bereits 6 Jahre vorher als studentische Hilfskraft für denselben Arbeitgeber gearbeitet. Doch ihre Entfristungsklage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg.

Die Begründung der Richter

Das rigorose „Zuvor-Beschäftigungsverbot“ des TzBfG soll Missbrauch verhindern und Befristungsketten unterbinden. Lange Zeit zurückliegende frühere Beschäftigungen führen aber typischerweise nicht zu Ketten. Dagegen kann in diesen Fällen das totale Verbot einer Zuvor-Beschäftigung bewirken, dass Einstellungen verhindert werden. So entschieden die Richter, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Befristungskette nicht mehr besteht, wenn zwischen Ende der Vorbeschäftigung und der neuen, kalendermäßig befristeten Beschäftigung mindestens 3 Jahre liegen.

Sichern Sie sich ab

Auch wenn dieses Urteil nur noch Ihre Arbeitsverträge der letzten 3 Jahre betrifft: Es ist mühsam, die Personalakten dahingehend zu durchforsten, ob ein Bewerber schon einmal bei Ihnen beschäftigt war oder nicht. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es dabei zu Fehlern kommt. Dann könnte es Ihnen passieren, dass ein sachgrundlos befristet eingestellter Mitarbeiter plötzlich einen unbefristeten Vertrag von Ihnen verlangt. Sie entgehen diesen Mühen und Gefahren, wenn Sie den Mitarbeiter vor der Einstellung erklären lassen, dass er in den letzten 3 Jahren in keinem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stand. Einen Mustertext finden Sie unten.

3 Verlängerungen sind weiterhin möglich

Nicht betroffen von dem oben genannten Urteil ist diese Regelung: Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist nur über eine Dauer von 2 Jahren möglich. Während dieser 2 Jahre können die Vertragspartner einen solchen Arbeitsvertrag 3-mal verlängern.

Beispiel: 3 Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
Sie schließen einen befristeten sachgrundlosen Arbeitsvertrag für 4 Monate. Vor Ablauf dieser Zeit verlängern Sie ihn um weitere 8 Monate (1. Verlängerung). Im 12. Monat der Beschäftigung verlängern Sie noch einmal um 3 Monate (2. Verlängerung). In der Summe dauert das sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis nun 15 Monate. Um den vollen Zeitraum von 2 Jahren auszuschöpfen, könnten Sie nun vor Ablauf der 2. Verlängerung noch einmal
um 9 Monate verlängern (3. Verlängerung).

Die gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG gilt nach wie vor, aber eben neuerdings auch alle 3 Jahre erneut.

Hinweis:  Arbeitsverträge können Sie wirksam nur schriftlich befristen. Vereinbaren Sie eine Befristung nur mündlich, so ist sie unwirksam. Die Folge: Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Verschicken Sie von Ihnen unterzeichnete Arbeitsverträge, so achten Sie auf das Anschreiben. Manchmal bekommen Sie den unterschriebenen Vertrag erst nach Arbeitsbeginn zurück. Mit dem Text: „Der Abschluss dieses befristeten Arbeitsvertrages ist von der Rückgabe eines von Ihnen unterzeichneten Exemplars abhängig“ kann sich der Neue dann nicht auf einen mündlichen unbefristeten Vertrag berufen. Denn Sie haben Ihr Angebot auf einen befristeten Vertrag von seiner Unterschrift abhängig gemacht.

Mustertext:

Erklärung über Vorbeschäftigungen

In der Zeit zwischen dem 31.07.2009 und dem 31.07.2011 stand ich an keinem Tag in einem Arbeitsverhältnis zu der Abendsonne Seniorenzentrum gGmbH, München, Musterstraße 11.

München, 01.08.2011 ……………………..(Manuela Markwarth)

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