Mitbestimmungsrechte nach BetrVG | Beispiel: |
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. | Sie wollen Wohngruppen verändern oder die Regel einführen, dass sich alle Mitarbeiter am Arbeitsplatz siezen sollen. |
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. | Wenn Sie Dienstzeiten verändern oder Pausen während einzelner Dienstzeiten verkürzen oder verlängern. |
Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. | Die verkürzten Dienstzeiten für ein halbes Jahr zum Abbau von Mehrarbeit oder Überstunden. |
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird. | Sie wollen eine verbindliche Urlaubsregelung erstellen, die für alle Mitarbeiter nur eine bestimmte Wochenzahl in den Sommermonaten festlegt oder vorgibt, dass jeder Mitarbeiter pro Quartal genau ein Viertel seines Urlaubs nehmen soll. |
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. | Sie wollen Überwachungskameras in Fluren oder Eingängen installieren. |
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen zu informieren. | Sie sind verpflichtet, den Betriebsrat über die Belegung und Auslastung Ihrer Einrichtung sowie die entsprechenden Konsequenzen für die Personalplanung zu unterrichten. |
Mitbestimmung bei der Arbeitsorganisation, sowie den Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. | Sie wollen einzelne Tätigkeiten vom Tagdienst in die Nacht verlegen. |
Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. | Das müssen Sie unbedingt bei jeder Kündigung beachten, ansonsten ist sie nicht wirksam. |
Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. | Besprechen Sie Ihre Fortbildungspläne mit dem Betriebsrat. |