Welche Maßnahmen Sie bei Diebstahl einleiten dürfen

Diebstahl in der Pflege

© SkyandStar - Fotolia.com

Diebstähle bei Bewohnern oder Mitarbeitern sind immer ein persönlicher Angriff auf den Betroffenen, auch wenn er nur durch Zufall geschädigt wurde. Dieser Vertrauensbruch verschlechtert die Pflegebeziehung des Bewohners zu allen Mitarbeitern, das Betriebsklima und den Ruf Ihrer Einrichtung. Nehmen Sie daher jede Diebstahlmeldung ernst, auch bei Bewohnern, die nicht mehr vollständig orientiert sind. Wie Sie sich Ihren Mitarbeitern und Bewohnern gegenüber bei einem Diebstahl verhalten sollten und welche Maßnahmen einzuleiten sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Alle relevanten Themen für Führungskräfte im stationären Pflegebereich werden im Fachinformationsdienst „Stationäre Pflege aktuell” erläutert.

Ganz wichtig ist, dass Sie nicht hektisch reagieren und sich zunächst einen Überblick über die Situation verschaffen.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Überprüfen Sie den Hergang und grenzen Sie Höhe und Zeitpunkt des Verlustes genau ein.
  • Suchen Sie mit Erlaubnis des Bewohners zu zweit das Zimmer ab.
  • Empfehlen Sie Mitarbeitern und Bewohnern, bei Verdacht auf einen Diebstahl Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Informieren Sie alle Mitarbeiter darüber, dass die Polizei aufgrund des Verdachts einer Straftat eingeschaltet wurde.
  • In Wiederholungsfällen sollten Sie direkt die Polizei hinzuziehen.

Diese Maßnahmen können Sie ergreifen

Grundsätzlich können Sie Maßnahmen wie Videoüberwachung und Spindkontrolle nur bei begründetem Verdacht durchführen. Um sich abzusichern, ist es in diesen Fällen wichtig, zuvor die Mitarbeitervertretung / den Betriebsrat (Pflicht) und die Polizei hinzuzuziehen. Unternehmen Sie diese Schritte nicht auf eigene Faust. Die folgenden Maßnahmen können bei der Überführung helfen.

Taschenkontrollen: Allgemeine Taschenkontrollen sind zustimmungspflichtig durch die Mitarbeitervertretung. Falls Sie sich nach vermehrten mutmaßlichen Diebstählen dazu entschließen, diese Maßnahme als Abschreckung einzuleiten, weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist und jederzeit abgelehnt werden kann.

Geldfallen: Geldfallen werden von der Polizei im Allgemeinen erst durchgeführt, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Geldfallen bestehen aus imprägnierten Geldscheinen, zumeist in einem Portemonnaie. Wird das Geld genommen, bleiben an den Händen des Diebes Farbrückstände, die unter UV-Licht sichtbar werden.

  • Legen Sie eine Geldfalle immer nur in Zusammenarbeit mit der Polizei.
  • Informieren Sie den Betriebsrat.
  • Wenn eine Geldfalle direkt beim Bewohner gelegt wird, müssen dieser und seine Angehörigen Stillschweigen bewahren.
  • Die Geldfalle muss regelmäßig und unauffällig kontrolliert werden, um den
  • Diebstahl zeitnah zu entdecken.
  • Kann ein Mitarbeiter durch eine Geldfalle oder durch Entdeckung als Dieb identifiziert werden, folgt die fristlose Kündigung.

Die beste Waffe gegen Diebstahl ist aber immer noch Aufmerksamkeit: Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter immer wieder daran, fremde Personen in der Einrichtung anzusprechen. Außerdem sollten die Pflegekräfte Sie informieren, wenn ein Bewohner Geld offen im Zimmer liegen hat.

„Stationäre Pflege aktuell” informiert auch über Rechtsfragen wie diese.

Weitere Informationen

Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:

 
Stationäre Pflege aktuell
Holen Sie sich professionellen Beistand, der Ihnen den Berufsalltag als Leitende Pflegefachkraft erleichtert. Experten helfen Ihnen bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ihrer Pflegeeinrichtung...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Keine Kommentare

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM-Login

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/36 96 480
E-Mail: kundendienst(at)ppm-online.org