Rechtssichere Homepage: Vermeiden Sie diese beiden teuren Abmahnfallen

Homepage in der Pflege

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Viele Heime basteln selbst an ihrer Homepage. Oder lassen es jemanden nebenbei machen, der zwar gute Kenntnisse in der Gestaltung von Internetseiten hat, aber das Urheberrecht nicht kennt. Fehler, die hier gemacht werden, können schnell teuer werden. Der Domainname sowie Urheberrechtsverletzungen sind die häufigsten Ursachen für rechtliche Auseinandersetzungen um die Homepage. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Problemfelder und Tipps, wie Sie sich vorab wappnen können, um nicht in die Rechtsfallen zu tappen.

Weitere Informationen und Praxis-Tipps, wie Sie rechtliche Probleme von vornherein vermeiden können, finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

Sollten sich komplexe Rechtsfragen ergeben oder Sie bereits „Opfer“ einer Abmahnung geworden sein, zahlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts oft aus. Es gibt für diese komplexe Materie auch besonders geschulte Fachanwälte für IT-Recht.

1. Mit dem Domainnamen geht’s los

Der Domainname ist quasi die Adresse Ihrer Homepage. Also der Name der Seite, die bei einer Suche im Internet gefunden werden soll. Er ist also sehr wichtig, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Tatsache, dass der von Ihnen gewünschte Name bei der Registrierung noch verfügbar ist, gibt keine Sicherheit, dass der Name auch rechtlich gesichert ist. Grundsätzlich unterscheiden die Juristen im Wesentlichen 2 mögliche Rechtsverletzungen: die Verletzung von Namensrechten Dritter bzw. einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Folgende Regeln sollten bei der Domainwahl beachtet werden:

  • Vorsicht bei der Verwendung von Städte- oder Ländernamen, wie z. B.: www.pflegeheim-osnabrueck.de
  • Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen im Domainnamen, wie z. B. www.pflegeheim-lenor.de
  • Vorsicht bei der Verwendung von Unternehmensnamen
  • Vorsicht bei Namen, insbesondere Namen von Prominenten, wie z. B. www.pflegeheim-boris-becker.de
  • Vorsicht bei Namen von Büchern, Zeitschriften etc.
  • Vorsicht bei unwahren oder überzogenen Aussagen im Domainnamen, wie z. B. www.beste-pflege-inhamburg.de

Nun kann es natürlich sein, dass Sie als Betreiber eines Heims tatsächlich Boris Becker heißen oder Ihr Nachname tatsächlich Lenor ist. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass fast immer gegen die Verwendung dieser Namen vorgegangen wird. Lassen Sie sich in jedem Fall vor der Verwendung beraten.

2. Beachten Sie das Urheberrecht bei Text und Bildgestaltung

Texte und Fotos sind regelmäßig nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Vorsicht also, wenn Sie Texte oder Bilder, welche Sie nicht selbst angefertigt haben, in die eigene Website übernehmen wollen. Solche Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Ist dies der Fall, dürfen die Inhalte grundsätzlich nur mit Einwilligung des Rechteinhabers, regelmäßig des Autors oder Fotografen, verwendet werden. Andernfalls kann die Verwendung für Sie schnell teure Folgen haben.

Urheberrechtsverletzungen sind teuer

Wird urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Texte oder Bilder) ohne die erforderlichen Rechte in der eigenen Website verwendet, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie sind dann dem Rechteinhaber zur Unterlassung verpflichtet. Der Rechteinhaber kann Sie durch einen Rechtsanwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern lassen. Dann müssen Sie die Rechtsanwaltskosten tragen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wird nach einer begründeten Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, droht die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, wodurch weitere Kosten entstehen. Bei einer schuldhaften Übernahme von urheberrechtlich geschützten Texten oder Bildern müssen Sie zudem mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen. Gerade bei der Übernahme von Fotos können hier schnell mehrere tausend Euro Schadensersatz zusammenkommen.

Nicht nur Vorsatz zählt, auch Sorgfältigkeit

Schadensersatzpflichtig sind Sie nicht nur, wenn Sie Texte oder Bilder eines Dritten ohne dessen Kenntnis vorsätzlich übernehmen. Auch wenn Sie nicht sorgfältig genug prüfen, ob Sie die Inhalte tatsächlich kostenfrei verwenden dürfen, machen Sie sich mitunter schadenersatzpflichtig. Die fahrlässige Übernahme eines Bildes genügt für das erforderliche Verschulden. Die Rechtsprechung ist hier sehr restriktiv und stellt hohe Sorgfaltsanforderungen an die Verwender urheberrechtlich geschützten Materials.

  • Fazit: Mal eben ein Bild im Internet für die eigene Homepage verwenden kann teuer werden. Am besten Sie greifen auf eigene Bilder zurück, für die Sie die Rechte besitzen, oder kaufen sich gleich ein geeignetes Bild bei einschlägigen Anbietern im Internet. Dies ist allemal günstiger, als für Abmahnungen zu bezahlen.

In "Stationäre Pflege aktuell" erfahren Sie weitere Tipps und Infos wie Sie Ihre Einrichtung nach außen präsentieren können und worauf Sie achten sollten, um nicht in eine Rechtsfalle zu tappen.

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