Darf Ihr Mitarbeiter trotz Krankschreibung einkaufen, spazieren oder ins Kino gehen?

Krankschreibung trotz Freizeit

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Ist Ihnen auch schon einmal so etwas passiert? Einer Ihrer Mitarbeiter ist krank und arbeitet nicht. Dann treffen Sie ihn zufällig im Baumarkt, wo er Tapetenkleister kauft. Das ist eine mehr als peinliche Situation, und zwar für beide. Im Kopf des Arbeitgebers laufen in der Regel Verdächtigungen ab und der Mitarbeiter stammelt eher Erklärungen. Dabei ist meistens beiden klar, dass nicht jede Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man das Bett hüten oder zuhause bleiben muss. Welche Freizeitbeschäftigungen von Arbeitsunfähigen erlaubt sind und wie Sie eine Pflichtverletzung beweisen, erfahren Sie im Folgenden.

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Wie krank ein Mitarbeiter ist oder woran er erkrankt ist, wissen Sie in der Regel nicht. Die Diagnose oder gar die Behandlung muss Ihnen ein Arbeitnehmer nicht nennen. Auch der behandelnde Arzt ist Ihnen als Arbeitgeber gegenüber zum Schweigen verpflichtet. Sagt Ihnen Ihr Mitarbeiter, dass er sich ein Bein gebrochen hat und mehrere Wochen ausfallen wird, so handelt er freiwillig kulant. Gesetzlich ist ein Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung zu melden, wenn das betrieblich bedeutsam ist. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn er eine gefährliche Infektionskrankheit hat. Doch arbeitsunfähig melden muss er sich bei Ihnen auf jeden Fall und spätestens nach 3 Tagen immer auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Der Kranke muss alles tun, um gesund zu werden

Der arbeitsunfähige Mitarbeiter muss alles dafür tun, um wieder gesund zu werden. Verletzt er diese Pflicht gröblich, stehen Ihnen als Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen zu. Nun ist es für Sie – ohne die Diagnose zu wissen – schwierig zu erkennen, welche Aktivitäten Pflichtverletzungen darstellen. Selbst wenn der eingangs erwähnte Mitarbeiter, der von seinem Arbeitgeber im Baumarkt getroffen wurde, auch noch farbbespritzte Arbeitskleidung getragen hätte, wäre das nicht zwingend ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung gewesen. Denn er könnte ja auch nur leichte Hilfsarbeiten gemacht haben. Oder aber er leidet an einer psychischen Krankheit, bei der körperliche Arbeit zur Gesundung beiträgt. Grob orientieren können Sie sich jedoch an den Beispielen, die Ihnen die unten stehende Übersicht zeigt.

Der MDK kann die Arbeitsunfähigkeit erneut prüfen

Haben Sie den begründeten Verdacht, dass ein erkrankter Mitarbeiter sich pflichtwidrig verhält, z. B. einen Nebenjob ausübt, können Sie den MDK einschalten. Legen Sie dem Medizinischen Dienst eindeutige Anhaltspunkte vor, z. B. dass Sie und andere den Mitarbeiter bei seiner Nebentätigkeit gesehen haben. Dann prüft der MDK, ob die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit noch besteht.

Hinweis: Nur der MDK darf den Gesundheitszustand eines arbeitsunfähig geschriebenen Mitarbeiters überprüfen.

Wie Sie eine Pflichtverletzung beweisen

Der MDK kann Ihnen bestätigen, ob der Mitarbeiter noch arbeitsunfähig ist, ohne Ihnen die Diagnose zu nennen. Doch er stellt nicht fest, ob der Mitarbeiter trotz bestehender Krankheit seine Pflicht, alles für seine Gesundung zu tun, verletzt. Sollten Sie ihn deshalb abmahnen wollen, so müssen Sie ähnliche Beweise wie diese vorbringen:

  1. Ort, Datum, Uhrzeit des Fehlverhaltens
  2. Verhalten des Mitarbeiters, das Sie zu bemängeln haben
  3. Angabe, in welcher Hinsicht genau der Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat
  4. Namen sonstiger Beteiligter
  5. Zeugen und weitere Beweismittel.

Doch sollten Sie diesen Weg nur dann wählen, wenn Ihr Mitarbeiter Ihnen die Diagnose und die Behandlung des Arztes genannt hat und das Fehlverhalten eindeutig ist. Manches Verhalten, das nach einer Pflichtverletzung aussieht, ist nämlich erlaubt.

Beispiele

Wie Sie Aktivitäten, die dem Gesundwerden schaden, bewerten können

Meist unschädlich

Eher schädlich

Schädlich

Spazieren gehen

Seinen Umzug abwickeln

Gegen Anweisung des Arztes Reisen unternehmen

Kleine Besorgungen machen

Harter Sport

Nebentätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber

Diese Freizeitaktivitäten von Arbeitsunfähigen erlaubten die Gerichte

Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führte

Erlaubte Aktivität während der Krankheit

Urteil

Ein Fahrer hatte Gelenkprobleme, die seine Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigten.

Er nahm aktiv an einem Fußballspiel teil.

LAG Berlin, 4 Az.: Sa 2143/05

Hörsturz

Konzertbesuch

LAG Rheinland-Pfalz, 10 Az.: Sa 117/04

Operation an der rechten Hand

Reise nach Griechenland

BAG, 2 Az.: AZR 358/

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