Sorgfaltspflicht in der Pflege
Sorgfaltspflicht wahrnehmen durch Dienstanweisungen
Immer wieder kommt es zu Verunsicherungen bei Mitarbeitern in der Pflegeeinrichtung, wenn ein Bewohner gestürzt oder ein Dekubitus entstanden ist. Die Angst geht um, dass Sie für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen müssen. Aus Verletzungen nach Stürzen, Selbstschädigungen oder bei der Entstehung eines Dekubitus oder einer Kontraktur ergeben sich meist Forderungen der gesetzlichen Krankenversicherer an Ihre Pflegeeinrichtung. Dabei steht im Fokus, wie Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, d.h. welche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden, um die Schädigungen zu verhindern.
Mehr Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
Darstellungsebenen der Sorgfaltspflicht
Weisen Sie nach, was Sie in Ihrer Pflegeeinrichtung an prophylaktischen Maßnahmen umgesetzt haben um Ihrer Sorfaltspflicht nachzukommen.
Für die Darstellung bieten sich 2 Möglichkeiten an:
1.) eine lückenlose Pflegedokumentation (mit Risikoeinschätzung und Zustandsbeschreibungen)
2.) bindende Vorgehensbeschreibungen mit Hilfe von Verfahrens- und Dienstanweisung für alle Risikobereiche.
Rechtssicherheit bei der Sorgfaltspflicht
Legen Sie das Vorgehen mittels Verfahrens- oder Dienstanweisung für alle Mitarbeiter verbindlich fest um der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Treffen Sie zu folgenden Bereichen unbedingt schriftlich Vorkehrungen:
- Sturzrisiko / eingeleitete Maßnahmen / Sturzgeschehen
- Dekubitusgefahr / eingeleitete Maßnahmen / entstandener Dekubitus
- Kontrakturenstatus / eingeleitete Maßnahmen / entstandene Kontraktur
- Chronische Schmerzen / eingeleitete Maßnahmen
- Kachexiegefahr / eingeleitete Maßnahmen
- Exsikkosegefahr / eingeleitete Maßnahmen
- Wundbehandlung / eingeleitete Maßnahmen
- Hinlauftendenz
Als Vorlage für eine Dienstanweisung, die der Sorgfaltspflicht entspricht, finden Sie hier ein Musterbeispiel für Bewohner mit Hinlauftendenz.
Muster
Dienstanweisung – Verhalten der Mitarbeiter bei Bewohnern mit Hinlauftendenz
Erläuterungen: Bewohner mit Hinlauftendenz sind oft zeitlich und / oder örtlich desorientiert und nicht mehr in der Lage, die Risiken des täglichen Lebens richtig einzuschätzen.
Zielgruppe: alle Mitarbeiter Ihrer Pflegeeinrichtung
Ziel der Anweisung: Sicherheit im Umgang mit den Bewohnern, Schutz der Bewohner, Rechtssicherheit
Handlungsanweisung: 1. Präventive Maßnahmen: - Bewohner mit Hinlauftendenz werden in tagesstrukturierende Maßnahmen eingebunden wie z. B. Validation, Singkreise usw.
- Über 24 Stunden müssen regelmäßige Anwesenheitskontrollen durchgeführt und dokumentiert werden.
- Foto anfertigen (Einwilligung des Bewohners bzw. des Betreuers notwendig) und im Pflegedokumentationssystem hinterlegen.
- Bei akuter Selbstgefährdung des Bewohners können freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig werden, aber erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
2. Wird ein Bewohner vermisst, ist wie folgt vorzugehen:
- In der Pflegeeinrichtung und in dem hauseigenen Gelände systematisch suchen.
- Nach erfolgloser Suche ist die Polizei unverzüglich zu verständigen und eine genaue Personenbeschreibung durchzugeben.
Wichtige Angaben sind: - Name, Alter, - Größe, Statur, - Haar- und Augenfarbe, - aktuell getragene Kleidung, - besondere Merkmale (z. B. Narben, Muttermale). - ist die Polizei vor Ort, kann ein Foto bei der Suche helfen.
- Der Vorgang muss lückenlos dokumentiert werden (siehe Protokollmuster).
- Angehörige bzw. Betreuer verständigen.
3. Besonderheiten Im Nachtdienst entfällt lediglich die Suche im Außenbereich.
Gültig ab: _________ Überprüfung zum: ____________________
Angewiesen von:
________________________________________________________ Leitung der Pflegeeinrichtung Pflegedienstleitung |
Mehr Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
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