Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt ethische Verantwortung von Pflegenden

Verletzung der Menschenrechte

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Am 21.07.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wichtiges Urteil verkündet. Die Straßburger Richter stellten einstimmig fest, dass in dem verhandelten Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch gegen Deutschland eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die fristlose Kündigung der Altenpflegerin, nachdem sie Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, mit der Begründung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen des Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten. Mehr zu dem Urteil lesen Sie nachfolgend.

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Als 1. Verband reagierte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.07.2011 zugunsten der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch „mit großer Freude und Erleichterung“ begrüßte. „Dieses Urteil ist ein großartiges Signal und unterstützt diejenigen, die ihre professionelle Verantwortung für hilfebedürftige Menschen ernst nehmen“, sagte DBfK-Präsidentin Gudrun Gille. „Pflegefachpersonen tragen eine individuelle Verantwortlichkeit für ihr Handeln und Unterlassen. Sie orientieren sich damit am Ethikkodex des Weltverbandes der Pflegeberufe. Zu dieser professionellen Haltung im Pflegeberuf gehört auch, auf strukturelle und organisatorische Ursachen von Minder- oder Fehlversorgung zu reagieren und diese adäquat und an zuständiger Stelle deutlich zu machen. Nur so ist der Schutz der anvertrauten Menschen zu gewährleisten.“ Unternehmen seien gut beraten, mit solch konstruktiver Kritik sachlich und offen umzugehen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürften keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern müssten als Chance zur Optimierung gesehen werden. Gutes Management, Wertschätzung von Mitarbeitern und eine von Vertrauen geprägte Unternehmenskultur seien unabdingbare Voraussetzungen für eine gute und sichere pflegerische Versorgung, so Gille.

Der Fall: Brigitte Heinisch wurde im Januar 2005 fristlos gekündigt, weil sie sich zunächst intern bei ihrem Arbeitgeber, dann aber auch öffentlich für menschenwürdige Pflegebedingungen einsetzte. Die Kündigung erfolgte ungeachtet der auch vom MDK bestätigten Mängel. In den folgenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht wurde ihre Klage abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil die Kündigung für unrechtmäßig erklärt.

Hinweis: Mit diesem Urteil schützt der Europäische Gerichtshof sogenannte „Whistleblower“: So werden Arbeitnehmer genannt, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen, nachdem der Arbeitgeber nichts unternommen hat, um diese Gefahren zu beseitigen.

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