Recht in der stationären Pflege

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Ist Ihnen auch schon einmal so etwas passiert? Einer Ihrer Mitarbeiter ist krank und arbeitet nicht. Dann treffen Sie ihn zufällig im Baumarkt, wo er Tapetenkleister kauft. Das ist eine mehr als peinliche Situation, und zwar für beide. Was Ihr krankgeschriebener Mitarbeiter darf erfahren Sie hier ...

 

Am liebsten möchten alle Mitarbeiter im Sommer Urlaub machen. Wenn Sie dann aber von einer „Krankheitswelle“ überrascht werden, kann es richtig eng werden. Aber nach welchen Kriterien entscheiden Sie dann, welchen Mitarbeiter Sie aus seinem Urlaub zurückholen? Was das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt, erfahren Sie hier.

 

Ein Diebstahl in Ihrer Einrichtung ist immer ein persönlicher Angriff auf den Betroffenen, auch wenn er nur durch Zufall geschädigt wurde. Dieser Vertrauensbruch verschlechtert die Pflegebeziehung des Bewohners zu allen Mitarbeitern. Hier finden Sie Maßnahmen, die Sie bei Diebstahl einleiten sollten.

 

Der MDK stellte in einer Einrichtung fest, dass dort nicht genug Pflegekräfte arbeiten. Das Landessozialgericht Hessen entschied nun, dass der Spruch der Schiedsstelle, 200.000 € für Personalkosten zurückzuzahlen, korrekt sei. Lesen Sie hier die Begründung.

 

Wenn Mitarbeiter langzeiterkrankt waren, ist es Ihre Pflicht, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie Sie die Durchführung des BEM nachweisen können.

 

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