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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Manche Fehler sind einfach zu korrigieren, z. B. wird durch eine Verfahrensanweisung der zeitliche Ablauf der Wäscheentsorgung geregelt. Fehler, die mangels Einsicht oder durch vorsätzliches Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters entstehen, müssen Sie sanktionieren, um Ihre Bewohner und die anderen Mitarbeiter zu schützen.
Aber, vor der Abmahnung sollten Sie immer das Mitarbeitergespräch suchen
In den meisten Fällen kann durch ein gezieltes Mitarbeiter- oder auch Kritikgespräch das von Ihnen festgestellte Fehlverhalten abgestellt werden. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter aber wenig Einsicht zeigen, können Sie das Fehlverhalten auch abmahnen. Um diese Abmahnung auch wasserdicht zu erstellen, sind einige Punkte dringend zu beachten.
Hinweis: Eine Abmahnung ist eine dringende Aufforderung an Ihren Mitarbeiter, sein vertragswidriges Verhalten sofort zu beenden. Daher sollten Sie nicht leichtfertig einen Mitarbeiter abmahnen. Auch sollten Sie es unterlassen, einen Mitarbeiter 3- oder 4-mal aufgrund des gleichen Fehlverhaltens abzumahnen. Hierbei machen Sie sich in jeder Form allen Mitarbeitern gegenüber unglaubwürdig.
Eine Abmahnung wegen eines wiederholten Fehlverhaltens ist normalerweise bei verhaltensbedingten Kündigungen, beispielsweise bei schlechten Leistungen oder wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, eine unverzichtbare Voraussetzung. Denn eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ist nur dann verhaltungsmäßig und somit rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber einen ähnlichen Pflichtverstoß in der Vergangenheit bereits abgemahnt hat.
Fazit: Eine von Ihnen erteilte Abmahnung sollte immer dazu dienen, Ihren Mitarbeiter an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern. Durch die genaue Beschreibung des festgestellten Fehlverhaltens geben Sie Ihrem Mitarbeiter die Möglichkeit, dieses Verhalten abzustellen. Wenn es allerdings zum wiederholten Auftreten des gleichen Fehlverhaltens kommt, droht die umgehende Kündigung Ihres Mitarbeiters.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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