Betreuung in der Pflege: Demenzerkrankungen im Pflegealltag

Begriffsbestimmung und Wegweiser
Betreuung Pflege Demenz
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Inhaltsverzeichnis

Die Betreuung von demenzkranken Personen wird immer wichtiger. Altenpflege alleine genügt nicht. An Demenz erkrankte Menschen benötigen neben der Grundpflege auch Unterstützung bei ihrer Alltags-gestaltung, der praktischen Lebensführung und – beim betreuten Wohnen – bei der Haushaltführung.

Was versteht man unter Betreuung in der Pflege?

Die Betreuung eines Demenzkranken ist ein weit gefasster Begriff. Er beinhaltet unter anderem:

  • Hilfestellung bei der Haushaltführung
  • Gesellschafterfunktionen
  • Beaufsichtigung
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung der Rechte des Betreuten.

Juristisch ist der Begriff der Betreuung ist nach wie vor weniger scharf definiert als derjenige der Pflege. Während in Österreich die Betreuung im Hausbetreuungsgesetz und der Gewerbeordnung geregelt ist – der Gesetzgeber spricht hier von „Personenbetreuern” – und die Schweiz den Beruf „Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ” kennt, finden sich in Deutschland lediglich allgemeine Umschreibungen:

  • 43b SGB XI „Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.”
  • 1896 BGB: Der Betreuer übernimmt Aufgaben, welche der Betreute nicht selber übernehmen kann und für welche kein Bevollmächtigter zuständig ist. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten.

Es ist damit zu rechnen, dass der rechtliche Rahmen für die Betreuung in Deutschland künftig enger abgesteckt wird. Dies jedenfalls lässt die aufflammende Diskussion über „Betreuungsagenturen” mit osteuropäischem Personal erahnen.

Abgrenzung zwischen Betreuung, Pflege und Assistenz 

  • Pflege bezieht sich auf die Berufsgruppe der „Gesundheits- und Krankenpflege im gehobenen Dienst”.

Pflegekräfte sind für die Grund- und Behandlungspflege im stationären und ambulanten Bereich zuständig. Sie übernehmen das Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente, das Anlegen und Wechseln von Verbänden, aber auch das Waschen und Betten. Sie assistieren bei ärztlichen Untersuchunge oder operativen Eingriffen und überwachen zum Beispiel medizinische Apparate. Als Fachleute sind sie zuständig für das Erstellen von Pflegeplänen und deren Auswertung sowie für die Pflegedokumentation.

  • Pflegeassistenz

Pflegeassistenten assistieren den Pflegekräften und teilweise den Ärzten durch Übernahme grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Die Pflegefachkräfte delegieren die Aufgaben an sie.

  • Assistenz

Mit Assistenz sind im Zusammenhang mit der Altenpflege Tätigkeiten der Grundpflege gemeint, welche anstelle des Betroffenen und nach seinen Anweisungen ausgeführt werden. Der Assistent ist gewissermassen die rechte Hand des Betroffenen. Diese Betreuungsleistung kann allerhand Handreichungen wie Schreiben und Lesen, Personentransporte, Bedienung des Telefons, Türen öffnen und schließen oder hauswirtschaftliche Unterstützung wie Einkaufen oder Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, usw. umfassen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Pflegeassistenz: Dort muss nach Anweisungen von Pflegefachkräften gehandelt werden, währenddem die Assistenz sich nicht unbedingt an Instruktionen von Fachkräften orientieren muss.

  • Betreuung ist – wie erwähnt – in Deutschland kein scharf definierter Begriff.

In Abgrenzung zu Pflege und Assistenz kann Betreuung als „Fürsorge” verstanden werden. Der Betreuer übernimmt Verantwortung dafür, dass der Betroffene angemessene Pflege und Assistenz erhält, und nimmt (ergänzend zum Bevollmächtigten) dessen Rechte wahr.

Im Alltag und in der Praxis kann es zu Überschneidungen kommen, wenn zum Beispiel ein Pfleger auch Betreuungsaufgaben übernimmt oder ein Betreuer einfache Pflegetätigkeiten nach Anweisung der Pflegefachkraft ausführt.

Demenzerkrankung: Betreuung im Pflegeheim 

Zwar fühlen sich Menschen mit Demenz in ihrer altvertrauten Umgebung am sichersten, allerdings belastet ihre Betreuung und Beaufsichtigung die Angehörigen oft übermäßig und eine professionelle 24-Stunden-Betreuung ist teuer. In solchen Fällen ist das Pflegeheim eine Alternative. Ein Pflegeheim kombiniert Hotellerie, Altenpflege und medizinische Versorgung.

Besonders anspruchsvoll ist es für das Heim und dessen Pflegeangebot, den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht zu werden – insbesondere dann, wenn Bewohner viel Eigenaktivität wünschen. Weder kann man sie alleine „machen lassen”, noch permanent an ihrer Seite sein.

Hier stellt sich die Frage, ob alternative Wohnkonzepte – wie zum Beispiel eine Gruppenbetreuung innerhalb eines Pflegeheims, Senioreneinrichtungen oder eine ambulant betreute Wohngemeinschaft – als Alternative in Frage kommen.

Demenzerkrankung: Betreuung in der Tagespflege 

Die demenzkranke Person wird am Morgen in die Tagespflege gebracht und abends wieder abgeholt. Auf diese Weise werden die Angehörigen entlastet. Wer Geld sparen will, kann die Betreuungsleistung Tagespflege auf einige wenige Tage in der Woche beschränken.

Für die betroffene Person selbst ist die Tagespflege ein Segen: Hier erlebt sie Abwechslung, bekommt frische Eindrücke und kann sich mit anderen Menschen austauschen. Da die Betreuungskräfte der Tagespflege – in der Regel – gut ausgebildete Spezialisten sind, verstehen sie sich auch darauf, die vorhandenen Ressourcen der Demenzkranken zu mobilisieren und zu fördern. Auf diese Weise stärkt die Tagespflege auch das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl.

Demenzerkrankung: Betreuung in der Kurzzeitpflege 

Die deutsche Pflegeversicherung bezuschusst auch die sogenannte Kurzzeitpflege. Die demenzkranke Person wird für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim oder eine Senioreneinrichtung betreut. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Pflegeangebots für maximal vier Wochen, wobei eine Verlängerung auf acht Wochen unter gewissen Bedingungen (Nicht-Inanspruchnahme der Verhinderungspflege) möglich ist.

Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege sind:

  • Eine Auszeit für Angehörige, welche die demente Person rund um die Uhr betreuen.
  • Erhöhte Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt: In der Akutphase ist die betroffene Person besser im Pflegeheim aufgehoben, als zuhause.
  • Vorbereitung auf einen späteren Umzug in das Pflegeheim. Durch die Kurzzeitpflege können sich Demenzkranke mit den Senioreneinrichtungen vertraut machen und gewinnen positive Erfahrungen. Zugleich können die Angehörigen, welche sich oft ebenfalls mit der Abgabe der betreuten Person in ein Heim schwer tun, Vertrauen fassen und das Pflegeanbegot der Einrichtung besser kennenlernen.

Wenn Pflegebedürftige das Haus nicht verlassen wollen, kann die Kurzzeitpflege auch ambulant von einem Pflegedienst übernommen werden.

Demenzerkrankung: Betreuung und Pflege zuhause 

Immer mehr alten Menschen haben den Wunsch, ihren Lebensabend in den vertrauten vier Wänden zu verbringen. Dies wird spätestens dann zum Problem, wenn eine Demenzerkrankung eintritt. Bei leichten bis mittleren Fällen ist eine Betreuung zuhause durchaus möglich. Dabei sind verschiedene Pflegeangebote zu unterscheiden: die Betreuung und Grundpflege durch Angehörige, die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst und das betreute Wohnen. 

Betreuung und Pflege durch Angehörige 

Oft werden Demenzkranke zuhause von Angehörigen betreut. Dies ist anspruchsvoll und belastend. Denn es gilt nicht nur, die Haushaltsführung weitgehend zu übernehmen, sondern auch, die demenzkranke Person in den körperlichen Verrichtungen (Essen, Waschen, usw.) zu unterstützen und sie psychologisch zu betreuen.

Zu dieser Grundpflege gehört auch die Alltagsbegleitung. Denn auch Demenzkranke sollen nicht einfach still sitzen, sondern ihre noch vorhandenen Ressourcen benutzen. Je nach individuellem Hintergrund können sie nach wie vor zum Beispiel Spaziergänge unternehmen, Haustiere füttern, Gartenarbeiten ausführen, Geselllschaftsspiele spielen, Gottesdienste besuchen oder singen und tanzen. Sie sind auf Betreuungskräfte angewiesen, welche ihnen dabei helfen und auch die Rolle von „Gesellschaftern” übernehmen.

Betreuer dürfen in Absprache und auf Anordnung des medizinischen Fachpersonals auch bestimmte pflegerische Tätigkeiten übernehmen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Verbände wechseln. Dies ersetzt jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte und Arztpersonal nicht, sondern kann diese lediglich ergänzen.

Welche Unterstützungsangebote gibt es für die Betreuung zuhause? 

Die deutsche Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Möglichkeiten, eine Auszeit zu nehmen, ohne dass deswegen die Leistungen gekürzt werden:

  • Verhinderungspflege: Gemeint ist die Pflege durch eine Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst, der einspringt, wenn die betreuuende Privatperson verhindert ist.
  • Stundenweise Verhinderungspflege: Für kurze Unterbrüche gedacht. Zum Beispiel, wenn der pflegende Angehörige eine andere Verpflichtung hat oder ein paar Tage frei haben möchte.
  • Kurzzeitpflege: Pflegebetreuung limiert auf eine vorbestimmte Dauer.
  • Tagespflege / Nachtpflege: Einerseits ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen den Tag in der Tagespflege verbringen (siehe oben), andererseits empfiehlt sich die Nachtpflege als Betreuungsleistung für Demenzkranke mit Bettflucht.

Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst 

Der ambulante Pflegedienst kann nicht nur die häusliche Grundpflege vollständig übernehmen, sondern auch den Pflegenden bei Teilaufgaben entlasten, zum Beispiel das Duschen der betroffenen Person. Professionelle Pflegekräfte haben nicht nur Erfahrung, sondern auch eine professionelle Technik, die es ihnen erlaubt, schwierige und anstrengende Arbeiten routinemäßig zu erledigen.

Hinweis

Angehörigen wird das Pflegegeld gekürzt, wenn sie einen Pflegedienst beauftragen. Deshalb sollten sie die sogenannte Kombinationspflege als Betreuungsleistung beantragen.

Betreutes Wohnen und Pflege für an Demenz erkrankte Personen 

Es gibt immer mehr Wohnkonzepte für Demenzkranke. Neben der ambulanten Pflegebetreuung in der Einzelwohnung und Senioreneinrichtungen, stehen heutzutage alternative Wohnformen zur Verfügung:

  • Wohngruppen in Heimen: Hier lebt eine Gruppe Demenzkranker gemeinsam in einem geschützten Wohnbereich, permanent betreut durch eine stationäre Pflege.
  • Wohngemeinschaften mit ambulanter Pflege: Mehrere Demenzkranke (bzw. deren Angehörige oder Betreuer) mieten gemeinsam eine große Wohnung und beauftragen einen ambulanten Pflegedienst.

Praxistipps für die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Personen 

Das Zusammensein mit Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, will geübt sein. Es ist eine Frage der persönlichen Haltung. Mit jedem Tag sammeln Sie mehr Erfahrung und selbst nach Jahrzehnten der pflegerischen Arbeit werden Sie Neues entdecken – und manchmal wirken eine gute Portion Humor und gemeinsames Lachen einfach befreiend und entspannend.

  • Reden Sie respektvoll von der Person, auch wenn sie nicht anwesend ist.
  • Nehmen Sie vor dem Ansprechen Kontakt mit der Person auf. Nennen Sie sie beim Namen, versuchen Sie, Blickkontakt herzustellen (Augenkontakt) oder berühren Sie sie.
  • Treten Sie nicht von hinten an die Person heran, sondern immer von vorn (Beispiel: Rollstuhl in Bewegung setzen, ohne die Person zu informieren).
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Körperhaltung zugewandt ist.
  • Stellen Sie ein stabiles und freundliches Umfeld her. Durch Erzählen alltäglicher Dinge vermitteln Sie Harmonie und Zugehörigkeit.
  • Korrigieren Sie die Handlungen der Person nicht, sondern loben Sie oft.
  • Benutzen Sie Sprichwörter und Volksweisheiten. Dies schafft emotionale Nähe.
  • Drücken Sie sich positiv aus.
  • Achten Sie auf die Mimik und Gestik der Person, um festzustellen, ob Ihre Frage richtig verstanden wurde.
  • Vermeiden Sie Diskussionen.
  • Ein möglicher Grund für Unruhe ist das Bedürfnis, die Toilette aufzusuchen. Möglicherweise trifft das auch auf die Person zu, mit der Sie gerade zu tun haben.
  • Denken Sie daran, dass die Person Schmerzen haben könnte. Führen Sie eine Fremdeinschätzung durch, beispielsweise mit dem Fremdbeobachtungsinstrument BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz).
  • Tolerieren Sie ungewöhnliches Verhalten. Oft ist es nur eine Frage der Betrachtung und der persönlichen Bewertung, ob etwas störend ist oder nicht.
  • Warten Sie nicht ab, wenn Sie merken, dass sich ein Konflikt anbahnt. Stellen Sie unmittelbar Kontakt zu Ihrem Pflegekunden her.
  • Wenn sich die Person außergewöhnlich verhält, versuchen Sie herauszufinden, welche Emotion oder welches Bedürfnis hinter dem Verhalten steht.
  • Versuchen Sie den Auslöser für ein eskalierendes Verhalten zu finden.
  • Geben Sie der Person Halt, indem Sie signalisieren „Ich bin da.”
  • Nutzen Sie Gelegenheiten (oder schaffen Sie sie), in denen Sie gemeinsam etwas bewerkstelligen (beispielsweise den Tisch zu decken).
  • Seien Sie tolerant und lassen Sie Dinge zu. Erklären Sie dieses außergewöhnliche Verhalten auch den Angehörigen und weiteren Bezugspersonen.
  • Schützen Sie die Person, beispielsweise, wenn sie von anderen gemaßregelt wird.
  • Schaffen Sie eine eher reizarme Umgebung.
  • Sorgen Sie für Orientierungshilfen:

eine Uhr mit Zeiger, nicht digital, Wegweiser auf Augenhöhe, Zimmerkennzeichnung mit etwas Bekanntem, z. B. dem Foto der Katze von früher oder dem Bild der Tochter; Namensschilder werden durch Personen mit Demenz häufig nicht mehr wahrgenommen, WC-Kennzeichnung mit dem Foto einer Toilette, nicht mit den Buchstaben „WC” oder Piktogrammen

  • Integrieren Sie entspannende Momente, machen Sie es sich mit der Person gemütlich und verwöhnen Sie sie.
  • Feiern und vor allem lachen Sie gemeinsam.
  • Berücksichtigen Sie Gewohnheiten und schaffen Sie Strukturen, das gibt der Person Sicherheit.
  • Bringen Sie die Person nach Möglichkeit spät ins Bett. Denken Sie beim Wach-Schlaf-Rhythmus daran, dass alte Menschen nicht mehr so viel Schlaf brauchen, vor allem, wenn sie tagsüber immer wieder mal einnicken. Es kann also sein, dass die Person nachts oft wach ist.
  • Wirken Sie darauf hin, dass keine sedierenden Medikamente gegeben werden.
  • Nutzen Sie „günstige Gelegenheiten” und übereilen Sie nichts (z. B. wenn Ihr Pflegekunde entspannt ist).
  • Geben Sie der Person Verhaltensalternativen und Ausweichmöglichkeiten.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Person immer wieder Gelegenheit hat, sich zurückzuziehen. (Dafür müssen Sie sorgen, die Person schafft dies allein oft nicht mehr.)
  • Denken Sie daran, dass außergewöhnliches Verhalten ein Signal ist. Die Person leidet und kann sich nicht verständlich machen.
  • Holen Sie sich Hilfe, wenn die Situation zu eskalieren droht (auch in handgreiflicher Art). Bitten Sie als Frau einen männlichen Kollegen, Ihnen zur Seite zu stehen, und umgekehrt. Manchmal entspannt dies schon die Situation.
  • Nehmen Sie das Verhalten einer Person mit demenzieller Erkrankung nicht persönlich! Wenn Ihnen klar ist, dass mit der Aktion nicht Sie persönlich gemeint sind, können Sie wesentlich entspannter damit umgehen (und tragen damit zur Deeskalation bei).

Fazit zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen

Bei Demenzkranken ist die Betreuung mindestens so wichtig wie die medizinische Altenpflege. Denn solche Menschen haben emotionale, kognitive, soziale und körperliche Bedürfnisse, die erfüllt sein wollen. Da sie sich diese Bedürfnisse nicht mehr selber erfüllen können, sind sie auf verständnisvolle Betreuungskräfte angewiesen. Neben der Pflege durch Angehörige zuhause und dem Pflegeheim stehen heute verschiedene „Zwischenformen” als Pflegeangebot zur Verfügung, welche die Betreuung effizienter und letztlich auch menschlicher machen.