Gratis-Downloads
Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Natürlich wissen Sie schon seit Jahren, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen vor Beginn der Pflege und bei einer wesentlichen Veränderung des Pflegebedarfs erforderlich ist. Doch nun wird nach der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) u. a. auch im Rahmen der Abrechnungsprüfung geprüft, ob Sie vor Beginn der Pflege einen Kostenvoranschlag erstellt haben.
Ein Kostenvoranschlag ist eine überschlägige Berechnung von voraussichtlich entstehenden Kosten. Kostenvoranschläge dienen dazu, dass sich Ihre Pflegekunden bereits vor Abschluss des Pflegevertrages eine Vorstellung davon machen können, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie Leistungen Ihres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ist Ihr Pflegekunde nach Beratung mit Ihrem Kostenvoranschlag einverstanden, sind im Pflegevertrag diese Leistungen verbindlich zu vereinbaren.
Kostenvoranschläge beinhalten eine detailliertere Aufstellung über
Durch professionelle Kostenvoranschläge zeigen Sie Transparenz und schaffen Vertrauen. Denn für jeden Menschen ist es schlimm, wenn plötzlich unerwartete Kosten auf ihn zukommen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.
Benutzen Sie unsere kostenlose Mustervorlage zur Erstellung eines Kostenvoranschlags:
Muster-Verfahrensanweisung: Kostenvoranschlag
Aus Ihrer eigenen Erfahrung wissen Sie, dass sich der tatsächliche Hilfe- und Unterstützungsbedarf Ihrer Pflegekunden erst nach einigen pflegerischen Einsätzen zeigt. Häufig weicht der Umfang dann vom vorab erstellten Kostenvoranschlag ab und der Eigenanteil für Ihren Pflegekunden wird höher als zuvor erwartet.
1. Weicht der Pflegebedarf nicht wesentlich ab, weil nur sporadisch und nach Bedarf weitere zusätzliche Leistungen abgefragt werden, müssen Sie keinen neuen Kostenvoranschlag erstellen und auch nicht den abgeschlossenen Pflegevertrag mit den dann höheren Kosten neu vereinbaren. Sie können trotzdem die einzelnen, zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen abrechnen.
Hinweis: Sollte dem Kunden der Preis für eine Leistung nicht bekannt sein, sollten Sie ihn darüber informieren. Dokumentieren Sie die Information. Zudem sollten diese Leistungen als Bedarf auch im Kostenvoranschlag aufgeführt werden.
2. Weicht der Pflege bedarf wesentlich ab, weil dauerhaft ein höherer Pflegebedarf besteht oder weil der Kunde dauerhaft und regelmäßig zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmt, dann müssen Sie einen neuen Kostenvoranschlag erstellen und die höheren Kosten vertraglich neu vereinbaren.
Leider ist gesetzlich nicht eindeutig formuliert, was „wesentlich“ bedeutet. Dies müssen Sie immer im jeweiligen Einzelfall konkret beurteilen. Als „wesentlich“ könnte gelten:
In diesen Fällen sollte ein neuer Kostenveranschlag erstellt und die höheren Kosten vereinbart werden.
Es gibt keine konkreten Vorgaben dazu, wie ein Kostenvoranschlag auszusehen hat. Es müssen lediglich beschriebene Inhalte enthalten sein. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern auch in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI konkrete Muster für die Kostenvoranschläge. Sie sollten sich daher informieren, ob in Ihrem Bundesland entsprechende vertragliche Vorgaben gemacht wurden.
Entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe nach § 113 SGB XI müssen Sie zur Feststellung des Hilfebedarfs und der häuslichen Pflegesituation Ihres neuen Kunden einen Erstbesuch durchführen. Hierbei sollen Sie u. a. mit Ihrem Kunden besprechen, welche Leistungen er wie oft von Ihnen beanspruchen möchte. Für diese Leistungen unterbreiten Sie Ihrem Kunden einen Kostenvoranschlag, in dem Sie die genauen Leistungen, deren Häufigkeit der Erbringung und die hierfür konkret anfallenden Kosten benennen. Geben Sie Ihrem Kunden vor Abschluss eines Pflegevertrages Zeit, Ihren Vorschlag zu überdenken.
Tipp: Legen Sie in einer Verfahrensanweisung fest, wie Sie mit den Kostenvoranschlägen in Ihrem Pflegedienst umgehen. Ein Muster finden Sie auf der nächsten Seite. Beachten Sie aber, dass dies nur ein Muster ist und Sie dies unbedingt auf Ihren Pflegedienst anpassen müssen.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen ein Muster eines Kostenvoranschlags:
Tabelle 1: Leistungen der Pflegekasse (SGB XI)
Leistungskomplex (LK) | Anzahl der LK/Tag | Preis/LK | Anzahl der LK/Monat | Gesamtbetrag |
1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes | 2 | 16,24€ | 60 | 974,40€ |
Aufräumen und/oder Reinigung der Wohnung | 1 | 5,71€ | 30 | 171,30€ |
Wäscheversorgung | wöchentlich | 16,68€ | 4 | 66,72€ |
Gesamtkosten | 1.212,42€ | |||
Abzgl. Sachleistungsbetrag der Pflegekasse | 689€ | |||
Zu zahlender Eigenanteil | 523,42€ |
Tabelle 2: Sonstige Leistungen/Zusatzleistungen
Leistung | Anzahl der Leistung | Preis pro Leistung/Min. | Menge/Mon | Gesamtbetrag |
Medikamentenversorgung (Rezept bestellen, vom Arzt abholen, Medikamente aus der Apotheke abholen) | 55,00€ | Pauschal | 55,00€ | |
Begleitung zum Friseur | wöchentlich | 10€/Begleitung | 4 | 40,00€ |
Treppenhausreinigung | Wöchentlich | 15€ | 2 | 30,00€ |
Gesamtkosten | 125,00€ | |||
Eigenanteil Pflegeversicherungsleistungen (Übertrag von Tabelle 1) | 523,42€ | |||
Rechnungsbetrag | 648,42€ |
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Datenschutz-Hinweis