Gratis-Downloads
Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Fragen Sie sich manchmal auch, wie viel Ehrlichkeit im Kontakt mit Kollegen, Ihrer PDL, Ihren Pflegekunden und deren Angehörigen wirklich angebracht ist? Stellen Sie sich einmal vor, Ihre PDL hat eine Fortbildung angeboten, die Ihnen rein gar nichts gebracht hat. Würden Sie ihr diese Rückmeldung geben: „Ihre Fortbildung war sterbenslangweilig und ich habe kein Wort verstanden“? Wäre dies Ehrlichkeit oder einfach nur frech? Viele Pflegekräfte stellen sich diese Frage vor allem im Umgang mit demenziell veränderten Pflegekunden.
Häufige Beschwerden von Angehörigen Ihrer Pflegepatienten liegen oft an einem schlechten Gewissen. Bestimmt haben Sie diese Vermutung auch schon einmal in Bezug auf einen Angehörigen ausgesprochen oder gedacht. Aber dagegen sind Sie nicht machtlos. Diese Schritte helfen.
In Ihrem Berufsalltag haben Sie immer wieder mit gesetzlichen Betreuern zu tun. Dabei kommt es gelegentlich zu unterschiedlichen Ansichten, ob Ihre Einrichtung bestimmte Leistungen erbringen muss oder ob diese unter die Pflichten des gesetzlichen Betreuers fallen. Damit Sie künftig Klarheit haben, welche Pflichten ein gesetzlicher Betreuer hat, zeigen wir Ihnen welche Aufgaben und Voraussetzungen ein gesetzlich bestellter Betreuer erfüllen muss und in welchen Punkten die Gerichte zustimmen müssen.
Fragen Sie sich manchmal auch, wie viel Ehrlichkeit im Kontakt mit Kollegen, Ihrer PDL, Ihren Pflegekunden und deren Angehörigen wirklich angebracht ist? Stellen Sie sich einmal vor, Ihre PDL hat eine Fortbildung angeboten, die Ihnen rein gar nichts gebracht hat. Würden Sie ihr diese Rückmeldung geben: „Ihre Fortbildung war sterbenslangweilig und ich habe kein Wort verstanden“? Wäre dies Ehrlichkeit oder einfach nur frech? Viele Pflegekräfte stellen sich diese Frage vor allem im Umgang mit demenziell veränderten Pflegekunden.
Fragen auch Sie sich, was Sie abrechnen können, wenn einer Ihrer Pflegekunden einen Notfall hat, verunfallt ist oder Bedarfsmedikamente benötigt? Dann sollten Sie folgende Übersicht beachten. Denn hier hat unser Experte Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg, Ihnen 3 typische Beispiele für Notfallsituationen in der ambulanten Pflege dargestellt und was Sie in diesen Fällen bei der Abrechnung beachten müssen.
Natürlich wissen Sie, dass der MDK seit Oktober 2016 auch Ihre Abrechnung ganz genau unter die Lupe nimmt. Und die ersten Prüfungen haben bei vielen Pflegediensten Auffälligkeiten und Fehler bei der Abrechnung ans Tageslicht gebracht, die Sie als Pflegedienst ernst nehmen sollten - denn Fehler in der Abrechnung sind kein Kavaliersdelikt.
Positiv in der Öffentlichkeit auffallen ist ein Ziel jedes Pflegeheims, denn noch immer ist die Mund-zu-Mund-Propaganda wesentlich für eine gute Auslastung. Wichtig ist neben Ihrer guten Pflege vor allen Dingen, dass auch die Angehörigen Ihrer Pflegekunden sich gut bei Ihnen aufgehoben fühlen. Die folgenden Tipps zeigen Ihnen, was Sie für die Imagepflege Ihres Pflegeheims tun können. Dabei müssen es nicht immer große Aktionen wie z. B. ein „Tag der offenen Tür“ sein…
Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie die Zeitung aufgeschlagen haben und im Lokalteil stand ein Artikel über Ihre Branche oder – schlimmer noch – über Ihre Organisation? Ist der Artikel positiv, dann ist ja alles gut, doch was, wenn nicht? In solch einem Fall kann einem schnell mal die Zornesröte ins Gesicht steigen. Die folgenden Tipps zeigt Ihnen, wie Sie bei schlechter Presse vorgehen können …
Einer Ihrer Mitarbeiter ist krank und arbeitet nicht. Dann treffen Sie ihn zufällig im Baumarkt, wo er Tapetenkleister kauft. Das ist eine mehr als peinliche Situation, und zwar für beide. Dabei ist meistens beiden klar, dass nicht jede Arbeitsunfähigkeit durch Krankschreibung bedeutet, dass man das Bett hüten oder zuhause bleiben muss. Welche Freizeitbeschäftigungen erlaubt sind und wie Sie eine Pflichtverletzung beweisen, erfahren Sie im Folgenden.
Bei der Diagnose „Demenz“ stehen die kognitiven Störungen im Vordergrund. Diese machen in der Praxis jedoch nicht die Schwierigkeiten im Umgang aus, sondern die im mittleren bis schweren Stadium entstehenden Verhaltensauffälligkeiten. Unter dem Begriff sind verschiedene Verhaltensweisen wie etwa Herumlaufen, Rastlosigkeit, Schreien, u.a. zusammengefasst.
Wenn Sie zu einem Beratungseinsatz gehen, sollten Sie Ihre Beratungsaufgabe sehr ernst nehmen. Denn es geht nicht darum, ein nettes Gespräch bei einer Tasse Kaffee zu führen, sondern um konkrete, sachbezogene Beratung und die Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege. Bei einem Gespräch können Sie nur sehr schlecht hinter die Fassade blicken.
Seit dem 01.01.2017 steht allen Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zu. Die ersten Erfahrungen nach fast einem 1/2 Jahr zeigen allerdings, dass dieser Betrag häufig nicht ausgeschöpft wird. Zeit, sich um eine Optimierung zu kümmern. Hierbei sollten Sie auf Ihre Pflegekräfte setzen. Denn diese haben viel eher als Sie die Chance, den Bedarf zu erkennen. Auch sind sie häufig 1. Ansprechpartner für Pflegekunden und Angehörige.
Wenn Sie Ihre Pflegevisiten für die gesamte Einrichtung planen, stellen Sie sich die Frage: „Welcher Kunde ist wann an der Reihe?“ Legen Sie einen Zeitraum fest, innerhalb dessen Sie eine bestimmte Anzahl an Pflegevisiten durchführen und auswerten wollen. Diese Planung ist wichtig, damit alle Kunden auch Pflegevisiten erhalten.
Viele sehen Qualitätszirkel als „netten Kaffeeklatsch“ unter Kollegen. Aber so ist es nicht. Wenn Sie die Qualität Ihrer Einrichtung kontinuierlich steigern wollen und Ihre Mitarbeiter Sie unterstützen sollen, ist dies das Mittel der Wahl. Ein Qualitätszirkel ist eine Arbeitsgruppe von Menschen, die zum Ziel haben, Probleme zu lösen, kreative Ideen einzubringen und die Qualität immer weiter zu optimieren.
Einer Ihrer Mitarbeiter ist krank und arbeitet nicht. Dann treffen Sie ihn zufällig im Baumarkt, wo er Tapetenkleister kauft. Das ist eine mehr als peinliche Situation, und zwar für beide. Dabei ist meistens beiden klar, dass nicht jede Arbeitsunfähigkeit durch Krankschreibung bedeutet, dass man das Bett hüten oder zuhause bleiben muss. Welche Freizeitbeschäftigungen erlaubt sind und wie Sie eine Pflichtverletzung beweisen, erfahren Sie im Folgenden.
In Ihrem Berufsalltag haben Sie immer wieder mit gesetzlichen Betreuern zu tun. Dabei kommt es gelegentlich zu unterschiedlichen Ansichten, ob Ihre Einrichtung bestimmte Leistungen erbringen muss oder ob diese unter die Pflichten des gesetzlichen Betreuers fallen. Damit Sie künftig Klarheit haben, welche Pflichten ein gesetzlicher Betreuer hat, zeigen wir Ihnen welche Aufgaben und Voraussetzungen ein gesetzlich bestellter Betreuer erfüllen muss und in welchen Punkten die Gerichte zustimmen müssen.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Datenschutz-Hinweis
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Datenschutz-Hinweis
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Datenschutz-Hinweis