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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Fragen auch Sie sich, was Sie abrechnen können, wenn einer Ihrer Pflegekunden einen Notfall hat, verunfallt ist oder Bedarfsmedikamente benötigt? Dann sollten Sie folgende Übersicht beachten. Denn hier hat unser Experte Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg, Ihnen 3 typische Beispiele für Notfallsituationen in der ambulanten Pflege dargestellt und was Sie in diesen Fällen bei der Abrechnung beachten müssen.
Natürlich wissen Sie, dass der MDK seit Oktober 2016 auch Ihre Abrechnung ganz genau unter die Lupe nimmt. Und die ersten Prüfungen haben bei vielen Pflegediensten Auffälligkeiten und Fehler bei der Abrechnung ans Tageslicht gebracht, die Sie als Pflegedienst ernst nehmen sollten - denn Fehler in der Abrechnung sind kein Kavaliersdelikt.
Natürlich wissen Sie, dass jeder Pflegekunde, der in einem Pflegegrad eingestuft ist, Anspruch auf Entlastungsleistungen hat. Der Entlastungsbetrag von 125€ ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch unabhängig davon, in welchen Pflegegrad er eingestuft ist. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III können per Sonderregelung nicht in Anspruch genommene oder noch nicht erstattete Entlastungsleistungen noch bis zum 31.12.2018 erstattet werden.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber unter anderem die Rahmenbedingungen des Entlastungsbeitrages umgestaltet. Die Betreuungsleistungen, die ein Pflegedienst seit 2017 erbringt, können nun in allen Bundesländern auch über Sachleistungen als Bestandteil der Leistungskomplexe erbracht werden.
Seit gut 2 Jahren ist die vereinfachte Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell in aller Munde, verspricht sie doch Zeiteinsparungen in der lästigen Dokumentationsarbeit und andererseits Handlungssicherheit. Die Implementierungskosten sind aber nicht zu unterschätzen.
Die meisten Pflegeeinrichtungen erhalten über ihren Träger oder Dachverband umfassende Beratung in vielen Angelegenheiten. Dennoch kann es manchmal Sinn ergeben, auch eine externe Unternehmensberatung für die Pflegeeinrichtung als Berater zu bestimmten Fragestellungen mit hinzuzuziehen.
Die Rente von Pflegekunden reicht oftmals nicht, um den Eigenanteil an den Heimkosten zu zahlen. Hier springt das Sozialamt ein. Aber wie steht es mit der Unterhaltspflicht von Angehörigen? Wir beantworten die 5 wichtigsten Fragen.
Vielleicht waren Sie auch schon einmal enttäuscht, weil auf die teure Stellenanzeige keine Bewerbungen folgten. Der Markt an verfügbaren Bewerbern scheint leer gefegt zu sein und zum Wechsel kann man mit einer typischen Stellenanzeige auch niemanden mehr bewegen. Schauen Sie sich Ihre letzten Stellenanzeigen noch einmal genau an und fragen Sie sich, ob Sie selbst sich darauf beworben hätten. Rücken Sie lieber Ihre Mitarbeiter in den Vordergrund, die sich einen guten neuen Kollegen wünschen. Mit dem richtigen Plakat haben Sie schon morgen die ersten Bewerber.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass unsere Bewohner trotz des fortgeschrittenen Alters noch alle ihre Angelegenheiten selbst regeln. Doch dann kommt es zur Heimaufnahme, häufig weil man nach einem häuslichen Sturz merkt, dass es eben doch nicht mehr allein zu Hause funktioniert. Mit der Heimaufnahme ist aber ein gewaltiger Verwaltungsaufwand verbunden. Heimverträge samt seitenlanger Vorabinformationen müssen vom Bewohner bewältigt werden. Dann die Frage, ob das eigene Geld reicht. Sie als Heimleiter können zwar beraten, aber häufig wünscht der Bewohner dies nicht, da (noch) kein Vertrauensverhältnis besteht.
Als Verantwortliche für Ihre Einrichtungen verhandeln Sie jedes Jahr zahlreiche Verträge über Produkte, Betriebsmittel und Dienstleistungen. Je nachdem, welcher Typ Mensch Sie sind, liegen Ihnen Verhandlungen mehr oder weniger gut. Mit der richtigen Strategie erzielen Sie aber in jedem Fall Erfolge. So geht´s ...
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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