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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Stationäre Pflege: Unter welchen Umständen steht einem Bewohner ein Hilfsmittel zu, und was sollte in einem Widerspruch formuliert sein? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag ...
Egal, ob Sie in ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind: Sie haben tagtäglich mit vielen personenbezogenen Daten der Pflegekunden zu tun. Hierbei geht es vor allem um sehr persönliche Daten wie zu medizinischen Diagnosen, biografische Daten oder aber Daten zu Vermögensverhältnissen.Wenn Sie mit diesen Daten nicht datenschutzkonform umgehen, können Sie in echte Schwierigkeiten geraten.
Bestimmt kennen Sie Angehörige, die sich in Ihrer Einrichtung so unverschämt benehmen, dass Sie ihnen am liebsten Hausverbot erteilen möchten. Ehemalige Mitarbeiter stiften möglicherweise so viel Unfrieden, dass sie keine gern gesehenen Gäste sind. Leider können Sie nicht in jedem Fall von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Besuchern ein Hausverbot aussprechen. Im Folgenden finden Sie 5 Beispiele für unterschiedliche Konsequenzen, die zu Hausverbot führen können, aber nicht müssen.
Kennen Sie das? Ein Mitarbeiter ist häufig krankheitsbedingt ausgefallen und fehlt nun schon eine lange Zeit. Selbst nach mehr als 8 Monaten wissen Sie immer noch nicht, wie es weitergeht. Ihr Mitarbeiter erklärt Ihnen am Telefon, dass seine Ärzte auch nach der Rehabilitationsmaßnahme nichts Konkretes finden können. Oft müssen dann intern Lösungen gefunden werden. Worauf Sie im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung achten sollten, erfahren Sie hier.
Gelegentlich gibt es Ex-Mitarbeiter, die aus Neid oder Frust den ehemaligen Chef oder Pflegedienst in der Öffentlichkeit schlechtmachen. Doch Sie müssen sich die Rufschädigung oder üble Nachrede nicht gefallen lassen – schon gar nicht, wenn unwahre Behauptungen in der Öffentlichkeit verbreitet werden. So können Sie dagegen vorgehen ...
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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