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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Neben Beschwerden, die in der Regel von Bewohnern oder Angehörigen kommen, können auch Vorschläge und Anregungen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung Ihrer Organisationsqualität leisten. In der Praxis wird dieses Potenzial der Mitarbeiter oft vernachlässigt. Gehen Sie einfach davon aus, dass auch Sie als Leitungskraft in manchen Arbeitsabläufen und Prozessen nicht so involviert sind wie die Pflegemitarbeiter.
Diese machen tagtäglich ihre ganz praktischen Erfahrungen mit den Auswirkungen von Regelungen und dem Qualitätsmanagement selbst. Ihre Erfahrungen, Anregungen, Ideen und Tipps zu nutzen ist deswegen Gold wert. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ein Klima schaffen, innerhalb dessen die Mitarbeiter sich animiert fühlen, ihre Ideen einzubringen. Sehr frustrierte und nörgelnde Teams sind oft ein Zeichen dafür, dass die jeweiligen Mitarbeiter scheinbar keine Möglichkeit finden, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen. Möchten Sie das Ideenpotenzial Ihrer Mitarbeiter gewinnbringend abschöpfen, müssen Sie zunächst die Herangehensweise klären.
Zur Annahme von Verbesserungsvorschlägen eignet sich ein vorstrukturiertes Formular.
Eine Pflegevisite hat das Ziel, die Wirkung der Pflege zu beurteilen. Sie findet im Rahmen eines regelmäßigen Besuchs von Pflegefachkräften beim Bewohner statt. Angestrebt werden ein Informationsaustausch und eine gleichzeitige Kontrolle der Umsetzung des Pflegeprozesses.
Die Pflegevisite bietet ausreichend Zeit, um die tatsächliche Pflegeund somit die Ergebnisqualität zu überprüfen. Mit den Erkenntnissen der Pflegevisite können Sie die Einführung und
Weiterentwicklung weiterer Qualitätsinstrumente planen, da deutlich wird, in welchen Bereichen die Pflegefachkräfte weitere Unterstützung benötigen oder wo Qualitätsprobleme bestehen.
Die Pflegevisite ist somit ein Planungsund Bewertungsinstrument, das Sie kunden- und/oder mitarbeiterorientiert einsetzen können. Kundenorientiert, da die Beurteilung der Pflegequalität im Vordergrund steht. Mitarbeiterorientiert, da Sie fachliche Defizite bei den Pflegekräften erkennen können. Die Erkenntnisse aus der Pflegevisite sollten Sie in die Fortbildungsplanung einfließen lassen:
Wie oft Pflegevisiten durchgeführt werden sollten, obliegt der Entscheidung der Einrichtung selbst. In der Praxis ist eine Pflegevisite pro Bewohner pro Jahr üblich. Auch ist es sinnvoll, einen Zeitplan über die durchzuführenden Pflegevisiten zu führen. Außerdem sollte sie strukturiert, d. h. standardisiert, z. B. mithilfe einer Checkliste, durchgeführt werden.
Übersicht: Das sind die Ziele einer Pflegevisite
Fallbesprechungen werden von den Mitarbeitern des Pflegeteams durchgeführt. In manchen pflegerischen Situationen ist es sinnvoll, weitere externe Berufsgruppen (z. B. Ergotherapie) oder den behandelnden Hausarzt mit einzubeziehen. In der Fallbesprechung wird die Pflegesituation des Bewohners diskutiert und Maßnahmen zur Behebung der Pflegeprobleme vereinbart. Dokumentieren Sie die Ergebnisse der Fallbesprechung unmittelbar in der Pflegedokumentation, und passen Sie die Pflegeplanung an.
Übersicht: Verlauf einer Fallbesprechung
Um Aufschluss über die Zufriedenheit der Bewohner und Angehörigen über die Ergebnisqualität Ihrer Einrichtung zu bekommen, reichen Pflegevisiten oder Fallbesprechungen nicht aus. Maßstab dafür kann auch die subjektive Meinung der Kunden über die Qualität sein. Um diese zu ermitteln, sind Kundenbefragungen ein geeignetes Instrument.
Die Vorteile einer solchen Befragung bestehen darin, dass sich Fehlerquellen direkt identifizieren lassen und sowohl Bewohner als auch Angehörige aktiv in das Qualitätsmanagement mit einbezogen werden. Die Aussagekraft einer solchen Befragung darf aber nicht überinterpretiert werden. Einerseits kann bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Fragebögen viel falsch gemacht werden, sodass Befragte beispielsweise durch die Formulierung der Frage oder durch die überbringende oder einsammelnde (bei einem auszufüllenden Fragebogen) bzw. interviewende Person unbewusst beeinflusst werden.
Andererseits besteht bei Zufriedenheitsbefragungen immer die Gefahr, dass der Befragte nicht nach seiner tatsächlichen Zufriedenheit urteilt, sondern so antwortet, wie es „sozial erwünscht“ ist (d. h., wie es für ihn selbst bzw. für die Einrichtung positiv erscheint). Gerade Bewohner – die ja in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen stehen – neigen zu sozial erwünschtem Antwortverhalten.
Da der MDK auch eine Kundenbefragung durchführt, ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Befragung daran orientieren.
Mithilfe eines internen Audits – also einer Form von Anhörung oder Befragung – stellen Sie fest, ob die Anwendung und Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems greift. Letztendlich können Sie somit ermitteln, ob die Abläufe der Organisation ausreichend geregelt sind und ob die Ergebnisse Ihren Anforderungen entsprechen. Als Grundlage für Ihr internes Audit können Sie einen selbst erstellten Fragenkatalog nutzen, den MDK-Prüfkatalog oder – wenn Sie zertifiziert sind – den Anforderungskatalog Ihrer Zertifikatsgrundlage.
Mit den geschilderten Methoden können Sie eine doppelte Sicherheitsschlaufe in Ihr Pflegecontrolling einbauen: Einerseits erfassen Sie mit diesen Instrumenten der Qualitätskontrolle direkt, ob Ihre Bestrebungen zur Weiterentwicklung Ihrer Einrichtung Früchte tragen. Andererseits haben Sie damit aber auch Kontrollinstrumente in der Hand, mit denen Sie feststellen können, ob die aufgrund Ihres Pflegecontrollings getroffenen Maßnahmen fruchten. Haben Sie z. B. als Maßnahme Schulungen zu Expertenstandards festgelegt, erkennen Sie mit Pflegevisiten, ob diese wirken.
FAZIT: Ergänzen Sie Ihr Pflegecontrolling um diese 5 Methoden. So haben Sie ein umfassendes Monitoring über die Pflegequalität. Wie Sie sie inhaltlich ausgestalten und wie häufig Sie welche Instrumente einsetzen, bleibt Ihrer freien Entscheidung überlassen.