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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Unter welchen Voraussetzungen steht einem Bewohner ein Hilfsmittel zu, und was sollte in einem Widerspruch formuliert sein?
In § 33 SGB V der Hilfsmittelverordnung heißt es: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.“
Zur Erläuterung: Ein orthopädischer Schuh ist zwar ein Alltagsgegenstand, doch wenn er den Nutzen hat, einer Behinderung vorzubeugen oder diese auszugleichen, ist er ein Hilfsmittel.
Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch aufsetzen können, der Bevollmächtigte oder Betreuer diesen aber unterschreiben muss. Verweisen Sie in dem Widerspruch auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Schreiben Sie auf, in welchen Bereichen des Lebens der Bewohner eingeschränkt ist, und erläutern Sie, warum diese Sachlage mit regulären Hilfsmitteln nicht auszugleichen ist. Des Weiteren wird empfohlen, immer die Konsequenz zu beschreiben, wenn der Bewohner das Hilfsmittel nicht erstattet bekommt.
Verweisen Sie immer wieder darauf, dass körperliche Einschränkungen die Lebensqualität und Genesung massiv beeinträchtigen. Dies wiederum führt zum Abbau der körperlichen und seelischen Ressourcen.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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