Orales Absaugen bei Pflegekunden

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Inhaltsverzeichnis

Beispiel: Unsere schwerstpflegebedürftige Pflegekundin Frau Karl hatte letzte Woche große Schwierigkeiten beim Abhusten und daher starke Luftnot. Daher baten wir den Arzt um eine entsprechende Anordnung. Wir mussten lange keinen Pflegekunden mehr absaugen und informierten uns daher über das korrekte Vorgehen. Auch für die Sicherheit Ihrer Pflegekunden ist es notwendig, dass Sie die wichtigsten Regeln zum oralen Absaugen beherrschen. Diese sind hier zur Auffrischung für Sie zusammengefasst.

Orales Absaugen kann die Atmung der Pflegekunden erleichtern

Wenn Ihr Pflegekunde nicht mehr in der Lage ist, selbstständig abzuhusten, kann sich Sekret in den Atemwegen sammeln und die betroffene Person beim Atmen behindern. In diesem Fall kann das Absaugen zum Wohlbefinden Ihres Pflegekunden beitragen, obwohl es zunächst unangenehm für ihn ist. Wie Sie hierbei möglichst schonend vorgehen, zeigt die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie gehen Sie beim oralen Absaugen korrekt vor?

1. Schritt: Legen Sie die benötigten Materialien bereit.

Hierzu gehören: Einmalhandschuhe, atraumatische Einwegabsaugkatheter (14–18 Charrière), Zwischenstück (Fingertip mit seitlicher Öffnung, verbunden mit dem Absauggerät), Abfallbehälter, Absauggerät (Glasbehälter mit Wasser gefüllt), Behälter mit Wasser zum Durchspülen, Handtuch als Kleiderschutz für Ihren Pflegekunden, Material für die Mundpflege.

2. Schritt: Treffen Sie die notwendigen Vorbereitungen.

Lagern Sie Ihren Pflegekunden mit leicht erhöhtem Oberkörper. Dies erleichtert ihm die Atmung und fördert seine Mitwirkung.

Desinfizieren Sie Ihre Hände und ziehen Sie Handschuhe an. Prüfen Sie den Katheter noch in der Hülle auf Unversehrtheit. Öffnen Sie die Verpackung nur so weit, dass Sie das Ansatzstück auf den Fingertip stecken können.

3. Schritt: Messen Sie die Katheterlänge ab.

Nehmen Sie den Absaugkatheter vorsichtig aus der Halterung. Messen Sie die Einführlänge per Augenmaß ab (von den Lippen bis zum Ohrläppchen). Schalten Sie jetzt das Gerät ein und befeuchten Sie den Katheter leicht mit Wasser.

4. Schritt: Arbeiten Sie mit Drehbewegungen.

Bitten Sie Ihren Pflegekunden, den Mund zu öffnen, oder öffnen Sie vorsichtig seinen Mund. Führen Sie den Katheter langsam und ohne Sog durch den Mund ein. Stellen Sie dann den Sog her, indem Sie den Finger auf den Fingertip halten.

Ziehen Sie den Katheter mit vorsichtiger Drehbewegung (Zwirbeln zwischen den Fingern) zurück. Vermeiden Sie es, den Gaumen oder das Zäpfchen zu berühren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie einen Brechreiz bei Ihrem Pflegekunden auslösen. Falls sich der Katheter versehentlich an der Schleimhaut festsaugt, öffnen Sie sofort den Fingertip.

5. Schritt: Wiederholen Sie den Vorgang bei Bedarf.

Der Absaugvorgang darf nicht länger als 15 Sekunden dauern. Wiederholen Sie den Vorgang bei Bedarf und spülen Sie den Absaugkatheter zwischendurch mit Wasser. Lassen Sie Ihrem Pflegekunden eine Pause, bis er wieder wie gewohnt atmet und sich entspannt hat.

6. Schritt: Sorgen Sie für ein angenehmes Mundgefühl.

Nach Beenden des Absaugens nehmen Sie den Absaugkatheter schlingenartig in die Hand und stülpen den Handschuh beim Ausziehen darüber. Auf diese Weise können Sie den Absaugkatheter hygienisch entsorgen. Führen Sie nach dem Absaugen eine gründliche Mundpflege durch, denn der Vorgang reizt die Mundschleimhaut und trocknet sie aus.

Wichtiger Hinweis

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Pflegekunden nur auf ärztliche Anordnung hin absaugen, d.h., Sie benötigen genaue Angaben über die Häufigkeit und die genaue Indikation.

Orales Absaugen: Halten Sie sich an diese Hygieneregeln

Auch beim oralen Absaugen sollten Sie die wichtigsten Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um Ihren Pflegekunden vor Infektionen und Verletzungen zu schützen.

  • Material: Verwenden Sie sterile Absaugkatheter. Diese sollten zudem so beschaffen sein, dass sie keine Verletzungen bei Ihrem Pflegekunden hervorrufen. Hierzu sind vor allem atraumatische Katheter mit abgerundeter Spitze geeignet.
  • Reinigung und Austausch: Denken Sie auch daran, dass Absauggerät regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Auch die Schläuche und der Fingertip müssen nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden. Halten Sie sich hierbei an die Vorgaben des Geräteherstellers.
  • Desinfektion: Grundsätzlich sollten Sie die Schläuche und den Glasauffangbehälter täglich mit einem geeigneten Instrumenten-Desinfektionsmittel desinfizieren (z. B. ECOLAB Sekusept® Cleaner). Hierbei müssen Sie die Schläuche komplett in die Desinfektionslösung eintauchen.
  • Spülen: Nach den einzelnen Absaugvorgängen reicht das Abspülen mit Wasser. Entsorgen Sie den Absaugkatheter nach jedem Benutzen.
  • Einweisung: Ein Absauggerät ist ein Medizinprodukt, daher dürfen Sie es ohne vorherige Einweisung nicht benutzen.

Wie wird das orale Absaugen dokumentiert?

Dokumentieren Sie nicht nur die Menge, sondern auch die Beschaffenheit des Bronchialsekrets, d. h. die Festigkeit, die Farbe, ggf. Beimengungen wie Blut oder festere Bestandteile und den Geruch. Beschreiben Sie zudem, wie Ihr Pflegekunde auf das Absaugen reagiert hat, d.h., welche Schritte besonders unangenehm für ihn waren und ob der Vorgang ihm insgesamt Erleichterung verschafft hat.

Fassen Sie Ihre Einschätzung über das Pflegerisiko in Ihrer Informationssammlung zusammen

Finden Sie es auch schwieriger zu begründen, warum ein Risiko nicht besteht, als die Risikofaktoren für ein bestehendes Risiko zu benennen? Hinzu kommt die Angst vor einer Fehleinschätzung. Doch diese ist unbegründet, solange Sie das Risiko realistisch einschätzen: Entweder ist es gar nicht vorhanden, oder aber Ihr Pflegekunde ist in der Lage, selbst Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Wenn Sie dies in Ihrer Informationssammlung genau beschreiben, sind Sie auf der sicheren Seite.

Falls Sie ganz sichergehen wollen, können Sie zu den einzelnen Risikobeurteilungen den Satz hinzufügen: „Daher kein individuelles aus pflegerischer Sicht zu bearbeitendes Risiko vorhanden.“ Hiermit fassen Sie Ihre Einschätzung noch einmal zusammen.

Planen Sie die notwendigen Maßnahmen bei vorhandenem Risiko für die Pflegekunden

Überlegen Sie anschließend, in welchen Bereichen Ihr Pflegekunde Risiken hat, die er nicht ohne Hilfe ausgleichen kann. Hierzu zählen auch Handlungen, die Ihr Pflegekunde zwar selbst ausführen kann, an die Sie ihn aber erinnern müssen.

Beispiele:

  • Die Pflegekraft muss seit einigen Tagen kontrollieren, ob Frau Mayer ihre Prothese wie gewohnt abends säubert. In diesem Fall kann die Pflegekundin ihr Risiko nicht mehr selbst ausgleichen. Somit müssen Sie die Kontrolle als Pflegemaßnahme und Soor- und Parotitis-Prophylaxe planen.
  • Müsste die Pflegekraft den Wecker für Frau Müller stellen, wäre dies eine prophylaktische Maßnahme.

Jede Information muss nur einmal in der Pflegedokumentation erwähnt werden. Alle Informationen, die in der Informationssammlung zu finden sind und die nicht zu Pflegeproblemen oder Maßnahmen führen, müssen in der Pflegeplanung nicht mehr erwähnt werden.

Überprüfen Sie die Risikoeinschätzung in sinnvollen Abständen

Wenn Sie Risiken ausgeschlossen haben, kann sich dieser Zustand schnell ändern. Überprüfen Sie die Risikoeinschätzung daher in Zeitabständen, die Sie jeweils individuell festlegen. Zusätzlich müssen Sie hieran auch bei Veränderungen des Allgemein- oder Gesundheitszustandes denken, z. B. das Dekubitusrisiko neu einschätzen, wenn Ihr Pflegekunde sich aufgrund eines Infektes weniger bewegt als sonst.