Professionelles Hygienemanagement

Hygiene ist die Basis einer guten Pflegearbeit.
Eine junge Pflegerin in weißem Kittel steht mit einem rosa Klemmbrett in den Händen vor einem im Hintergrund unscharfen Gebäude. Sie lächelt freundlich in die Kamera.
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Inhaltsverzeichnis

Für Pflegefachkräfte ist die Hygiene ein absolut zentrales Thema. In diesem Bereich existieren viele Vorschriften und Schulungsmaßnahmen. Alle, welche in der Pflege tätig sind, müssen sich selbst bestimmte Hygiene-Gewohnheiten antrainieren und darüber hinaus kompetent genug sein, um Pflegebedürftige und deren pflegenden Angehörige in Hygienemaßnahmen zu unterweisen.

Was ist Hygienemanagement?

Patienten werden immer älter und Altenheime übernehmen immer häufiger von Krankenhäusern intensiv pflegebedürftige Menschen. Damit steigt der Anteil der Bewohner mit geschwächtem Immunsystem.

Die Verantwortlichen im Gesundheitswesen haben dieses Problem längst erkannt: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen im Zusammenhang mit Hygiene.

Beispiele:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
  • Empfehlungen der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)
  • Robert Koch Institut (RKI)
  • Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Das Spektrum reicht von Empfehlungen zur Händehygiene über die Schulung des Personals bis hin zur Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten und Krankheitserregern.

Um den Überblick nicht zu verlieren und ein durchgängiges Einhalten von Hygienevorschriften zu gewährleisten, ist ein Hygienemanagement erforderlich. Dieses regelt alle organisatorischen Aspekte:

  • Verantwortlichkeiten und Aufgaben
  • Vorgeschriebene Schulungen und Qualifikationen
  • Produktion und Verbreitung von Merkblättern, Checklisten, Aufklärungsbroschüren usw. für Personal, Patienten und Besucher
  • Betriebliche Maßnahmen (Beispiel: Einrichtungen für die Händedesinfektion) und deren Kontrolle
  • Konkreter Hygieneplan (siehe unten)

Hygieneplan 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt den Einrichtungen der stationären, teilstationären und der ambulanten Pflege das Erstellen von Hygieneplänen vor.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dem Zweck,

… übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (§1 IfSG).

Nach § 36 Abs. 1 IfSG müssen betriebliche Prozedere zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festgelegt sein. Konkrete Vorschriften über Aufbau und Inhalt macht das IfSG nicht; diese sind aber in den Vorgaben zum Arbeitsschutz bzw. in den „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA) 250 zu finden. Der konkrete Aufbau des Plans ist weiter unten beschrieben.

Zum Plan gehört aber mehr als bloß das Auflisten von Vorschriften und Maßnahmen:

  • Zugänglichkeit: Der Plan muss allen Pflegekräften und Ärzten bekannt und zugänglich sein.
  • Schulung: Die Mitarbeiter müssen angemessen geschult werden, damit sie den Hygieneplan verstehen und befähigt sind, ihn in die Tat umzusetzen.
  • Kontrolle: Das Einhalten der Hygienevorschriften muss kontrolliert werden.
  • Aktualität: Der Plan muss regelmäßig aktualisiert werden, so dass neue Erkenntnisse einfließen können

Inhalt und Aufbau eines Hygieneplans

Der Hygieneplan soll Regelungen für die folgenden Bereiche enthalten:

  • Desinfektion
  • Reinigung
  • Sterilisation
  • Versorgung und Entsorgung

Der Plan soll die Arbeitsschutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung berücksichtigen, genauer:

  • 09 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • 11 Absatz 1 Biostoffverordnung ( BioStoffV)

Darüber hinaus muss der Plan weitere Vorschriften und Empfehlungen enthalten:

  • Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch
  • Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • Arbeitsstätteverordnung
  • Abfallvorschriften des Landes
  • Fachliche Standards wie zum Beispiel diejenigen des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

Ziel des Hygieneplans ist es, die Übertragung von Infektionen und schädlichen Einflüssen zu verhindern.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 f ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsplatzbedingte und tätigkeitsbedingte Gefährdungen nachweislich zu ermitteln, zu gewichten, Maßnahmen abzuleiten und zu kontrollieren.

Die 5 Punkte eines Hygieneplans

1. Gefährdungsanalyse

Welche Risiken bestehen für wen bei welcher Tätigkeit? Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Hygiene können bei Patienten/Bewohnern, Pflegekräften, Ärzten, Betriebspersonal und Besuchern existieren. Die Gefährdungen können entstehen aus:

  • Arbeitsmaterial
  • Tätigkeit
  • Fehlverhalten

2. Risikobewertung

Die Risikobewertung hält fest, bei welchen Risiken interveniert werden muss und durch wen. Die Risikobewertung ist eine Entscheidung darüber, in welchen Bereichen die Gefährdung als wie groß beurteilt wird. Je größer das Risiko ist, desto umfangreicher und spezifischer werden die Maßnahmen definiert und desto rigoroser wird geschult und kontrolliert.

3. Maßnahmen

Anhand der Risikobewertung werden konkrete Maßnahmen definiert. Diese beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Basishygiene (Beispiel: Hände-Hygiene)
  • Personalhygiene (Beispiel: Arbeits- und Schutzkleidung)
  • Hygiene bei pflegerischen und behandelnden Maßnahmen
  • Lebensmittelhygiene
  • Entsorgung / Abfallvorschriften
  • Wäsche-Hygiene

4. Evaluation der Maßnahmen

Der Hygieneplan legt auch fest, wie die Umsetzung der verbindlich festgelegten Maßnahmen in die Praxis funktioniert:

  • Wer ist für die Kontrolle verantwortlich? (z.B. als Hygienebeauftragter oder eine Hygienefachkraft)
  • Wann / wie häufig wird kontrolliert?
  • Was wird konkret kontrolliert und wie?
  • Wie wird die Kontrolle ausgewertet?
  • Welche Maßnahmen werden von den Ergebnissen der Kontrolle abgeleitet?

5. Schulungsmaßnahmen

Die Schulung des Personals in den Hygienevorschriften wird ebenfalls im Hygieneplan festgelegt:

  • Zielgruppen
  • Schulungsinhalte
  • Zeiten / Intervalle
  • Kontrolle der Schulungsdurchführung und des Schulungserfolges

Beim Erstellen des Hygieneplanes ist es zwar nicht erforderlich, aber sehr hilfreich, wenn das zuständige Gesundheitsamt und ein Krankenhaushygienik-Spezialist (Hygienefachkraft) einbezogen wird.

Verschiedene Länder und Institutionen bieten einen Rahmenhygieneplan für Pflegedienste. Auch dieser bildet eine gute Grundlage oder Unterstützung beim Verfassen des Hygieneplanes.

Hygienemanagement in stationären Pflegeeinrichtungen

Krankenhäuser machen krank“. Diese Aussage mag polemisch und übertrieben klingen, ist jedoch nicht ganz von der Hand zu weisen: In Deutschland erkranken Jahr für Jahr zwischen 400.000 und 600.000 Personen an Krankenhausinfektionen. Ungefähr 10.000 bis 15.000 Patienten sterben jährlich an Krankenhausinfektionen.

Wie einleitend beschrieben, liegt das Hauptproblem der Krankenhaushygiene in der besonders hohen „Dichte“ von Menschen mit Krankheiten. Diese verbreiten ihre Krankheitskeime über Berührungen und Atemwege. Wenn nun auch noch die Ärzte, Pflegekräfte und anderen Mitarbeiter mit ihren Händen die Bakterien und Viren aufnehmen, stecken sie weitere Patienten an.

Das Phänomen hat sogar einen eigenen Namen: „nosokomial“. Dieses Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet frei übersetzt „Krankheit (nosos) durch Pflege (komein)

Es gibt darum eine große Vielfalt von Regeln und vorgeschriebenen Maßnahmen zur Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Das bereits erwähnte Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, welche als Grundlage für die Vorschriften und Verordnungen von Gesundheitsämtern und anderen Behörden bilden.

So erstellt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen, einschließlich betrieblicher und baulicher Maßnahmen. Wichtig sind diese Empfehlungen deshalb, weil sie in den Augen der Gerichte und Gesetzgeber den „Stand der Wissenschaft“ repräsentieren. Wer sich nach diesen Empfehlungen richtet, geht also nicht fehl.

Im Jahr 2013 wurde das Hygieneförderprogramm eingerichtet. Dieses Programm fördert unter anderem Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen. Es wurde 2016 um weitere drei Jahre verlängert und auf den Bereich der Infektiologie ausgeweitet.

Hygienemanagement in der ambulanten Pflege

In der ambulanten Pflege sind einige Besonderheiten zu beachten:

  • Die Kontrolle der Hygienemaßnahmen ist erschwert; dennoch sind Kontrollen vor Ort erforderlich.
  • Die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen müssen ebenfalls in Hygieneregeln unterwiesen werden.
  • Der Lebensmittelhygiene ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Anders als in stationären Einrichtungen liegt die Handhabung von Lebensmitteln nicht im Kontrollbereich von ausgebildeten Fachkräften, sondern von Laien (zum Beispiel Angehörigen)
  • Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist weniger leicht kontrollierbar als im stationären Umfeld. Es gilt zu vermeiden, dass Desinfektionsmittel (zumal giftige) unsachgemäß eingesetzt werden.

Für die ambulante Pflege existiert ein weithin anerkannter Rahmenhygieneplan. Dieser ist dazu gedacht, die ambulanten Pflegedienste optimal beim Hygienemanagement zu unterstützen.

Der Rahmenhygieneplan enthält Empfehlungen zu den folgenden Maßnahmenbereichen:

  • Basishygiene: Hände, Flächen, Gegenstände, Wäsche, Bekleidung, Lebensmittel, Abfallbeseitigung
  • Anforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz, zum Beispiel Vorschriften bei meldepflichtigen Erkrankungen
  • Anforderungen nach der Biostoffverordnung
  • Sondermaßnahmen bei bestimmten Erkrankungen bzw. Parasitenbefall (Durchfall, Kopfläuse, Krätze)
  • Hygiene bei speziellen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen und Umgang mit Medikamenten

Hygienemanagement in der häuslichen Pflege

In der häuslichen Pflege ist die Hygiene besonders schwierig aufrecht zu erhalten. Denn sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch deren Angehörige sind nicht in Hygienemaßnahmen ausgebildet und oftmals bereits mit einfachen Dingen wie Reinigung überfordert.

Es ist deshalb besonders wichtig, Hygienemaßnahmen systematisch zu planen und sämtliche „Gefahrenherde“ im Blick zu behalten: die Umgebung des Pflegebedürftigen, die Hygiene des Pflegepersonals selbst sowie die Körperpflege der Pflegebedürftigen.

Hygiene der Umgebung des Pflegebedürftigen

Die (häusliche) Umgebung des Pflegebedürftigen sollte systematisch analysiert werden (z.B. mithilfe eines Desinfektionsplans), sodass gezielte Maßnahmen abgeleitet werden können. Dazu folgende Stichworte:

FußbödenRegelmäßige Reinigung, insbesondere bei Teppichen. Allenfalls müssen mobile Teppiche entfernt werden.
Essensreste und gebrauchtes Geschirr / Besteck Muss sofort abgeräumt und entsorgt / gewaschen werden. In der Wohnung sollten keine Lebensmittel offen herumliegen
LebensmittelbehälterRegelmäßig hygienisch reinigen
KücheSpülschwämme, Lappen usw. regelmäßig wechseln, mindestens einmal pro Woche. Ab und zu Schubladen und Kästen ausräumen und reinigen. Kühlschrank regelmäßig kontrollieren (verdorbene Lebensmittel?) und alle zwei Monate gründlich reinigen.
TücherAlle Spül- und Handtücher mindestens wöchentlich mit 60°C waschen.
BadMindestens wöchentlich reinigen; hier sollten auch spezielle Reinigungsmittel (entkalkende, desinfizierende) verwendet werden.
SchlafzimmerBetten mindestens alle zwei Wochen neu beziehen; Zimmer regelmäßig lüften, staubsaugen und Flächen reinigen.

Hygiene der Pflegenden

Händehygiene ist für alle Pflegenden – Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige – Pflicht. Bei der Intimpflege sollten Einmalhandschuhe getragen werden.

Bei der Körperwäsche ist Arbeitskleidung empfehlenswert, zum Beispiel Einmalkittel.

Dass Pflegefachkräfte mit sauberer Arbeitskleidung, sauberen Schuhen und gewaschenen Haaren erscheinen sollten, versteht sich von selbst.

Körperpflege der Pflegebedürftigen

Die Körperpflege bei Menschen, die aufgrund ihres Alters oder von Krankheiten ein geschwächtes Immunsystem haben, ist besonders gründlich durchzuführen:

Körperwaschung ist selbstverständlichDabei sollte man auch die Haare nicht vernachlässigen
IntimhygieneSauberkeit nach dem Toilettengang bzw. dem Wechseln von Einlagen, usw.
Mund- und ZahnpflegeDazu gehört auch die korrekte Reinigung der Prothese, der Zunge und der Mundschleimhäute. Wichtig: Auch Zahnbürsten regelmäßig auswechseln!
OhrenpflegeSanftes Reinigen der Ohrmuschel, Kontrolle auf Ohrenschmalz. Achtung: nicht mit Wattestäbchen entfernen! Besser zum Ohrenarzt gehen; dieser reinigt das Innere des Ohres mit Wasser.
FußpflegeRegelmäßige gründliche Reinigung, auch in den Zehenzwischenräumen. Pediküre sollte man im Zweifelsfall der Fachperson überlassen. Wenn der Patient Probleme beim Laufen hat, Hautveränderungen aufweist oder sich nicht stillhält, sollte die Fußpflege nicht von der Pflegekraft übernommen werden, sondern von einer Fachperson der medizinischen Fußpflege.

Einführung zum Begriff Hygiene

Bestimmte Erreger, wie Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen können den Körper schwächen oder Krankheiten auslösen. Zum Beispiel werden Meningitis, Cholera oder Scharlach durch Bakterien ausgelöst, Influenza durch Viren. Das Gefährliche an diesen Krankheitskeimen ist ihre leichte Übertragbarkeit: Einige werden bereits durch den Atem übertragen, andere durch Körperkontakte oder Körperflüssigkeiten. Und man sieht sie nicht. Niemand sieht es einer menschlichen Hand an, ob sie sauber ist oder gefährliche Krankheitserreger aufweist, die sich bei jeder Berührung weiterverbreiten.

Weil man Krankheitskeime nicht sehen kann, muss man sie mit einer klugen Strategie bekämpfen: Diese Strategie gegen die Ausbreitung der Erreger heißt „Hygiene“.

Hygiene umfasst streng genommen nicht nur den direkten Kampf gegen Krankheitskeime und Erreger, sondern alle Faktoren, welche die Gesundheit des Menschen beeinflussen. Das Wort „Hygiene“ stammt vom Namen der griechischen Göttin „Hygieia“. Diese Göttin war zuständig für Gesundheit und Krankheitsprävention.

Hygiene gilt als DIE zentrale Maßnahme bei der Arbeit mit kranken und geschwächten Menschen. Denn ohne Hygiene sind alle anderen Maßnahmen zur Gesunderhaltung oder Heilung vergeblich. Ohne Hygiene stecken sich Patienten immer wieder mit Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten und anderem an.

Was gehört zur richtigen Händehygiene?

Viele Erkrankungen werden durch Infektionen hervorgerufen oder verschlimmert. Und bei vielen Krankheiten sind die Patienten Träger von krankheitserregenden Bakterien, Viren und Keimen. Diese werden durch direkte und indirekte Kontakte von Mensch zu Mensch übertragen.

Überall dort, wo sich organisches Material – zum Beispiel Schmutz, Essensreste, Exkremente usw. – auf Oberflächen und in Ritzen ablagert, gedeihen solche Keime. Unternimmt man nichts gegen sie, vermehren sie sich.

Alte und Kranke haben in der Regel ein geschwächtes Immunsystem. Ihr Körper wird nicht gleich gut mit den krankheitserregenden Keimen fertig, wie dies bei gesunden, starken Menschen der Fall ist. Deshalb muss man sie besonders gut vor Infektionen schützen.

Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären Pflege beherbergen zahlreiche Patienten, welche Krankheitskeime tragen. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass sich durch die physische Nähe, durch gewollte und ungewollte Kontakte und letztlich auch durch die Tätigkeit der Ärzte und Pflegekräfte die Erreger und dadurch Infektionen verbreiten.

Tipps für die Händehygiene

Studien haben gezeigt, dass rund 90 Prozent aller Infektionen in Krankenhäusern durch Händekontakte der Ärzte und des Pflegepersonals zustande kommen. Daher die Mediziner-Weisheit „Händewaschen rettet Leben“.

Regelmäßiges, sachgerechtes und gründliches Händewaschen ist deshalb die wichtigste Hygienemaßnahme für Pflegekräfte und Mitarbeiter von Krankenhäusern etc.

Geradezu lebenswichtig wird Händehygiene bei folgenden Aufgaben:

  • Handhabung von Medikamenten und Spritzen
  • Wundversorgung
  • Wechsel von Verbandsmaterial
  • Zubereitung von Speisen, Getränken und Trinknahrung

Bei solchen Verrichtungen können Krankheitserreger von den Händen der Pflegekraft unmittelbar in den Körper des Patienten eindringen.

Empfohlen wird für das routinemäßige Händewaschen die folgende Methode:

  1. Spülen Sie die Hände unter fließendem Warmwasser ab. Kaltwasser ist weniger wirksam, denn Warmwasser öffnet die Hautporen und erlaubt eine tiefere Hautreinigung.
  2. Seifen Sie die Hände gründlich ein, einschließlich der Fingerspitzen, Nagelfalten, Finger-Zwischenräume, Handrücken und Handgelenke. Reiben Sie die Hände während mindestens 30 Sekunden mit Seife ein, nicht nur für einige Sekunden!
  3. Trocknen Sie die Hände in einem Lufttrockner oder mit einem Einwegpapier. Vermeiden Sie Handtücher oder verwenden Sie nur Ihr persönliches Handtuch, das Sie aber sehr häufig austauschen müssen. Handtücher zählen zu den schlimmsten Bakterienschleudern überhaupt.

Was versteht man unter Desinfektion?

Im pflegerischen Umfeld reicht normale Reinigung oftmals nicht aus. Denn nicht alle Krankheitskeime können mit Warmwasser und Seife zuverlässig beseitigt werden. Deshalb ist zusätzlich eine Desinfektion notwendig.

Was heißt überhaupt Desinfektion? Gemeint ist die Behandlung von Oberflächen mit einem Mittel, welches Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze usw. schnell und vollständig abtötet.

Starke Desinfektionsmittel für die Oberflächenreinigung – Möbel, Böden, Armaturen, usw. – enthalten teilweise Substanzen, die auch für die Menschen giftig sind. Hier ist eine fachgerechte und dosierte Anwendung wichtig, um nicht neue Gesundheitsrisiken zu schaffen.

Desinfektionsmittel für die Hände wirken meistens auf Alkoholbasis. Sie sind so konstruiert, dass sie bedenkenlos und häufig verwendet werden können. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat einen globalen Standard für die Händehygiene in der Pflege entwickelt:

„Five Moments for Hand Hygiene“

Vor jedem Patientenkontakt, um den Patienten zu schützen.BeispielBevor Sie an das Bett des Patienten herantreten.
Vor aseptischen Tätigkeiten, also dort, wo ein steriler Kontakt erforderlich ist.BeispielBevor Sie eine Hautstelle desinfizieren, um eine Spritze zu setzen.
Nach Kontakt mit potenziell ansteckendem Material, um die Mitarbeiter und nachfolgende Patienten zu schützen.BeispielNach dem Wegtragen des Essgeschirrs und -bestecks.
Nach dem Patientenkontakt, um die Mitarbeiter und nachfolgende Patienten zu schützen.Beispieleim Verlassen des Patientenzimmers.
Nach Kontakt mit Oberflächen in der Nähe von Patienten, um die Mitarbeiter und nachfolgende Patienten zu schützen.BeispielNach dem Zuklappen des Toilettensitzes.

Was gilt es mitzunehmen?

Hygiene ist die wichtigste Pflegemaßnahme überhaupt. Deshalb existiert eine Fülle von Vorschriften, Empfehlungen und Richtlinien in diesem Bereich. Pflegefachkräfte müssen sich damit vertraut machen und die entsprechenden Hygiene-Maßnahmen konsequent durchführen. Denn dabei geht es nicht bloß um die Gesunderhaltung der Pflegebedürftigen, sondern ganz zentral auch um den Selbstschutz.

Eine kranke Pflegefachkraft dient niemandem.