Verhinderungspflege beantragen

Ein Mann unterschreibt auf einem Blatt Papier vor ihm auf dem Tisch. Ein Laptop ist vor ihm aufgeklappt.
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Die Verhinderungspflege bietet der pflegenden Person eine Entlastung, wenn diese aus bestimmten Gründen Unterstützung benötigt und die Pflege nicht ausführen kann. Sind Angehörige mit dem Pflegedienst betraut, ist dies eine verantwortungsvolle Aufgabe, welche physisch und psychisch ihren Tribut fordert. Die Verhinderungspflege ermöglicht für einen bestimmten Zeitraum eine Auszeit. Wer Anspruch auf diese Leistungen hat und wie sich Verhinderungspflege beantragen lässt, wird im Folgenden näher erläutert.

Für wen kann Verhinderungspflege beantragt werden?

Bei Ausfall der Pflegeperson wird durch die Verhinderungspflege eine Ersatzpflege sichergestellt. Bei der Erstbegutachtung wird in der Regel die jeweilige Pflegeperson benannt. Es kann sich um den Lebenspartner, einen Angehörigen, einen Bekannten oder Nachbarn handeln. Es können ebenso sonstige Personen als Pflegeperson benannt werden. Wurde keine Pflegeperson benannt oder hat sich zwischenzeitlich ein Wechsel ergeben, ist eine Nachmeldung möglich. 

Die in §44 SGB XI festgelegten Bedingungen zur sozialen Absicherung müssen nicht erfüllt sein. Es ist nicht notwendig, eine Mindestpflege von zehn Stunden an mindestens zwei Tagen zu stellen. Es ist ausreichend, wenn der Pflegebedürftige regelmäßig von der genannten Pflegeperson betreut wird.  

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege steht für eine Grundpflege bei kurzfristigem Ausfall der betrauten Pflegeperson. Im Grunde kann die Pflege von jeder Person übernommen werden. Wer sich für eine Privatperson entscheidet, sollte bedenken, dass sich nicht jedermann für die häusliche Krankenpflege eignet.   

Aus der Perspektive der Pflegekasse werden Unterschiede deutlich:

  • Handelt es sich bei der Ersatzpflege um einen ambulanten Pflegedienst oder um eine Person, die kein Angehöriger ist, also nicht mit der Pflegeperson verwandt oder verschwägert ist, werden maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege gezahlt. 
  • Ist die Ersatzpflege bis zum zweiten Grad mit der Pflegeperson verwandt oder verschwägert oder lebt mit dieser in einem Haushalt, erfolgt die Leistungserstattung für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen und in Höhe des Pflegegeldes. 

Für welche Leistungen kann Verhinderungspflege beantragt werden?

Der Pflegende kann folgende Tätigkeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen:

Grundpflege:

  • Unterstützung bei Körperpflege und Stuhlgang
  • Sicherstellung der Ernährung
  • Erlangung der Mobilität

Hauswirtschaftliche Versorgung:

  • alltägliche Ordnungs- und Reinigungsarbeiten
  • Kochen
  • Wäsche waschen
  • einkaufen

Nicht berücksichtigt werden Gartenarbeiten oder die Fensterreinigung, das Waschen von Gardinen oder andere Tätigkeiten, welche sich unter dem Begriff Großputz zusammenfassen lassen.

Ausgeschlossen aus den Leistungen der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege des Pflegebedürftigen. Die Verabreichung von Medikamenten oder Spritzen sind vom Arzt verordnete Leistungen, welche nur von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen. Die Kosten für diese Pflegeleistungen tragen die Krankenkassen.    

Für welchen Zeitraum kann Verhinderungspflege beantragt werden?

Jährlich werden von der Pflegekasse maximal 1.612 Euro an Budget für die Verhinderungspflege bereitgestellt. Beansprucht werden kann die Ersatzpflege für maximal sechs Wochen, 42 Tage pro Kalenderjahr. Es ist möglich, das Budget für die Kurzzeitpflege in Höhe von maximal 806 Euro um 50 Prozent aufzustocken. Dies wird nachfolgend noch näher erläutert. 

Muss die Verhinderung von der Pflegeperson im Antrag begründet werden?

Die Pflegeperson ist nicht verpflichtet, einen genauen Grund für die Verhinderung zu nennen. Es ist nicht notwendig, bestimmte Nachweise für den Ausfall vorzulegen, beispielsweise die Buchungsquittung für den Urlaub oder den Krankenschein. Die Antragsformulare der Pflegekassen unterscheiden sich. Oft beinhalten sie Felder für den Eintrag des Verhinderungsgrundes. Hier ist es ausreichend, auf das Feld “Sonstiges” zu klicken. Nähere Angaben zu den Gründen sind nicht notwendig, wenn Pflegepersonen Verhinderungspflege beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?

Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Pflegeperson den Pflegegrad 2 besitzt. Das Vorhandensein des Pflegegrades ist nicht an Fristen gebunden und muss zwingend während des Zeitpunktes der Inanspruchnahme der Leistung gegeben sein. 

Weiterhin ist es Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige sechs Monate vor Leistungsbeginn Pflege beansprucht.

In einigen Anträgen der Pflegekassen treten Missverständnisse in der Formulierung auf. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Verhinderungspflege nur gewährt wird, wenn der Leistungsempfänger den Pflegebedürftigen über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgängig gepflegt hat. Wer die Pflege in den vergangenen sechs Monaten übernommen hat, ist nicht relevant für den Leistungsbezug. Wichtig ist, dass eine Pflege in Anspruch genommen wurde.    

Die Pflege muss während dieser Zeitspanne nicht ohne Unterbrechung durchgeführt worden sein. Pausen von weniger als vier Wochen sind zulässig, ohne dass eine Verlängerung des Gesamtzeitraums gegeben ist.

Kann Verhinderungspflege für nahe Verwandte beantragt werden?

Wie erwähnt, kann die Verhinderungspflege theoretisch jede Person durchführen, die sich dazu in der Lage fühlt und dazu bereit erklärt.

Dies schließt also Angehörige sowie verwandte und verschwägerte Personen nicht aus.

Die Antragstellung ist möglich für:

  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Stiefeltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister
  • Schwägerin 
  • Schwager

Bei Verwandten bis zum zweiten Grad und im Haushalt lebenden Personen besteht eine Beschränkung der Verhinderungspflege auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.  

Dies wären im Einzelnen folgende Beträge des Pflegegelds:

Pflegegrad 2       –      474 Euro

Pflegegrad 3      –      817 Euro

Pflegegrad 4      –   1.092 Euro

Pflegegrad 5      –   1.352 Euro

Zusätzlich können im Zusammenhang mit der Ersatzpflege anfallende Aufwendungen geltend gemacht werden. Es kann sich um Fahrtkosten oder mögliche Verdientsausfälle handeln. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen. Eine Übernahme ist bis zur genannten Höchstgrenze von 1.612 Euro möglich.

Wie ist der Antrag auf Verhinderungspflege auszufüllen?

Die meisten Pflegeversicherungen stellen auf ihren Webseiten eigene Vordrucke bereit. Dies erleichtert die Beantragung. Offiziell werden die Formulare als “Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson” bezeichnet.

Die online gestellten Dokumente lassen sich unmittelbar am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken. Es ist zulässig, die Anträge handschriftlich auszufüllen. Um die Bearbeitung zu vereinfachen, ist auf eine deutliche Lesbarkeit der Angaben zu achten. Die Formulare sollten in Druckbuchstaben ausgefüllt werden. Die Angaben haben in den vorgegebenen Kästchen zu erfolgen. Für Datumsangaben ist das Format: TT.MM.JJJJ zu nutzen. 

Die Anträge auf Verhinderungspflege sind an keine bestimmte Form gebunden. 

Folgende Angaben sollten berücksichtigt werden:

  • Name, Adresse, Versichertennummer, Geburtsdatum des Pflegebedürftigen
  • Zeitraum der Beantragung
  • Ist stundenweise Verhinderungspflege gegeben?
  • Wird der Antragsteller seit sechs Monaten gepflegt?
  • Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zur Pflegeperson?
  • Lebt der Pflegende mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft? 

Anträge sind nur mit einer handschriftlichen Unterschrift gültig. Das Feld für die Unterschrift befindet sich auf Seite zwei des Antrages.

Wie erfolgt die Abrechnung der Verhinderungspflege?

Die Abrechnung lässt sich vereinfachen, wenn die von den Pflegekassen bereitgestellten Abrechnungsformulare genutzt werden. Damit erhält der Bearbeiter alle relevanten Informationen auf einen Blick. Von der Ersatzpflegeperson ist eine Rechnung oder Quittung auszustellen. Für eine reibungslose Abwicklung sind der Antrag, die Abrechnung und die Rechnungen oder Quittungen bei der Pflegekasse einzureichen. Für die eigenen Unterlagen empfiehlt sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen.

Können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden?

Eine Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegestufen 2 bis 5 zu. Es handelt sich um eine vollstationäre Pflege über einen Zeitraum von maximal einem Monat pro Jahr. Davon kann Gebrauch gemacht werden, wenn kurzfristig nicht die Möglichkeit zu einer häuslichen oder teilstationären Pflege besteht bzw. wenn diese nicht ausreicht.

Wird die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können die Mittel auf die Verhinderungspflege umgelegt werden. Es ist möglich, einen Betrag in Höhe von maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege zu nutzen. Damit erhöht sich die Leistungsgrenze für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf 2.418 Euro. 

Tipp

Dies ist ebenso umgekehrt möglich. Wer im Kalenderjahr keine Verhinderungspflege benötigt, hat Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege und Leistungen in Höhe von 3.224 Euro. 

Kann ein Antrag auf Verhinderungspflege rückwirkend gestellt werden?

Eine Antragstellung ist generell notwendig, um Leistungen und Pflegegeld für die Verhinderungspflege zu erhalten. Eine Beantragung im Voraus ist nicht zwingend nötig. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Das Formular wird dann zusammen mit den Kostennachweisen eingereicht. 

In Deutschland besitzen mehr als zwei Millionen Menschen einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Laut einem Bericht der Bundesregierung über den aktuellen Stand der Pflegeversorgung beantragen 1,3 Millionen Berechtigte Leistungen der Verhinderungspflege. Die Inanspruchnahme lässt sich rückwirkend nachholen. Hierbei können sich Betroffene auf Artikel 45 SGB I berufen. Dort sind die Verjährungsregelungen festgeschrieben. Der Anspruch auf Leistungen erlischt erst nach dem vierten Jahr, welches auf die Anspruchsberechtigung folgt. 

Wer für 2017 oder 2018 eine Ersatzpflege beansprucht hat, kann die Abrechnung bis 2021 bzw. 2022 noch bei der Pflegekasse einreichen und besitzt Leistungsanspruch. Die Ablehnung der Leistung aufgrund eines nicht vorab gestellten Antrages auf Verhinderungspflege widerspricht dem Gesetz.

Kann ein formloser Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden?

Da keine konkreten Vorgaben existieren, ist eine formlose Antragstellung zulässig. Somit ist die handschriftliche Beantragung möglich, sofern die Angaben gut verständlich und leicht leserlich gemacht wurden. Damit alle geforderten Angaben enthalten sind, bietet sich das Online-Angebot der Pflegekassen an.

Lässt sich Verhinderungspflege stundenweise beantragen?

Die Verhinderungspflege kommt dem Bedürfnis der Pflegenden nach Auszeiten und Erholung nach. Ob es sich um einen längeren Urlaub handelt, oder eine Ersatzpflege gebraucht wird, um für ein paar Stunden Einkäufe zu erledigen, ist zweitrangig. Wird die Ersatzpflegeperson für weniger als acht Stunden benötigt, zählt dies als stundenweise Verhinderungspflege und es wird kein kompletter Tag angerechnet. 

Wer bekommt die Verhinderungspflege ausgezahlt?

Übernimmt eine Privatperson die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegeversicherung die Leistung an den Pflegebedürftigen aus. Die Leistungen dienen prinzipiell als Entschädigung für die Pflegeperson und werden direkt an die Ersatzpflege weiter gegeben.

Wird die Ersatzpflege von einem Pflegedienst oder einer professionellen Pflegekraft ausgeführt, zahlt die Pflegekasse die Leistung direkt an die Pflegeperson bzw. das Pflegeunternehmen aus.

Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von den Personen, welche die Ersatzpflege übernehmen und von der Häufigkeit der Pflegeleistung. Wird die Pflege von Angehörigen bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad übernommen, müssen keine Steuern gezahlt werden. Die Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige betreut wird und die maximale Erstattung der Kosten beim 1,5-fachen des Pflegegeldes liegt. 

Wer häufiger und bei mehreren Personen die Verhinderungspflege übernimmt, sollte mit seinem Finanzamt Rücksprache halten. Eventuell verlangen die Finanzbehörden einen entsprechenden Nachweis. Gleiches gilt, wenn eine Person gepflegt wird, zu der keine Verwandtschaft besteht.

Weitere Informationen zur Beantragung von Verhinderungspflege erteilen:

  • die Pflegekassen der Krankenkassen
  • örtliche Pflegestützpunkte
  • Pflegedienste
  • Pflegeeinrichtungen
  • das Bundesgesundheitsministerium