Pflegegrad 4: Alle Bedingungen, Leistungen und Patientenbetreuung

Alle Leistungen und Ansprüche aus 2024 einen Blick
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Inhaltsverzeichnis

Durch die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III werden Betroffene automatisch von der erhaltenen Pflegestufe auf den neuen Pflegegrad angehoben. Eine erneute Antragstellung bleibt Betroffenen und deren Angehörigen also erspart. Folglich werden Personen, die die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 erhalten haben, nach dem neuen System dem Pflegegrad 4 zugeordnet.

Auf diesem Pflegegrad verfügen Personen über „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“, weswegen sie durch einen erhöhten Betreuungsaufwand finanziell stärker unterstützt werden.

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen, um Pflegegrad 4 zu erhalten?

Um die für den Pflegegrad 4 entsprechenden Leistungen zu erhalten, müssen die geistigen und körperlichen Fähigkeiten geprüft werden. Die Pflegebedürftigkeit der Person wird mit Hilfe von 6 Kategorien durch das neue Begutachtungsverfahren (NBA) errechnet.

Berechnet das NBA zwischen 70 und 90 Gesamtpunkte, werden Pflegebedürftige dem Pflegegrad 4 zugeteilt.

Beispiel für das Verhalten einer Person bei Pflegegrad 4

Die „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ können sich bei Pflegepersonen mit dem Pflegegrad 4 unterschiedlich ausprägen. Ein entscheidender Faktor ist die eingeschränkte Alltagskompetenz. Sie ist beispielsweise an unkontrollierten und aggressiven Verhaltensweisen erkennbar oder an Desorientierung, Verwirrtheit und Unruhe.

Diese Art von Einschränkung ist bei Personen mit fortgeschrittener Demenz oder einer leichten Form von Demenz mit Zusatzerkrankungen wie Morbus Parkinson oder einer Halbseitenlähmung vorzufinden. Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung stehen den Personen auf diesem Pflegegrad mehr Pflege- und Entlastungsleistungen zu.

Pflegegrad 4: Wie betreut man pflegebedürftige Personen?

Pflegebedürftige, die nach bestimmten Kriterien des MDK körperliche und geistige Beeinträchtigungen vorweisen, müssen umfassend betreut werden. Bei der Begutachtung werden Kompetenzen in folgenden Lebensbereichen geprüft:

LebensbereichGewichtung
Mobilität10%
kognitive und kommunikative Fähigkeiten15%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung40%
Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte20%
Umgang mit krankheits- oder therapiespezifischen Anforderungen15%

Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Wie sehen die nötigen Hilfe- und Pflegeleistungen aus, die von Angehörigen oder dem Pflegedienst auf dem Pflegegrad 4 durchgeführt werden müssen?

  • Die Grundpflege kann von den Betroffenen kaum bzw. gar nicht selbstständig ausgeführt werden. Sie benötigen daher Hilfe bei der Nahrungszufuhr und Aufsicht bei der Fortbewegung.
  • Sie benötigen permanent Impulse und Beschäftigung, die Angehörige oder das Pflegepersonal einleiten müssen.
  • Durch Inkontinenz oder Unruhe bedürfen Betroffene ein bis sechs Male Hilfeleistungen in der Nacht.
  • Personen auf diesem Pflegegrad müssen ständig beaufsichtigt werden.

So sieht die Betreuung bei Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz aus

Eine starke bis vollständige Beeinträchtigung der Mobilität tritt vermehrt bei Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz auf. Ursachen dafür können Lähmungen durch Folgen eines Schlaganfalls, eine Erkrankung an multipler Sklerose oder körperliche Altersschwäche sein. Diese können ebenfalls die geistigen Fähigkeiten beeinflussen, welche zu beispielsweise Konzentrationsstörungen führen.

  • Hier gilt nahezu vollständige Übernahme der Grundpflege, wobei teilweise selbstständig gegessen und getrunken werden kann.
  • Die Pflegeverantwortlichen müssen für Beschäftigung und Gespräche sorgen. Die Ausführung von Aktivitäten bedarf personeller Unterstützung.
  • Zwei bis drei Mal pro Nacht müssen Betroffene versorgt werden, z. B. bei Inkontinenz.
  • Pflegebedürftige können für maximal eine Stunde unbeaufsichtigt im Raum gelassen werden, da sie fähig sind, Gefahren zu erkennen und nach Hilfe zu rufen. Ansonsten sollten die Pflegenden immer präsent sein.

Welche Leistungen stehen Betroffenen zu?

Das neue Pflegegradsystem bietet Pflegebedürftigen mehr Geldleistungen, um ihren Alltag zu erleichtern. Die wichtigsten Leistungen finden Sie hier im Überblick:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld wird von den Pflegekassen ausgezahlt, wenn die Pflege von Betroffenen im häuslichen Umfeld erfolgt. Sowohl Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz als auch Personen mit geistigen Beeinträchtigungen erhalten monatlich 765 Euro.

Wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, haben betroffene Personen Anrecht auf Pflegesachleistungen, die sich monatlich auf 1.778 Euro belaufen.

Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden, wozu beide Beiträge miteinander verrechnet werden. So können Betroffene beispielsweise 80% der Sachleistungen für den Dienst erhalten und 20% des Pflegegeldes stehen für die häusliche Pflege zur Verfügung.

Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Für die Unterstützung durch Haushaltskräfte, Betreuungsassistenten, Organisationskräften, etc. können mit Entlastungsleistungen bezuschusst werden.

  • monatlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 125 Euro

Es handelt sich hierbei um eine Kostenerstattung der Pflegekassen. Bei eingereichten Nachweisen und Rechnungen bekommen Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag zurück.

Pflegehilfsmittel beim Pflegegrad 4

Pflegebedürftige haben weiterhin Anrecht auf einen Zuschuss von bis zu 40 Euro monatlich für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Solche Hilfsmittel werden für die Erleichterung der häuslichen Pflege, zur Linderung von Schmerzen und Beschwerden sowie für eine selbstständigere Lebensweise eingesetzt.

Außerdem zahlen Pflegekassen bis zu 25 Euro der technischen Hilfsmittel wie den Hausnotruf oder spezielle Pflegebetten, die leihweise zur Verfügung gestellt werden. Wer mit der Leihe nicht einverstanden ist, muss die Kosten selbst tragen.

Im Hilfsmittelverzeichnis für gesetzlich Versicherte sowie im Hilfsmittelkatalog für Privatversicherte können Sie weitere Hilfsmittel, deren Kosten erstattet werden, prüfen.

Kostenübernahme im Pflegegrad 4 bei

  • Kurzzeitpflege

Reicht die Pflege in häuslicher Umgebung nicht aus, bedarf die pflegebedürftige Person einer stationären Behandlung für einen kurzen Zeitraum. In dem Fall wird von der Kurzzeitpflege gesprochen.

Jährlich steht Betroffenen für diese Pflegeform 1.774 Euro an Pflege- und Entlastungsleistungen für bis zu acht Wochen oder 56 Kalendertage zur Verfügung. Nicht vollständig verwendete Mittel können Sie teilweise auch für die Verhinderungspflege nutzen.

  • Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die Pflege von einem Angehörigen in der häuslichen Umgebung übernommen wird, diese aber aufgrund von Krankheit oder Urlaub der Pflegeverantwortung nicht nachkommen kann. Eine Vertretung durch Pflegepersonal wird mit bis zu 1.612 Euro im Jahr für bis zu sechs Wochen bezuschusst. Ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege können Sie teilweise für Verhinderungspflege nutzen.

  • teilstationärer Pflege

Eine teilstationäre Pflege liegt vor, wenn Pflegebedürftige tagsüber oder nächtlich stationär betreut werden. Diese Pflegeform erlaubt, die Beitragshöhe von 1.612 Euro der Pflegesachleistungen geltend zu machen.

Pflege zu Hause oder vollstationär: weitere zentrale Ansprüche im Überblick

Die häusliche und die vollstationäre Pflege unterscheiden sich in der Beitragshöhe der Pflege- und Entlastungsleistungen, die pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung steht.

Häusliche Pflege

Findet die Pflege in der häuslichen Umgebung statt, profitieren die zu versorgenden Personen nicht nur von den oben genannten Leistungen. Zuästzlich erhalten sie…

  1. …einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro für Wohnraumanpassung, der auch Bewohnern von Wohngruppen oder Wohngemeinschaften zusteht.
  2. …Unterstützung für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften durch zusätzliche 2.500 Euro für die WG-Gründung sowie monatlichen 214 Euro für organisierende Hilfskräfte.
  3. …kostenlose Beratungsangebote und Beratungsbesuche.
  4. …kostenfreie Pflegekurse für Verwandte und freiwilligem Pflegepersonal.

Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige, die in Senioren-, Pflege- bzw. Altersheimen versorgt und betreut werden, können einen Beitrag von 1.775 Euro beanspruchen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass diese Leistung die Pflegekosten des entsprechenden Heims nicht abdecken.

Zusätzlich sind Versicherte verpflichtet, sich mit einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen, z. B. in Form von Investitionskosten, beteiligen müssen. Die Höhe der Kosten ist allerdings vom Pflegeheim abhängig, weswegen vorher ausreichend Zeit bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung investiert werden sollte.

Fazit: Pflegegrad 4 bei fast vollständiger Unselbstständigkeit

Der Pflegegrad 4 wird durch das Gutachten des MDK erteilt, wenn die Person in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist. Da mit dem Pflegegrad 4 ein erhöhter Pflege- und Betreuungsaufwand einhergeht, stehen Betroffenen höhere Pflege – und Entlastungsbeträge der Pflegeversicherungen zu als bei den niedrigeren Pflegegraden. Grund dafür ist die durch das Begutachtungsassessment festgestellte schwere körperliche und psychische Einschränkung der pflegebedürftigen Personen, die eine selbstständige Versorgung nicht mehr zulassen.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 4

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 ist eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person bei der Bewältigung ihrer täglichen Aktivitäten aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen beschreibt. Es handelt sich um einen höheren Pflegegrad, der auf einer Skala von 1 bis 5 angesiedelt ist.

Wie wird der Pflegegrad 4 bestimmt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDP) anhand eines Begutachtungsverfahrens festgelegt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und psychische Belastungen bewertet.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung, um ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflegehilfen, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflegeangebote wie Tagespflegeeinrichtungen und gegebenenfalls auch vollstationäre Pflege.