
- 1. Beschäftigungsnummer in der ambulanten Pflege
- 2. Anhebung des Pflegemindestlohns
- 3. Mehrurlaub für Pflegekräfte
- 4. Pflegepersonalbemessungsverordnung für verbesserte Arbeitsbedingungen
- 5. Aktualisierung der Expertenstandards
- 6. Verbesserte Ausbildungsvergütung für Pflege-Studenten
- 7. Vereinfachte Integration von ausländischen Pflegekräften
- 8. Digitale Pflegeplanungs-Tools
- 9. Stärkung der psychischen Gesundheit von Pflegekräften
- 10. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Fazit: Mit PPM bleiben Pflegedienstleistungen immer auf dem Laufenden
Ob in der ambulanten Patienten-Betreuung oder in der stationären Pflegeeinrichtung: Der Posten der Pflegedienstleitung (PDL) geht mit einer großen Verantwortung einher. Zu den Aufgaben der PDL gehört nicht nur die Betreuung von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden, sondern ebenso die Koordination des Dienstplans, die Weiterbildung der Pflegefachkräfte oder die Abrechnung von Gehalt und pflegerischen Leistungen.
Besonders im Hinblick auf rechtliche Vorgaben und Qualitäts-Richtlinien muss die Pflegedienstleitung deshalb stets auf dem Laufenden sein. Vor allem zum Jahreswechsel gilt es deshalb, gesetzliche Änderungen und neue Richtlinien im Blick zu behalten – und möglichst schnell in die pflegerischen Tätigkeiten und Abläufe zu integrieren. In unserem praktischen Überblick finden Sie deshalb 10 wichtige Neuerungen für die Pflegedienstleitung, die Sie zum Jahreswechsel 2024 auf 2025 berücksichtigen sollten.

1. Beschäftigungsnummer in der ambulanten Pflege
Seit 2023 müssen alle Personen, die ambulante Pflegedienstleistungen erbringen im sogenannten Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registriert werden. In diesem Zusammenhang erhalten sowohl Beschäftigte in Ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten als auch Einzelpflegekräfte eine individuelle Beschäftigungsnummer (LBNR), die ähnlich wie die persönliche Steueridentifikationsnummer lebenslang gültig ist. Seit dem 31. August 2024 ist die Leistungsabrechnung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienstleistungen nur noch unter Angabe dieser lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) möglich. Die Verwendung einer sogenannten Ersatzbeschäftigtennummer ist seitdem nicht mehr zulässig, sodass bei Nichtberücksichtigung Zahlungen von den Kassen abgewiesen werden können.
2. Anhebung des Pflegemindestlohns
Gemäß den Empfehlungen der Pflegekommission werden die Pflegemindestlöhne in zwei Phasen erhöht. Bereits zum dem 1. Mai 2024 wurden die Mindestlöhne je nach Ausbildungsstand der Pflegekräfte angehoben. Diese Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen strukturiert und gelten bundesweit einheitlich.
Das Gehalt der betroffenen Pflegekraft sind im Jahr 2024 auf folgende Beträge gestiegen:
Pflegehilfskräfte | 15,50 Euro pro Stunde |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 16,50 Euro pro Stunde |
Pflegefachkräfte | 20,50 Euro pro Stunde |
Zum 1. Juli 2025 steigen die Mindestlöhne weiterhin wie folgt:
Pflegehilfskräfte | 16,10 Euro pro Stunde |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,35 Euro pro Stunde |
Pflegefachkräfte | 20,50 Euro pro Stunde |
Diese Erhöhung bringt nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Pflegekräfte, sondern steigert auch die Attraktivität des Berufs, was für die Rekrutierung neuer Mitarbeitender von Bedeutung ist.
3. Mehrurlaub für Pflegekräfte
Beachten Sie außerdem, dass den Mitarbeitenden auch mehr Urlaub gewährt werden muss. Die Bundesregistrierung hat nicht nur finanzielle Verbesserungen eingeführt, sondern auch mehr Zeit für Pflegekräfte geschaffen, sich eine Auszeit vom stressigen Arbeitsalltag zu nehmen.
Pflegedienstleister profitieren seit 2024 von einem erweiterten Urlaubsanspruch über das gesetzliche Maß hinaus, der auch im Jahr 2025 uneingeschränkt gilt. Dies bedeutet neun zusätzliche Tage Urlaub (zusätzlich zu den 20 gesetzlichen Tagen) für Pflegekräfte mit einer 5-Tage-Woche. So ist der Urlaubsanspruch von 27 auf 29 Urlaubstage gestiegen. Diese Maßnahme fördert nicht nur die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden, sondern unterstützt auch deren Motivation und Leistungsfähigkeit.
4. Pflegepersonalbemessungsverordnung für verbesserte Arbeitsbedingungen
Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation ist die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments in Krankenhäusern. Dieses stellt sicher, dass in Krankenhäuser eine angemessene Anzahl von Pflegekräften vorhanden sind. Wichtige Neuerungen wie erweiterte Betreuungszeiten und mehr Differenzierung in der Pflegepersonalbemessung zielen darauf ab, den Pflegebedarf präziser zu bestimmen und die tatsächliche Arbeitszeit genauer widerzuspiegeln.
Wichtigere Neuerungen
- Erweiterte Betreuungszeiten: Verlängerung der Tagesschicht auf von 6 bis 22 Uhr, um eine umfassendere Patientenbetreuung sicherzustellen.
- Mehr Differenzierung: Einführung von vier Intensitätsstufen (A 4 und S 4 für „hochaufwändige Leistungen“), um den Pflegebedarf präziser zu bestimmen.
- Höherer Pflegegrundwert: Erhöhung des Pflegegrundwerts von 30 auf 33 Minuten, um die tatsächliche Arbeitszeit genauer widerzuspiegeln. Bei Isolationspflicht steigt der Pflegegrundwert auf 90
Minuten. Erweiterter Fallwert: Anhebung des einmalige Fallwerts pro Neuaufnahme von 70 auf 75 Minuten.
Einführungszeitplan
- Seit dem 01. Januar 2023 läuft eine dreimonatige Testphase in bestimmten Krankenhäusern.
- Seit dem 01. Januar 2024 wurde die PPBV obligatorisch, es sei denn, es wurden andere vertragliche Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen.
- Seit dem 01. Januar 2025 greifen Sanktionen für Einrichtungen, die den vorgeschriebenen Personalschlüssel nicht einhalten.
5. Aktualisierung der Expertenstandards
Die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sind sowohl für die ambulante Pflege als auch für stationäre Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Grundstein des Qualitätsmanagements. Um Pflegefehler zu vermeiden, müssen die hier festgelegten Aufgaben und Pflegemaßnahmen aber immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen – und deshalb laufend aktualisiert werden.
Auch im Jahr 2025 gibt es wichtige Neuerungen, die Pflegedienstleitungen beachten sollten:
- Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“: Die zweite Aktualisierung dieses Standards wurde im April 2024 veröffentlicht. Er bietet aktualisierte Methoden und Empfehlungen zur Förderung der Kontinenz und ist über das DNQP erhältlich.
- Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“: Die Veröffentlichung der zweiten Aktualisierung dieses Standards ist für Mitte 2025 geplant. Pflegedienstleitungen sollten die Veröffentlichung im Auge behalten, um die neuesten Empfehlungen zeitnah in die Praxis zu integrieren.
- Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“: Die erste Aktualisierung dieses Standards hat begonnen. Interessierte Fachpersonen konnten sich bis zum 15. Dezember 2024 für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe beim DNQP bewerben. Die Ergebnisse der Aktualisierung werden am 25. September 2026 im Rahmen eines DNQP-Netzwerk-Workshops der Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Um die Fort- und Weiterbildung aller Pflegefachkräfte effektiv zu koordinieren, sollten PDL diese Änderungen frühzeitig in den Fortbildungsplan für das Jahr 2025 integrieren.
6. Verbesserte Ausbildungsvergütung für Pflege-Studenten
Um das Pflegestudium weiterhin attraktiv zu gestalten, erhalten Studierende auch im Jahr 2025 während der gesamten Studiendauer eine angemessene Vergütung. Das duale Studienmodell mit verbindlichem Ausbildungsvertrag, das seit dem 1. Januar 2024 gilt, verbindet Theorie und Praxis auf ideale Weise. Die Finanzierung des praktischen Anteils der hochschulischen Pflegeausbildung bleibt in das bestehende System der beruflichen Ausbildung integriert.
Diese Maßnahmen machen das Pflegestudium auch 2025 zu einer finanziell lukrativen und praxisorientierten Option für angehende Pflegefachkräfte. Übergangsvorschriften stellen sicher, dass Studierende, die ihr Studium vor 2024 begonnen haben, weiterhin eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studienverlauf angepasst werden muss.
Im Jahr 2025 stehen zudem neue Entwicklungen im Fokus: Ein stärkerer Ausbau von Digitalisierung,, die Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte und die Förderung von Auslandsaufenthalten sollen das Pflegestudium zukunftsfähig und international wettbewerbsfähig machen.
Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits-, sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
7. Vereinfachte Integration von ausländischen Pflegekräften
Die Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte aus dem Ausland werden bundesweit einheitlich gestaltet und vereinfacht. Diese Vereinfachungen sollen den Integrationsprozess qualifizierter Pflegefachkräfte beschleunigen.
Die Regulierung des Umfangs und der erforderlichen Dokumentation erfolgt auf Bundesebene. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfangreiche Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten. Diese Regelungen gelten bereits seit dem 16. Dezember 2023 – auch im Jahr 2025 bleibt dies ein zentraler Fokus
Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes reduziert bürokratische Hindernisse und schafft für eingestellte Fachkräfte klare Verfahrensabläufe. Anerkennungspartnerschaften bieten die Möglichkeit einer Einreise mit einem Visum, während Fragen zur Anerkennung im Land geklärt werden können.
8. Digitale Pflegeplanungs-Tools
Im Jahr 2025 liegt der Schwerpunkt auf der Einführung digitaler Pflegeplanungs-Tools, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Diese benutzerfreundlichen Systeme ermöglichen eine deutlich effizientere Dokumentation, Planung und Kommunikation im Pflegeprozess. Die Nutzung solcher Tools bietet zahlreiche Vorteile: Pflegekräfte können schneller auf Patientendaten zugreifen und Dokumentationen effizienter durchführen, was zu einer erheblichen Zeitersparnis führt.
Darüber hinaus tragen digitale Systeme dazu bei, Fehler in der Dokumentation zu minimieren und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen in Echtzeit aktualisiert werden. Die verbesserte Kommunikation zwischen Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen stellt einen weiteren wesentlichen Pluspunkt dar.
Für eine reibungslose Einführung und den erfolgreichen Übergang zu digitalen Pflegeplanungs-Tools sollten Pflegedienstleitungen bereits jetzt rechtzeitig Schulungen für ihre Mitarbeiter planen. So gewährleisten Sie eine effektive Nutzung der Systeme und können von den Vorteilen der digitalen Transformation profitieren.
9. Stärkung der psychischen Gesundheit von Pflegekräften
Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Stärkung der psychischen Gesundheit von Pflegekräften. Angesichts der hohen psychischen Belastungen, denen Pflegekräfte ausgesetzt sind, wird der Fokus auf spezifische Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit in Pflegeeinrichtungen gelegt.
Dazu gehören Schulungen zur Sensibilisierung für psychische Gesundheit und Stressbewältigung, regelmäßige Supervision und Teamgespräche zur Unterstützung des psychischen Wohlbefindens der Mitarbeiter sowie der Zugang zu externen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu erhöhen und das Risiko von Burnout zu verringern.
10. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
Zudem wird die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Gesundheitswesen als aktuellen Trend erwartet. Pflegedienstleitungen sollten verstärkt darauf achten, dass Pflegekräfte, Therapeuten, Sozialarbeiter und Ärzte eng zusammenarbeiten, um eine ganzheitliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Diese Zusammenarbeit bietet zahlreiche Vorteile: Durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen kann die Behandlungsqualität erhöht werden, und Abläufe lassen sich effizienter gestalten, da Doppelungen vermieden werden. Außerdem profitieren die Mitarbeiter vom Wissensaustausch und können ihre Kompetenzen erweitern. Die Förderung dieser Zusammenarbeit erfordert möglicherweise Anpassungen in den Dienstplänen und der Kommunikation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
Fazit: Mit PPM bleiben Pflegedienstleistungen immer auf dem Laufenden
Auch zum Jahreswechsel 2024 und 2025 gibt es für PDL viele Neuerungen zu berücksichtigen. Die Neuerungen im Bereich der ambulanten Pflege, die Anhebung des Pflegemindestlohns und die Integration ausländischer Pflegekräfte stellen wichtige Schritte zur Verbesserung der Pflegesituation dar. Die Einführung des Beschäftigungsverzeichnisses und der lebenslangen Beschäftigtennummer schaffen eine transparente Arbeitsstruktur und erleichtern die Abrechnung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen.
Gerade als Pflegedienstleitung ist es neben ohnehin stressigen Arbeitsalltag deshalb nicht immer leicht, neben der Koordination des Pflegedienstes alle Änderungen im Blick zu behalten. Mit dem Angebot von PPM bleiben Sie immer auf dem Laufenden: „pdl.konkret ambulant” ist der praxisnahe Informationsdienst für die Leitung von ambulanten Pflegediensten. Ob Neuerungen in der Gesetzgebung für pflegerische Einrichtungen, Tipps für die Koordination der Fort- und Weiterbildung von Pflegefachkräften oder praktische Muster für die Erstellung des Dienstplans – mit diesem Magazin erfahren Sie alles, was neu in der Pflege ist.