Fortbildungsplan: Weiterbildung in der Pflege organisieren

So behalten Ihre Mitarbeiter den Überblick
Ein Pfleger und eine Ärztin sehen sich gemeinsam die Hygieneverordnung auf einem Klemmbrett an.
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Fortbildungspläne dienen nicht nur der Organisation in Ihrer Pflegeeinrichtung

Natürlich erstellen Sie Ihre Fortbildungsübersicht in erster Linie, damit Sie selbst und Ihre Mitarbeiter den Überblick über die Fortbildungen behalten. Doch noch wichtiger ist, dass ein Fortbildungsplan im Fall eines Falles Ihrer Absicherung dient!

Lesen Sie hier, welche besondere Bedeutung dem Fortbildungsplan für Sie als Pflegedienstleitung zukommt und wem er noch nutzt. Holen Sie sich außerdem Inspiration zu Inhalten und Gestaltung des Fortbildungsplans. 

Was ist ein Fortbildungsplan? 

Bei einem Fortbildungsplan in der stationären Pflege handelt es sich um eine Gesamtübersicht über alle Fortbildungen für den kommenden Planungszeitraum. Dabei werden sowohl Pflichtfortbildungen als auch freiwillige Weiterbildungen vermerkt. 

Die Pflegedienstleitung (kurz: PDL) ist verantwortlich dafür, die Vorbereitung, Umsetzung und Evaluation von Fortbildungen innerhalb einer ambulanten Einrichtung zu koordinieren. Der Fortbildungsplan bietet dabei ein wertvolles Instrument. Meist wird der Plan für das gesamte kommende Jahr angelegt. Die Erstellung des Fortbildungsplans beginnt dabei in der Regel schon am Ende des Vorjahres. 

Inhaltlich bieten Vorgaben vom Gesetzgeber und vom Medizinischen Dienst (MD) (vormals Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)) einen Rahmen. Ergänzt werden Themen, die sich aus Mitarbeitergesprächen, dem Schwerpunkt einer Einrichtung oder organisationspolitischen Zielen ableiten lassen. 

Der Fortbildungsplan richtet sich schließlich an alle Pflegekräfte, die in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt werden, sei es eine Pflegehilfskraft oder eine Pflegefachkraft. Sie alle sollen durch die Maßnahmen aus der Fortbildungsübersicht auf denselben Wissensstand gebracht werden. Damit gilt es, beständig sicherzustellen, dass die Pflege an Ihrer Einrichtung qualitativ hochwertig und mit dem Stand der aktuellen Forschung vereinbar ist.

Schon gewusst?

Streng genommen sind Fortbildungen und Weiterbildungen voneinander abzugrenzen. Denn bei einer Weiterbildung in der Pflege geht es eigentlich um die individuelle Förderung und gezielte Qualifikation eines einzelnen Mitarbeiters, beispielsweise die Weiterbildung zur examinierten Pflegefachkraft. Fortbildungen aus dem Fortbildungsplan sollen sich hingegen an alle Mitglieder in einem Pflegeteam richten und eine einheitliche Basis an Wissen und Kompetenzen schaffen. Weil die meisten die Begriffe aber synonym verwenden, verzichtet dieser Text auf diese strenge Begriffstrennung. 

Welchen Nutzen hat ein Fortbildungsplan in der Pflege?

Der Fortbildungsplan ist nicht nur eine Orientierungshilfe für das Pflegeteam, er sichert Einrichtung und Pflegedienstleitung auch rechtlich ab. Denn nur mit einem strukturierten Fortbildungsplan, können Sie wichtigen Qualitätsanforderungen in der Pflege gerecht werden. 

Nutzen für die Pflegeeinrichtung 

Pflege sollte gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Das ist auch durch entsprechende Gesetze festgeschrieben: Gemäß Sozialgesetzbuch – genauer gesagt SGB XI §11 – ist die Pflegeeinrichtung dazu verpflichtet, die Versorgung Pflegebedürftiger nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu gewährleisten. Außerdem gibt es eine gesetzlich geregelte Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte (SGB V § 132).

Um die Einhaltung dieser (und weiterer) Qualitätsanforderungen zu überprüfen, führt der MD jährlich eine Qualitätsprüfung durch. 

Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, ob 

  • die Einrichtung Ihren Angestellten Fort- und Weiterbildungen anbietet.
  • ein prospektiver und bedarfsgerechter Fortbildungsplan für alle Leistungsbereiche vorliegt (Pflege, Soziale Betreuung, Hauswirtschaft).
  • bestehende Schwerpunkte der Pflegeeinrichtung in diesem Fortbildungsplan Berücksichtigung finden (z. B. Demenz).
  • regelmäßig Pflichtfortbildungen zu Erster Hilfe durchgeführt und anhand von Nachweisen festgehalten werden.
  • die Fortbildungspflicht der angestellten Pflegefachkräfte eingehalten wird und Nachweise über Schulungen von mindestens acht Stunden jährlich vorliegen.

Wenn dies auf das Fortbildungsangebot und den Fortbildungsplan Ihrer Einrichtung zutrifft, so steigen die Chancen auf ein positives Gesamtergebnis im Rahmen des Qualitätsberichts des MD. Das ist nicht nur aus juristischer, sondern vor allem auch aus wirtschaftlicher Sicht wichtig für eine Pflegeeinrichtung. 

Bedeutung für die Pflegedienstleitung

Der Fortbildungsplan bringt aber auch für Sie als Pflegedienstleitung Vorteile mit sich. Denn letztendlich sind Sie verantwortlich für die Planung, Koordination und Nachbereitung von Fort- und Weiterbildungen in puncto Pflege. Nur wenn Sie frühzeitig den Fortbildungsbedarf feststellen und in einem strukturierten, vorausschauenden Fortbildungsplan festhalten, können Sie dieser Verpflichtung nachkommen.

Vor allem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stellen Sie so sicher. So setzt der Gesetzgeber Pflichtfortbildungen – beispielsweise in Erster Hilfe – voraus. Das bedeutet, dass Sie als PDL verpflichtet sind, diese Schulungen zu organisieren. Ihre Mitarbeiter stehen im Gegenzug in der Pflicht, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Solche Schulungen werden meist durch externe Referenten durchgeführt. Der Fortbildungsplan hilft dabei, dass derartige verpflichtenden Schulungen im Trubel des Tagesgeschäfts nicht vergessen werden.

Wichtig

Für jede Veranstaltung, die Sie als Pflichtveranstaltung deklarieren, müssen Sie Überstunden gewähren. Denn sobald Sie von dem Mitarbeiter Anwesenheit verlangen, ist es Arbeitszeit. Stellen Sie immer mindestens zwei alternative Termine für Pflichtveranstaltungen zur Verfügung. So haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, besser zu planen. Achten Sie immer darauf, dass alle Mitarbeiter (auch Dauernachtwachen) an einem Termin teilnehmen und nur Personen, die die Fortbildung absolviert haben, ein Zertifikat über die Teilnahme ausgestellt bekommen.

Außerdem wird es als Ihre Aufgabe erachtet, die Qualität und Sicherheit der Pflege, sowohl aus Sicht der Pflegekunden als auch aus Sicht der Pflegekräfte, sicherzustellen. Dazu trägt ein sorgfältig und kooperativ erarbeiteter Fortbildungsplan in besonderem Maße bei. 

Vorteile für das Pflegeteam

Nicht zuletzt profitiert Ihr Pflegeteam von einem Fortbildungsplan. So wissen Pflegekräfte von Jahresanfang an, welche Fortbildungen angeboten werden. Vor allem verpflichtende Schulungen – wie der Erste-Hilfe-Kurs – können so fest und verbindlich eingeplant werden. Damit ist sichergestellt, dass die Pflegekräfte und Pflegefachkräfte ihrer Pflicht zur Weiterbildung nachkommen.

Doch Mitarbeitende bekommen auch die Möglichkeit, an freiwilligen Schulungen teilzunehmen, die sie ohne den Fortbildungsplan eventuell nie in Betracht gezogen hätten. Sie erlernen bestimmte neue Pflegemaßnahmen und Kompetenzen, die der Arbeitsqualität in Ihrem Team zugutekommen. Natürlich dienen Fortbildungen – über den Pflichtteil hinaus – auch immer der persönlichen Weiterentwicklung und Professionalisierung der Arbeit. 

Zudem ist der Fortbildungsplan ein Mittel, um dem Pflegeteam Partizipation zu ermöglichen. So können Sie Anregungen und Wünsche aus den Mitarbeitergesprächen des Vorjahres in den Fortbildungsplan des Folgejahres einfließen lassen. Damit steigern Sie die Arbeitszufriedenheit in Ihrem Team nachhaltig.

Welche Weiterbildungen bieten sich in der Pflege an? 

Neben Pflichtfortbildungen bieten sich auch zahlreiche freiwillige Weiterbildungen in der Pflege an. Es geht im Grunde immer darum, Wissen und Fähigkeiten aufzufrischen, zu erweitern oder neu dazuzugewinnen.

Die Vorgaben des MD bezogen auf Pflichtveranstaltungen sind etwas vage. Die einzige Maßnahme, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfung tatsächlich einen Nachweis fordert, sind Erste-Hilfe-Kurse. Bei allen beschäftigten Pflegekräften muss nachgewiesen werden, dass sie mithilfe von Auffrischungskursen regelmäßig wiederholen, welches Verhalten sie im Notfall an den Tag legen und wie sie Pflegekunden wiederbeleben.

Neben den Pflichtveranstaltungen der MD gibt es noch weitere Veranstaltungen, die Sie dringend jährlich durchführen sollten. Zu empfehlen ist es, folgende Schulungen einmal jährlich durchzuführen: 

  • alle Nationalen Expertenstandards
  • sachgemäßer Umgang mit Arzneimitteln
  • Versorgung mit Inkontinenzmaterial
  • Hygiene und hygienisches Arbeiten 
  • Lagerungstechniken / Lagerungshilfsmittel
  • Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern
  • Sterbebegleitung
  • Notfallmanagement 
  • Brandschutz 
  • Arbeitsschutz 
  • Burn-out-Prävention

Das Angebot kann beliebig erweitert werden. Dafür sind Ihre Anregungen eine Grundlage, aber vor allem auch Wünsche Ihrer Mitarbeiter und allgemeine Qualitätsziele Ihrer Einrichtung. 

Was gilt es bei der Erstellung des Fortbildungsplans zu beachten?

Bei der Erstellung des Fortbildungsplans gilt es, neben den Vorgaben des Gesetzgebers und des MD auch die Wünsche Ihres Pflegeteams zu berücksichtigen. Zudem sollten Sie den Fortbildungsplan an nachhaltigen Qualitätsziele für Ihre Pflegeeinrichtung ausrichten.

Wir haben Ihnen Impulse für die Gestaltung des Fortbildungsplans zusammengetragen: 

  • Es ergibt Sinn, wenn der Plan schon zum Jahresbeginn feststeht und für alle offen einsehbar ist.
  • Er sollte zudem in eine umfassende Vorbereitung und Nachbereitung eingebettet sein, damit er dem Fortbildungsbedarf gerecht wird und eine Erfolgskontrolle möglich ist.
  • Pflichtveranstaltungen müssen im Fortbildungsplan unterkommen. 
  • Falls es einen Schwerpunkt in Ihrer Einrichtung gibt, sollte dieser ebenfalls abgedeckt werden. 
  • Zudem sollte sich die Fortbildungsübersicht nach den jeweiligen Wünschen des Pflegeteams richten.

Erfragen Sie Wünsche für zukünftige Fortbildungen dafür gerne direkt. Dies können Sie entweder in den Mitarbeiterjahresgesprächen erfahren, oder Sie hängen in regelmäßigen Abständen eine Liste aus, in die Mitarbeiter ihre Wünsche eintragen können. Achten Sie auch hier auf eine ausreichende Vorlaufzeit, damit Wünsche zeitig erfasst und in der nächsten Planungsphase berücksichtigt werden können.

Ein guter Fortbildungsplan lebt außerdem von einer klaren Zielsetzung: Legen Sie – zusammen mit Heimleitung und Co. – eindeutige Ziele für die Qualität der Pflege in Ihrer Einrichtung fest. Gestalten Sie den Fortbildungsplan dann so, dass die ausgewählten Fort- und Weiterbildungen dabei helfen, genau diese Ziele zu erfüllen. Nur so kann der Fortbildungsplan wirklich auf die Qualität der Pflege an Ihrer Einrichtung einzahlen. 

Fortbildungsangebote sollten also weder als reine Pflichtveranstaltung wahrgenommen werden, um die Vorgaben von Gesetzgeber und MD zu erfüllen, noch allein den Wünschen der Mitarbeitenden entsprechen. Die Qualitätsziele richten sich viel mehr nach den Bedürfnissen aller: Der Pflegekunden, deren Angehörigen, der Pflegeeinrichtung und der Pflegekräfte. Die Gestaltung des Fortbildungsplans kommt im Idealfall allen zugute. 

Fazit: Fortbildungsplan für mehr Sicherheit und Zufriedenheit

Ihre Aufgaben als Pflegedienstleitung werden immer komplexer, umfangreicher und vielschichtiger: Sie müssen organisieren, führen und verwalten – zur Zufriedenheit Ihrer Patienten, deren Angehörigen und Ihrer Mitarbeiter/-innen. 

Der Fortbildungsplan hilft Ihnen, diesen Aufgaben und Verpflichtungen gerecht zu werden. Er liefert dabei nicht nur eine juristische Absicherung, sondern kann auch maßgeblich dabei helfen, die Versorgungsqualität und das Miteinander in Ihrer Einrichtung zu verbessern. Ihr Team erwirbt im Rahmen von Fortbildungen wichtige Kompetenzen, die für die Qualitätssicherung in Ihrer Einrichtung essenziell sind.