Maßnahmenplanung nach dem Strukturmodell

Vier Beispiele zur Umsetzung
Eine Pflegerin im grünen Ärztekittel hält ein blaues Klemmbrett vor ihrer Brust. Sie blickt in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Arzt in einem weißen Kittel und ein weiterer Pfleger zu sehen, der einen Rollstuhl schiebt.
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Inhaltsverzeichnis

Bei der Maßnahmenplanung nach dem Strukturmodell haben Sie einen gewissen Spielraum – im Gegensatz zur SIS, die vorgegeben ist und nicht verändert werden soll. Die Planung der Maßnahmen soll in Form einer Tagesstruktur stattfinden. Dabei ist Ihrer Einrichtung freigestellt, wie Sie dies bewerkstelligen wollen. Viele Einrichtungen arbeiten auch schon mit einer Tagesstruktur, sodass eine Umstellung nicht zwingend notwendig ist. Der Tagesplan soll alle zu erbringenden Leistungen beschreiben.

Die Maßnahmenplanung soll aufzeigen, was zu tun ist

Bei der Beschreibung und Planung Ihrer Maßnahmen treffen Sie die Aussagen zur Versorgung Ihrer Pflegekunden in Bezug auf die folgenden Aspekte:

Individuellen Besonderheiten
Bedürfnisse der Person
Grundpflegerische Regelversorgung
Behandlungspflege
Interventionen bezüglich der Risiken
Psychosoziale Betreuung

Orientieren Sie sich dabei an den Inhalten der SIS. Eine extra Planung vom Sozialen Dienst, wie sie häufig noch in vielen Pflegeeinrichtungen existiert, ist nicht mehr vorgesehen.

Maßnahmenplanung: 4 Varianten zur Gestaltung einer Tagesstruktur

Bei der Dokumentation der Maßnahmen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Variante 1: Tagesstruktur kompakt

  • Beschreiben Sie vorab die individuellen Wünsche und Vorlieben Ihres Pflegekunden.
  • Gehen Sie danach auf die einzelnen Themenfelder ein.
  • Beschreiben Sie die Routinepflegemaßnahmen und integrieren Sie die Prophylaxen.

Anmerkung: Im folgenden Beispiel sind Aspekte der Sturzprophylaxe enthalten 

Beispiel: Individuelle Wünsche und VorliebenFrau S. möchte, dass man laut und langsam mit ihr spricht, da sie schlecht hört.



Sie mag es gern, wenn man sich mit ihr unterhält und gelegentlich einen Witz macht.



Sie möchte lieber von einer Frau versorgt werden usw.
Kognitive und kommunikative FähigkeitenHört schlecht, möchte kein Hörgerät



Ist gesellig und humorvoll



Kann Wünsche und Bedürfnisse äußern usw.
Mobilität und BeweglichkeitBraucht Hilfe beim Aufstehen



Kann gehen, benutzt Rollator



Geht selbst zu den Angeboten der sozialen Betreuung usw.

Variante 2: Tagesstruktur ausführlich

  • Beschreiben Sie den gesamten Tagesablauf einmal chronologisch und ausführlich Schritt für Schritt.
  • Benutzen Sie Kürzel für wiederkehrende Aufgaben, z. B.
TGToilettengang
MEinnahme einer Mahlzeit
GEinnahme eines Getränks
Die abgekürzte Maßnahme muss nur 1-mal beschrieben werden.

Beispiel:

7:15Aufstehen, Toilettengang (kommt zurecht, braucht Hilfe beim Einlagenwechsel),  Morgenpflege (Hilfe beim Rücken, Füße), Haare zum Zopfflechten, Anziehen (friert leicht)
8:00Frühstück (Milchkaffee, 1 Brötchen, Wurst oder Käse, keine Butter), kann sich Mahlzeiten selbst richten, isst mit Besteck, kommt gut zurecht
9:00Soziale Betreuung nach Plan
10:00M / G
11:00TG
12:00M / G
13:00TG, danach Mittagschlaf usw.

Variante 3: leistungsbezogen ohne Tagesstruktur

  • Richten Sie sich an den Themenfeldern aus.
  • Ordnen Sie die Angebote und Maßnahmen den Themenfeldern zu.
  • Es erfolgt keine chronologische Abfolge der Tätigkeitenbeschreibung.

Beispiel: Selbstversorgung:

Gefahr der Mangelernährung
Nimmt nur kleine Portionen zu sich
Nahrung wird mundgerecht zubereitet
Trinkt sehr wenig, muss häufig zum Trinken aufgefordert werden, mag gern Milch
Verschluckt sich gelegentlich, kein Reis, kein trockener Kuchen

Variante 4: Mix aus 1 und 2

  • Beschreiben Sie vorab die individuellen Wünsche und Vorlieben Ihres Pflegekunden.
  • Beschreiben Sie den gesamten Tagesablauf einmal chronologisch und ausführlich Schritt für Schritt, verwenden Sie Kürzel.

Beispiel: Individuelle Wünsche und Vorlieben:

Frau S. möchte, dass man laut und langsam mit ihr spricht, da sie schlecht hört. usw., wie oben beschrieben
7:15: Aufstehen
Toilettengang usw., wie oben beschrieben

Was ist bei der neuen Maßnahmenplanung relevant?

Sie sind es bisher wahrscheinlich gewöhnt, Pflegeplanungen anhand von Problemen zu erstellen. Hier wurden bislang folgende Punkte betrachtet:

  • Probleme / Ressourcen
  • Ziele
  • Maßnahmen
  • Evaluation

Hier gibt es eine deutliche Veränderung, denn diese Struktur wird in der effizienten Pflegedokumentation nicht mehr verwendet.

Relevant für die Maßnahmenplanung ist:

Welche Informationen Sie vom Pflegekunden im Erstgespräch erhalten haben
Was Sie aus Ihrer fachlichen Sicht in den 6 Themenfeldern festgehalten haben
Welcher Handlungsbedarf sich aus der Matrix zur Erfassung der Risiko- und Pflegephänomene ergibt
Welche Ergebnisse aus dem Verständigungsprozess hervorgegangen sind

Wie formulieren Sie die Maßnahmen?

Es wird zwar keine herkömmliche Pflegeplanung mehr geschrieben, trotzdem ist Ihr gedanklich-fachlicher Prozess erforderlich. Überlegen Sie auf Grundlage der SIS, welche Ressourcen, welche Probleme bestehen und welche Ziele angestrebt werden sollen. Nun formulieren Sie die Maßnahmen, die für Ihren Pflegekunden wichtig sind. Sollten bestimmte Leistungen zu einem definierten Zeitpunkt erfolgen, halten Sie dies ebenfalls fest. Beispiel: „Pflegekunde möchte immer um 7:00 Uhr aufstehen und sofort ein Glas Wasser trinken.“

Schreiben Sie die Maßnahmen möglichst unkompliziert auf

Wenn es bestimmte Maßnahmen bei der Nahrungsaufnahme zu berücksichtigen gibt, so genügt es, wenn Sie diese Besonderheiten nur einmal beschreiben. Es ist nicht notwendig, dies für das Frühstück, das Mittagessen, die 4 Zwischenmahlzeiten usw. zu tun. Ziel ist, dass die grundpflegerische Versorgung, wiederkehrende Abläufe und die psychosoziale Betreuung übersichtlich dargestellt sind. Jeder Mitarbeiter soll sich schnell und unkompliziert informieren können. Viele Pflegefachkräfte tun sich schwer bei der Formulierung. Schreiben Sie die Maßnahmenplanung so, wie Sie sie Ihrer neuen Kollegin erklären würden. Grammatik und Rechtschreibung spielen keine Rolle.

So könnte die Tagesstruktur nach dem Strukturmodell aussehen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Maßnahmen in der Tagesstruktur festgehalten werden. Dies kommt auch darauf an, ob Sie bisher schon mit einer Tagesstruktur gearbeitet haben oder ob dieses Thema neu ist.

Wie planen Sie Maßnahmen im ambulanten Bereich?

Die Maßnahmenplanung in der häuslichen Pflege orientiert sich an den vereinbarten Leistungen und den Informationen des Pflegekunden aus dem Erstgespräch. Außerdem kann es erforderlich werden, Beratungen in den Maßnahmenplan aufzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn ein erkanntes Problem immer wie der angesprochen werden muss.

Zur Planung werden 2 Möglichkeiten vorgeschlagen: 

  1. Die Themenfelder der SIS bilden das Gerüst für die Maßnahmenplanung. Es erfolgt zusätzlich ein Querverweis auf die entsprechenden Nummern der Leistungskomplexe. Eine Spalte dient der Evaluation. Zudem ist der Teil der pflegerischen Grundversorgung dokumentiert, den die Angehörigen übernehmen.
  2. Die andere Möglichkeit wäre, den Ablauf des jeweiligen Einsatzes mit allen Gegebenheiten zu beschreiben.

Einzeldurchführungsnachweise entfallen

Die Einzeldurchführungsnachweise (Handzeichen manuell oder am PC) entfallen für die Leistungen der Grundpflege.

Achtung

Dies gilt nur für den stationären Bereich, da bei der häuslichen Pflege die Nachweise zur Abrechnung benötigt werden.Bei dieser Regelversorgung wird zugrunde gelegt, dass diese so erfolgt wie in der Tagesstruktur beschrieben. Dabei handelt es sich meist um sogenannte „Immer-so-Routinen“. Dies bedeutet, dass Leistungen regelhaft immer gleich erbracht werden. 

Beispiel: Die Ganzkörperwäsche wird unter bestimmten Gesichtspunkten durchgeführt, dabei wird aktivierend vorgegangen. Damit die „Immer-so-Routinen“ klar nachvollziehbar sind, müssen sie im Rahmen des Qualitätsmanagements beschrieben sein.

Maßnahmen der Behandlungspflege müssen Sie nachweisen

Nach wie vor abgezeichnet werden muss die Behandlungspflege. Dies gilt sowohl den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Der Grund liegt darin,dass es sich hierbei um ärztlich delegierte Tätigkeiten handelt. Die grundpflegerischen Maßnahmen müssen in der häuslichen Pflege ebenso nachgewiesen sein. Dies bleibt also wie bisher. Diese Nachweise werden zur Leistungsabrechnung benötigt.