Verhinderungspflege durch Angehörige

Eine Angehörige sitzt neben dem Bett einer Seniorin und hält deren Hand. Beide lächeln sich an. Das Zimmer wird durch ein Tageslichtfenster erhellt.
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Inhaltsverzeichnis

Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und zeitintensive Tätigkeit. Pflegende Angehörige stärken das System der ambulanten Pflege und sichern den Pflegebedürftigen den Verbleib im häuslichen Umfeld. Die Verhinderungspflege bietet der Pflegeperson eine Entlastung und die Möglichkeit, sich eine Auszeit vom Vollzeit-Job Pflege zu nehmen. Bei Krankheit kann durch eine Ersatzpflege ebenfalls sichergestellt werden, dass die Betreuung weiterhin rund um die Uhr sichergestellt ist. Was bei der Ausübung der Verhinderungspflege zu beachten ist, wer Anspruch darauf hat und wie die Abrechnung erfolgt, klären wir im Folgenden.   

Definition: Was beinhaltet Verhinderungspflege?

Der Begriff Verhinderungspflege entstammt der häuslichen Pflege. Die Leistung kann beansprucht werden, wenn Angehörige sich eine Auszeit gönnen oder aufgrund von Krankheit oder beruflicher Verpflichtungen auf eine Pflegevertretung angewiesen sind. Damit kann die Pflege weiterhin in gewohnter Umgebung stattfinden. Dies trägt zu einer Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen bei.

Diese Form der Kurzzeitpflege kann jährlich für einen Zeitraum von sechs Wochen beansprucht werden. Ob Leistungsanspruch besteht, ist abhängig vom Pflegegrad. Pflegegeld wird weiterhin anteilig gezahlt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse den vollen Betrag.

Wer gilt als Angehöriger?

Als Angehörige gelten Personen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind.

Verwandte:

  • Eltern
  • Kinder (einschließlich für ehelich erklärt oder angenommen)
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Enkelkinder

Verschwägerte:

  • Stiefeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegereltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegerenkel
  • Großeltern der Ehegatten
  • Schwägerin
  • Schwager

Die hier beschriebene Verhinderungspflege durch Angehörige bezieht sich nicht auf folgende Personengruppen:

  • Tante
  • Onkel
  • Neffe
  • Cousine
  • Bekannte
  • Freunde
  • Nachbarn
  • ehrenamtliche Helfer
  • Alltagsbegleiter
  • Haushalthilfen
  • Pflegedienste
  • Pflegeeinrichtungen

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein?

Damit der Pflegekunde einen Anspruch auf Leistungen für die Verhinderungspflege stellen kann, muss eine Pflegeperson benannt werden. Ist im Einstufungsbescheid der Grad der Pflege festgelegt und die Pflegeperson bleibt unerwähnt, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. 

Beispiel: Keine Pflegeperson – keine Leistung

Fritz Weber wird von einem häuslichen Pflegedienst betreut. Der Pflegedienst schöpft den Anspruch auf Sachleistungen aus. Tochter Rita hat bei der Erstbegutachtung versäumt, mitzuteilen, dass sie den Einkauf für den Vater erledigt und am Wochenende im Haushalt hilft. Der Familienurlaub steht an und Rita stellt für zwei Wochen einen Antrag auf Verhinderungspflege. Die Pflegekasse schickt ihr eine Ablehnung, da der Einstufungsbescheid keine Angaben zu einer Pflegeperson enthält.  

Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, wird keine Verhinderungspflege gewährt. Die Leistung dient dem Fall, dass Privatpersonen bei Verhinderung eine Ersatzpflege finanziert bekommen. Um die Leistung beanspruchen zu können, muss dem Pflegekunden geraten werden, der Pflegekasse eine private Pflegeperson zu melden. Die Angabe ist erforderlich, auch wenn der Person kein Pflegegeld gezahlt wird. Eine rückwirkende Anmeldung ist möglich. 

Welche Voraussetzungen müssen für den Leistungsanspruch erfüllt sein?

Wird Verhinderungspflege durch Angehörige beantragt, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Pflegeperson muss im Einstufungsbescheid benannt werden.
  2. Der Pflegebedürftige muss seit sechs Monaten oder länger häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
  3. Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Verhinderungspflege muss Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.

Tipp

Es bedeutet nicht, dass seit sechs Monaten Pflegegrad 2 bestehen muss.

Beispiel:

Die an Demenz erkrankte Maria Männel wird seit August 2018 von ihrer Tochter gepflegt. Tochter Monika reicht im Februar 2019 einen Antrag auf Pflegegeld ein. Der MDK-Gutachter nimmt eine Einstufung in Pflegegrad 3 vor. In das Gutachten wird aufgenommen, dass Maria Männel seit sechs Monaten von der Tochter gepflegt wird. Der Antrag auf Verhinderungspflege wurde im Juli 2019 gestellt. Die Pflegekasse stimmt dem Antrag zu, da die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Pflege seit mehr als sechs Monaten besteht.

Tipp

Den Pflegekunden sollte empfohlen werden, bei der Erstbegutachtung anzugeben, wann mit der Pflege begonnen wurde. Der Zeitpunkt des Pflegebeginns kann nicht mit der Zahlung des Pflegegeldes gleichgesetzt werden. Es kann vorkommen, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege deutlich länger besteht.

Welche Leistungen erhalten pflegende Angehörige?

Wird die Ersatzpflege von Angehörigen der pflegebedürftigen Person übernommen, werden Aufwendungen in maximaler Höhe des 1,5-fachen Betrages des Pflegegeldes gezahlt. Der gleiche Abrechnungsmodus gilt für Pflegende, die mit der Pflegeperson in einem Haushalt leben. Kann die Ersatzpflegeperson Aufwendungen wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen, ist die Aufstockung der Leistung auf maximal 1.612 Euro möglich. Damit ist das Budget, welches die Pflegekassen für die Verhinderungspflege pro Jahr bereitstellen, ausgeschöpft.   

Folgende Zuschläge können gezahlt werden:

  • Pflegegrad 2     =     158 Euro
  • Pflegegrad 3     =     273 Euro
  • Pflegegrad 4     =     364 Euro
  • Pflegegrad 5     =     451 Euro

Erlischt bei Verhinderungspflege der Pflegegeldanspruch?

Nein, Pflegegeld wird weiterhin gezahlt. Wer Verhinderungspflege beansprucht, bekommt bis zu sechs Wochen im Jahr das Pflegegeld anteilig zur Hälfte weiter gezahlt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin. Damit entstehen keine Nachteile bezüglich des Rentenanspruchs und der Absicherung bei Arbeitslosigkeit.

Beispiel:

Sohn Jürgen pflegt seine Mutter Renate. Nach einem Unfall kann der Pflegende seiner Aufgabe für 15 Tage nicht nachkommen. Die Pflegekasse genehmigt den Antrag auf Verhinderungspflege. Renate Schneider wurde in Pflegegrad 4 eingestuft und erhielt vor Leistungsbezug monatlich 728 Euro Pflegegeld.

Für den ersten und letzten Tag des Anspruchs auf Verhinderungspflege bekommt Frau Schneider den vollen Betrag an Pflegegeld überwiesen. An den verbliebenen 13 Tagen bekommt die Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 157,73 Euro. Nach Ablauf des Zeitraumes bekommt Renate Schneider das Pflegegeld in gewohnter Höhe weiter gezahlt.

Wie lässt sich eine stundenweise Verhinderungspflege aufteilen?

Verhinderungspflege kann Stunden oder Tage umfassen. Wie die Aufteilung erfolgt, bleibt der Pflegeperson überlassen.

Beispiel:

Mona betreut ihren Vater in häuslicher Pflege. Dreimal wöchentlich hat Mona eine Seniorenbetreuung beauftragt. Diese kocht für den Vater, leistet ihm Gesellschaft und übernimmt die Begleitung zu Arztbesuchen. Für die Grundreinigung der Wohnung hat die Tochter eine Haushaltshilfe beauftragt. Pro Woche kommen zwölf Stunden zusammen. Pro Jahr rechnet Mona 3,5 Wochen Verhinderungspflege ab.  

Die Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege durch Angehörige

Eine stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn für die Pflege pro Tag weniger als acht Stunden aufgewendet wurden. Dies kann der Fall sein, wenn der Pflegende einen wichtigen Termin wahrnimmt, zum Einkaufen fährt oder einen Kino- oder Theaterbesuch plant. Springt die Ersatzpflegeperson für weniger als acht Stunden täglich ein, bekommt die Pflegeperson weiterhin das Pflegegeld in voller Höhe ausgezahlt.    

Warum besteht bei Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Verhinderungspflege?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 wird keine Verhinderungspflege gezahlt. Dieser Grad entspricht einer geringen Beeinträchtigung. Verhinderungspflege ist eine Leistung, die sich an Personen mit einem intensiveren Pflegebedarf richtet und über Pflegegrad 2 oder eine höhere Einstufung verfügt.

Tipp

Bei Pflegegrad 1 wird ein Entlastungsbeitrag gewährt. Pflegende Angehörige erhalten eine Entschädigung in Höhe von 125 Euro. Die Leistung wird bei Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege oder ambulanter Pflege wirksam.

Verhinderungspflege und Demenz

Die finanzielle Unterstützung für demente Personen und deren Angehörige wurde im Jahre 2015 aufgestockt. Seit Anfang 2017 wurde im SGB festgelegt, dass an Demenz Erkrankte Anspruch auf Verhinderungspflege haben. Bei Bedarf kann die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Die Pflegereform brachte Veränderungen mit sich. An Stelle der Pflegestufen wurden Pflegegrade eingeführt. Demenzkranke gehörten vorab der Pflegestufe 0 an und bekamen damit keine Leistung von den Pflegekassen. Nach der Einstufung in Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Ebenso können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden, wenn das jährliche Budget nicht ausgeschöpft wurde. Damit entstehen Demenzkranken keine Nachteile mehr und sie sind Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen gleichgestellt. 

Tipps für pflegende Angehörige im Überblick

  1. Stundenweise Verhinderungspflege ist nicht mit einer Kürzung des Pflegegeldes verbunden, wenn für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage der Pflegebedürftige nicht länger als acht Stunden betreut wurde. 
  2. Die gezahlte Verhinderungspflege lässt sich aufstocken, indem das nicht benötigte Budget der Kurzzeitpflege genutzt wird. Maximal 806 Euro sind möglich.
  3. Wird die Verhinderungspflege durch Angehörige übernommen, müssen finanzielle Einbußen hingenommen werden. Die Kosten sind in der Regel auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt. Kann nachgewiesen werden, dass die Verhinderungspflege der Erzielung von Arbeitseinkommen dient, besitzt der Pflegende Anspruch auf den mit 1.612 Euro festgelegten Höchstbetrag. Zusätzlich kann er die Hälfte des Budgets aus der Kurzzeitpflege in Leistungen der Verhinderungspflege umwandeln.