Umzug ins Pflegeheim: Darauf sollten Angehörige besonders achten

Checklisten, Rechtliches und Praxistipps
Ältere Dame sitzt in einem hellen, freundlichen Zimmer eines Pflegeheims. Sie ist umgeben von persönlichen Gegenständen, die sorgfältig aus ihrem Zuhause mitgebracht wurden, darunter Familienfotos, Bücher und eine kleine Zimmerpflanze.
Ein schönes Pflegeheim kann die Umstellung für den Senioren erleichtern.© MJ
Inhaltsverzeichnis

Ein Umzug in ein Pflegeheim stellt für Angehörige und pflegebedürftige Personen einen Paradigmenwechsel dar. Mit einem Umzug ins Pflegeheim endet die lange Phase des selbstbestimmten Lebens für pflegebedürftige Senioren. Für ältere, pflegebedürftige Menschen besteht die größte Umstellung darin, sich an die neue Umgebung im Pflegeheim zu gewöhnen. Angehörige stehen darüber hinaus wesentlichen organisatorischen Fragestellungen gegenüber, die den Umzug, die Kündigung der Wohnung oder Versicherungen betreffen. Wie gelingt der Umzug ins Pflegeheim und wie findet man ein Pflegeheim, dass professionelle Pflege gewährleistet?

Empathische Begleitung, wenn Senioren pflegebedürftig werden

Menschen vereint der Wunsch, in einer sicheren und vertrauten Umgebung zu leben. Ein selbstbestimmtes, freies und individuelles Leben ist seit jeher erstrebenswert. Senioren machen bei diesem nachvollziehbaren Wunsch keine Ausnahme. Nach einem langen Arbeitsleben wünscht man ihnen, lange und ohne Einschränkungen gesund und agil leben zu können. Viele Rentner genießen ihre Rentenzeit. Sie erfreuen sich vor allem an der an der neu gewonnen Freiheit, die es ihnen erlaubt, flexibler zu agieren.

Zur Lebenswirklichkeit gehört gleichzeitig, dass für die meisten Menschen ein Zeitpunkt kommt, an dem sie von anderen Personen abhängiger werden. Bei manchen Senioren ist dies ein schleichender Prozess. Ein demenzielles Syndrom oder degenerative chronische Krankheiten lassen Kräfte und den Entscheidungswillen schwinden. Mit steigender Pflegebedürftigkeit steigt ebenfalls das Abhängigkeitsverhältnis von anderen Menschen. Andere Senioren durch eine schwere Krankheit, wie zum Beispiel einen Schlaganfall ohne Vorwarnung pflegebedürftig.

Der Umzug in ein Pflegeheim ist für keinen Menschen mühelos zu bewerkstelligen. Für den Pflegebedürftigen bedeutet der Umzug, im Herbst des Lebens eine neue, andersartige Umgebung kennenzulernen. Dass dies nicht einfach ist, kann man anderem an der bekannten Redensart erkennen: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht!“ Vor allem, wenn möglicherweise vor Kurzem der Ehepartner verstorben ist, kann der Umzug ins Pflegeheim für den Betroffenen eine harte Belastungsprobe sein. Neben dem ungewohnten Alleinsein kann die neue Umgebung Ängste, Schlafstörungen, Hoffnungslosigkeit und Antriebslosigkeit zur Folge haben.

Ähnlich empfinden Angehörige, wie die Kinder oder Enkel. Vor allem die direkten Nachkommen machen sich bei einem Umzug der Eltern ins Pflegeheim in vielen Fällen Vorwürfe. Sie leiden unter Gewissensbissen, da sie ihre Eltern nicht weiterhin versorgen können. Weiter voranschreitende Gebrechen und die Sorge um einen zukünftigen Verlust verstärken die persönlichen Sorgen. Neben der emotionalen Belastung für alle Beteiligten kommen bei einem Umzug ins Pflegeheim ebenfalls finanzielle und rechtliche Unsicherheiten und Fragestellungen auf. Unter anderem fragen sich Angehörige oder Pflegebedürftige:

  • Welche finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Fragen müssen vor einem Umzug ins Pflegeheim Beachtung finden?
  • Welche Sonderkündigungsrechte gelten für Versicherungen, die Kündigung der Wohnung oder einen Telefonanschluss?
  • Was ist bei einem Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes zu beachten?
  • Welche spezielle Fürsorge benötigen an Demenz erkrankte Bewohner in einem Pflegeheim?

Wann ein Umzug ins Pflegeheim in Erwägung gezogen werden sollte?

Die meisten Senioren und ihre Angehörigen werden einem Umzug ins Pflegeheim erst zustimmen, wenn dieser alternativlos ist. Wesentliche Indikatoren hierfür könnte die Beantwortung der folgenden Fragestellungen sein:

Fällt es den älteren Menschen zunehmend schwer, sich selbstständig zu versorgen?
Gibt es medizinische Notwendigkeiten, die eine lückenlose Betreuung erfordern?
Besteht die Gefahr, dass der Pensionär ohne Hilfe verwahrlost?
Checkliste und Indikatoren, die für einen Umzug ins Pflegeheim sprechen

Müssen eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, sollte ein Umzug in ein Pflegeheim dringend in Erwägung gezogen werden. Eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel einem Altenheim, ist in diesem Fall ratsam. Die Notwendigkeit wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und von der Pflegekasse anhand von messbaren Parametern untersucht. Nach objektiver Beurteilung der Einschränkung des Patienten wird seine Heimbedürftigkeit festgestellt. Aus der Untersuchung ergibt sich für den Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Unterstützung aufgrund des spezifischen Pflegegrades. Umgangssprachlich wird bisweilen ebenfalls der Begriff „Pflegestufe“ verwandt. Bis 2017 galten drei Pflegestufen, die durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in 5 Pflegegrade verändert wurden.

Einer vollstationären Pflege geht in den meisten Fällen eine teilstationäre oder ambulante Pflege voraus. Der ambulante Pflegedienst, gekoppelt mit der Betreuung durch einen Angehörigen kann für viele Jahre ausreichend sein. Nimmt der Grad der Pflegebedürftigkeit durch weitere Erkrankungen oder schwindende Kräfte zu, rückt der Umzug ins Pflegeheim näher. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Angehörige mit der Pflege von Familienmitgliedern überfordert sind. Vor allem bei einem Fortschreiten des demenziellen Syndroms ist es wahrscheinlich, dass die häusliche Pflege an ihre Grenzen kommt.

Trotz der Notwendigkeit einer vollumfänglichen Betreuung in einem Pflegeheim kann jeder Außenstehende nachvollziehen, dass der Umzug in ein Pflegeheim Senioren abschreckt. Dies liegt vor allem an der Ungewissheit der veränderten Situation. Auf der anderen Seite überwiegen in den meisten Fällen die positiven Aspekte bei einem Umzug ins Pflegeheim.

Vorteile vom Leben in Pflegeheimen

Lückenlose medizinische und psychologische Betreuung
Die Gemeinschaft mit gleichaltrigen Menschen kann einsame Senioren beflügeln
Kontinuierliche Versorgung mit Mahlzeiten macht das Leben einfacher
Angebot an Freizeitaktivitäten
Viele Pflegeeinrichtungen verfügen darüber hinaus über einen angeschlossenen Hausarzt, einen Friseur oder andere Einrichtungen
Die Nähe führt ebenfalls zu einer spürbaren Entlastung

Wer veranlasst Einweisung ins Pflegeheim?

In der Regel wird die Einweisung in ein Pflegeheim von der Familie des Patienten, einem Arzt oder einem Sozialarbeiter veranlasst. Der Prozess beginnt oft damit, dass die Familie oder der Patient selbst erkennen, dass die Pflegebedürftigkeit zu Hause nicht mehr angemessen bewältigt werden kann. In diesem Fall kann eine Überweisung an einen Arzt oder eine Einrichtung für geriatrische Versorgung erfolgen.

Der Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft kann dann eine Empfehlung für eine Pflegeeinrichtung aussprechen, die den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Patienten entspricht. Eine gründliche Untersuchung und Bewertung der Gesundheit, des Pflegebedarfs und der Fähigkeiten des Patienten kann dabei helfen, eine angemessene Einrichtung zu finden.

In einigen Fällen kann auch ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin eingeschaltet werden, um bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung zu helfen. Sie können auch bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung oder Sozialleistungen helfen.

Letztendlich ist die Entscheidung, ob eine Einweisung in ein Pflegeheim notwendig ist, eine gemeinsame Entscheidung zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen und den medizinischen Fachkräften.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die vollstationäre Pflege?

Die meisten Menschen in Deutschland erwerben aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf eine vollstationäre Pflege. Grundlage ist der § 33 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Er vermittelt den Grundsatz, dass jeder Versicherte, der in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert war, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat.

Zusätzlich muss die Pflegebedürftigkeit auf Grundlage der in § 14 SGB XI genannten Kriterien vom MDK bescheinigt worden sein:

Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
Gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. (Klassifizierung der Pflegegrade)

Der MDK prüft individuell anhand eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes, über welchen Pflegegrad ein Pflegebedürftiger verfügt. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Zuschusses der Pflegeversicherung zu den monatlichen Kosten der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Wie vermitteln Sie bei Pflegebedürftigkeit den Umzug in ein Pflegeheim empathisch?

Die vielen Vorteile eines Pflegeheims können Senioren veranlassen, der Entscheidung über einen Umzug positiv gegenüber zu stehen. Sind ältere Menschen geistig rege und ausschließlich körperlich eingeschränkt, ist es vorteilhaft, offen und empathisch über ihre Befürchtungen und Ängste zu sprechen. Manche ältere Menschen haben unter anderem Panik davor, einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung langfristig nicht bezahlen zu können. Sie möchten in den diesem Fall nicht den Kindern zur Last fallen oder auf staatliche Hilfsleistungen angewiesen sein. Andere vermissen die gewohnte Umgebung, ihre Wohnung oder ihr bezahltes Eigenheim. Introvertierte Menschen könnte die Befürchtung umtreiben, dem fortlaufenden Kontakt mit anderen nicht gewachsen zu sein.

Für Angehörige oder Mitarbeiter in einer Pflegeeinrichtung ist es bedeutend, die Fragen und Befürchtungen der älteren Menschen ernst zu nehmen. Sie sollten offen und ehrlich sowie mehrwertorientiert beantwortet werden. Dies bedeutet, auf die spezifische Situation des Betroffenen Rücksicht zu nehmen und seine Wünsche zu respektieren. Aus Sicht der Angehörigen impliziert dies, verschiedene Pflegeeinrichtungen anzusehen, bevor eine endgültige Entscheidung zur Unterbringung getroffen wird. Neben der Unterbringung in einem Pflegeheim sollten Angehörige ihren Eltern oder anderen Betroffenen ebenso Sicherheit geben. Sie sollten unterstreichen, dass sie sich auch nach dem Umzug weiterhin für sie interessieren. Das Versprechen bei Fragen oder Problemen greifbar zu sein, erleichtert den Umzug.

Vor allem nach einem Umzug, zu Beginn der Eingewöhnungszeit, sind regelmäßige Besuche essenziell. Eine nutzenorientierte und empathische Herangehensweise hilft, einen Umzug ins Pflegeheim so einfach wie möglich zu machen. Dazu gehört ebenfalls, wichtige Gegenstände des Pflegebedürftigen, wie persönliche Bilder, einen Lieblingssessel oder ein kostbares Service mitzunehmen. Trotz der besten Vorbereitung und passenden Erinnerungen in Form von persönlichen Gegenständen müssen Angehörige realistisch sein.

Sie sollten mit einbeziehen, dass die ersten Wochen und Monate in der neuen Lebensumgebung beschwerlich sein können. In dieser Zeit ist es wichtig, die Betreuung der Bewohner durch Pflegepersonal und Angehörige zu intensivieren. Sicherheit und Vertrauen helfen den Senioren, ihre neue Umgebung in der Pflegeeinrichtung anzunehmen.

Welche finanziellen und organisatorischen Fragen vor einem Umzug ins Pflegeheim müssen beachtet werden?

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung stellt für Senioren und ihre Angehörigen eine nicht zu unterschätzende emotionale und psychische Herausforderung dar. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung in einem Pflegeheim nicht zu unterschätzen. Um nicht zu einem späteren Zeitpunkt in eine materielle Schieflage zu geraten oder wesentliche Fristen zu versäumen, sollten Angehörige und Pflegebedürftige vorausschauend planen. Die folgenden Teilbereiche detailliert zu beachten, hilft dabei, den Umzug ins Pflegeheim professionell anzugehen:

  1. Finden der passenden Pflegeeinrichtung für die bestmögliche, spezifische Pflege.
  2. Finanzierung der Pflegeeinrichtung durch Rente, Pflegekasse oder Erspartes.
  3. Kündigung der Hausratversicherung und anderer Versicherungspolicen beim Umzug ins Pflegeheim.
  4. Vorgaben des Mietrechts bei der Kündigung einer eigenen Wohnung.
  5. Umzug ins Pflegeheim und Wohneigentum.
  6. Kündigung von GEZ, Telefonanschluss und anderen Individualverträgen
  7. Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragen und den Zuschuss der Pflegekasse beantragen.
  8. Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde vollziehen

Wie findet man die passende Pflegeeinrichtung für die bestmöglich, spezifische Pflege?

Ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung unabwendbar, steht im ersten Schritt die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim an. Aus Sicht des zu pflegenden Angehörigen ist es sinnvoll, in der Nähe des aktuellen Lebensmittelpunktes nach einer praxistauglichen Betreuungseinrichtung zu suchen. Leben die Kinder weiter entfernt, mögen sie abweichend den Wunsch äußern, dass der ältere Angehörige in ihrer Reichweite versorgt wird.

Der Ort des Pflegeheims spielt für den Pflegebedürftigen eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem, wenn dieser agil ist und von den Vorzügen einer Pflegeeinrichtung partizipieren kann. Gleichzeitig sollte eingehend geprüft werden, ob die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen in der Einrichtung seiner Wahl befriedigt werden können. Benötigt ein älterer Mensch zum Beispiel eine besondere medizinische Versorgung oder eine spezifische Schonkost, sollte dies zwingend im Vorfeld mit der Heimleitung abgesprochen werden. Ähnlich verhält es sich bei an Demenz erkrankten Personen.

Wer erstellt ein Attest für ein Einzelzimmer?

Ein Attest für ein Einzelzimmer in einem Pflegeheim kann von einem Arzt ausgestellt werden, wenn der Patient aufgrund seiner Gesundheits- oder Pflegebedürfnisse besondere Anforderungen hat, die in einem Einzelzimmer besser erfüllt werden können. Ein solches Attest muss die medizinischen Gründe für den Bedarf an einem Einzelzimmer erklären und kann dem Pflegeheim vorgelegt werden, um eine Unterbringung in einem Einzelzimmer zu beantragen.

Allerdings gibt es in der Praxis oft nur begrenzte Kapazitäten an Einzelzimmern in Pflegeheimen, und diese sind oft teurer als Mehrbettzimmer. Es kann daher schwierig sein, einen Platz in einem Einzelzimmer zu finden, selbst wenn ein entsprechendes Attest vorliegt.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Gesetzgeber in Deutschland seit 2019 einen Rechtsanspruch auf Einzelzimmer in Pflegeheimen eingeführt hat. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für neue oder umgebaute Einrichtungen und nicht rückwirkend für bereits bestehende Pflegeheime. In der Praxis kann es daher einige Zeit dauern, bis dieser Anspruch flächendeckend umgesetzt wird.

Finanzierung der Pflegeeinrichtung durch Rente, Pflegekasse oder Erspartes

Wurde eine passende Pflegeeinrichtung gefunden, muss in einem wesentlichen Schritt die Finanzierbarkeit geprüft werden. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Kosten für ein Pflegeheim aus unterschiedlichen Quellen aufzubringen. Denkbar sind die folgenden Finanzierungsformen:

  • Aus persönlichen Mitteln, wie z. B. der eigenen Pension oder aus Erspartem.
  • Aus Leistungen der Pflegeversicherung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad/Pflegestufe).
  • Aus Zuschüssen der Krankenkasse und eines Sozialamtes.
  • Durch Zuschüsse der Kinder zu den monatlichen Kosten der Pflegeeinrichtung.

Info

Mit der Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 haben der Bundestag und der Bundesrat die Entlastung von erwachsenen Kindern pflegebedürftiger Eltern beschlossen. Diese dürfen erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto im Jahr übersteigt.

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind individuell. Sie werden abhängig vom spezifischen Pflegegrad berechnet. Aus rechtlicher Sicht werden sie im § 43 SGB XI spezifiziert. Neben den Leistungen der Pflegekassen haben pflegebedürftige Personen weitere Ansprüche auf Zuschüsse. Seit 2017 besteht zum Beispiel auf Grundlage von § 43b SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Mit diesen Maßnahmen möchte man die Aktivität von Senioren so lange wie möglich sicherstellen und erhalten.

Bei der Wahl des passendsten Pflegeheimes können ebenfalls die im Internet frei zugänglichen Leistungs- und Preisverzeichnisse der Landesverbände der Pflegekassen unterstützen. Diese sind auf Basis von  § 92a SGB XI zu einem Pflegeheimvergleich verpflichtet. Dieser impliziert, die Kosten und Leistungen transparent und vergleichbar darzustellen. Ziel dieser Transparenzmaßnahme ist es, die Pflegeheime hinsichtlich der folgenden Parameter vergleichen zu können:

  1. Leistungs- und Belegungsstrukturen.
  2. Pflegesätze und Entgelte.
  3. Gesondert zu berechnende Investitionskosten.

Angehörige und Pflegebedürftige können durch die Vergleichslisten im Internet auf einen Blick feststellen, ob eine Pflegeeinrichtung aus finanziellen Erwägungen passend ist. Ein offenes und zielführendes Gespräch mit der Heimleitung zu den Kosten und Mehrwerten des Pflegeheimes kann ebenso helfen, Sicherheit zu gewinnen. In vielen Fällen kann ein Probewohnen dem Pflegebedürftigen einen adäquaten Eindruck vermitteln und die Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung erleichtern.

Kündigung der Hausratversicherung und anderer Policen bei einem Umzug ins Pflegeheim

Vor oder kurz nach dem Umzug ins Pflegeheim ist es zielführend, die bestehenden Versicherungspolicen auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Bei einem kleinen Einzelzimmer in der Pflegeeinrichtung ist eine Hausratversicherung überflüssig. In den meisten Fällen verbleiben wenige oder keine Wertgegenstände im Pflegeheim. Aus diesem Grund können die monatlichen Kosten eingespart werden. Darüber hinaus ist das Seniorenheim bei einem Brand oder anderweitigen Schadensfällen abgesichert und erster Ansprechpartner für die Begleichung von Schäden.

Weitere Versicherungen, die überprüft werden sollten:

RechtsschutzversicherungNicht notwendig. Könnte unter Umständen bei einem Streitfall mit der Pflegeeinrichtung einspringen. Da in vielen Fällen Sozialgerichte zuständig sind, kann auf eine Rechtsschutzversicherung in der Regel verzichtet werden
Private KrankenversicherungMuss beibehalten werden
Private PflegeversicherungMuss beibehalten werden
Private HaftpflichtversicherungSollte wenn möglich nicht gekündigt werden. Sie zahlt bei Schäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht werden. Im Alter können Unfälle durch eine Erkrankung oder ungeschicktes Verhalten entstehen. Diese sind durch die private Haftpflicht abgedeckt.
Private UnfallversicherungSollte wenn möglich ebenfalls beibehalten werden. Springt bei Unfällen im Pflegeheim ein.
SterbegeldversicherungFalls vorhanden, sollte sie weitergeführt werden. Sie deckt die Beerdigungskosten, die ansonsten privat aufgebracht werden müssen

Vorgaben des Mietrechts oder Sonderkündigungsrecht bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung

Mit einem Umzug in ein Pflegeheim besteht keine Notwendigkeit mehr, weiterhin die Wohnung oder das Wohnhaus des Pflegebedürftigen anzumieten. Bei vielen Senioren verschlingt die monatliche Miete 25–50% des zur Verfügung stehenden monatlichen Einkommens. Aus diesem Grund ist es aus finanziellen Erwägungen nachvollziehbar, den Mietvertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Dabei sollten Pflegebedürftige und Angehörige einkalkulieren, dass der Gesetzgeber kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines Mieters vorsieht. Eine Kündigung ist aus diesem Grund bei jedem unbefristeten Mietverhältnis ausschließlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.

Grundlage für diese Regelung ist der § 573 c des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In diesem wird verfügt:

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.“

BGB § 573 c

Beispiel

Eine alte Dame wird aufgrund eines Schlaganfalles am 15.10.2022 in einer Weise pflegebedürftig, die einen sofortigen Umzug ins Pflegeheim notwendig macht. Sie wohnt seit 25 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Würden Ihre Angehörigen direkt am 15.10.2022 die Wohnung aufgrund der Pflegebedürftigkeit kündigen, wäre der Mietvertrag Ende Januar 2021 wirksam beendet. Sie müsste noch für ca. 3,5 Monate Miete zahlen. Dies wäre ebenfalls notwendig, wenn sie zu diesem Zeitpunkt im Pflegeheim wohnt.

Eine außerordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Diese ist gemäß § 569 BGB auf die folgenden Tatbestände begrenzt:

  • wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist,
  • wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört,
  • wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht,

In jedem Fall lohnt es sich für Angehörige oder Pflegebedürftige, dem Vermieter den Einzelfall darzulegen. Besteht z. B. durch die Pflegebedürftigkeit eine erhebliche Finanzierungslücke, könnte ein Vermieter bei einer langjährigen Mieterin geneigt sein, eine frühzeitigere Kündigung aus Kulanz zu akzeptieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen geeigneten Nachmieter für die Wohnung zu finden, sodass die gesetzliche Kündigungsfrist wirksam überbrückt wird.

Was bei einer eigenen Immobilie im Falle eines Umzugs ins Pflegeheim beachtet werden muss

Verfügt der Pflegebedürftige über eigenes Wohneigentum, ist er in jedem Fall in einer positiven Situation. Bei einem Umzug ins Pflegeheim muss er keine Kündigungsfristen beachten und kann seinen Umzug flexibel gestalten. Angehörige und Pflegebedürftige sollten dabei berücksichtigen, dass bei einer Unterstützung durch das Sozialamt Wohneigentum zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden kann. Bevor dies der Fall ist, lohnt es sich für Angehörige zu prüfen, ob Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) beantragt werden können. In vielen Fällen kann durch die sogenannte Grundsicherung eine vorhandene Finanzierungslücke geschlossen werden. Gleichzeitig kann das Eigentum erhalten werden.

Ob Wohneigentum zur Finanzierung einer Pflegeeinrichtung herangezogen werden kann, wird im Einzelfall entschieden. Der § 90 SGB XII (Sozialgesetzbuch 12) beschreibt im Detail, welche Vermögensteile als Schonvermögen angesehen werden können. Im Absatz 8 des Paragrafen wird ausgeführt, dass:

  • ein angemessenes Hausgrundstück, das von der nachfragenden Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll zum Schonvermögen gehören kann.
  • Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner,
  • dem Wohnbedarf (zum Beispiel behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Menschen),
  • der Grundstücksgröße,
  • der Hausgröße,
  • dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie
  • dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes.

Eigentum in Form eines Hauses oder einer Wohnung gehört in der Regel zum Schoneigentum, wenn es persönlich oder vom Ehepartner oder den Kindern genutzt wird. Dabei darf es eine Grundstücksgröße zwischen 250 m² (Reihenmittelhaus) bis 800 m² (ländlicher Bereich) nicht übersteigen. In letzter Instanz entscheiden die Sozialämter in einer Einzelfallentscheidung, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Finanzierung eingesetzt werden muss oder nicht. Immobilienportale und Fachanwälte empfehlen Pflegebedürftigen, Eigentum frühzeitig an die Erben zu übertragen. Liegt die Übereignung mindestens 10 Jahre zurück, hat das Sozialamt aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit mehr, auf eine Immobilie zuzugreifen.

Wie man einen Vertrag mit der GEZ und dem Telefonanbieter kündigt

Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat das gesetzlich verbriefte Recht, Gebühren für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender (Fernsehen und Radio) einzuziehen. Eine Kündigung ist ausschließlich möglich, wenn man nachweisen kann, dass man keinen dieser Sender nutzt. Gleichzeitig muss man beweisen, dass man keine Möglichkeit hat, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Faktisch sind die meisten Menschen in den Deutschland verpflichtet, GEZ-Gebühren zu bezahlen. Eine Ausnahme gibt es für Bewohner, die vollstationär in einem Pflegeheim wohnen. Sie können sich in drei simplen Schritten von den GEZ-Gebühren, beziehungsweise dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Folgende Maßnahmen sind notwendig:

Kundennummer heraussuchen
Kündigungsschreiben aufsetzen. Dieses muss erläutern, dass sich die pflegebedürftige Person ab sofort in einer vollstationären Pflegeeinrichtung befindet
Eine Bestätigung des Heims sollte als eindeutiger Nachweis beigefügt werden

Erstellt ein Angehöriger das Kündigungsschreiben, sollte er ebenfalls die Vollmacht des Pflegebedürftigen hinzufügen. In allen anderen Fällen reicht die eindeutige Unterschrift der zu pflegenden Person.

Den Telefonanschluss bei einem Umzug zu kündigen ist ähnlich einfach. Es besteht kein Recht auf eine Sonderkündigung. Viele Anbieter bieten aus Kulanz und nach einem Nachweis der dauerhaften Pflegebedürftigkeit an, den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Die Deutsche Telekom gibt unter anderem auf Ihrer Internetpräsenz den Hinweis, dass

„der Festnetz-Anschluss bei einem dauerhaften Einzug in eine Pflegeeinrichtung ohne Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann.“

Deutsche Telekom

Darüber hinaus ist es möglich, den bestehenden Anschluss umzumelden und diesen im Pflegeheim weiterzuführen.

Wie man ein Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragt und welche Zuschüsse die Pflegekasse bezahlt

Nachdem vor einem Umzug ins Pflegeheim viele organisatorische Punkte zu beachten sind, stellt die Beauftragung eines Umzugsunternehmens den letzten Schritt vor dem eigentlichen Umzug dar. Mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist in der Regel verbunden, den Hausstand des Pflegebedürftigen radikal zu verkleinern. In den meisten Seniorenheimen ist der Platz für persönliche Gegenstände begrenzt. Dies impliziert, dass ein Großteil der Möbel und des Inventars verkauft oder verschenkt werden muss. Mit dem Pflegebedürftigen sollte gemeinsam entschieden werden, welche Gegenstände ihm persönlich wichtig sind. Ist er dement, sollten die Angehörigen überlegen, welche Gegenstände ihn an vergangene Zeiten erinnern. Erinnerungsstücke oder Erbstücke können einen ehrenwerten Platz im Pflegeheim erhalten. Sie können den Wechsel in die neue Umgebung erträglich gestalten.

Am Markt gibt es unterschiedliche Dienstleister, die spezielle Seniorenumzüge anbieten. Diese nutzen ihre Expertise, um den Umzug in ein Seniorenheim professionell zu realisieren. Neben dem eigentlichen Umzug von persönlichen Gegenständen organisieren sie, wie mit verbleibendem Mobiliar und Hausrat umgegangen wird. In vielen Fällen werden überzählige Schränke oder andere Gegenstände an karitative Organisationen weitergegeben. Abgewohntes Mobiliar wird darüber hinaus qualifiziert entsorgt. Zusätzlich übernimmt das Umzugsunternehmen weitere Serviceleistungen vor der Wohnungsübergabe.

Ein Seniorenumzug ist in der Regel mit einer Wohnungsrenovierung verknüpft. Während sich Angehörige und der Pflegebedürftige voll auf den Umzug in die Pflegeeinrichtung konzentrieren, kümmert sich der Dienstleister um die restlichen Arbeiten in Verbindung mit dem Umzug. Dieses Vorgehen entlastet Angehörige und Pflegebedürftige in dieser für sie außergewöhnlichen Situation.

Wie können Pflegebedürftige einen Zuschuss zum Umzug ins Pflegeheim erhalten?

Ein Seniorenumzug kann umfangreich und kostenintensiv sein. Vor allem, wenn eine Wohnung aufgelöst und renoviert werden muss, können die Kosten für betagte Menschen kaum tragbar sein oder ihre Rücklagen aufzehren. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall vorgesehen, dass Pflegebedürftige einen Zuschuss zum Umzug beantragen können. Der Gesetzgeber zeigt im SGB XI nicht eindeutig auf, dass eine finanzielle Umzugsbeteiligung möglich ist.

Im § 40 SGB XI wird vor allem von der Möglichkeit gesprochen, eine bestehende Wohnung durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen seniorengerecht auszubauen. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung in der Praxis ebenfalls Kosten, die mit einem alternativlosen Umzug in eine Pflegeeinrichtung entstehen. Angehörige sollten sich vom Amt bestätigen lassen, in welcher Höhe ein Zuschuss für den Umzug ins Pflegeheim übernommen wird.

Erhält eine pflegebedürftige Person keinen positiven Bescheid zur Übernahme der Umzugskosten, besteht die Möglichkeit, alle außergewöhnlichen Kosten von der Steuer abzusetzen. Hierzu gehören neben den Umzugskosten ebenfalls Zuzahlungen oder weitere finanzielle Belastungen, die mit dem Umzug in Verbindung stehen.

Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde vollziehen

Ein wesentlicher Verwaltungsakt besteht in der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Generell gilt, dass Personen bei einem Wohnungswechsel verpflichtet sind, diesen beim Einwohnermeldeamt ihrer Stadt anzuzeigen. Eine Abmeldung bei einem Wohnortwechsel ist nicht notwendig. Die Information über die Ummeldung wird generell an das Meldeamt am ehemaligen Wohnort weitergeleitet.

Die Frist für eine Ummeldung nach einem Umzug beträgt auf Grundlage des § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) 2 Wochen. Das Meldeamt informiert automatisch weitere Behörden über den neuen Wohnort des Pflegebedürftigen. Eine elektronische Ummeldung ist in den meisten Fällen nicht möglich, da die neue Adresse von Amts wegen umgehend auf dem Personalausweis dokumentiert wird. Können Senioren aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht persönlich erscheinen, kann ein Bevollmächtigter bestimmt werden. Dieser benötigt zur rechtlich konformen An- oder Ummeldung:

Einen sorgfältig ausgefüllten Meldeschein des Pflegebedürftigen
Die Ausweisdokumente des Meldepflichtigen
Einzugsbestätigung der neuen Pflegeeinrichtung
Persönliche Ausweisdokumente
Hintergrundinformationen über den Meldepflichtigen und seinen Aufenthaltsort
Checkliste zur Ummeldung

Der Einfachheit halber ist es sinnvoll, einen Angehörigen mit der An- oder Ummeldung zu beauftragen. Dieser kann die Situation im Einwohnermeldeamt authentisch erklären und die Ummeldung vornehmen. Im gleichen Schritt kann er eine Einzugsbestätigung der Pflegeeinrichtung einreichen. Diese beweist, dass der pflegebedürftige Angehörige tatsächlich in der angegebenen Betreuungseinrichtung wohnt. Auch bei einem Umzug von einem zum anderen Pflegeheim ist eine Ummeldung generell notwendig.

Was ist bei einem Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes zu beachten?

Der Umzug in ein Pflegeheim stellt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine nachvollziehbar hohe Herausforderung dar. Nimmt im Lauf der Zeit die Pflegebedürftigkeit zu oder stellen sich andere Erkrankungen ein, kann der Wechsel des Pflegeheimes notwendig werden. Beispielsweise kann bei fortschreitender Demenz ein Pflegeheim mit Demenzschwerpunkt eine adäquate Alternative zu einer herkömmlichen Altenresidenz sein. Durch den Schwerpunkt auf Demenz ist es den Betreuern möglich, sich individueller um die Bewohner zu kümmern. Sie können diese bedarfsgerechter und erkrankungsspezifisch pflegen.

Beispiel: Demenzerkrankte Patienten mit besonderen Bedürfnissen

Vor allem für demenzkranke Bewohner ist es wichtig, eine Pflegeeinrichtung zu finden, die ihre besonderen Bedürfnisse befriedigt. In vielen Pflegeheimen bestehen nicht die personellen Kapazitäten, um sich ausreichend um demenzkranke Menschen zu kümmern. Die folgenden Fragen helfen betroffenen Angehörigen, eine passende Einrichtung zu finden und einen Umzug einzuleiten:

  • Inwiefern wird auf Demenzerkrankte und ihre eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit eingegangen?
  • Welcher allgemeine Ton herrscht in der Pflegeeinrichtung? Bemerken Angehörige Einfühlungsvermögen und Verständnis oder wirkt die Einrichtung eher unnahbar und kühl?
  • Gibt es speziell geschulte Mitarbeiter, die sich trotz fehlender Kooperationsbereitschaft der an Demenz erkrankten Bewohner Zeit nehmen und diese liebevoll behandeln?
  • Wie reagieren die Mitbewohner auf an Demenz erkrankte Bewohner?
  • Welchen Eindruck vermittelt die Heimleitung über die besondere Pflege und Unterbringung von am demenziellen Syndrom erkrankten Bewohnern?

Haben Angehörige nach intensiver Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass das aktuelle Heim nicht ausreichend geeignet ist, sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern, sollte ein Umzug erwogen werden. Auf der Internetseite „Wegweiser Demenz“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend finden Betroffene spezifische Informationen und Checklisten zur Wahl der besten Pflegeeinrichtung bei Demenz.

Praktische Erwägungen bei einem Umzug zwischen zwei Pflegeheimen

Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen bei einem Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes ähneln dem erstmaligen Einzug in eine Pflegeeinrichtung. Nachdem die für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen beste Pflegeeinrichtung eruiert wurde, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Ist ein Pflegeplatz vorhanden, gilt es, vor allem die folgenden Punkte zu priorisieren:

Kündigung des alten Betreuungsplatzes vornehmen und Vertrag mit neuer Pflegeeinrichtung abschließen.
Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragen.
Bei Bedarf Telefonanschluss kündigen oder ummelden.
Wichtige Vertragspartner wie Versicherungen, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung über die aktuelle Pflegeeinrichtung informieren.
Ummeldung des Pflegebedürftigen bei der zuständigen Meldestelle innerhalb von 2 Wochen nach erfolgtem Umzug. Wichtig: Bescheinigung der Heimleitung nicht vergessen!
Checkliste zum Umzugzwischen zwei Pflegeheimen

Der eigentliche Transport des Pflegebedürftigen wird anhängig vom Gesundheitszustand des Bewohners vom Fahrdienst der Pflegeeinrichtung oder durch einen Krankentransport vorgenommen. Die Kosten für die Beförderung übernimmt die Pflegekasse auf Antrag. Auf Basis von § 45 SGB XI kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro nach Anforderung für eine Überführungsfahrt eingesetzt werden. Über diesen Betrag hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf einen Transport zwischen den Heimen. Ist ein Krankentransport aus medizinischen Gründen angezeigt und von einem Arzt bestätigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in vollem Maße.

Tipp

Angehörige können bei einem anstehenden Umzug mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen besprechen, wie der Transport des Pflegebedürftigen am besten vorgenommen werden kann. Dies kann individualvertraglich geregelt werden, sodass keine oder geringe Kosten für den Betroffenen anfallen, falls die Pflegekasse nicht zahlt.

Checkliste: Umzug ins Pflegeheim

Die folgende Checkliste hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, bei einem anstehenden Umzug in eine Pflegeeinrichtung priorisiert und professionell vorzugehen:

1. Vor dem Umzug ins Pflegeheim

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad (Pflegestufe) vom MDK bestätigen lassen.
Finanzierung einer Pflegeeinrichtung umfangreich prüfen. Hierzu gehört bei Bedarf, Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen und sich bei der Pflegekasse intensiv über Zuschüsse zu informieren. Gleichzeitig muss der Antrag auf Übernahme der Kosten für die vollstationäre Unterbringung abgegeben werden.
Wesentliche Unterlagen und Befunde zusammenstellen und dem Pflegeheim übergeben. Hierzu gehören unter anderem das Familienstammbuch, der Personalausweis, eine Patienten- oder Betreuungsverfügung, Informationen zur Bestattungsvorsorge und alle Informationen und Belege zum Gesundheitszustand
Kündigung der bestehenden Wohnung. Die 3-monatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Es lohnt sich, mit dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht bei Pflegebedürftigkeit anzusprechen (kein Rechtsanspruch). Notwendige Reparaturen in der Wohnung sind umgehend vorzunehmen.
Wohnungsauflösung veranlassen: Wichtige Gegenstände bestimmen, die ins Pflegeheim mitgenommen werden (Heimleitung informieren). Hausrat verschenken, verkaufen oder an karitative Verbände übergeben.
Umzugsunternehmen auswählen, dass Seniorenumzüge anbietet. Kostenumfang und Termin für den Umzug festlegen. Antrag bei der Pflegekasse zur anteiligen Übernahme von Umzugskosten stellen.

2. Welche Stellen und Behörden informiert werden müssen:

HausbankDaueraufträge kündigen oder ändern, über neue Situation des Pflegebedürftigen informieren, unter Umständen Verfügungsberechtigung einrichten.
Behandelnder HausarztÜber Umzug informieren. Bitte um Ausfertigung eines Medikamentenplanes für das Pflegeheim und Information an die Pfleger im Heim. Klärung, wer ab sofort die hausärztliche Versorgung im Pflegeheim übernimmt.
VersicherungenUmfang der Versicherungen überprüfen und Hausratversicherung kündigen. Versicherungsunternehmen über neue Situation informieren und Rabatte bei Pflegebedürftigkeit anfragen.
GEZInformationen an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten und Beantragung der Freistellung.
Telefon und InternetTelefonanschluss und Kabelanschluss kündigen oder ummelden.
Ambulanter PflegedienstVertrag mit dem ambulanten Pflegedienst kündigen.
VersorgungsunternehmenMit dem Auszug aus der Wohnung in das Pflegeheim endet die Belieferung mit Strom, Wasser oder Fernwärme durch eine schriftliche Kündigung beim Versorger.
AbosZeitungsverlage, Vereine oder Mahlzeitendienste kündigen.
Anschrift meldenRentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie das Finanzamt über die neue Anschrift in Kenntnis setzen.

Wichtig

Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Umzug.

3. Welche Gegenstände für Pflegebedürftige wesentlich sind

Persönliche Gegenstände mit hohem Erinnerungswert.
Hochwertige, persönliche Bekleidung (nach Rücksprache mit der Heimleitung mit Namensschild zur besseren Wiedererkennung).
Lesebrille, Sonnenbrille und Zahnprothese.
Ein persönlicher Schrank, das eigene Bett (falls aus pflegerischer Sicht möglich) mit eigener Matratze sowie einen Sessel oder einen Stuhl.
Bilder, Fotoalben, Erinnerungsgegenstände.
Eigener Fernseher, Radio oder andere elektronische Geräte.
Im betreuten Wohnen: Eigenes Geschirr, eigene Elektrogeräte für die Küche wie z. B. Waschmaschine oder Trockner.

4. Wer bei Fragen zum Umzug ins Altenheim Beratungsleistungen anbietet

Pflegekasse oder Pflegeversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse
Die Heimleitung
Pflegestützpunkte, die von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet werden. Sie bieten Angehörigen oder Pflegebedürftigen eine individuelle Beratung und Unterstützung. Regionale Pflegestützpunkte können über die zuständige Pflegekasse oder im Internet problemlos gefunden werden
Spezialisierte Beratungsportale im Internet

Zusammenfassung und Fazit: Umzug ins Pflegeheim

Der Umzug in ein Pflegeheim muss gut geplant sein. Neben den emotionalen Herausforderungen müssen vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen und Belastungen kompetent kalkuliert werden. Angehörige haben in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung. Als Teil der Familie sorgen sie sich um die Unterbringung und das Wohlergehen ihrer Eltern oder Geschwister. In vielen Fällen haben sie bisher die Pflege zu Hause übernommen und wurden zusätzlich von einem Pflegedienst unterstützt. Trotz der Entlastung durch den Umzug ins Pflegeheim plagen Angehörige in manchen Fällen Selbstzweifel und Ängste.

Gleichzeitig stehen sie in der Pflicht, die notwendigen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu klären. Angefangen vom Schließen eines Betreuungsvertrags und der Finanzierung des Pflegeplatzes bis zur Kündigung der bisherigen Wohnung ist vieles zu bedenken. In dieser Situation sind Angehörige und Pflegebedürftige auf Hilfe angewiesen. Spezialisierte Umzugsunternehmen, die Seniorenumzüge anbieten, können sich professionell der ehemaligen Wohnung und dem Hausstand annehmen. Das Sozialamt, die Pflegeversicherung und die Heimleitung können bei der Beantragung von Zuschüssen ebenso behilflich sein, wie die örtlichen Pflegestützpunkte. Auch die Heimleitung kann hilfreich sein, um dem neuen Bewohner und seinen Angehörigen ein sicheres Gefühl zu vermitteln.

Jegliche Form der Unterstützung des Pflegebedürftigen ist wichtig, damit sich dieser trotz des neuen Umfelds schnell geboren und angenommen fühlt. Rückschläge sind hierbei ebenso normal, wie anfängliche Traurigkeit oder Niedergeschlagenheit. Persönliche Gegenstände und der Besuch der Freunde und Angehörigen kann Pflegebedürftige darin unterstützen, ihr verändertes Umfeld anzunehmen. In diesem Fall werden sie sich im Pflegeheim gut integrieren und neue Freunde finden. Sie können die Vorzüge der Pflegeeinrichtung genießen. Gleichzeitig können sie professionell und medizinisch kompetent gepflegt werden. Wird ein Umzug ins Pflegeheim mit Bedacht und Klarheit geplant, ist dies zielführend. Auf diese Weise wird es gelingen, einen würdevollen und individuellen Umzug in ein Pflegeheim für pflegebedürftige Menschen zu realisieren.