Kostenübernahme für Sauerstoffgeräte

Es ist möglich, dass Kosten für Sauerstoffgeräte übernommen werden.
Ein Senior in einem grünen Kittel trägt eine Beatmungsmaske. Eine Ärztin in weißem Kittel beaufsichtigt ihn.
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Inhaltsverzeichnis

Ausgangssituation:

Wir versorgen einen Sauerstoff-Langzeitpatienten. Neulich habe ich gehört, dass der Pflegekunde nicht nur ein Anrecht auf das Sauerstoffgerät hat, sondern unter Umständen auch auf die Erstattung von Stromkosten, um das Sauerstoffgerät zu betreiben. Stimmt das?

Antwort:

Das bei der Sauerstofftherapie eingesetzte Gerät ist ein Hilfsmittel. Zu den Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die im Einzelfall für den Patienten erforderlich sind, um

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

so Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg.

Die Krankenkasse hat die Stromkosten für das Sauerstoffgerät übernommen

Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Bei lebenswichtigen medizinischen Geräten, kann ein Anspruch auf technische Kontrolle und Wartung bestehen, um die notwendige Sicherheit der Geräte und damit den Schutz der Versicherten zu gewährleisten

Im Einzelfall besteht jedenfalls auch ein Recht auf: Übernahme der Betriebskosten (etwa Stromkosten). Die Kosten lassen sich im Regelfall auch einfach ermitteln. Fragen Sie beim Hersteller nach dem Stromverbrauch des Gerätes. Der wird in Watt angegeben. Dann müssen Sie feststellen, wie viele Stunden das Gerät am Tag läuft. Wahrscheinlich sind es 24 Stunden. Letztendlich müssen Sie noch herausfinden, was Ihr Pflegekunde bei seinem Stromanbieter pro Kilowattstunde bezahlt.

Beispielrechnung

  • Stromverbrauch des Geräts: 500 Watt (=0,5 Kilowatt)
  • Laufzeit/Tag: 24 Stunden
  • Stromkosten pro Kilowattstunde (kWh): 0,25 Euro
  • Stromkosten: 0,5 Kilowatt x 24 Stunden x 0,25 Euro = 3 Euro/Tag

Tipp

Raten Sie Ihrem Pflegekunden mit der Berechnung der Stromkosten pro Tag die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse zu beantragen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Übernahme der tatsächlichen Stromkosten abgelehnt oder die Stromkosten nicht vollständig übernommen, kann Ihr Patient grundsätzlich innerhalb eines Monats gegen diese Entscheidung beider Krankenkasse Widerspruch einlegen.

Muster Widerspruch

An die XYZ-Krankenkasse



Betreff: Übernahme der Stromkosten der Sauerstofftherapie



Sehr geehrte Damen und Herren,

sie lehnen die vollständige Übernahme der Stromkosten für meine Sauerstofftherapie ab. Gegen Ihre Entscheidung lege ich Widerspruch ein.

Die tatsächlichen Stromkosten, die mir entstehen habe ich Ihnen vorgerechnet. Diese Kosten für den Betrieb des bewilligten Hilfsmittels für die Sauerstofftherapie sind von Ihnen zu übernehmen. Ich erwarte daher eine vollständige Bewilligung. Sollten Sie bei Ihrer Ansicht verbleiben, erteilen Sie mir bitte einen klagfähigen Widerspruchsbescheid um Ihre Rechtsansicht im sozialgerichtlichen Verfahren zu korrigieren.



Mit freundlichen Grüßen,



Ort, Datum, Unterschrift

Klage bei Ablehnen des Widerspruchs

Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, kann Ihr Pflegekunde innerhalb einer Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dabei empfiehlt es sich oftmals, einen Anwalt einzubeziehen. Wenn über Ihren Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden und kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, können Sie ebenfalls Klage einreichen (so genannte Untätigkeitsklage).

Privatpatienten müssen kein förmliches Widerspruchsverfahren durchlaufen, sondern können innerhalb von drei Jahren nach der ablehnenden Entscheidung Klage vor den Zivilgerichten auf Zahlung der Stromkosten erheben. Es ist häufig jedoch sinnvoll, der privaten Pflegeversicherung ähnlich wie bei einem Widerspruch nochmals seinen Standpunkt zu erläutern und durch ärztliche Bescheinigungen usw. zu begründen.