Gehalt in der Pflege: Studium, Durchschnittsgehälter & Mindestlohn

Ein Pfleger in einem blauen Kittel hält ein rosa Sparschwein in seinen Händen.
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Die Pflege hat oftmals keinen guten Ruf bei Arbeitnehmern. Dies liegt unter anderem an der hohen Arbeitsbelastung, den schlechten Arbeitsbedingungen und dem Mangel an Fachpersonal. Alle drei Faktoren bedingen einander und sorgen dafür, dass die Pflegebranche häufig von Berufsanfängern nicht gerne gewählt wird. Um zumindest die Gehälter in der Pflege attraktiver zu gestalten, hat sich die Pflegekommission der Bundesregierung auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte geeinigt. Wir verraten Ihnen alles, was Sie wissen müssen.  

Warum attraktive Gehälter in der Pflege wichtig sind

Die Pflegebranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Bis Dezember 2023 stieg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auf 5,7 Millionen – ein Plus von 15 % seit 2021. Gleichzeitig arbeiten etwa 1,25 Millionen Menschen in Pflegeeinrichtungen, jedoch bleiben 40.000 Stellen unbesetzt. Prognosen für 2049 zeigen ein mögliches Defizit von 280.000 bis 690.000 Pflegekräften. Angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Pflegebedarfs sind schnelle und nachhaltige Lösungen dringend erforderlich. Umso wichtiger ist es, mithilfe von attraktiven Gehältern schon jetzt dafür zu sorgen, dass sich mehr Schulabgänger für eine Pflegeausbildung entscheiden. 

Zudem sollten Unternehmen durch gute Arbeitsbedingungen vorhandene Fachkräfte von sich überzeugen. Je nachdem, ob es sich um private, kommunale, kirchliche oder freigemeinnützige Arbeitgeber handelt, kann die Entlohnung variieren. Auch die Art der Ausbildung spielt eine Rolle – wer ein Pflegestudium absolviert hat, kann beispielsweise mit höheren Gehältern rechnen. Der Mindestlohn gilt mittlerweile für alle Beschäftigten in Pflegeheimen und wurde in den letzten Jahren weiterhin angehoben. Einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche gibt es aktuell hingegen noch nicht.

Was zeichnet Arbeitnehmer in der Pflegebranche aus?

Der Pflegeberuf bleibt eine Domäne von Frauen: Etwa 82 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege waren 2023 weiblich (Quelle: Statista). In der Altenpflege liegt der Frauenanteil bei 84 % und in der Krankenpflege bei 80 % (Quelle: P-Werk). Über die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet in Teilzeit in der Pflegebranche. Auch hier ist die Zahl bei den Frauen deutlich höher als bei den Männern, die als Pflegefachkräfte oder Pflegehelfer tätig sind. 

Zunehmend sind es Zuwanderer, die in Deutschland Pflegeberufe übernehmen. Dies hat auch damit zu tun, dass in anderen Ländern die Altenpflege einen viel höheren Stellenwert einnimmt – ein Grund, weshalb Menschen aus anderen Kulturen Arbeit in der Pflege offener gegenüberstehen.  

Bei Berufen in der Pflegebranche handelt es sich zweifellos um körperlich und psychisch herausfordernde Tätigkeiten. Doch stellt sich eine Beschäftigung in der Pflege auch durch verlässliche Arbeitsstellen dar. Für Arbeitgeber ist es zudem sinnvoll, in das sogenannte Employer Branding zu investieren, um mehr Arbeitnehmer zur Bewerbung beim eigenen Unternehmen zu motivieren. 

Wovon ist das Gehalt in der Pflegebranche abhängig?

Wie auch in anderen Branchen, hängt die Entlohnung in der Pflege von unterschiedlichen Faktoren ab: 

  • Qualifikation (Pflegefachkräfte mit oder ohne Studium, Pflegehilfskräfte …) 
  • Arbeitgeber 
  • Aufgabenfeld 
  • Erfahrung 
  • Region
  • Unternehmensgröße 
  • Verhandlungsgeschick
Eine Infografik über die Einflussfaktoren des Gehalts in der Pflege.
Die Qualifikation und Erfahrung haben unter anderem Einfluss auf das Gehalt einer Pflegekraft.

Die Qualifikation und Erfahrung haben unter anderem Einfluss auf das Gehalt einer Pflegekraft.

Darüber hinaus ist die Finanzierung bei Pflegediensten ein wichtiger Faktor. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung, die es seit 1995 in Deutschland gibt, kommt normalerweise nur für einen Teil der entstehenden Kosten auf. Das bedeutet, dass viele Betroffene oder ihre Angehörigen die Hälfte der Pflegekosten selbst zahlen müssen. Als Eigenanteil ist durchschnittlich eine Summe von über 2.000 Euro im Monat zu erwarten. 

Gesundheitspfleger, Kinderkrankenschwester und Co. – Was sind die Durchschnittsgehälter von Pflegekräften?

Das Bruttomonatseinkommen in Pflegeberufen beträgt grundsätzlich ohne Sonderzahlungen basierend auf einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich 3.617€. Die Durchschnittsgehälter von Pflegekräften stehen jedoch stark in Abhängigkeit zum Pflegeberuf. Vor allem Altenpfleger leiden unter einem geringen Gehalt. Wenn sie nur eine einjährige Ausbildung absolviert haben, verdienen sie nur 1800 bis 2200 Euro monatlich.

Wer eine Berufsausbildung von drei Jahren absolviert hat (zum Beispiel zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger), kann mit einem höheren Gehalt rechnen. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erzielen mit einem durchschnittlichen Gehalt von bis zu 3.944 Euro pro Monat am meisten. Gesundheits- und Krankenpfleger verdienen im Durchschnitt bis zu 3.724 Euro, während Altenpfleger ein durchschnittliches Gehalt von 3.776 Euro erhalten.

Zudem hat die Region, in die die Pflegekraft tätig ist Einfluss auf das durchschnittliche Gehalt der Pflegekraft. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern liegt das Einkommen in der Regel niedriger, während in Baden-Württemberg oder Bayern häufig höhere Gehälter gezahlt werden.

Wichtig

In der Pflegebranche besteht keine Arbeitslosigkeit, sondern im Gegenteil ein akuter Fachkräftemangel. Besonders in ländlichen Regionen spielt Pflegerecruiting auf dem Land eine zentrale Rolle, da Arbeitgeber oft mit kreativen Maßnahmen und attraktiven Angeboten um qualifizierte Pflegekräfte werben müssen. Dies verschafft Pflegekräften eine stärkere Verhandlungsposition, da sie zwischen verschiedenen Arbeitgebern wählen können.

Wie hoch ist das monatliche Bruttoentgelt im öffentlichen Dienst?

Wer im öffentlichen Dienst in einem Beruf der Pflege arbeitet, profitiert von etwas höheren Gehältern. Schon in der Ausbildung gelten deutschlandweit die Ausbildungsvergütungen entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes. Wer in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Ausbildung macht, erhält im ersten Jahr etwa 1.340,69 Euro, im darauffolgenden Jahr 1.402,07 Euro und im letzten Jahr 1.503,38 Euro monatlich.

Diese Zahl dient auch zur Orientierung für duale Studierende, die parallel zum Studium eine Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung absolvieren. Wer jedoch nicht in Vollzeit in der Einrichtung arbeitet, muss unter Umständen mit einer etwas geringeren Bezahlung rechnen. Für fertig ausgebildete Pflegekräfte stellt der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD-A) einen Anhaltspunkt dar. Viele Pflege-Arbeitgeber auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes orientieren sich an den dort vorgegebenen Zahlen. 

Relevant sind hier der

  • TVöD-B (Tarifvertrag für Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sowie der 
  • TVöD-BT-K (Tarifvertrag für Krankenhäuser) 

Beide Verträge enthalten mehrere Entgeltgruppen und -stufen, aus denen Arbeitnehmer je nach zutreffender Gruppe ihr zu erwartendes Monats-Bruttoentgelt ablesen können. Wer hingegen in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung arbeitet, erhält in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen weitere Auskünfte über das zu erwartende monatliche Bruttoentgelt. 

Eine Steigerung ihres Verdiensts erfahren Arbeitnehmer in der Pflege über die üblichen Zuschläge und Zulagen – Nachtdienstzuschlag, Zuschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Mehrarbeitsvergütungen – sowie durch weitere, nur für die Pflege zugewiesene Zulagen. Je nach Entgeltgruppe und Stufe, sind diese in den Pflegezulagen TVöD, TVL und AWO zusammengefasst.

Gehalt mit Pflegestudium

Pflegehelfer im öffentlichen Dienst können mit einem monatlichen Gehalt zwischen 2.718 Euro und 3.420 Euro rechnen, abhängig von ihrer Berufserfahrung und dem Tarifvertrag. Pflegefachkräfte  mit einer dreijährigen Ausbildung verdienen monatlich zwischen 3.305 Euro und 4.066 Euro. Fachkräfte mit einem Bachelorabschluss erhalten zwischen 3.420 Euro und 4.290 Euro, während Masterabsolventen in der Pflege mit einem Gehalt von 3.790 Euro bis 4.660 Euro monatlich rechnen können.

Die Gehaltsstufe hängt von der Qualifikation, aber auch von der Erfahrung im Beruf ab. Die Zahlen zeigen, dass sich die Fachweiterbildung durch ein Studium finanziell auszahlt – zumindest, wenn man im Öffentlichen Dienst arbeitet. Andere Arbeitgeber haben oft ihre hauseigenen Tarifverträge oder Richtlinien, die nicht immer viel Wert auf einen akademischen Abschluss legen. Dennoch sind Absolventen in der Lage, ein höheres Gehalt zu verhandeln. Auch für die Aufstiegschancen innerhalb der Pflegebranche ist es sinnvoll, ein Studium, eine Fortbildung oder eine Ausbildung in dem Bereich zu absolvieren.

Um die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern, erhalten Studenten neuerdings während ihres gesamten Studiums eine angemessene Vergütung. Das Pflegestudium wurde als duales Studium konzipiert und Anfang Januar 2024 wurde ein Ausbildungsvertrag eingeführt. So haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Tätigkeit Fortbildungen anzubieten oder sich durch andere Lehrtätigkeiten etwas hinzuzuverdienen.  

Tipp

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vorhandenen Fachweiterbildungen und Fortbildungsmöglichkeiten. So ist ein Lohnaufstieg auch für eine Pflegekraft mit Ausbildung auf einer niedrigeren Stufe möglich. 

Gehälter in der Pflege steigen weiterhin im Jahr 2025 

Ein Zeichen der Anerkennung, was Pflegende täglich leisten: Die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission hatte sich einstimmig für ein Anhebung des Pflege-Mindestlohns in zwei Schritten zum 1. Mai 2024 und zum 1. Juli 2025 ausgesprochen. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Alle zwei Jahre legt die Pflegekommission eine Empfehlung zur zukünftigen Höhe des Mindestlohns vor, die auf der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Situation basiert. Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern, davon vier von Arbeitgeberseite und vier von Arbeitnehmerseite. Zur Rechtswirksamkeit müssen diese Empfehlungen dann in der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt werden. 

Das Gehalt der betroffenen Pflegekraft ist zum 1. Mai 2024 auf folgende Beträge gestiegen:  

Pflegehilfskräfte15,50 Euro pro Stunde
Qualifizierte Pflegehilfskräfte16,50 Euro pro Stunde
Pflegefachkräfte19,50 Euro pro Stunde

Die zweite Erhöhungsphase ist für den 1. Juli 2025 geplant: 

Pflegehilfskräfte16,10 Euro pro Stunde
Qualifizierte Pflegehilfskräfte17,35 Euro pro Stunde
Pflegefachkräfte20,50 Euro pro Stunde

Ab dem 1. Mai 2024 gelten in Deutschland für etwa 1,3 Millionen Beschäftigte im Pflegebereich, die in Einrichtungen arbeiten, die den Pflegemindestlohn anwenden, folgende Mindestlöhne: Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mindestens 16,50 Euro und Pflegefachkräfte mindestens 19,50 Euro pro Stunde. In Bereichen wie Privathaushalten, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, wird weiterhin der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gezahlt. Eine weitere Anpassung der Löhne ist für den 1. Juli 2025 vorgesehen. In Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, wie beispielsweise in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde. 

Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es aber weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler

Für wen gilt der Pflegemindestlohn? 

Die Erhöhungen der Gehälter greifen für Beschäftigte in Pflegebetrieben. Dazu zählen Pflegeheime, Einrichtungen sowie selbstständige Betriebsabteilungen, die mehrheitlich stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflegeleistungen erbringen. Auch ambulante Krankenpflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen fallen unter diese Definition. Zu den Einrichtungen, die laut Verordnung keine Pflegebetriebe darstellen, gehören Betriebe die vordergründig der 

  • Teilhabe am Arbeits- oder medizinischen Vorsorge 
  • medizinischen Rehabilitation 
  • Gesellschaftsleben 
  • schulischen Ausbildung  
  • Erziehung kranker oder behinderter Menschen  

dienen. Auch Krankenhäuser sind von den Regelungen des neuen Pflegemindestlohnes ausgenommen. 

Achtung

Die Bestimmungen des Pflegemindestlohns haben gegenüber dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn Vorrang. Bestehen für Betreuungskräfte in Pflegeberufen darüber hinaus bessere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen, gelten diese natürlich weiter. 

Privathaushalte, Wohngruppen, Praktikanten: Wie sehen die Gehaltserhöhungen in der Pflege im Einzelnen aus?

Der Mindestlohn in der Altenpflege gilt für alle Beschäftigten entsprechender Pflegebetrieben. Doch es gibt auch Ausnahmen. Dazu zählen Auszubildende, Praktikanten sowie Mitarbeiter in 

  • Haustechnik 
  • Verwaltung 
  • Gebäudereinigung hauswirtschaftliche Versorgung 
  • Küche 
  • Garten- und Geländepflege 
  • Logistik 
  • Wäscherei 
  • Empfangs- und Sicherheitsdienst 

Differenzierter gestaltet sich die Situation für Pflegepersonal, welches nicht in einer Pflegeeinrichtung angestellt ist. Die Regelungen des Pflegemindestlohns im Überblick: 

Privathaushalte als Arbeitgeber Da sie keine Pflegeeinrichtung darstellen, sind private Haushalte von den Regelungen ausgenommen. 
Wohngemeinschaften/Wohngruppen Hier greifen verschiedene Ausführungen. Beschäftigen Pflegebedürftige ihre Pflegekräfte selbst, sind die Arbeitnehmer vom Mindestlohn der Pflegekommission ausgeschlossen. Für vom Betreiber direkt Angestellte greifen die aktuellen Bestimmungen hingegen. 
Reine Alterswohngruppen Hier ist die Frage entscheidend, ob Beschäftigte in den Gruppen mehrheitlich pflegerisch tätig sind. Ist dies der Fall, profitieren die Mitarbeitenden von der Anhebung des Mindestlohns in der Pflege.
Altenpfleger aus dem Ausland Ja, wenn der Dienstort in Deutschland liegt.
LeiharbeiterNach §§ 13, 8 Absatz 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz steht auch Leiharbeitern der Pflegemindestlohn zu. 
Solo-Selbständige Nein, da diese Pflegekräfte keinen Pflegebetrieb darstellen. 

Im Einzelfall gilt es demnach zu prüfen, wie die Ausgestaltungen der pflegerischen Tätigkeiten und damit der tatsächliche Einsatz im Detail aussehen. Daran entscheidet sich, ob ein Arbeitnehmer von den Gehaltserhöhungen in der Pflege profitiert. Der geltende Arbeitsvertrag beziehungsweise die Bezeichnung des Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber ist hierfür nicht maßgeblich.

Fazit: Gehalt in der Pflege variiert je nach Qualifikation und Einsatzort

Der Fachkräftemangel in der Pflegebranche wird sich mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft in Deutschland immer stärker bemerkbar machen. Daher ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Verdienst hängt – neben weitere Faktoren – auch von der Ausbildung der Pflegefachkräfte ab. In der Altenpflege sind geringe Gehälter zu erwarten, während Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit den höchsten Brutto-Monatsgehältern rechnen dürfen. 

Der Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und werden 2025 weiterhin angehoben. Nicht nur für Pflegende, auch für Pflegedienstleister ist diese Anhebung der Gehälter ein positives Zeichen Richtung Zukunft: Denn so können sie weiterhin qualifizierte Betreuungskräfte anwerben und sich somit ihren Platz auf dem Markt sichern.