Pflegekräfte aus dem Ausland

Eine Seniorin sitz auf einem Stuhl. Eine Pflegerin hält ihre Schultern und beugt sich zu ihr hinunter. Beide lächeln sich an.
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Um pflegebedürftige Menschen optimal versorgen zu können, fehlt an vielen Stellen qualifiziertes Pflegepersonal. Der Pflegenotstand ist schon seit Jahren ein großes Problem – es wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschlimmern. Abhilfe gegen diesen Fachkräftemangel können viele Unternehmen und Privathaushalte im Ausland finden.

Warum ist es sinnvoll, Pflegekräfte aus dem Ausland zu rekrutieren?

Schon jetzt fehlen in Deutschland mehr als 25.000 Pflegefachkräfte. Bis 2030 werden es 300.000 sein. Eine immens hohe Zahl, die nicht mal ansatzweise aufgefangen werden kann. Die Folge: unzureichend versorgte Pflegebedürftige und immer schlechtere Arbeitsbedingungen für die wenigen Fachkräfte.

Ein weiteres Problem: Die Gesellschaft wird immer älter. Es gibt schon heute mehr alte Menschen als je zuvor. Die Prognose für die nächsten Jahre zeigt, dass es in Zukunft einen noch viel größeren Anteil an älteren Menschen geben wird. Es werden somit also viel mehr Pflegekräfte benötigt.

Um die hohe Zahl des fehlenden Pflegepersonals zu reduzieren, werden schon jetzt viele Kräfte aus dem Ausland rekrutiert. Sie sind häufig gut ausgebildet und möchten hier in der Pflegebranche arbeiten.

Viele von ihnen stammen aus Osteuropa. Einige von ihnen haben vielleicht sogar Deutsch in der Schule gelernt und bringen auch die nötigen Sprachkenntnisse mit. Viele Agenturen und Vermittler arrangieren Deutschkurse für Fachpersonal, das in der Pflege in Deutschland arbeiten möchte, um sie ideal auf die Arbeit als Pflegefachkraft vorzubereiten.

Ausländische Pflegekräfte für Privathaushalte

2,9 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Hilfe in ihrem täglichen Alltag angewiesen. Häufig werden sie von ihrem Ehepartner betreut. Eine immense Belastung wenn man bedenkt, dass der pflegende Partner meist selber schon in einem hohen Alter und nicht zwangsläufig gesund ist.

Viele hilfsbedürftige Menschen werden auch von ihren Verwandten und Angehörigen gepflegt und betreut. Sie leiden häufig unter der Situation. Die eigenen Eltern oder Großeltern hilflos zu sehen, ist oftmals eine große psychische Belastung. Ohne Ausbildung sind sie auch häufig gar nicht in der Lage, bei körperlichen Problemen oder Beschwerden zu helfen.

Wenn eine tägliche Betreuung durch die Familie nicht mehr gewährleistet werden kann, bleibt vielen Menschen nur der Umzug in ein Pflege- oder Altersheim. Im Zweifel werden Ehepartner dadurch getrennt.

Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, eine ausländische Pflegekraft für seinen Privathaushalt zu engagieren. Sie zieht bei den pflegebedürftigen Personen ein und betreut sie rund um die Uhr. Sie hilft im alltäglichen Leben wie dem Waschen, Anziehen und bei Arztbesuchen.

Wer Pflegekräfte aus dem Ausland für Privathaushalte vermittelt, ist Teil eines großen und florierenden Marktes. Obwohl es häufig Vorurteile und Vorbehalte gegenüber Pflegern und Pflegerinnen aus Osteuropa gibt, steigt die Nachfrage stetig an.

Welche Aufgaben dürfen nur examinierte Pflegekräfte übernehmen?

Wer eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen oder engagieren möchte, sollte die Ausbildung der Pflegerin oder des Pflegers beachten. Auch wenn die Fachkraft eine pflegebedürftige Person 24 Stunden vor Ort betreut, darf sie nicht alle Aufgaben übernehmen.

Bestimmte Tätigkeiten dürfen nämlich nur von examinierten Pflegekräften übernommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Blutzuckerkontrolle und das Spritzen von Insulin
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • Medizinische Tätigkeiten wie z. B. das Verabreichen von Injektionen
  • An- und Ausziehen von Stützstrümpfen
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Anlegen von Salben- und Kompressionsverbänden
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters
  • Versorgung einer PEG-Sonde

Wichtig

Bevor eine ungelernte Pflegekraft vermittelt wird, sollte also genau abgeklärt werden, ob eine dieser Tätigkeiten dringend benötigt ist. Ist dies der Fall, ist es ratsam, auf eine examinierte Pflegekraft zurückzugreifen.

Ausländische Pflegekräfte für Pflegeeinrichtungen

Auch Pflegeeinrichtungen können von Hilfe aus dem Ausland profitieren. In vielen Einrichtungen und Unternehmen ist das Personal knapp. Es ist sehr schwierig, langfristig qualifiziertes Personal zu finden. Oftmals ist es ein Kommen und Gehen in den Pflegeeinrichtungen.

Es wird deshalb oftmals auf Zeitarbeit und Leihfirmen zurückgegriffen. Für eine bestimmte Dauer entsendet eine solche Firma Mitarbeiter in den Pflegebetrieb. Das System ist weit verbreitet. Das Problem daran ist aber, dass die pflegebedürftigen Menschen keine festen Pfleger haben, die sie kennen und die auch über ihre aktuelle Situation Bescheid wissen.

Jede Woche einen neuen Pfleger zu haben, ist für viele hilfsbedürftige Menschen eine große Belastung. Haben sie sich einmal auf eine Pflegekraft eingestellt, wird diese gleich wieder an anderer Stelle eingesetzt.

Pflegeeinrichtungen können dieses Problem lösen, indem sie ausländische Pflegekräfte nach Deutschland holen. Viele Pfleger aus Osteuropa haben schon erste Deutschkenntnisse und sind gut in einem Pflegeberuf ausgebildet.

Für Pflegeeinrichtungen ergibt sich der Vorteil, dass ausländische Pflegekräfte ihren Job in Deutschland langfristig ausführen möchten. Verlässliches Pflegepersonal ist genau das, was sich viele ältere Menschen bei ihrer Betreuung wünschen.

Was sind fachliche Voraussetzungen von Pflegekräften aus dem Ausland?

Damit Sie eine Pflegekraft aus dem Ausland für Ihren Privathaushalt oder Ihre Pflegeeinrichtung einstellen können, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur dann darf sie in Deutschland in der Pflege arbeiten. Entscheidend dafür ist nicht nur die Ausbildung, sondern auch das Land, in dem sie erworben wurde.

Anerkennung eines beruflichen Berufsabschlusses

Die Anerkennung eines beruflichen Berufsabschlusses aus dem Ausland ist an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft.

Der erste Weg einer Pflegekraft, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen möchte, führt zur Bundesagentur für Arbeit. Sie müssen ihre berufliche Qualifikation nämlich in Deutschland anerkennen lassen.

Dies geschieht seit dem 01.04.2012 durch das Anerkennungsgesetz nicht mehr aufgrund der Staatsangehörigkeit der Fachkraft. Entscheidend ist, in welchem Land der Abschluss erworben wurde.

Bei Pflegerinnen und Pflegern, die ihre Ausbildung in Ländern erworben haben, die der Europäischen Union vor 2004 beigetreten sind, erfolgt eine automatische Anerkennung. Dazu gehören beispielsweise Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien und viele weitere Staaten.

Auch bei Arbeitskräften aus Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein und Island werden die Ausbildungen von Krankpflegern und Hebammen automatisch anerkannt.

Bei Personen, die ihre Ausbildung in der Pflege in einem Land erworben haben, das nach 2004 der Europäischen Union beigetreten ist, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis

Entscheidend ist, wann die Ausbildung begonnen wurde. Startete die Ausbildung vor dem Beitritt in die EU, muss die Anerkennung im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden werden.

Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit

Die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit für die Anerkennung einer pflegerischen Ausbildung sind hoch. Wer seinen Berufsabschluss in einem der Länder erworben hat, das einer Einzelfallprüfung unterliegt, muss einige Bedingungen erfüllen, damit eine Anerkennung genehmigt wird.

Die Antragstellung dafür erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Sie ist dann aber für ganz Deutschland gültig.

Die Anerkennung des Abschlusses erfolgt nur, wenn dieser gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist. Maßgebend ist hier also, der Inhalt und die Art der Ausbildung. Auch der Umfang des erlernten Wissens ist ein Kriterium für die Anerkennung.

Wichtig ist auch, dass die Beschäftigungsbedingungen im jeweiligen Herkunftsland denen in Deutschland entsprechen. Eine Beschäftigung in Deutschland kann auch erfolgen, wenn es eine Vermittlungsabsprache mit der ausländischen Arbeitsverwaltung gibt.

Tipp

Seit der Einführung des Anerkennungsgesetzes können ausländische Pflegekräfte die Anerkennung ihres Abschlusses bereits von ihrem Herkunftsland aus beantragen. Zu dem Zeitpunkt muss aber schon feststehen, in welcher Einrichtung oder in welchem Haushalt sie bei positiver Einzelfallprüfung arbeiten werden.

Aufenthalts- & Arbeitserlaubnisrecht für Pflegekräfte aus dem Ausland

Wer eine Pflegekraft aus dem Ausland für seine Pflegeeinrichtung oder seinen Privathaushalt nach Deutschland holen möchte, muss sich auch mit dem Thema Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis beschäftigen.

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Auch Staatsangehörige der Schweiz fallen unter diese Regelung. Sie können ohne besondere Erlaubnis nach Deutschland kommen und arbeiten.

Sie müssen keine Arbeitserlaubnis EU beantragen. Es reicht, wenn sie sich bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Ein solcher Antrag müsste beim zuständigen Arbeitserlaubnisteam der ZAV gestellt werden.

Pflegekräfte aus Drittstaaten, also Länder, die weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen, profitieren seit dem 01.07.2013 von der Beschäftigungsverordnung. Sie soll es ihnen erleichtern, in Deutschland arbeiten zu können.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Pflegekraft hat mindestens eine zweijährige Ausbildung absolviert, die dem deutschen Abschluss ähnlich ist
  • Der erlernte Beruf zählt zu den Mangelberufen in Deutschland (examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachkrankenschwester und -pfleger).
  • Die Beschäftigungsbedingungen im Herkunftsland entsprechen denen in Deutschland.

Die Blaue Karte EU kann für Gesundheits- und Krankenpfleger nicht angewendet werden. Ihr Ziel ist es, hochqualifizierten Arbeitern aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen. Dies ist für Pflegeberufe aber nicht möglich, da selbst ein Hochschulabschluss in der Pflege weder mit einer deutschen Ausbildung noch einem deutschen Studium gleichgesetzt werden kann.

Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte aus dem Ausland

Um eine Pflegekraft aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, ist ein großer bürokratischer und organisatorischer Aufwand notwendig. Vermittlungsagenturen sind genau darauf spezialisiert und nehmen Ihnen einen Großteil der Arbeit ab.

Das Ziel von Vermittlungsagenturen ist es, qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland anzuwerben und sie nach Deutschland zu vermitteln. Dafür kooperieren sie häufig mit deutschen Agenturen. 

Eine Vermittlungsagentur in Polen wirbt beispielsweise die Pflegekräfte an, prüft ihre Ausbildung und ihre Arbeitswünsche. Hilfsbedürftige Menschen in Deutschland wenden sich an den deutschen Partner der polnischen Agentur und vermitteln ihnen eine professionelle Pflegekraft. Privathaushalten bleibt dadurch eine Menge Arbeit erspart.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Hilfe von ausländischen Pflege- und Betreuungskräften in Anspruch zu nehmen.

Entsende-Modell

Das Entsende-Modell ist das am häufigsten benutze Modell zur Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte. Der Privathaushalt schließt dabei meist zwei Verträge ab. Einen Vermittlungsvertrag mit der deutschen Vermittlungsagentur, in dem alles rund um die Vermittlung festgehalten ist. Und zudem einen Betreuungsvertrag mit der ausländischen Agentur. Hier werden die Betreuungsleistungen genau geregelt.

Arbeitgeber-Modell

Das Arbeitgeber-Modell unterscheidet sich stark von dem Entsende-Modell. Hier fungieren nämlich die Privathaushalte als Arbeitgeber. Es müssen somit auch alle Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass alle gesetzlichen Regelungen wie Pausen und Urlaubszeiten der Pflegefachkraft eingehalten werden.

Ablauf der Vermittlung von Pflegepersonal aus dem Ausland

Der Prozess der Vermittlung einer Pflegekraft aus dem Ausland startet mit einer Anfrage eines pflegebedürftigen Menschen. Er wendet sich beispielsweise an eine Agentur und gibt an, eine Pflegerin oder einen Pfleger engagieren zu wollen.

Daraufhin folgt eine Beratung durch die jeweilige Agentur. Den Hilfesuchenden wird in einem Gespräch erklärt, wie die Vermittlung abläuft und wie die Rahmenbedingungen sind. Es wird außerdem besprochen, welche Anforderungen an die Pflegekraft gestellt werden und welche Aufgaben sie erfüllen sollte.

Anschließend wird den Hilfesuchenden ein Angebot unterbreitet. In einigen Agenturen gibt es auch die Möglichkeit, aus einigen Pflegekräften eine oder einen auszusuchen. Wird das Angebot angenommen, plant die Agentur die Anreise der Pflegerin oder des Pflegers.

Wie hoch sind die Kosten für Pflegefachkräfte aus dem Ausland?

Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland sind von einigen Faktoren abhängig, die von Agentur zu Agentur unterschiedlich sein können. Zu den zwei maßgeblichen Faktoren zählen aber die Qualifikation und die Deutschkenntnisse der Pflegerin oder des Pflegers.

Bei dem Engagement einer Kraft, die sich 24 Stunden um eine pflegebedürftige Person kümmert, sollte natürlich nicht an der Qualifikation gespart werden. Je besser die Pflegekraft ausgebildet ist, desto besser kann sie eine optimale Pflege gewährleisten.

Die Deutschkenntnisse sind ebenfalls ein wichtiger Faktor. Eine hilfsbedürftige Person baut im Idealfall ein Vertrauensverhältnis zu ihrer Pflegerin oder ihrem Pfleger auf. Dies ist natürlich dann möglich, wenn beide sich verständigen können.

In vielen Agenturen werden die Deutschkenntnisse klassifiziert und mit einem jeweiligen Preis versehen. Das hat den Vorteil, dass Auftraggeber vorher genau wissen, was sie bekommen. Sie können zwischen verschiedenen Sprachkenntnissen wählen – von einzelnen Wörtern, über befriedigende Kenntnisse bis hin zu sehr gutem Deutsch.

Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft belaufen sich in der Regel zwischen 1.400 und 2.200 € monatlich.

Bundesgesundheitsministerium fördert Pflegekräfte aus dem Ausland

Das Problem des Pflegenotstands und des Fachkräftemangels ist auch beim Bundesgesundheitsministerium angekommen. Im Juli 2018 wurde die Arbeitsgruppe „Pflegekräfte aus dem Ausland“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegründet. Ihr Ziel ist es, Pflegekräften aus dem Ausland einen leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verschaffen.

Es soll nun auch vermehrt Treffen zwischen dieser Arbeitsgruppe, Pflegediensten und Projektträgern geben. Im gemeinsamen Austausch soll erarbeitet werden, wie die Pflegesituation in Deutschland durch das Beschäftigen von Pflegekräften aus dem Ausland verbessert werden soll.

Fazit: Große Entlastung durch ausländische Pflegekräfte

Das Rekrutieren von ausländischen Pflegekräften stellt eine große Entlastung für die deutsche Pflegebranche dar. Schon jetzt fehlen qualifizierte Fachkräfte an allen Ecken und Enden. Wenn zukünftig viele der jetzigen Pflegerinnen und Pfleger in Rente gehen, wird der Fachkräftemangel noch größer werden.

Hilfe von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland kann maßgeblich dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Auch Privathaushalte können einen großen Nutzen aus dem Engagement einer Pflegerin oder eines Pflegers aus dem Ausland ziehen.

Pflegebedürftige Menschen können in ihrem Zuhause wohnen bleiben, werden nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen und können bei ihrem Ehepartner bleiben. Auch Angehörige spüren eine deutliche Entlastung, da sie nicht mehr alleine für die Pflege eines Angehörigen zuständig sind.