Entlassungsmanagement – Zielsetzung & Schwerpunkte

Sorgen Sie für einen angenehmen Übergang des Patienten aus der Gesundheitseinrichtung.
Eine Seniorin sitzt an einem Tisch. Auf dem Tisch steht eine Tasse mit Blumenmuster, eine Orchidee in einem rosa Blumentopf und zwei Fernbedienungen. Auf dem Tisch ist ein weißes Spitzentischtuch ausgebreitet. Die Senioren trägt ein weißes Oberteil, eine blaue Kette und ein blaues Armband. Sie trägt hellblaue Ohrringe und eine schwarze Brille. Auf dem Tisch in ihrer Hand ist ein aufgeschlagenes Buch gelegt. Eine junge Frau in lila Oberteil und schwarzer Hose beugt sich lächelnd zu der Seniorin herunter und hat ihre rechte Hand auf die linke Schulter der Seniorin gelegt. Im Hintergrund ist eine hölzerne Wohnwand mit mehrere Dekoartikeln.
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Inhaltsverzeichnis

Neben der professionellen Pflege durch Pflegekräfte gibt es häufig Situationen, in denen sich Angehörige um Verwandte kümmern. Sie treten dann, oftmals unfreiwillig, in die Rolle der Pflegefachkraft über. Egal ob als Beruf oder Angehöriger, das Pflegen von Menschen ist nicht nur ein enorm wichtiges Thema, sondern zugleich auch ein sehr umfangreiches. Es gibt nicht ohne Grund ganze Teams, die sich im Entlassmanagement um Erkrankte und deren weitere Versorgung kümmern.

In vielen Fällen, beispielsweise nach einem schweren Unfall, ist mit dem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer anderen Gesundheitseinrichtung die Genesung noch nicht abgeschlossen. Im Falle des beispielhaften Unfalls sind weitere Rehabilitationsmaßnahmen notwendig, um eine volle Rekonvaleszenz zu erreichen. Aber auch bei Erkrankungen muss geklärt werden, wann die stationäre Versorgung abgeschlossen ist. Das Entlassungsmanagement regelt genau diese Sachverhalte.

Pflegeüberleitung: Was ist das Entlassungsmanagement?

Ersten Aufschluss bieten die alternativen Begrifflichkeiten für Entlassungsmanagement. Es wird nämlich häufig auch von Pflegeüberleitung bzw. Überleitungsmanagement gesprochen. Egal welchen Begriff man dabei verwendet, es geht hierbei um die lückenlose, sektorenübergreifende Versorgung nach Entlassung aus einer Gesundheitseinrichtung.

Ziel des Entlassungsmanagements ist es die Kontinuität der Versorgung, ebenso wie die Kommunikation zwischen den verschiedenen, involvierten Stellen zu steigern. Als Resultat verbessert sich die Genesung des Patienten.

Präambel zum Expertenstandard “Entlassungsmanagement in der Pflege”

Versorgungsumbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich. Sie führen zu unnötigen Leidbelastungen der Betroffenen und ihren Angehörigen, aber auch durch die damit oftmals verbundenen „Drehtüreffekte“ zur Verschwendung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. Deshalb richtet sich der vorliegende Expertenstandard primär an Pflegefachkräfte.

Im Original als Fußnote: Im Standard werden unter dem Begriff „Pflegefachkraft“ die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Altenpfleger/ innen, Kinderkrankenschwester/-pfleger, und Krankenschwester/ -pfleger) mit und ohne Zusatzqualifikation für die Pflegeüberleitung angesprochen.

Angesprochen werden darüber hinaus selbstverständlich auch diejenigen Fachkräfte im Pflegedienst von stationären Einrichtungen, die über eine Hochschulqualifikation in einem Pflegebezogenen Studiengang verfügen) in stationären Gesundheitseinrichtungen, das heißt in Krankenhäusern, Fach- und Rehabilitationskliniken. Eine Ausrichtung auf alle Bereiche einschließlich der stationären Altenpflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste hätte zur Folge gehabt, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzung und Voraussetzungen die Standardaussagen zu allgemein ausgefallen wären.

Der im Standard gewählte Patientenbegriff trägt dem Rechnung und bezieht sich auf Personen mit einem poststationären Pflege- und Versorgungsbedarf. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um ältere Menschen sowie multimorbide Patienten mit meist chronischen Erkrankungen.

Im Original als Fußnote: 

Zur sprachlichen Vereinfachung und damit zur Verbesserung der Lesbarkeit, wird im Text lediglich die übliche Geschlechtsform verwendet. Das jeweilige Geschlecht ist ausdrücklich mit gemeint.

Die Angehörigen – gemeint sind die primären Bezugspersonen der Patienten, also auch solche, die nicht im gesetzlichen Sinne Verwandte sind – wurden ausdrücklich mit in die Standardformulierung aufgenommen. Damit wird zum einen ihrer Schlüsselrolle bei der Entlassung Rechnung getragen und zum anderen die selbstverantwortliche Rolle von Patienten und Angehörigen aufgezeigt. Voraussetzung für die Beteiligung der Angehörigen an der Entlassungsplanung ist selbstverständlich das Einverständnis der Patienten.

Abgrenzung verschiedener Begrifflichkeiten zur Pflegeüberleitung

Im Bereich des Entlassungsmanagements stößt man immer wieder auf verschiedene Begrifflichkeiten, deren Zuordnung oftmals unklar ist. Des Weiteren sind die Begriffe Teil des Expertenstandards, auf den später im Text weiter eingegangen wird. Die nachfolgendende Tabelle soll Aufschluss über die am häufigsten verwendeten Begriffe bieten:

BegriffDefinition
PflegeüberleitungDie Pflegeüberleitung bezieht sich auf die organisatorischen Aspekte der poststationären Behandlung. In der Hauptsache fallen hier Beratungs- und Managementaufgaben an. Die Begrifflichkeit wird auch als Synonym für Entlassmanagement gebraucht.
ÜbergangspflegeDer Begriff Übergangspflege ist mit dem psychodynamischen Pflegemodell von Böhn in Verbindung zu bringen. Mit der Übergangspflege wird nicht bis kurz vor Entlassung gewartet, sondern diese wird bereits bei Aufnahme des Patienten gestartet. Hier werden dann beispielsweise u. a. Angehörige geschult. Der Begriff der Übergangspflege wird in Österreich verwendet und ähnelt der Pflegeüberleitung, wie sie in Deutschland bekannt ist.
ÜberleitungspflegeDie Überleitungspflege soll den Anschluss an eine weitere pflegerische Maßnahme erleichtern. Das passiert infolgedessen, dass die Überleitungspflege die organisatorischen und strukturellen Maßnahmen der Pflegeüberleitung definiert.
BrückenpflegeAls Brückenpflege wird die häusliche Versorgung von onkologischen Patienten bezeichnet. Ebenfalls wird bei der Brückenpflege die psychosoziale Betreuung der Erkrankten sichergestellt.
Entlassungsplanung/EntlassmanagementDer multiprofessionale und interdisziplinäre Aspekt der Pflegeüberleitung soll durch die neuen Begriffe Entlassungsplanung bzw. Entlassmanagement hervorgehoben werden. Dabei unterscheiden sich die Aufgabenbereiche nicht.
Entlassplanung im Case ManagementDer Begriff Entlassplanung im Case Management wird im anglo-amerikanischen Raum verwendet. Auch wenn die Ähnlichkeiten zur Pflegeüberleitung groß sind, wird ein spezieller Fokus gelegt. Es wird nämlich versucht, die Kosten einzusparen und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden bzw. durch eine häusliche Versorgung zu ersetzen.
EntlassrezeptDas Entlassrezept wird von Krankenhäusern dazu benutzt, Arznei- und Hilfsmittel rezeptieren zu können. Die Einführung dieses Rezeptes fand im Oktober 2017 statt. Die Frist, in der die Mittel, die auf dem Rezept aufgelistet sind, bestellt werden müssen, beträgt drei Tage.

Wer hat Anspruch auf ein Entlassmanagement?

Seit Oktober 2017 müssen alle Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassungsmanagement anbieten. Anspruch auf dieses neue Entlassmanagement haben dabei Patienten, die zweierlei Dinge erfüllen. In erster Linie muss der Patient, um das Entlassungsmanagement in Anspruch nehmen zu können, über eine gesetzliche Krankversicherung versichert sein. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Patient auch tatsächlich eine Anschlussversorgung benötigt.

Wenn diesen beiden Bedingungen erfüllt werden, steht dem Entlassungsmanagement, nach schriftlicher Einwilligung des Patienten, nichts mehr im Wege.

Hinweis

Ohne die Einwilligung des Patienten kann kein Entlassmanagement stattfinden. Diese ist aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig, da Patientendaten weitergegeben werden müssen.

Zielsetzung des Entlassungsmanagements in der Pflege

Wie weiter oben bereits kurz angesprochen, besteht das Hauptziel des Entlassungsmanagements darin, Patienten eine lückenlose und sektorenübergreifende Versorgung zu bieten. Hier geht es um einen Übergang von einer stationären Krankenhausversorgung zu weiteren benötigten Maßnahmen, wie beispielsweis einer medizinischen oder pflegerischen ambulanten Versorgung. Dabei geht es nicht nur um die bürokratischen Tätigkeiten.

Pflegekräfte erfüllen ebenfalls die Funktion einer emotionalen Stütze. Sie stehen den Patienten in einer schwierigen Lebensphase bei und begleiten diese, beispielsweise vom Krankenhaus wieder zurück nach Hause, wo dort dann weitere pflegerische Maßnahmen notwendig werden. 

Es wird also aktiv versucht, Lücken in der Patientenversorgung zu vermeiden, um somit den Heilungsprozess zu effektivieren und den Patienten nicht unnötig zu belasten. Ebenfalls ist das Entlassmanagement daran interessiert den Krankenhausaufenthalt des Patienten auf ein Minimum zu beschränken, wobei hier darauf geachtet wird, dass der Patient in dieser Zeit alle erforderlichen Maßnahmen erhält. Die Individualität, die das Entlassungsmanagement bedingt, ist ausschlaggebend für die Versorgungsqualität, welche ein weiteres Ziel des Entlassmanagements darstellt.

Welche Pflege-Schwerpunkte des Entlassungsmanagements gibt es?

Schwerpunkte der Pflege

WundbehandlungDie poststationäre Wundbehandlung greift dann ein, wenn der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt eine weitere Versorgung seiner Wunden benötigt. Diese wird von extern bezogen und stattet dem Patienten bereits während dieser noch im Krankenhaus liegt die ersten Besuche ab. Hier werden dann Planungen bezüglich der ambulanten Weiterversorgung unternommen. Dabei werden unter anderem die Abstände der Hausbesuche besprochen. Bei diesen werden beispielsweise Heilungsprozesse überprüft und Wundverbände gewechselt.
Enterale ErnährungDie enterale Ernährung ist nächster Schwerpunkt des Entlassungsmanagements. Falls diese benötigt wird, kommt ein Ernährungsberater ins Spiel. Dieser berät sich mit dem Patienten bzw. dessen Angehörigen und erstellt einen individuellen Ernährungsplan. Anschließend werden Patient und Angehörige dementsprechend eingewiesen. Der Ernährungsplan ist dann in der Nachversorgung umzusetzen.
Inkontinenzversorung, Tracheostoma und StomaversorgungBei dem Schwerpunkt Inkontinenzversorgung sollen Informationen über Grad und Art der Inkontinenz dokumentiert und weitergegeben werden. Daran angeschlossen, wird ein externer Partner hinzugezogen. Dieser berät den Patienten sowie die Angehörigen. Im Anschluss erfolgt die ambulante Versorgung. Bei Tracheostoma und Stomaversorgung läuft der Prozess analog ab. Ein Externer berät und schult Patienten, Angehörige und Mitarbeiter und übernimmt danach häufig selbst die ambulante Pflege.
Basale StimulationDer letzte Schwerpunkt des Entlassungsmanagements ist die basale Stimulation. Diese kommt bei wahrnehmungsgestörten Patienten zum Einsatz. Es werden sogenannte Wahrnehmungserfahrungen angeboten, die dem Patienten bei der Entwicklung helfen sollen. Dabei wird auf jegliche Bewegung des Patienten reagiert, um ein gegenseitiges Miteinander hervorzurufen.

Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015)

Das GKV-Versorgungsgesetz ist dafür da, den Patienten ein möglichst hohes Niveau an Versorgung bieten zu können. Das kommt gerade in ländlichen Gegenden zum Tragen. Hier werden finanzielle Anreize gesetzt, um den Beruf des Landarztes ansprechender zu machen.

Außerdem wird in Bezug auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ein sogenannter Innovationsfonds von jeweils 300 Millionen Euro jährlich geschaffen. Mit diesem Fonds können Projekte, die die Versorgung verbessern bzw. verändern sollen, gefördert werden.

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat ebenfalls das Entlassmanagement reformiert. Dafür wurden die Möglichkeiten der Ärzte im Krankenhaus, um Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege sowie Soziotherapie zu verschreiben, erweitert. Dies ist nun für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen möglich. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nach der Reform ausgestellt werden.

Mit dem Rahmenvertrag Entlassmanagement, der im GKV-VSG 2015 verankert wurde, sind die einzelnen Maßnahmen konkretisiert worden.

Verordnungen nach Rahmenvertrag Entlassmanagement

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. schlossen den „Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“. Dieser wurde neben dem im Sozialgesetzbuch verankertem Entlass- und Versorgungsmanagement vereinbart, um die Anforderungen an Kliniken sowie Krankenhäuser zu konkretisieren.

Im Rahmenvertrag enthalten sind Heil- und Hilfsmittel, welche Vom Arzt im Krankenhaus verschrieben werden. Hier können jene Heilmittel, die der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung entsprechen, verordnet werden.

Verordnet werden neben Arzneimitteln oft eine häusliche Krankenpflege und Physiotherapie. Auch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt auf diesem Weg. Bis zu sieben Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus können solche Heil- und Hilfsmittelverordnungen von Ärzten ausgestellt werden.

Basis für diese Verordnung stellt ein möglichst frühzeitiges Assessment der individuellen Patientensituation dar. Spezifische Standards wurden als Expertenstandard definiert. Dieses Assessment mündet in einem Entlassplan, der aufzustellen ist.

Pflichten des Krankenhauses & der Kranken-/Pflegekasse

Die erste und wohl am schwersten aufwiegende Pflicht der Krankenhäuser ist es dem Patienten ein Entlassungsmanagement zu gewähren. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Dabei hat der Patient ein Recht auf Unterstützung der Kranken- bzw. Pflegekasse.

Hieran angehängt ist die Pflicht, umgehend das Antragsverfahren einzuleiten. Eine weitere Pflicht des Krankenhauses ist das Entlassgespräch. Dieses findet zwischen Arzt und Patienten statt. Der Arzt steht hier noch einmal zur Verfügung, um alle offenen Fragen zu beantworten und entlässt den Patienten im Anschluss. Des Weiteren sollten die Krankenhäuser auf ihren jeweiligen Internetseiten ausreichend über das Entlassungsmanagement informieren.

Expertenstandard Entlassungsmanagement: Ablauf & Zielsetzung

Expertenstandards in der Pflege werden dazu genutzt, eine Basis für pflegerisches Handeln herzustellen. Im Folgenden werden neben einer Erklärung des Expertenstandards im Entlassungsmanagement Themen der Zielsetzung und Anwendung des Expertenstandards beleuchtet.

Was ist der Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege?

Der sogenannte Expertenstandard ist ein Instrument, das sowohl für die Sicherung als auch die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege verantwortlich ist. Hier werden nicht nur Erkenntnisse aus der Pflegewissenschaft integriert, sondern auch Erfahrungen aus der Praxis. Der Name Expertenstandard verrät bereits, dass die erwähnten Erkenntnisse von Expertengruppen zusammengetragen werden. Ebenfalls angestrebt vom Expertenstandard in der Pflege wird eine möglichst vergleichbar hohe Pflegequalität unter den Leistungserbringern.

Das Deutsche Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ist seit 1999 für die Entwicklung der Expertenstandards verantwortlich. Neben dem Expertenstandard im Entlassungsmanagement gibt es in 2019 zehn weitere Standards in der Pflege.

Was ist die Zielsetzung des Expertenstandards Entlassungsmanagement?

Das übergeordnete Ziel des DNQP gilt der Förderung der Pflegequalität auf Basis der verschiedenen Expertenstandards. Dabei verfolgen die jeweiligen Expertenstandards unterschiedliche Zielsetzungen. Die Ziele des Entlassungsmanagements basieren auf denen des Expertenstandards. Diese sind in erster Linie eine nicht nur kontinuierliche, sondern auch bedarfsgerechte Versorgung anbieten zu können. So werden unter anderem Versorgungslücken vermieden.

Ein weiterer Aspekt, den der Expertenstandard Entlassungsmanagement entgegenwirkt, sind sogenannte „Drehtüreneffekte“. So wird jener Effekt genannt, der oft durch Versagen des Gesundheitssystems bzw. der Krankenhausversorgung zum Tragen kommt. Beim Drehtüreneffekt kommt ein Patient nach Entlassung recht schnell wieder zurück in eine stationäre Einrichtung. Damit verbunden sind häufig Rückschritte, was den Gesundheitsstatus des Patienten angeht.

Anwendung des Expertenstandards für das Entlassmanagement

Expertenstandards des DNQP sind Empfehlungen. Doch wie genau finden sie in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder bei anderen Leistungserbringern Anwendung? Diese profitieren maßgeblich vom Expertenstandard für das Entlassmanagement, denn durch den Expertenstandard können die systematischen Prozesse der Leistungserbringer optimiert werden. So kommt der Standard dann auch den Patienten zugute, was den hauptsächlichen Grund der Einführung der Standards darstellt.

Die eigentliche Entlassung ist ein umfangreiches Unternehmen, vorausgesetzt, eine poststationäre Weiterbehandlung wird angestrebt. Tatsächlich wird die Entlassung bereits ab Aufnahme des Patienten geplant. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen vier Schwerpunkten. Zuerst einmal muss der Patient, wie bereits erwähnt, dem Entlassungsmanagement und den damit verbundenen Mechanismen zustimmen.

Danach folgt das sogenannte Assessment. Hier wird der Bedarf des Patienten analysiert. Ziel ist es dem Patienten genau die Versorgung anzubieten, die er auch tatsächlich braucht. Mithilfe des Assessments wird dann ein Entlassplan erstellt, der eben das, was vorher festgestellt wurde, genau beinhaltet. Hierbei handelt es sich um patientenspezifische Informationen. Jeder Entlassplan ist genau auf den jeweiligen Patienten und seine Bedürfnisse angepasst.

Erst nach Durchführung der obigen Schritte findet die eigentliche Entlassung des Patienten statt. Dabei enthält dieser einen sogenannten Entlassbrief. Zudem werden dem Patienten Rufnummern für verschiedene Anliegen mitgegeben. Schlussendlich werden von Seiten des Krankenhauses den Verantwortlichen der Weiterversorgung alle notwendigen Dokumente zur Verfügung gestellt. Verantwortlich ist je nach Art der Weiterversorgung der entsprechende Leistungserbringer.

Prozessschritte des Expertenstandards Entlassmanagement: Assessment

Im Folgenden sollen die mit den obigen Schritten verbundenen Aufgaben des Krankenhauses weitergehend erläutert werden. Diese sind dabei in sechs Prozesse untergliedert.

Der erste Prozess, S1a, beschäftigt sich hauptsächlich mit schriftlichen Verfahrensregelungen. Hier muss gewährleistet werden, dass den Patientengruppen sowohl die erforderlichen Einschätzungskriterien als auch Assessment- und Evaluationskriterien vorliegen. In diesem Schritt ist es für die Pflegekräfte wichtig, die Risiken der Patienten zu identifizieren. Es wird also das sogenannte Assessment durchgeführt. Im Anschluss daran definieren Pflegekräfte die Hilfsmittel.

Der darauffolgende Prozess S1b baut direkt auf dem Assessment auf. Hier geht es darum, dass die Pflegefachkraft über Anwendung sowie Auswahl, der zur Einschätzung des Patienten verfügbaren Instrumente, Bescheid weiß. Fragen nach dem Versorgungs- und Unterstützungsbedarf des Patienten nach Entlassung werden in diesem Schritt adressiert.

Um dies zu ermöglichen, führt die Pflegefachkraft innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme eines Patienten eine erste kriterienbasierte Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfes durch. Im Falle eines erwartbaren poststationären Unterstützungsbedarfes nutzt die Pflegefachkraft ein differenziertes Assessment. Dieses bezieht dabei neben den Patienten auch Angehörige sowie weitere involvierte Berufsgruppen mit ein. Ein dafür geeignetes Instrument kommt zum Einsatz.

Expertenstandard Entlastungsmanagement in der Pflege (Auszug)

Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP)

Standardaussage: 

Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer Kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung.”

Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP)

Begründung: 

„Versorgungsbrüche bei der Entlassung bergen gesundheitliche Risiken und führen zu unnötiger Belastung von Patienten und ihren Angehörigen sowie zu hohen Folgekosten. Mit einem frühzeitigen uns systematischen Assessment sowie Beratungs-, Schulungs- und Koordinationsleistungen und abschließender Evaluation trägt die Pflegefachkraft dazu bei, Versorgungskontinuität herzustellen.”

Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP)
StrukturProzessErgebnis
S1a Die Einrichtung verfügt über eine schriftliche Verfahrensregelung für ein multidisziplinäres Entlassungsmanagement. Sie stellt sicher, dass die für ihre Patientengruppe erforderlichen Einschätzungskriterien, Assesment- und Evaluationsinstrumente vorliegen.P1a Die Pflegefachkraft führt mit allen Patienten und ihren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste Kriteriengeeignete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch. Diese Einschätzung wird bei Veränderung des Krankheits- und Versorgungsverlaufs aktualisiert.E1 Eine aktuelle, systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor.
S1b Die Pflegefachkraft beherrscht die Auswahl und Anwendung von Intrumenten zur Einschätzung des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung.P1b Die Pflegefachkraft nimmt bei erwartbarem poststationären Unterstützungsbedarf ein differenziertes Assesment mit den Patienten und seinen Angehörigen mittels eines geeigneten Instruments vor. 
S1b Die Pflegefachkraft verfügt über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf das EntlassungsmanagementP2 Die Pflegefachkraft entwickelt in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen unmittelbar im Anschluss an das differenzierte Assesment eine individuelle Entlassungsplanung.E2 Eine individuelle Entlassungsplanung liegt vor, aus der Handlungserfordernisse zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten poststationären Versorgung hervorheben.

Die weiteren Prozessschritte des Expertenstandards Entlassmanagement

Im Prozess S2 geht es um das Wissen der Pflegefachkraft im Bereich Planung und Steuerung des Entlassmanagements. Im Anschluss an das differenzierte Assessment ist die Pflegekraft dafür verantwortlich, mit dem Patienten und dessen Angehörigen sowie den involvierten Berufsgruppen einen individuellen Entlassungsplan zu erstellen. Wichtig hierbei ist es dem Patienten eine bedarfsgerechte poststationäre Behandlung zu ermöglichen.

Der Prozess S3 handelt ebenfalls um Wissen bzw. Fähigkeiten der Pflegefachkraft. Hier geht es darum, dass die Pflegekraft bei Fragen bezüglich eines poststationären Pflegebedarfs oder anderen Anliegen von Patienten oder Angehörigen ausreichend informiert ist und diesen somit zur Seite stehen kann. Erneut wichtig ist hier der Begriff bedarfsgerecht. Die Pflegekraft ist dafür verantwortlich eine auf den Bedarf des Patienten abgestimmte Beratung bzw. Schulung durchzuführen.

Der folgende Prozess, S4, stellt neben wichtigen Autorisierungsrechten der Pflegefachkraft im Bereich Koordination des Entlassmanagements auch die erforderten Fähigkeiten der Pflegefachkraft in den Vordergrund. Wichtig in diesem Schritt ist, dass die Pflegefachkraft zusammen mit Patienten, Angehörigen und beteiligten Berufsgruppen einen voraussichtlichen Entlassungstermin und den benötigten Unterstützungsbedarf ermittelt. Die Pflegekraft ist dafür verantwortlich die Abstimmung des Termins rechtzeitig zu unternehmen.

Im Prozess S5 geht es um die Beurteilungsfähigkeiten der Pflegefachkraft mit Bezug auf den Entlassungsplan. Hier muss die Pflegefachkraft feststellen, ob der ermittelte Plan auf den Bedarf von Patient und Angehörigen abgestimmt ist. Um dies sicherzustellen, überprüft die Pflegefachkraft kurz vor der Entlassung mit dem Patient und dessen Angehörigen den aufgestellten Entlassungsplan und überarbeitet diesen bei Bedarf. Das Ganze sollte spätestens 24 Stunden vor der geplanten Entlassung geschehen.

Im letzten Prozessschritt S6 geht es um die Evaluation. Nach der Entlassung tritt die Pflegefachkraft noch einmal mit Patient bzw. Angehörigen in Kontakt. Oft geschieht dies über die weiter betreuende Einrichtung. Es gilt hier zu ermitteln, ob die Umsetzung des Entlassungsplans erfolgreich war. Diese Kontaktaufnahme sollte innerhalb von 48 Stunden nach Entlassung des Patienten einhergehen.

Fragebogen: Audit Expertenstandard „Entlassungsmanagement”

Der folgende Fragebogen dient zur Analyse der derzeitigen Pflegequalität und begleitet die Umsetzung des Expertenstandards zum Entlassungsmanagement in der Pflege.

 Strukturqualität (S)JaNeinAnmerkungen
S1aGibt es eine schriftliche Verfahrensregelung für ein fachübergreifendes Entlassungsmanagement?   
S1bSind darin Einschätzungskriterien vorhanden?   
S1cSind darin Assesmentinstrumente vorhanden?   
S1dSind darin Überprüfungsinstrumente vorhanden?   
S2Verfügen Sie über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf die Entlassung?   
S3aVerfügen Sie über die Möglichkeit, Bewohner und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu beraten?   
S3bVerfügen Sie über die Möglichkeit, Bewohner und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu schulen?   
S4Verfügen Sie über die Möglichkeit, weitere Berufsgruppen in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu koordinieren?   
S5Gibt es einen Beurteilungsbogen über den individuellen Pflegebedarf bei der Entlassungsplanung?   
S6Gibt es Möglichkeiten, die Entlassung nach der Durchführung zu überprüfen?   
 Prozessqualität (P)JaNeinAnmerkungen
P1aFühren Sie mit allen Patienten und deren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste Kriteriengeleitete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch?   
P1bBearbeiten Sie diese ersten Einschätzungen im Verlauf des Aufenthaltes in Ihrer Einrichtung?   
P2aPlanen Sie mit dem Betroffenen die Entlassung gemeinsam?   
P2bPlanen Sie mit den Angehörigen die Entlassung gemeinsam?   
P3aBeraten Sie den Betroffenen zur Entlassungsstrategie?   
P3bBeraten Sie die Angehörigen des Betroffenen zur Entlassungsstrategie?   
P3cSchulen Sie den Betroffenen nach der Entlassung zu anstehenden Pflegemaßnahmen?   
P4aStimmen Sie den voraussichtlichen Entlassungstermin mit allen an der Entlassung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen ab?   
P4bBieten Sie der weiterbetreuenden Einrichtung oder dem Pflegedienst eine Pflegeübergabe unter Einbeziehung des Betroffenen und den Angehörigen an?   
P5aSprechen Sie mindestens 24 Stunden vor der Entlassung alle Vorgänge und Aspekte der Entlassung noch einmal durch?   
P5bSollten sich Änderungen ergeben haben, leiten Sie dann sofort Änderungen ein?   
P6aNehmen Sie nach der Entlassung innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit dem Betroffenen auf?   
P6bNehmen Sie nach der Entlassung innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit den Angehörigen auf?   
P6cNehmen Sie innerhalb von 48 Stunden Kontakt zu der weiterversorgenden Einrichtung oder dem Pflegedienst auf?   
P6dPrüfen Sie die Umsetzung der vorher geplanten Entlassungsplanung?

Wie wird ein Entlassplan aufgestellt?

Das Führen eines Entlassplans ist für jeden gesetzlich krankenversicherten Patienten Pflicht. Beim Aufstellen dieses Plans wird gleichzeitig die Erforderlichkeit der Verordnungen geprüft. Diese Prüfung erfolgt nach § 39 Abs. 1a S. 6 SGB V.

Des Weiteren wird festgestellt, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorhanden ist und dementsprechend ausgestellt werden muss. Wichtig ist, dass der Entlassplan für alle Mitarbeiter des Krankenhauses zugänglich ist. Es ist daher üblich, dass dieser mit in die Patientenakte aufgenommen wird. Üblicherweise wird der Entlassplan, ähnlich wie eine Checkliste, abgearbeitet. Enthalten sind hier beispielsweise das Datum, an dem die Entlassung geplant ist, aber auch Informationen über Medikamente.

Was ist bei der Entlassung eines Patienten zu beachten?

Bei der Entlassung eines Patienten ist vor allem darauf zu achten, dass dieser die endgültige Form des Entlassbriefes erhält. Darin sind unter anderem Informationen über Diagnosen, Befunde, Theraphien, Terminvereinabrungen oder Beantragung von Leistungen aufgefasst. 

Zusätzlich zum Entlassbrief ist ein Entlassgespräch mit einem Arzt obligatorisch und daher bei der Entlassung einzuplanen. Gerade für Angehörige ist dies eine nützliche Information, denn das Entlassgespräch geht manchmal unter. Andere, bei der Entlassung zu beachtenden Informationen, sind zum Beispiel Terminvereinbarungen mit der Anschlussversorgung.

Hinweis

Was zusätzlich manchmal zum Tragen kommt, ist der sogenannte Pflegeverlegungsbrief, der in den Aufgabenbereich von Pflegekräften fällt. Hier werden bei Bedarf Informationen zum Ernährungsstand eingetragen.

Was sind entlassrelevante Hilfsmittel?

Als entlassrelevante Hilfsmittel bezeichnet, werden jene Hilfsmittel, die einerseits für eine nachstationäre Behandlung unabdingbar sind und gleichzeitig nicht vom Vertragsarzt verordnet werden können.

Hilfsmittel, die nicht verordnet werden dürfen:

  • Individuell gefertigte Hilfsmittel
  • Hilfsmittel, die nach Entlassung einer ärztlichen Nachkontrolle bedürfen
  • Hilfsmittel, die zur dauerhaften Versorgung vorgesehen sind

Das bedeutet, dass speziell für einen Patienten angepassten Hilfsmittel in der Regel nicht verordnet werden dürfen. Dazu gehören gängigerweise Seh- oder Hörhilfen und Prothesen.

Tipp

Es gibt Ausnahmen, die durch Begründungen im Einzelfall geltend gemacht werden können. Ein Beispiel hierfür sind Beatmungsgeräte.

Fazit

Das Entlassungsmanagement erfreut sich bei Patienten und deren Angehörigen großer Beliebtheit. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt wird so sichergestellt, dass eine Weiterversorgung erfolgt. Das steigert einerseits die Qualität der Versorgung und erspart andererseits Zwischenzeiten bei der Behandlung.

Somit ist der Grundstein für eine effektive und schnelle Heilung der Erkrankten bzw. Patienten gelegt. Dem Patienten werden unnötige Belastungen erspart, welche gerade in einer Genesungsphase nicht von Vorteil wären. Das ist nur einer der Gründe, warum Patienten dankbar für das System der Entlassungsmanagement sein können.