Richtiger Umgang mit BtM: Was Angehörige, Pflegekräfte und Patienten bei Betäubungsmittel beachten müssen

Im Fokus des Bildes ist die geöffnete Hand eines Seniors mit mehreren Tabletten zu sehen.
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Neben dem Umgang und der sachgerechten Lagerung von Arzneimitteln schauen Sie unbedingt gesondert auf den Prozess „richtiger Umgang mit BTM“. Hier lauern nicht nur Gefahren in MDK-Prüfungen und Heimaufsichts-Kontrollen. Vielmehr greift hier im schlimmsten Falle sogar das Strafrecht!

Aufgrund der Krankheitsbilder Ihrer Bewohner ist immer mit der Anordnung zur Verabreichung von Medikamenten zu rechnen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Meistens handelt es sich um Schmerzmittel. In Ihrer Einrichtung gehen Sie folgendermaßen damit um:

  • Sie halten in jedem Wohnbereich einen stabilen Betäubungsmittelschrank. Der Schrank muss stets verschlossen werden.
  • Ausgenommen von der Lagerungspflicht sind Betäubungsmittelmengen, die höchstens den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird.
  • Der Schlüssel wird von der jeweiligen Schichtleitung verwahrt und bei Schichtwechsel der nächsten Schichtleitung persönlich und mit Unterschrift übergeben. Das Verfahren ist wie bei Ihrer Arzneimittellagerung
  • Die Lagerung erfolgt immer in der Originalverpackung des Herstellers
  • Die Packungsbeilage verbleibt in der Originalverpackung.

Alle Pflegekräfte bilden Sie zu diesem Thema regelmäßig fort. Insbesondere machen Sie jeden Mitarbeiter auf die strafrechtlichen Konsequenzen aufmerksam, die ein Missbrauch von Betäubungsmitteln nach sich zieht. Die Schulungen können Sie ebenfalls durch „Ihren“ Apotheker abhalten lassen. Achten Sie auch hier auf die Dokumentation Ihrer Schulungsaktivitäten.