Notfallmanagement in der Pflege: Strukturen schaffen, Sicherheit gewährleisten
Notfallmanagement beginnt mit klarer Kommunikation: Wer informiert wen, wann – und mit welchen Daten, damit Sekunden nicht verloren gehen. PDL erhalten hier einsatzfähige Standards für medizinische und nicht-medizinische Notfälle (z. B. Atemnot, Sturz, Brand, Stromausfall) inkl. Eskalationswegen. Der Text zeigt, wie Sie Notfallprävention, Geräte-Check, Bereitschaftsdienst und jährliche Schulungen QM-sicher verankern. Besonders wichtig: Dokumentation, Patientenverfügung, ärztliche Anordnungen und ein strukturiertes Debriefing nach jedem Ereignis.
Ergebnis: weniger Risiko, mehr Sicherheit – und ein Notfallhandbuch, das im Ernstfall wirklich funktioniert.
Notfallmanagement ist kein isoliertes Handlungsschema für Extremsituationen, sondern ein zentraler Bestandteil des einrichtungsinternen Qualitäts- und Risikomanagements. Für Pflegedienstleitungen und Pflegefachpersonen bedeutet das: Notfälle müssen nicht nur fachlich beherrscht, sondern organisatorisch strukturiert vorbereitet werden.
Gemäß §§ 112–115 SGB XI sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, eine qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten. Dazu gehört auch, auf medizinische und nicht-medizinische Notfälle vorbereitet zu sein. Ein professionelles Notfallmanagement dient somit nicht nur der Patientensicherheit, sondern auch der rechtlichen Absicherung der Einrichtung und ihrer Mitarbeitenden.
Notfallmanagement beginnt vor dem Notfall
Ein funktionierendes Notfallmanagement ist in erster Linie Präventionsarbeit. Entscheidend ist, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und strukturiert adressiert werden.
Dazu gehört, bereits bei Aufnahme eines Pflegebedürftigen individuelle Notfallrisiken systematisch zu erfassen: Bestehen kardiovaskuläre Vorerkrankungen? Liegt eine Beatmungssituation vor? Gibt es Epilepsie, schwere Allergien oder eine relevante Sturzgefährdung? Solche Informationen müssen nicht nur dokumentiert, sondern in konkrete Handlungsstrategien übersetzt werden.
Für besonders gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner sollten individuelle Notfallpläne Bestandteil der Pflegeplanung sein. Diese müssen klar regeln, welche Symptome kritisch sind, wann ärztlich zu informieren ist und welche Sofortmaßnahmen durchzuführen sind. Dadurch wird aus theoretischem Wissen eine konkrete Handlungsanweisung.
Organisationsverantwortung der Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung trägt die Organisationsverantwortung für ein strukturiertes Notfallmanagement. Das bedeutet: Es reicht nicht, allgemeine Hinweise im Qualitätsmanagement-Handbuch zu führen. Vielmehr müssen verbindliche Standards vorliegen, regelmäßig überprüft und aktiv kommuniziert werden.
Nur wenn Rollen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege eindeutig geregelt sind, entsteht im Ernstfall keine gefährliche Unklarheit.
Notfallstandards erstellen: Was ist wichtig?
Der Pflegedienst oder die Seniorenpflegeeinrichtung muss für alle akuten und subakuten Notfälle Standardpflegeanweisungen erstellen. Hierbei muss der komplette Handlungsablauf einschließlich aller Maßnahmen detailliert aufgeschlüsselt werden.
- Damit alle Mitarbeiter auf demselben Kenntnisstand sind, sind einmal jährlich Notfallschulungen durchzuführen. Die Fortbildungen sollten möglichst auch praktische Übungen beinhalten, damit sich die neuen Verfahrensweisen und Techniken leichter im Gedächtnis der Pflegekräfte verfestigen.
- Alle wichtigen Telefonnummern sollen griffbereit platziert werden, damit im Ernstfall nicht unnötig Zeit verloren geht, um danach zu suchen.
- Mindestens 1x jährlich sollten die Mitarbeiter Fortbildungen im Bereich Reanimation absolvieren, damit alle Kenntnisse über die aktuellen Reanimationsleitlinien aufgefrischt werden. Dazu gehören auch praktische Übungen.
- Achtung, eventuelle Wissenslücken bei einer Pflegekraft sind vor dem Einsatz am Patienten unbedingt zu schließen.
- Es empfiehlt sich die Bestimmung eines Bereitschaftsdienstes, der 24 Stunden erreichbar sein muss. Sollte dieser nicht erreichbar sein, muss schriftlich festgehalten werden, was die Pflegekraft dann zu tun hat.
- Alle Pflegekräfte müssen in die Nutzung der Geräte eingewiesen sein. Nur Fachpersonal darf zur Betreuung von schwerkranken geriatrischen Patienten abgestellt werden, die auf Devices, wie z. B. Dauerkatheder oder Beatmungsgeräte angewiesen sind.
- Die Personen, die zur Einweisung der Geräte berechtigt sind, sollten direkt benannt werden.
- Müssen Patienten beatmet werden, darf das Personal nur Änderungen der Beatmungsparameter durchführen, wenn der behandelte Arzt das schriftlich angeordnet hat.
- Regelmäßige anlass- und situationsbezogene Mitarbeiterschulungen sind Pflicht.
- Pro Schicht muss mindestens einmal die Funktion der Beatmungsgeräte und Zusatzgeräte (Absauggerät) kontrolliert werden. Es ist zu überprüfen, ob ein Zweitbeatmungsgerät notwendig ist, für den Fall, dass der Patient auf eine Teilbeatmung angewiesen ist.
- Wissenswert: Hierbei kann es sich um eine Einzelfallentscheidung handeln, die von der Krankenkasse individuell überprüft wird.
- Bei Patienten, die beatmet werden müssen, muss immer eine Notfallausstattung vorhanden sein.
- Vermeidung von Stolperfallen
- Die medizinischen Geräte müssen nachweißlich gewartet sein (Aufkleber und Dokumentation)

Der Aufbau eines Notfallmanagements
Medizinische Notfälle
| Trachealkanülenzwischenfall | Hier müssen für jeden Patienten individuelle Notfallstandards erstellt werden, was zum Beispiel im Falle einer Dislokation/Dekanülierung zu passieren hat. |
| Beatmungszwischenfälle | Erstellen von Notfallstandards für alle möglichen Beatmungszwischenfälle (individuell für jeden Patient). |
Notfallstandards für gehäuft in der Pflegeeinrichtung vorkommenden Krankheitsbilder, z. B.
- Schwindel und Bewusstlosigkeit
- Kopfschmerzen
- Verbrennungen
- Herzrasen
- Wunden
- Atemnot
- Blutungen
- Prellungen und Brüche
- Übelkeit
- Unterkühlung
- Vergiftungen
- Hitzeerschöpfung usw.
Wie verhält sich eine Pflegekraft im Notfall richtig?
Bei allen Notfallmaßnahmen im medizinischen Bereich ist das oberste Gebot, die Vitalfunktion des geriatrischen Patienten zu erhalten. Die Pflegekraft muss erst einmal den Patienten angemessen lagern bzw. sichern, sollte dieser bewusstlos sein. Zeigt der Patient die Anzeichen eines Kollapses oder Schocks, ist dessen Kreislauf aufrecht zu erhalten. Anschließend wird abhängig vom Notfall die Rettungsleitstelle oder der Hausarzt einschließlich der verantwortlichen Pflegefachkraft informiert. Nun sollte der Transport des Patienten vorbereitet werden. Ist der Notarzt endlich angekommen, wird dieser empfangen und entsprechend geleitet. Zum Abschluss müssen durch die Seniorenpflegeeinrichtung natürlich die Angehörigen informiert werden. Das Eigentum des Patienten ist bis zu seiner Rückkehr sicher zu verwahren.
Nicht medizinische Notfälle (z. B. Brand, Stromausfall, Wasserschaden)
Nicht medizinische Notfälle stellen für die Pflegekraft ebenfalls eine Situation dar, auf die sie effizient und schnell reagieren muss, da diese sich zu einer bedrohenden Situation für den Patienten entwickeln kann, weil z. B. das Beatmungsgerät aufgrund eines Stromausfalls seinen Dienst versagt.
Alle Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung müssen die vom Haus vorgegebenen Verhaltensregeln/ Arbeitsanweisungen bei nicht medizinischen Vorfällen kennen. Zudem müssen die örtlichen Gegebenheiten bekannt sein, z. B.
| Wo sind die Hauptwasserhähne? |
| Wo sind die Hauptsicherungskästen und wie viele gibt es? |
| Wie verlaufen die Fluchtwege? |
| Wo sind die Treffpunkte nach einer Evakuierung? |
| Wie hat eine Evakuierung zu erfolgen? |
Notfallmaßnahmen bei einem Stromausfall
Grundsätzlich sollten auf Station je nach Größe
| Immer 2-3 oder mehr Taschenlampen vorhanden sein. |
| Externe Batterien oder Akkus für Beatmungsgeräte vorhanden sein. Diese müssen über eine so große Kapazität verfügen, dass die Beatmungsgeräte mindestens fünfzehn Stunden betrieben werden können. |
| Es sollten auch batteriebetriebene Notfallgeräte vorhanden sein. |
| Installierte und funktionierende Notfallbeleuchtung |
| Sekundärer Stromkreis |
| Meldung bei den Standwerken hinterlegen |
| Sicherungskasten überprüfen usw. |
Notfallmanagement im Brandfall
| Im Notfallmanagement sind auch Verfahrensanweisungen für den Fall eines Brandes festzulegen, z. B. Evakuierungsplan |
| Brandschutzhelfer bestimmen |
| Vorhandensein von Rauchmeldern |
| Vorhandensein von funktionstüchtigen Feuerlöschern |
| Ausreichend gekennzeichnete Fluchtwege |
| Das Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen |
| Brandbeauftragten benennen |
Notfallmanagement bei Wasserschaden
Pflegekräfte sollten die Räumlichkeiten gut kennen und wissen, wo sich der Hauptwasserhahn befindet.
Notfallmanagement: Die Dokumentation und Kommunikation
- Eine kontinuierliche Kommunikation zwischen den Pflegekräften, den verschiedenen Teams, den Therapeuten und Ärzten ist eine Grundvoraussetzung für die adäquate Umsetzung eines Notfallmanagements.
- Die Pflegekraft darf ärztliche Anordnungen nur direkt vom Arzt entgegennehmen. Diese müssen schriftlich in der Pflegeakte dokumentiert werden.
- Im Notfallmanagement müssen klare und einheitliche Vorgaben gemacht werden, was alles von der Pflegekraft in welcher Form dokumentiert werden muss.
Wie können abgelaufene Notfälle aufgearbeitet werden?
Jeder Notfall muss in der Patientenakte detailliert dokumentiert werden.
Nach einem Notfall hat immer ein Debriefing bzw. eine individuelle Situationsanalyse zu erfolgen. Als Konsequenz darauf hat eine Überarbeitung vorhandener Notfallstands zu erfolgen. Fehlende Notfallstandards sind zu ergänzen.
Notfallschulungen: Was können mögliche Inhalte sein?
In der Regel sind Notfallschulungen in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen in groben Zügen einschließlich identisch Der Pflegekraft werden während der Schulung verschiedene Situationen mit den dazugehörigen Notfallmaßnahmen vorgestellt, die im Ernstfall zu ergreifen sind.
Üblicherweise wird bei einem Notfall folgendermaßen vorgegangen:
- Von welcher Grunderkrankung oder Verletzung (z. B. Unterkühlung, Vergiftung, Hitzeerschöpfung usw.) bzw. von welchem Notfall ist der Patient betroffen und welche Symptome zeigt er?
- Welche Notfallmaßnahmen schreibt das Pflegehandbuch bzw. Notfallmanagement in so einem Fall vor?
- Ist der Patient bei Bewusstsein?
- Zeigt der Betroffene Störungen des Bewusstseins ist er in eine stabile Seitenlage zu bringen. Bis der Notarzt eintrifft ist dessen Kreislauffunktion zu überwachen (z. B. Atmung, Blutdruck usw.)
- Setzt die Atmung des Patienten aus bzw. zeigen sich Störungen der Atmung und ist kein Herzschlag wahrzunehmen, hat sofort eine Herz-Kreislauf-Wiederbelebung zu erfolgen.
- Sind beim Betroffenen die Symptome eines Schocks wahrzunehmen, ist er sofort in eine Schocklage zu bringen (Beine höher lagern als das Herz, damit das Blut zurückfließen kann.) Die Pflegekraft hat die Atmung und die Kreislauf-Parameter des Patienten zu überwachen, bis der Notarzt vor Ort ist.
Je nach Pflegeeinrichtung müssen grundsätzliche Notfallmaßnahmen (Herz-Kreislauf-Wiederbelebung, stabile Seitenlage usw.) in einer Schulung mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Welche Ziele hat ein professionelles Wundmanagement?
Das professionelle Wundmanagement hat verschiedene Ziele:
| Standardisierung der und der hierfür verwendeten Materialien. |
| Wirtschaftlicher Einsatz von Wundversorgungsmaterialien. |
| Einsatz mehrerer Wundversorgungsexperten (z. B. Arzt, examinierte Pflegekraft usw.) für die optimale Versorgung des Patienten. |
Wundversorgung: die Präambel
- Auf Station liegen die Durchführung und die Verantwortung der Wundversorgung in der Hand der Pflegekräfte und des Arztes.
- Erst durch die Einführung eines Wundmanagementkonzepts wird ein wirtschaftlicher, phasengerechter und gezielter Einsatz von pflegenden und ärztlichen Mitarbeitern möglich.
- Des Weiteren stellt die Verwendung von modernen Wundversorgungsprodukten eine hohe Kostentransparenz sicher.
Effizientes Wundmanagement: die Organisation
Pro Station wird ein zertifizierter Wundexperte zugewiesen. Dieser ist direkt der Stationsleitung unterstellt. Das konsiliarische Wundmanagement ist wiederum nur der Pflegedirektion Rechenschaft schuldig. Es hat die Hauptaufgabe dafür zu sorgen, dass die pflegerische Zielsetzung der Seniorenpflegeeinrichtung zu 100 % umgesetzt wird.
Die Behandlung der Wunden wird durch die zuständige Station durchgeführt. Dabei übernimmt der zertifizierte Wundexperte einen beratenden Part und spricht Empfehlungen aus, wie akute oder chronische Wunden zu behandeln sind. Der bzw. die Wundexperten sind auch diejenigen, die in Absprache mit dem Arzt die Wundvisite durchführen. Der Therapieplan muss vom Arzt regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Wie läuft eine Wundversorgung ab?
Die Beurteilung der Wunde erfolgt durch den behandelnden Arzt. Dieser muss die Fotodokumentation überprüfen einschließlich der Laborwerte des Patienten und wirft dabei einen Blick auf die sogenannten Nebendiagnosen. Hierfür wird der Arzt ein Gespräch mit dem Betroffenen und dessen sozialem Umfeld (z.B. Ehepartner, Enkel, Kinder usw.) führen.
Wundmanagement: die Durchführung
Damit Veränderungen der Wundsituation bzw. Wunden rechtzeitig wahrgenommen werden können, müssen die kritischen Hautareale bei potenziell gefährdeten Patienten entsprechend des Therapieplans in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Die Wundanalyse/Wundanamnese
- Die Ursache für die Entstehung der Wunde muss ermittelt werden.
- Von welchen Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen ist der Patient betroffen? Wie ist die bisherige Therapie verlaufen?
- Wie ist der Zustand der Wunde? Gibt es bereits Anzeichen einer Heilung?
- Anschließend muss der Zustand in der Patientenakte genau dokumentiert werden.
Wie kann die lokale Behandlung bei einer speziellen Wundsituation aussehen?
- Die Wunde ist zu reinigen, um Infektionen zu vermeiden.
- Ist die Wunde bereits infiziert, muss eine sofortige Bekämpfung der Infektion erfolgen.
- Die Wundversorgung hat phasengerecht zu erfolgen.
- Auch Kausaltherapien sind bei der Versorgung lokaler Wunden effektiv.