Medikamentensicherheit in der Pflege

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Inhaltsverzeichnis

Für eine effiziente und umfassende Medikamentensicherheit sind eine ordnungsgemäße Lagerung und Anwendung der Medikamente von maßgeblicher Relevanz.

Welche Qualitätsindikatoren sind beim Umgang mit Arzneimitteln/Medikamenten zu beachten?

Die Qualitätsindikatoren, die beim Umgang mit Arzneimitteln zu beachten sind, sind immer im Pflegehandbuch bzw. dem Notfallmanagement der jeweiligen Pflegeeinrichtung nachzulesen. Wie diese letztendlich aussehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Die PTA oder der Apotheker der Seniorenpflegeeinrichtung sollten alle sechs Monate die Stationen begehen. Während dieser Begehung müssen entsprechende Protokolle nach $32 ApBetrO und §14 ApoG erstellt werden.
  • Die Verfallsdatenkontrolle der Hausapotheke muss mindestens alle zwei Monate erfolgen. Direkt auf Station sollte die Verfallsdatenkontrolle mindestens einmal monatlich durchgeführt werden.

Achtung

Müssen Medikamente im Kühlschrank aufbewahrt werden, hat in der Apotheke und auf Station die Kontrolle der Kühlschranktemperatur täglich zu erfolgen.

Wichtig

Sobald die Kühlschranktemperatur über 8 Grad Celsius oder unter 2 Grad Celsius fällt, müssen die Medikamente aus dem normalen Verkehr in Quarantäne genommen werden. Fällt der Kühlschrank aus, muss die Medikation sofort in ein funktionierendes Gerät umgelagert werden. Die durchgeführten Schritte sind genau zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen insgesamt für drei Jahre aufbewahrt werden.

Medikamentensicherheit: Wie funktioniert die richtige Lagerung von Arzneimitteln?

Die Medikamente treffen auf Station oder der Hausapotheke ein

Alle Medikamente und Arzneimittel sind sofort an die vorgeschriebenen Lagerorte zu verbringen. Ist Medikation dabei, die gekühlt werden muss, ist diese sofort auszupacken und im Kühlschrank aufzubewahren.

Wissenswert

  • Medikamente, die zwischen 2 und 8 Grad Celsius gelagert werden müssen, gehören in den Kühlschrank.
  • Ab einer benötigten Umgebungstemperatur von – 18 Grad Celsius sind die Arzneien tiefkühlpflichtig.
  • Lichtschutzpflichtige Medikamente müssen entweder mit einer Umhüllung versehen oder direkt in einem Schrank verschlossen werden.
  • Medikamente, die unter das Betäubungsmittel- und/oder Drogenschutzgesetz fallen, müssen in einem verschließbaren Tresor aufbewahrt werden. Sie dürfen nur dem Schlüsselinhaber zugänglich sein.
  • Arzneimittel aus dem Eigentum des Patienten sind entweder in einem Schränkchen in den Räumen des Patienten oder entsprechend gekennzeichnet im Arzneimittelschrank der Station aufzubewahren.

Angebrochene Medikamente: Das muss beachtet werden

  • Bei parenteralen, halbfesten und flüssigen Arzneimitteln muss direkt auf der Verpackung die Aufbruchfrist und das Aufbruchdatum vermerkt werden.
  • Müssen besondere Lagerbedingungen Lagerbedingung nach dem Anbruch der Medikamente beachtet werden, sind diese unbedingt einzuhalten.
  • Einzelblister müssen immer in der Originalverpackung oder in einer separaten Tüte aufbewahrt werden. Diese sind mit dem Verfallsdatum, der Chargennummer, SN-Nummer und den genauen Namen des Präparats versehen werden – Stichwort: Sicherheitsmerkmale

Wie funktioniert die Anwendung von Arzneimitteln?

Achtung

Um unerwünschte Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen zu vermeiden, muss der behandelnde Arzt immer über alle Medikamente informiert werden, die der Patient einnimmt. Dazu gehört auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medikation, die rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden kann.

Die schriftliche Anordnung des Arztes

Auf der schriftlichen Anordnung des Arztes müssen folgende Informationen stehen:

  • Rezepturname/Fertigarzneimittel
  • Dosierung
  • Applikationsform
  • Applikationszeitpunkt
  • Applikationsintervall

Achtung

Diese Informationen sind ebenfalls in die medizinische Verlaufskurve des Patienten einzutragen.

Wie ist mit Bedarfsmedikation richtig zu verfahren?

Wurde dem Patienten Bedarfsmedikation verschrieben müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Indikation
  • Einzeldosis (max. Einzeldosis)
  • Einzuhaltendes Gabeintervall
  • Tageshöchstdosis

Mündliche/telefonische Anordnung des Arztes und jetzt?

Die telefonische bzw. mündliche Anordnung eines Arztes darf nur von einer Pflegefachkraft mit dreijähriger Berufsausbildung entgegengenommen werden. diese muss die Anordnung während des Gesprächs/Telefonats gegenüber dem Arzt wiederholen und sich von ihm noch einmal bestätigen lassen. Die Anordnung des Arztes ist sofort im Pflegebericht und der medizinischen Verlaufskurve des Patienten zu dokumentieren.

Mündliche/telefonische Anordnung des Arztes: Welche Infos gehören in die Leistungsbeschreibung der Pflege

  • Handzeichen der Pflegekraft
  • Anfragegrund
  • Anordnung und Name des Arztes
  • Datum und Uhrzeit

Was gehört in die medizinische Verlaufskurve?

  • Inhalt der Anordnung
  • Datum
  • Der Name des Arztes

Achtung

Spätestens wenn der Arzt das nächste Mal in der Pflegeeinrichtung erscheint, muss er die dokumentierte mündliche Anordnung abzeichnen.

Wissenswert

Nur in wenigen Fällen müssen applizierte Medikamente in der Patientenkurve dokumentiert werden.

Medikamente verabreichen: die vorbereitenden Tätigkeiten

Bei der Vorbereitung für die Verabreichung von Medikamenten muss immer die 5 R-Regel beachtet werden:

  • Richtiger Patient
  • Richtiges Arzneimittel
  • Richtige Dosierung
  • Richtige Darreichungsform
  • Richtiger Zeitpunkt

Wichtig

Bei der Medikamentenvorbereitung muss die Pflegekraft immer das Anbruchs- und Verfallsdatum des Medikaments, genauso wie dessen Aussehen überprüfen. Dabei ist besonders auf den Lösungsgrad, eine eventuell vorhandene Trübung, die Farbe usw. zu achten.

Die vorbereitenden Tätigkeiten für Arzneimittel, die intravenös, subkutan oder intramuskulär verabreicht werden

Für die Vorbereitung der Verabreichung von Medikamenten, die intramuskulär, intravenös oder subkutan verabreicht werden, müssen folgende Hilfsmittel bereitgelegt werden:

  • Hautdesinfektion
  • Händedesinfektionsmittel
  • Arzneimittel
  • Spritze
  • Tupfer
  • Entnahmehilfe/Aufziehkanüle
  • Kanülenabwurf
  • Injektionskanüle
  • Etiketten zum Beschriften der Spritzen

Tipp

Für maximale Arzneimittelsicherheit und um Verwechslungen zu vermeiden, sollten die Spritzen immer mit dem Arzneimittelnamen, der Zimmernummer des Patienten und dessen Nachnamen, der Dosis und der Applikationsart, wie auch der Uhrzeit beschriftet werden. Achtung, wird das Arzneimittel in der Spritze aufgezogen bzw. die Infusionslösung vorbereitet, müssen beide innerhalb einer Stunde verabreicht werden.

Medikamente in Einweg-Glas- oder Plastikampullen verabreichen: So funktioniert’s

  • Die Pflegekraft hat ihre Hände entsprechend der Anweisungen im Pflegehandbuch zu desinfizieren. Anschließend muss eine hygienische Flächendesinfektion erfolgen.
  • Die Ampulle wird vorsichtig gegen eine härtere Oberfläche geklopft, um das Medikament im Hals in die Ampulle zurück zu klopfen.
  • Im nächsten Schritt wird die Glasampulle mit einem Tupfer geknickt, um an den Inhalt zu gelangen.
  • Jetzt wird die Aufziehkanüle eingeführt, dabei dürfen die äußeren Bruchstellen nicht berührt werden.

Tipp

Nach dem Aufsetzen der Injektionskanüle muss darauf geachtet werden, dass das Entlüften der Spritze nicht vergessen wird. Achtung, sind noch Reste in der Injektionslösung in der Ampulle vorhanden, sind diese zu verwerfen. Soll die Spritze dem Patienten durch den Arzt verabreicht werden, sollte in der Nierenschale neben der Spritze auch die Ampulle liegen.

Arzneimittelsicherheit: Medikamente aus Multi-Dose verabreichen (Mehrfach-Entnahme)

  • Die Pflegekraft hat eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Im nächsten Schritt wird der Plastikverschluss der Multidose entfernt.
  • Das Desinfizieren des Gummistopfen nicht vergessen! Das Desinfektionsmittel muss dabei mindestens dreißig Sekunden einwirken.
  • Nun wird die Entnahmehilfe bzw. Aufziehkanüle ins Zentrum der Multi-Dose eingestochen. Anschließend wird die Infektionslösung mit der Spritze aufgenommen/aspiriert.
  • Im nächsten Schritt wird die Injektionskanüle aufgesetzt und die Spritze entlüftet.
  • Wurde eine Entnahmehilfe verwendet, mussdiese nach Gebrauch direkt wieder verschlossen werden. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, das Anbruch, einschließlich der Uhrzeit auf der Multidose zu vermerken – Stichwort: Medikamentensicherheit. Natürlich ist auch aus Gründen der Arzneimittelsicherheit auf eine sachgerechte Lagerung der Ampullen zu achten.

Infusionslösung herstellen: die einzelnen Schritte

Bei der Herstellung einer Infusionslösung hat im ersten Schritt eine Flächen- und Händedesinfektion zu erfolgen. Dabei darf die Desinfektion des Gummistopfen nicht vergessen werden. Nun werden die Infusionszusätze eingebracht.

Achtung

Die Infusionsflasche muss immer mit folgenden Informationen beschriftet werden:

  • Patientenname
  • Zimmernummer
  • Anzahl der Infusionen einschließlich der Zeiteinheit und der Reihenfolge

Tipp

  • Die Infusionsflasche muss mehrmals gekippt werden, damit sich die Zusätze gut vermischen können. Beim Einstechen sollte auf eine geschlossene Belüftung geachtet werden. Dasselbe gilt für die Belüftung der Mischbeutel. Hier muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Tropfenkammer bis zur Markierung befüllt ist. Erst dann sollte die komplette Infusionsleitung entlüftet werden.
  • Soll der Infusionsbehälter mit eingestecktem Besteck bewegt werden, muss die Belüftungsklappe geschlossen werden.
  • Eine Infusion sollte immer über einen Perfusor oder Infusomat laufen, wenn sie über 20 mmol KCI liegt.
  • Mit dem Abschluss des Infundierens ist darauf zu achten, dass die sogenannte Braunkanüle verschlossen wird, wie es im Pflegehandbuch vorgegeben wird.
  • Ist die Infusionsflasche leer, wird der Infusionsdorn abgebrochen +
  • Und die Flasche, wie auch das Besteck fachgerecht entsorgt.

Arzneimittel zur enteralen oder transdermalen Eigenapplikation

Arzneimittel zur enteralen Eigenapplikation oder Verabreichung werden ebenfalls durch das Pflegepersonal vorbereitet. Wann das ist, hängt vom Ermessen der Stationen ab.

Tipp

  • Bei der Vorbereitung der Arzneimittel zur enteralen oder transdermalen Eigenapplikation sollte immer das 4-Augen-Prinzip eingehalten werden, um maximale Medikamentensicherheit zu gewährleisten. In welchem Umfang die Sichtkontrolle zu erfolgen hat, kann individuell im Notfallmanagement bzw. dem Pflegehandbuch einer Seniorenpflegeeinrichtung nachgelesen werden.
  • Achtung, alle Hinweise und Vorgaben auf der Packungsbeilage sind ausgründen der Medikamentensicherheit unbedingt einzuhalten.
  • Säfte und Tropfen müssen innerhalb einer Stunde nach Vorbereitung verabreicht werden.
  • Der Nachtdienst verabreicht die Nachtmedikation üblicherweise beim ersten Durchgang.

Wissenswert

Subkutan, intramuskulär und intravenös zu verabreichendem Arzneimittel dürfen nur durch ärztlich qualifiziertes Personal verabreicht werden.

Achtung

Die Verantwortung für die sachgemäße Verabreichung der Medikamente trägt das Pflegepersonal, das die Arzneimittel austeilt.

Mehr Patientensicherheit durch Medikationsplan

Um eine bessere Patientensicherheit zu gewährleisten, ist es eine gesetzliche Vorgabe, dass für Patienten, die mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen für die Mindestdauer von 28 Tagen einnehmen müssen, ein sogenannter Medikationsplan erstellt werden muss (E-Health-Gesetz). Aktuell kann der Medikationsplan noch schriftlich geführt werden, soll aber in Zukunft auch auf der Krankenkarte gespeichert werden.

Welche Informationen muss der Medikationsplan beinhalten?

Im Medikationsplan müssen alle verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt werden, die der Patient einnehmen muss. Dabei müssen der Wirkstoff, die genaue Dosierung, der Einnahmegrund und alle wichtigen Hinweise, die bei der Einnahme zu beachten sind, genau aufgeschlüsselt werden.

Welchen Zweck hat der Medikationsplan?

Der Medikationsplan existiert zwar schon länger, trotzdem hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine gesetzliche Festlegung entschieden, um die Patientensicherheit zu verbessern. Gleichzeitig soll der Medikationsplan dabei helfen, dass die Arzneimittel durch die Angabe des Handelsnamens, des Wirkstoffs, der Darreichungsform und der Stärke besser identifiziert werden können. Natürlich soll der bundeseinheitliche Medikationsplan dabei helfen, Medikationsfehler zu vermeiden.

Wer erstellt den Medikationsplan und wer muss für die Aktualisierung zuständig?

Der Medikationsplan wird durch den Hausarzt bzw. das Krankenhaus erstellt. Beide sind auch zur Aktualisierung verpflichtet. Genauso wie eventuelle Fachärzte, die vom Patienten in Anspruch genommen werden oder Apotheken, wenn vom Patienten zusätzlich eine Selbstmedikation durchführt.

Arzneimittelsicherheit bei häuslicher Pflege

Werden Senioren in ihren eigenen 4-Wänden betreut, ist Arzneimittel Sicherheit ein heikles Thema. Nicht nur weil viele Menschen oft ab 65-Jahren viele verschiedene Medikamente einnehmen müssen (Stichwort: unerwünschte Nebenwirkungen/ Wechselwirkungen), sondern weil pflegende Angehörige schnell überfordert sein können. Vor allem, wenn der zu Pflegende drei, vier, fünf oder mehr Medikamente nebeneinander einnehmen muss. Daneben kann es vor allem dann zu Anwendungsfehlern kommen, wenn mit dem Patienten eine Interaktion kaum mehr möglich ist, weil er bereits die ersten Anzeichen einer Demenz zeigt. Um hier unerwünschte Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Medikationsfehler zu vermeiden, kann ein ambulanter Pflegedienst für die Verabreichung der Medikamente beauftragt werden (Stichwort: Medikationssicherheit).

Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass der ambulante Pflegedienst die Gabe der Medikamente bei pflegebedürftigen Senioren in häuslicher Umgebung übernehmen kann?

  • Durch den behandelnden Hausarzt des Seniors muss aufgrund einer oder mehreren Indikationen eine Medikamentenverordnung ausgestellt worden sein.
  • Der Patient ist nicht mehr fähig, seine einzunehmenden Medikamente selbstständig zusammenzustellen und korrekt bzw. regelmäßig einzunehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Patient durch einen Schlaganfall nicht mehr zu einer verständlichen Interaktion in der Lage ist.
  • Im Haushalt des Seniors gibt es keine weiteren Personen, die die Medikamente und die richtige bzw. regelmäßige Einnahme überwachen könnte.

Medikationssicherheit: Woher weiß die ambulante Pflegekraft welche Medikamente dem zu Betreuenden verabreicht werden müssen?

Die Pflegekraft stellt die Medikamente für ihre Patienten anhand des vom Hausarzt oder dem Krankenhaus erstellten Medikamentenplans.

Achtung

Gibt es Änderungen, muss der ambulante Pflegedienst sofort informiert werden. Die Medikamente werden üblicherweise wöchentlich in sogenannten Medikamenten-Dispensern vorbereitet. Die Verordnung des Arztes muss unbedingt eingehalten werden.

Warum sollte die Pflegekraft auf die Sicherheitsmerkmale von Arzneimitteln und Medikamenten achten?

Gerade in der häuslichen Pflege neigen manche Patienten aufgrund einer knappen Rente auf scheinbargünstige Alternativen auszuweichen. Manchmal fehlt auch einfach das Wissen. Um gesundheitliche Folgen für den Patienten zu vermeiden, sollte die Pflegekraft die Sicherheitsmerkmale des Medikaments prüfen, denn eine Arzneimittelfälschung kann für den Patienten lebensgefährlich werden. Auch dann, wenn die Zusammensetzung pharmazeutisch gesehen, in der Zusammensetzung kaum vom Original zu unterscheiden ist. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, die Pflegekraft muss sich immer einen Überblick verschaffen, welche Medikamente der Patient einnimmt. Auch dann, wenn es sich um rezeptfreie Medikamente oder diverse Nahrungsergänzungsmittel handelt, da es hier zu unerwünschten Wechselwirkungen bzw. Nebenwirkungen kommen kann. Ein gutes Beispiel Eisentabletten und Schilddrüsenhormone. Beide müssen unbedingt zeitversetzt eingenommen werden, da die Aufnahme der Schilddrüsenhormone durch die gleichzeitige Einnahme von Eisen behindert wird.

Medikamente verabreichen: Was sollten pflegende Angehörige beachten?

Kümmern sich Angehörige um pflegebedürftige Senioren, sollten sie sich gut überlegen, ob sie dem Patienten auch wirklich Medikamente sicher verabreichen können. Hierfür sollten sie sich die folgenden fünf Fragen stellen:

  • Ist die Wirkungsweise des Medikaments einschließlich eventueller Nebenwirkungen bekannt?
  • Steht dem pflegenden Angehörigen der aktuellste Medikationsplan zur Verfügung?
  • Ist der pflegende Angehörige fähig, die Arznei richtig zu applizieren? Gerade wenn es darum geht Spritzen zu setzen, wie das bei einer Behandlung mit Insulin oder Blutverdünnern der Fall sein kann, kann das für Angehörige sehr belastend sein.
  • Ist der pflegende Angehörige fähig, die Angaben des Medikamentenplans zu verstehen und sich genau an die Dosieranweisungen und die vorgeschriebenen Zeitpunkte zu halten?
  • Ist der pflegende Angehörige fähig, den zu betreuenden Senioren genau zu beobachten, um beim Auftreten von unerwünschten Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen sofort reagieren zu können?

Tipp

Gerade ältere Patienten leiden oft unter Schluckstörungen. Bevor diverse Tricks aus dem Internet angewandt werden, sollte sich mit dem Apotheker in Verbindung gesetzt werden, ob es möglich ist, die Medikamente zu zerkleinern/zermörsern, ohne dass dessen Wirkung beeinträchtigt wird.