Welche Bereiche und Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt werden müssen

Eine Chance auf erstmalige Einstufung
Ältere Dame mit zwei Spazierstöcken spaziert durch einen herbstlichen Wald.
Bewegung ist ein zentraler Schlüssel in der Prävention im Alter. © MJ
Inhaltsverzeichnis

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat für Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ positive Auswirkungen: Trotz minimal körperlicher Einschränkungen haben sie eine größere Chance, als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Seit 2017 bekommen viel mehr Menschen, die zuvor nur wenig bis keine Leitungen erhielten, finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegrad 1. 

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 1?

Die Voraussetzungen für eine Einstufung in Pflegegrade prüft das neue Prüfungsverfahren, genannt „Neues Begutachtungsassessment“ mithilfe von 6 Modulen. Diese sollen zeigen, wieviel Unterstützung der Pflegebedürftige in seinem Alltag braucht und welche Leistungen dementsprechend gegeben sein müssen. Dies stellt ein Gutachter bei einer persönlichen Besichtigung der pflegebedürftigen Person fest. Der Pflegegrad 1 ist im Gegensatz zu den anderen Pflegegraden für die Antragssteller ein komplett neuer Prozess, da sie zuvor in keine Pflegestufe eingeteilt werden konnten.

Welche Bereiche werden begutachtet?

  1. Mobilität 10%
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
    1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  3. Selbstversorgung 40%
  4. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
  5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Die genannten Gewichtungen werden schließlich von dem Gutachter mit Punkten bewertet, die sogenannten „Pflegegradpunkte“. Diese reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Nur neue Antragssteller bekommen den Pflegegrad 1
  • Eine Mindestanzahl von 12,5 Pflegegradpunkten muss gegeben sein

Beispiel für einen Pflegebedürftigen des Pflegegrads 1

Da der Pflegegrad 1 wenig Leistungen zur Verfügung stellt, weisen die pflegebedürftigen Personen dementsprechend geringe Einschränkungen auf. Ursprünglich konnten diese in keine der bisherigen Pflegestufen eingeordnet werden und haben so auch keine Leistungen erhalten. Sie sind in alltäglichen Situationen meist selbstständig und benötigen kaum bis wenig Hilfe. Es handelt sich hierbei oft um ältere Menschen, die fast keine Krankheitssymptome und eventuell nur leichte Demenz aufweisen. Trotz geringer Pflegebedürftigkeit bekommen sie nun durch die Pflegeversicherung Unterstützung in Form des Pflegegrads 1.

Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Mehr Menschen mit nur geringen körperlichen Einschränkungen werden seit 2017 in den Pflegegrad 1 eingestuft und bekommen so einige Pflegeleistungen der Pflegekassen:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Der Pflegegrad 1 beinhaltet keine Auszahlung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dies hat den Grund, dass die Pflegebedürftigen nur auf sehr wenig fremde Hilfe angewiesen sind.

Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Jedoch erhalten die Versicherten mit Pflegegrad 1 einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat. Dieser wurde mit der Umstellung im Jahr 2017 für jegliche Pflegegrade festgesetzt und vereinheitlicht. So haben alle Pflegebedürftige Anspruch auf einen Grundbetrag, der von den Pflegekassen ausgezahlt wird. Diese Leistungen kann der Betreuungs- bzw. Entlastungsbeitrag finanzieren:

  • Eine Haushaltshilfe für Wohnung und Garten
  • Teilnahme an Betreuungsgruppen für einen abwechslungsreichen Alltag sowie
  • Die Leistungen eines Betreuers bzw. Pflegeperson

Wichtig

Der Pfleger bzw. Pflegebedürftige muss für diese Entlastungsleistungen in Vorkasse treten, d.h. zuerst die anfallenden Kosten selbst tragen. Damit die Entlastungsleistungen erstattet werden können, müssen sie die Rechnungen bei der Pflegeversicherung einreichen. Dies kann man jedoch umgehen., indem eine Abtretungserklärung unterschrieben wird.

Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1

Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ verstehen sich tägliche Gebrauchsgegenstände, die für die Pflege einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Man unterscheidet hier zwei unterschiedliche Arten:

  1. Technische Pflegehilfsmittel

Diese Art von Hilfsmittel sind meist sehr kostspielig und können nicht von Angehörigen oder der pflegebedürftigen Person getragen werden. Somit haben sie laut SGB XI § 40 darauf Anspruch, sich diese auszuleihen. Dafür müssen sie jedoch einen Eigenanteil von 10 %, jedoch maximal 25 Euro leisten. Einige Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind:

  • Pflegebett
  • Patientenlifter
  • Rollstuhl
  1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Ähnlich wie persönliche Hygieneartikel, benötigt ein Pflegebedürftiger spezielle Pflegehilfsmittel im Alltag. Viele werden schnell aufgebraucht, wodurch ein konstanter Bedarf entsteht. Die Pflegekasse übernimmt dafür die Kosten mit einer Pauschale von 40 Euro im Monat. Welche Hilfsmittel dies beinhaltet, zeigt das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis. Hier sind einige Beispiele:

  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Bettschutzeinlagen

Kostenübernahme bei Pflegegrad 1

Bei Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 erhalten keinen Zuschuss für die Kurzzeitpflege.

Merke: Seit 2016 gilt jedoch ein Gesetz, dass die sogenannte „Überleitungspflege“ gewährleistet. Laut § 37 Abs. 1a und 39c SGB V erhalten so Versicherte, die auf kurzzeitige Pflege – nach z.B. einem Krankenhausaufenthalt – angewiesen sind, einen Betrag von maximal 1.612 Euro und höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr.

Bei Verhinderungspflege

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege ist bei Pflegegrad 1 nicht gegeben.

Bei teilstationärer Pflege

Auch für die teilstationäre Pflege übernimmt die Pflegeversicherung keine Kosten. Hier kann lediglich der Entlastungsbeitrag benutzt werden, da sonst alle Pflegeleistungen selbst bezahlt werden müssen.

Pflegegrad 1: Zentrale Ansprüche im Überblick

Häusliche Pflege

Trotz geringer Pflegeleistungen, die den Versicherten in Pflegegrad 1 zustehen, wird die häusliche Pflege mit einigen Zuschüssen unterstützt:

  1. Zuschuss für Wohnraumanpassung
  2. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  3. Beratung und Beratungsbesuche
  4. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer

Der Zuschuss für eine Wohnraumanpassung ist mit bis zu 4.000 Euro ausreichend, um eine barrierefreie Wohnung zu gewährleisten. Wird ein Pflegebedürftiger häuslich gepflegt, kann die vorhandene Wohnung einige Hindernisse aufweisen. So helfen zum Beispiel breitere Türen oder ein Sessellift für den Transport. Wohnt der Versicherte in einer Wohngruppe, bekommt er eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro und für eine Organisationskraft 214 Euro monatlich.

Vollstationäre Pflege

Möchten Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 in einem Pflegeheim wohnen, müssen sie die Kosten selbstständig tragen. Es gibt jedoch einige Punkte, die hier zu beachten sind:

  1. Prinzipiell können die Senioren einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt stellen, dieses zahlt bis zu 1.000 Euro im Monat,
  2. Wird der Pflegebedürftige jedoch in Pflegegrad 1 eingestuft, bekommt er den einheitlichen Entlastungsbeitrag,
  3. Somit kann er keinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ mehr stellen.

Dies könnte schlimmstenfalls dazu führen, dass der Pflegebedürftige die Kosten allein nicht tragen kann und aus dem Pflegeheim ausziehen muss.

Eine Chance auf Zuschüsse mit Pflegegrad 1

Warum ist der Pflegegrad 1 besonders? Durch das neue Prüfungsverfahren bekommen viele Menschen ohne vorherige Pflegestufe Leistungen der Pflegekassen. Dies erleichtert auch bei geringen Beeinträchtigungen den Tagesablauf und kann durch kleine finanzielle Zuschüsse den Pflegebedürftigen sowie Pfleger unterstützen.

FAQ’s: Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung im deutschen Pflegesystem und beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit zur Alltagsbewältigung. Personen mit Pflegegrad 1 benötigen nur geringfügige Unterstützung bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Aktivitäten.

Welche Leistungen erhalten Personen mit Pflegegrad 1?

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ihnen helfen, ihren Pflegebedarf zu decken. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege und Tagespflege sowie Beratungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Gibt es Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und den anderen Pflegegraden?

Ja, Pflegegrad 1 unterscheidet sich von den höheren Pflegegraden in Bezug auf den Grad der Pflegebedürftigkeit und den Umfang der benötigten Unterstützung. Während Personen mit Pflegegrad 1 nur geringfügige Unterstützung benötigen, benötigen Personen mit höheren Pflegegraden eine umfangreichere Pflege und Betreuung