Die Bedingungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 5 im Jahr 2024

Umfangreichste Leistungen für Pflegebedürftige
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Inhaltsverzeichnis

„Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“

– so beschreibt die Pflegekasse seit der Pflegereform in 2017 den Patiententyp für die Einstufung in  Pflegegrad 5. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben den größten Pflegebedarf und bekommen somit die umfangreichsten Leistungen.

Im Jahr 2024 hat sich in der Pflege einiges verbessert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 sind und welche finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige im Jahr 2024 erhalten. Außerdem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die ab 2025 gelten.

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5?

Damit der Patient als pflegebedürftig eingestuft werden kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat, entscheidet das neue Prüfungsverfahren „Neue Begutachtungsassessment (kurz NBA)“. Dieses orientiert sich an 6 Modulen, die jegliche körperliche und geistige Aktivitäten des Pflegebedürftigen abdecken. So kann das NBA entscheiden, inwiefern seine Alltagskompetenz eingeschränkt und ob er auf umfangreiche Unterstützung angewiesen ist.

Bereiche für die Einstufung in einen Pflegegrad:

  1. Mobilität 10%
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
    1. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  3. Selbstversorgung 40%
  4. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
  5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Mit den sogenannten „Pflegegradpunkten“ können diese Module dann bewertet werden und jeder Pflegebedürftige erhält den richtigen Pflegegrad. Die Punkte reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Hier die wichtigsten Punkte für Pflegegrad 5:

  • Mindestens 90 Pflegegradpunkte
  • Keine neue Antragsstellung nötig

Pflegegrad 5: Beispiel für einen Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige ohne kognitive Einschränkungen

Besonders der Pflegegrad 5 beinhaltet starke Beeinträchtigungen in den meisten alltäglichen Situationen. Das System der Pflegestufen hat die Pflegebedürftigen mit diesen Einschränkungen als sogenannte „Härtefälle“ eingestuft, die den größten Leistungsanspruch haben. Die Pflegebedürftigen sind zum Beispiel an Krebs im Endstadium oder Multiple Sklerose erkrankt. So können sie mit diesem Pflegegrad nicht mehr selbstständig das Bett verlassen und sind auf konstante Hilfe angewiesen. Dies kann so weit gehen, dass die Personen sich gar nicht bewegen können und der Pfleger deren Liegeposition wechseln muss – auch in der Nacht. Außerdem sind die Pflegebedürftigen nicht in der Lage, selbst Mahlzeiten und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. Sie müssen also rund um die Uhr betreut werden.

Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen

Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes in 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Die pflegebedürftigen Personen mit diesem Pflegegrad haben nicht nur schwere körperliche Einschränkungen, sondern sind auch mental nicht mehr in der Lage, einen selbstständigen Tagesablauf zu führen. Die Pflege der Person muss tagsüber sowie nachts erfolgen, was einen immensen Zeitaufwand bedeutet. Daher bekommen die Pfleger und die pflegebedürftige Person umfangreichste finanzielle Unterstützung – weit über die Grundpflege hinaus.

Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Patienten mit dem Pflegegrad 5 haben einen hohen Pflegebedarf und sind durch eine schwere Beeinträchtigung in jeglicher Hinsicht auf große Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund trägt der Pflegegrad 5 mit den umfangreichsten Pflegeleistungen zu einer reibungslosen Pflege bei.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 5

Pflegegeld

Bei häuslicher Pflege durch Verwandte oder ehrenamtliche Personen bekommen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 von den Pflegekassen 946 Euro pro Monat im Jahr 2024. Im Jahr 2023 betrug dieser Beitrag noch 901 Euro. Für was das Pflegegeld ausgegeben wird, kann der Pflegebedürftige oder sein Pfleger selbst entscheiden. Wichtig ist, dass dadurch eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt ist.

Pflegesachleistung

Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird mit 2.200 Euro pro Monat unterstützt. Zudem kann die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Wenn der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält er ein anteiliges Pflegegeld. Die Pflegesachleistungen steigen zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent.

Pflegegrad 5: Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Seit der Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden ist  der Entlastungsbeitrag, auch Entlastungsbetrag, neu festgesetzt worden. So bekommen Pflegebedürftige jeglicher Pflegegrade einen einheitlichen Betrag von 125 Euro im Monat. Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbeitrag genutzt werden?

  • Eine Haushaltshilfe für Wohnung und Garten
  • Teilnahme an Betreuungsgruppen für einen abwechslungsreichen Alltag sowie
  • Die Leistungen eines Betreuers bzw. Pflegeperson

Wichtig

Die Pflegekasse übernimmt nur dann die Entlastungsleistungen, wenn die Angehörigen alle Rechnungen einreichen. Das heißt, die Kosten muss der Pflegebedürftige bzw. der Pfleger vorerst selbst übernehmen, diese werden im Nachhinein erstattet. Mit einer Abtretungserklärung können Sie die Vorkasse jedoch umgehen.

Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5

Als Pflegehilfsmittel werden die Gegenstände eingestuft, die zu einer Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege beitragen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten:

Technische Pflegehilfsmittel

Diese Hilfsmittel sind dafür zuständig, dem Pflegebedürftigen einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Da sie jedoch langlebig und teuer in der Anschaffung sind, haben Versicherte einen Anspruch darauf, die technischen Pflegehilfsmittel auszuleihen. Hierbei müssen sie lediglich einen Anteil von 10% und maximal 25 Euro leisten. Einige Beispiele sind:

  • Hausnotrufgeräte
  • Pflegebetten
  • Waschsysteme

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einige Gegenstände in der täglichen Pflege sind oft schnell verbraucht und müssen nachgekauft werden. Für diese Besorgungen bekommen Versicherte einen Pauschalbetrag von 40 Euro im Monat. Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die Kasse? Zum Beispiel:

  • Kunststoffspritzen
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzbekleidung

Kostenübernahme bei Pflegegrad 5

Bei Kurzzeitpflege

In einigen Situationen kann es dazu kommen, dass Pflegebedürftige kurzzeitig stationär behandelt werden müssen. Da eine häusliche Pflege in diesem Fall medizinisch nicht möglich ist, greift hier die Kurzzeitpflege ein. Für diese übernimmt die Pflegekasse Kosten von maximal 1774 Euro. Voraussetzung ist, dass dieser Zuschuss bis zu acht Wochen genutzt wird. Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig verwendet, kann diese auf die Kurzzeitpflege anrechnen und somit bis zu 3.386 Euro nutzen. Personen, die Anspruch auf Pflegegeld haben und von Angehörigen anstelle eines Pflegedienstes betreut werden, erhalten während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 5 entspricht dies im Jahr 2024 einem monatlichen Betrag von 473 Euro.

Bei der Verhinderungspflege

Im Gegensatz zu der Kurzzeitpflege, behandeln Angehörige, Freunde o.ä. die Pflegebedürftigen bei der Verhinderungspflege zu Hause. Dies kann für die pflegende Person oft stressig und zeitaufwendig sein. Da diese Person aus persönlichen Gründen auch kurzzeitig ausfallen kann, ist es wichtig, dass für Ersatz gesorgt wird. Dies wird in Form einer Ersatzpflegeperson von den Pflegekassen mit maximal 1612 Euro pro Kalenderjahr und bis zu 6 Wochen im Jahr übernommen.

Merke

Auch während der Verhinderungspflege bekommen Pflegebedürftige für bis zu sechs Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes (473 Euro im Jahr 2024). Außerdem bekommen sie für bis zu sechs Wochen der Verhinderungspflege maximal 2.499 Euro, wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde.

Bei teilstationärer Pflege

Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige, die für die Pflege zuständig sind. Die Pflegekasse übernimmt hier bis zu 1.995 Euro im Monat. So können sich die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 tagsüber in einer Einrichtung mit Menschen in derselben Situation aufhalten. Wenn die pflegende Person einen Beruf ausübt, ist dies eine gute Alternative, um den Pflegebedürftigen nicht allein zu lassen.

Auch in der Nacht gibt es Unterstützung von den Pflegekassen: Angehörige können nicht rund um die Uhr als Pflegepersonal agieren und ein normales Leben führen. Oft wirkt sich das negativ auf deren Gesundheit aus. Daher können Pflegebedürftige in der Nacht in einem Pflegeheim betreut werden.

Pflegegrad 5: Zentrale Ansprüche im Überblick

Häusliche Pflege

Oft möchten Angehörige die Pflegebedürftigen häuslich pflegen und brauchen dementsprechend Unterstützung von den Pflegekassen. Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen, werden noch einige andere angeboten:

  1. Zuschuss für Wohnraumanpassung
  2. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  3. Pflegeberatung und Beratungsbesuche
  4. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer

Damit der Pflegebedürftige auch zu Hause optimal gepflegt werden kann, bekommen sie mit dem Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 4.000 Euro von den Pflegekassen für Wohnraumanpassungen. Das heißt, wenn die Wohnung nicht barrierefrei ist und den Transport des Pflegebedürftigen innerhalb der Wohnung erschwert, kann sie mit diesem Betrag umgebaut werden. Auch Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe wohnen bekommen diesen Betrag. Zusätzliche erhalten bis zu vier Personen eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro und für eingestellte Organisationskräfte jeweils 214 Euro monatlich.

Vollstationäre Pflege

In einigen Fällen muss die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut werden. Dieser stationäre Aufenthalt übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 2.005 Euro pro Monat. Jedoch deckt dieser Betrag nicht die Pflegekosten des Heims ab.

Die Versicherten müssen zusätzlich den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ leisten. Dieser ist für alle Bewohner gleich hoch und wird unter ihnen aufgeteilt. Der Eigenanteil variiert jedoch in jedem Pflegeheim und kann nicht pauschalisiert werden.

Ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 werden sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege neu geregelt. Das Ziel besteht darin, die Regelungen zu vereinfachen und Hindernisse abzubauen. Ein neuer Paragraf § 42a SGB XI wird ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten, um diese Änderungen umzusetzen.

Was ändert sich:

  • Ab dem 1. Juli 2025 wird ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Pflegebedürftige haben die Flexibilität, diesen Betrag für beide Pflegeformen im Kalenderjahr einzusetzen. Die bisherigen Übergangsregelungen entfallen ab Juli 2025.
  • Die zeitliche Höchstdauer für beide Pflegeformen beträgt nun jeweils acht Wochen pro Jahr. Ebenso wird das Pflegegeld während dieser Zeit weiterhin zur Hälfte fortgezahlt. Dadurch sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nun gleichgestellt.
  • Die bisherige Voraussetzung einer 6-monatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Ab dem 1. Juli 2025 ist auch eine kurzfristige Verhinderungspflege möglich. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass diese Änderungen von Informations- und Transparenzregelungen begleitet werden, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige jederzeit die Höhe der Leistungen über den Gemeinsamen Jahresbetrag nachvollziehen können, ohne diese Informationen gesondert anfordern zu müssen. Damit soll das Leistungsrecht für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen besser verständlich gemacht werden.

Wichtig für Pflegegrad 5

Der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurde für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.

Fazit: Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen

Mit den Leistungen von Pflegegrad 5 kann schwer beeinträchtigten Pflegebedürftigen eine umfassende Pflege garantiert werden. Im Jahr 2024 hat sich in der Pflege einiges verbessert, und Pflegegrad 5 ist mit einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen ausgestattet. Dazu gehören finanzielle Mittel für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auch Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Ob häuslich oder voll stationär – wichtige Kosten und Bedürfnisse sind abgedeckt und unterstützen so nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch dessen Familie.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem. Er wird Personen zugeteilt, die besonders intensive Pflege und Unterstützung benötigen, aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeit, Alltagsaktivitäten auszuführen

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zu?

Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, darunter finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Sie können auch zusätzliche Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.

Kann man Pflegegeld in Pflegegrad 5 erhalten?

Ja, neben den Sachleistungen besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten. Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 5 für das Jahr 2024 bei 901 Euro monatlich.