
„Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“
– so beschreibt die Pflegekasse seit der Pflegereform in 2017 den Patiententyp für die Einstufung in Pflegegrad 5. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben den größten Pflegebedarf und bekommen somit die umfangreichsten Leistungen.
Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5?
Damit der Patient als pflegebedürftig eingestuft werden kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat, entscheidet das neue Prüfungsverfahren „Neue Begutachtungsassessment (kurz NBA)“. Dieses orientiert sich an 6 Modulen, die jegliche körperliche und geistige Aktivitäten des Pflegebedürftigen abdecken. So kann das NBA entscheiden, inwiefern seine Alltagskompetenz eingeschränkt und ob er auf umfangreiche Unterstützung angewiesen ist.
Bereiche für die Einstufung in einen Pflegegrad:
- Mobilität 10%
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung 40%
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %
Mit den sogenannten „Pflegegradpunkten“ können diese Module dann bewertet werden und jeder Pflegebedürftige erhält den richtigen Pflegegrad. Die Punkte reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).
Hier die wichtigsten Punkte für Pflegegrad 5:
- Mindestens 90 Pflegegradpunkte
- Keine neue Antragsstellung nötig
Pflegegrad 5: Beispiel für einen Pflegebedürftigen
Pflegebedürftige ohne kognitive Einschränkungen
Besonders der Pflegegrad 5 beinhaltet starke Beeinträchtigungen in den meisten alltäglichen Situationen. Das System der Pflegestufen hat die Pflegebedürftigen mit diesen Einschränkungen als sogenannte „Härtefälle“ eingestuft, die den größten Leistungsanspruch haben. Die Pflegebedürftigen sind zum Beispiel an Krebs im Endstadium oder Multiple Sklerose erkrankt. So können sie mit diesem Pflegegrad nicht mehr selbstständig das Bett verlassen und sind auf konstante Hilfe angewiesen. Dies kann so weit gehen, dass die Personen sich gar nicht bewegen können und der Pfleger deren Liegeposition wechseln muss – auch in der Nacht. Außerdem sind die Pflegebedürftigen nicht in der Lage, selbst Mahlzeiten und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. Sie müssen also rund um die Uhr betreut werden.
Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen
Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes in 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Die pflegebedürftigen Personen mit diesem Pflegegrad haben nicht nur schwere körperliche Einschränkungen, sondern sind auch mental nicht mehr in der Lage, einen selbstständigen Tagesablauf zu führen. Die Pflege der Person muss tagsüber sowie nachts erfolgen, was einen immensen Zeitaufwand bedeutet. Daher bekommen die Pfleger und die pflegebedürftige Person umfangreichste finanzielle Unterstützung – weit über die Grundpflege hinaus.
Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Patienten mit dem Pflegegrad 5 haben einen hohen Pflegebedarf und sind durch eine schwere Beeinträchtigung in jeglicher Hinsicht auf große Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund trägt der Pflegegrad 5 mit den umfangreichsten Pflegeleistungen zu einer reibungslosen Pflege bei.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 5
Pflegegeld
Bei häuslicher Pflege durch Verwandte oder ehrenamtliche Personen bekommen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 von den Pflegekassen 901 Euro pro Monat. Für was das Pflegegeld ausgegeben wird, kann der Pflegebedürftige oder sein Pfleger selbst entscheiden. Wichtig ist, dass dadurch eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt ist.
Pflegesachleistung
Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird mit 1.995 Euro pro Monat unterstützt. Zudem kann die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Wenn der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält er ein anteiliges Pflegegeld.
Pflegegrad 5: Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags
Seit der Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden ist der Entlastungsbeitrag, auch Entlastungsbetrag, neu festgesetzt worden. So bekommen Pflegebedürftige jeglicher Pflegegrade einen einheitlichen Betrag von 125 Euro im Monat. Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbeitrag genutzt werden?
- Eine Haushaltshilfe für Wohnung und Garten
- Teilnahme an Betreuungsgruppen für einen abwechslungsreichen Alltag sowie
- Die Leistungen eines Betreuers bzw. Pflegeperson
Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5
Als Pflegehilfsmittel werden die Gegenstände eingestuft, die zu einer Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege beitragen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten:
Technische Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind dafür zuständig, dem Pflegebedürftigen einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Da sie jedoch langlebig und teuer in der Anschaffung sind, haben Versicherte einen Anspruch darauf, die technischen Pflegehilfsmittel auszuleihen. Hierbei müssen sie lediglich einen Anteil von 10% und maximal 25 Euro leisten. Einige Beispiele sind:
- Hausnotrufgeräte
- Pflegebetten
- Waschsysteme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einige Gegenstände in der täglichen Pflege sind oft schnell verbraucht und müssen nachgekauft werden. Für diese Besorgungen bekommen Versicherte einen Pauschalbetrag von 40 Euro im Monat. Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die Kasse? Zum Beispiel:
- Kunststoffspritzen
- Einmalhandschuhe
- Schutzbekleidung
Kostenübernahme bei Pflegegrad 5
Bei Kurzzeitpflege
In einigen Situationen kann es dazu kommen, dass Pflegebedürftige kurzzeitig stationär behandelt werden müssen. Da eine häusliche Pflege in diesem Fall medizinisch nicht möglich ist, greift hier die Kurzzeitpflege ein. Für diese übernimmt die Pflegekasse Kosten von maximal 1612 Euro und bis zu 56 Tagen pro Kalenderjahr. Außerdem ist Folgendes zu beachten:
- Wird die Verhinderungspflege nicht genutzt, kann ein Zuschuss von 3.224 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege beanspruchen
- Die Hälfte des Pflegegeldes (450,50 Euro pro Monat) zahlt die Pflegekasse auch während der Kurzzeitpflege
Bei der Verhinderungspflege
Im Gegensatz zu der Kurzzeitpflege, behandeln Angehörige, Freunde o.ä. die Pflegebedürftigen bei der Verhinderungspflege zu Hause. Dies kann für die pflegende Person oft stressig und zeitaufwendig sein. Da diese Person aus persönlichen Gründen auch kurzzeitig ausfallen kann, ist es wichtig, dass für Ersatz gesorgt wird. Dies wird in Form einer Ersatzpflegeperson von den Pflegekassen mit maximal 1612 Euro pro Kalenderjahr und bis zu 42 Tagen übernommen.
Bei teilstationärer Pflege
Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige, die für die Pflege zuständig sind. Die Pflegekasse übernimmt hier bis zu 1.995 Euro im Monat. So können sich die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 tagsüber in einer Einrichtung mit Menschen in derselben Situation aufhalten. Wenn die pflegende Person einen Beruf ausübt, ist dies eine gute Alternative, um den Pflegebedürftigen nicht allein zu lassen.
Auch in der Nacht gibt es Unterstützung von den Pflegekassen: Angehörige können nicht rund um die Uhr als Pflegepersonal agieren und ein normales Leben führen. Oft wirkt sich das negativ auf deren Gesundheit aus. Daher können Pflegebedürftige in der Nacht in einem Pflegeheim betreut werden.
Pflegegrad 5: Zentrale Ansprüche im Überblick
Häusliche Pflege
Oft möchten Angehörige die Pflegebedürftigen häuslich pflegen und brauchen dementsprechend Unterstützung von den Pflegekassen. Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen, werden noch einige andere angeboten:
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
- Pflegeberatung und Beratungsbesuche
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer
Damit der Pflegebedürftige auch zu Hause optimal gepflegt werden kann, bekommen sie mit dem Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 4.000 Euro von den Pflegekassen für Wohnraumanpassungen. Das heißt, wenn die Wohnung nicht barrierefrei ist und den Transport des Pflegebedürftigen innerhalb der Wohnung erschwert, kann sie mit diesem Betrag umgebaut werden. Auch Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe wohnen bekommen diesen Betrag. Zusätzliche erhalten bis zu vier Personen eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro und für eingestellte Organisationskräfte jeweils 214 Euro monatlich.
Vollstationäre Pflege
In einigen Fällen muss die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut werden. Dieser stationäre Aufenthalt übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 2.005 Euro pro Monat. Jedoch deckt dieser Betrag nicht die Pflegekosten des Heims ab.
Die Versicherten müssen zusätzlich den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ leisten. Dieser ist für alle Bewohner gleich hoch und wird unter ihnen aufgeteilt. Der Eigenanteil variiert jedoch in jedem Pflegeheim und kann nicht pauschalisiert werden.
Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen
Mit den Leistungen von Pflegegrad 5 kann schwer beeinträchtigten Pflegebedürftigen eine umfassende Pflege garantiert werden. Ob häuslich oder voll stationär – wichtige Kosten und Bedürfnisse sind abgedeckt und unterstützen so nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch dessen Familie.