Pflegegrad 2: Betreuungsmaßnahmen, Pflegegeld und Entlastungsbeiträge

Auf diese Leistungen haben Sie in 2024 Anspruch
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Inhaltsverzeichnis

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wurden die Pflegestufen durch die Pflegegrade abgelöst. Pflegebedürftige, die vor dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III den Pflegestufen 0 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 1 zugeordnet waren, werden automatisch auf den Pflegegrad 2 angehoben. Eine erneute Beantragung für den Pflegegrad ist daher nicht nötig.

Im Jahr 2024 hat sich in der Pflege einiges verbessert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 sind und welche finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige im Jahr 2024 erhalten.

Was sind Bedingungen und Voraussetzungen, um Pflegegrad 2 zu erhalten?

Das neue Begutachtungsverfahren (NBA) kategorisiert anhand von 6 Modulen die Pflegebedürftigkeit einer Person. Gutachter testen hierbei auf geistige und körperliche Fähigkeiten, die Aufschluss über die Selbstständigkeit einer Person geben. Pflegebedürftige werden gemäß ihrer körperlichen sowie geistigen Beeinträchtigungen dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet.

Werden zwischen 27 und 47 Punkte von 100 Punkten ermittelt, erhalten Betroffene den Pflegegrad 2. Dadurch erlangen sie den Anspruch auf die damit verbundenen Pflegeleistungen und Kostenübernahmen der Pflegekasse.

Beispiel für die Verhaltensweise einer Person bei Pflegegrad 2

Doch zu was sind Personen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ auf dem Pflegegrad 2 fähig?

Der Pflegegrad 2 gilt für Personen, die die Grundpflege und anderweitige Tätigkeiten im Alltag nicht komplett selbstständig ausführen können.

Wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person benötigt, hängt von der eingeschränkten Alltagskompetenz ab. Sie macht sich wie folgt bemerkbar:

  • unkontrolliertes Verlassen oder Weglaufen aus dem Wohnraum
  • Herbeiführen einer gefährdenden Situation, in der die Person selbst und andere einer Gefahr ausgesetzt sind
  • nicht mehr fähig, sich selbst zu versorgen
  • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
  • unfähig, sich angemessen zu verhalten und Gefühle oder Bedürfnisse auszudrücken
  • aggressives Verhalten

Pflegegrad 2: Welche Betreuungsmaßnahmen sollten Sie bieten?

Die Pflege von Personen auf diesem Pflegegrad implizieren einen höheren Betreuungsaufwand in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte, beim Umgang mit krankheits- oder therapiespezifischen Anforderungen sowie Unterstützung bei ihren kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und bei bestimmten Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Grund für die stärkere Betreuung sind Beeinträchtigungen in diesen Bereichen. Diese werden als Kriterien für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) herangezogen.

Pflegemaßnahmen bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die eingeschränkte Alltagskompetenz trifft auf Menschen zu, die unter einer leichten Form von Demenz, psychischer Erkrankung oder einer geistigen Behinderung leiden. Körperliche Beeinträchtigungen sind nicht zwingend vorhanden.

  • Bei alltäglichen Handlungen benötigen Betroffene Kontrollen und kurze Anleitungen bei der Grundpflege, können diese anschließend allerdings selbstständig ausführen.
  • Bedeutend ist hierbei die psychosoziale Betreuung, bei der Betroffene in sozialen Aktivitäten und Gesprächen einbezogen werden sollen.
  • Falls die Pflegeperson alleine lebt, ist ein Betreuungseinsatz von Pflegekräften 5 Mal am Tag nötig. Eine nächtliche Präsenz ist nicht erforderlich.

Pflegemaßnahmen bei Personen ohne beschränkte Alltagskompetenz

Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz sind häufig körperlich beeinträchtigt, weswegen sie zum Beispiel Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Nahrungszufuhr, Medikamenteneinnahme und Fortbewegung brauchen.

Auch geistig nicht eingeschränkte Pflegebedürftige werden in Pflegegrad 2 bei der Aufrechterhaltung von Kontakten oder organisatorischen Angelegenheiten betreut. Persönliche Anwesenheit am Tag ist im Gegensatz zu Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nicht nötig. Allerdings sollte ein Mal pro Nacht Hilfe geleistet werden.

Welche Leistungen stehen Betroffenen beim Pflegegrad 2 zu?

Durch die Umstellung auf das neue Pflegegradsystem können Pflegebedürftige von höheren Beiträgen bezüglich Pflegegeld und Entlastungsleistungen profitieren. Damit die Lebensgestaltung der Pflegebedürftigen vereinfacht wird, stehen ihnen folgende finanzielle Leistungen zur Verfügung:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Erfolgt die Pflege zu Hause durch Angehörige haben die Personen in Pflege Anspruch auf Pflegegeld. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung der Pflegekasse, die Pflegebedürftige für die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Personen erhalten. Dabei ist die Höhe des Betrags für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz gleich.

Pflegesachleistungen werden hingegen gezahlt, wenn eine ambulante Verpflegung durch einen ausgebildeten Pflegedienst vorliegt. Diese werden unmittelbar mit den Pflegekassen abgerechnet.

Treffen beide Versorgungen zu, verringert sich der Betrag des Pflegegeldes prozentual, je mehr die Pflegesachleistungen beansprucht werden.

Monatlicher Pflegegeldbetrag auf dem Pflegegrad 2332 Euro
Monatliche Pflegesachleistungen auf dem Pflegegrad 2761 Euro

Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Werden die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, kann der restliche Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Darunter fallen beispielsweise die Unterstützung durch Haushaltskräfte, Betreuungsgruppen oder Betreuungsassistenten, Einsatz von Organisationskräften bei Besorgungen oder Korrespondenzen mit Behörden. Dies gilt für alle Pflegegrade.

  • monatlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 125 Euro

Wichtig

Die Kosten müssen vorerst selbst von der pflegebedürftigen Person getragen werden. Daher sollten Betroffene darauf achten, Rechnungen aufzuheben, um sie bei der Pflegekasse einreichen und die Kosten erstattet bekommen können. Mit einer Abtretungserklärung können Sie die Vorkasse jedoch umgehen.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich vor allem um Arbeitsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern und Beschwerden lindern sowie zu einer selbstständigeren Lebensweise führen sollen. Diese stehen Pflegebedürftigen auf allen Pflegegraden zu. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung teilweise übernommen.

Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise

  • ein Hausnotrufsystem
  • Pflegebetten
  • Rollatoren

Diese sollen laut SGB XI § 40 leihweise zur Verfügung gestellt werden, wodurch Zuzahlungen von 10%, jedoch maximal von 25 Euro, erfolgen können. Die notwendige Änderung, Wartung oder Beschaffung von Ersatz sind hierbei inbegriffen. Lehnt eine Pflegeperson die leihweise Bereitstellung ab, muss sie die Gesamthöhe der Kosten übernehmen.

Beachten Sie, dass Versicherte sich in bestimmten Fällen von den Zuzahlungen durch die Pflegekasse befreien lassen.

Mit bis zu 40 Euro pro Monat können Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zugesichert werden. Diese werden in der Regel selbst von den Betroffenen besorgt. Zu solchen Pflegehilfsmittel zählen beispielsweise

Weitere medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die bei allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden können, sind für gesetzlich Versicherte im Hilfsmittelverzeichnis der jeweiligen Pflegekasse und für privat Versicherte im Hilfsmittelkatalog aufgelistet.

Kostenübernahme im Pflegegrad 2 bei

KurzzeitpflegeWenn Sie eigentlich zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationäre Pflege benötigen, können Sie dafür die Kurzzeitpflege einsetzen. Oft ist das der Fall, wenn sich ein Gesundheitszustand vorübergehend stark verschlechtert, zum Beispiel nach einer schweren Operation. Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr. Ungenutztes Budget können Sie teilweise für die Verhinderungspflege nutzen.
VerhinderungspflegeDie pflegebedürftige Person hat bei diesem Pflegegrad einen jährlichen Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro.  Insgesamt sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich. Voraussetzung dafür ist zum einen die grundsätzliche häusliche Pflege durch einen Angehörigen. Zum anderen die Abwesenheit des Angehörigen durch Urlaub oder Krankheit. Während der Abwesenheit wird die Pflege von einem Pflegedienst übernommen.
Teilstationärer PflegeAuch wenn die Pflege zum Teil von Pflegediensten übernommen wird, können Leistungen in Anspruch genommen werden. Für die Tages- oder Nachtpflege können bei Pflegegrad 2 die Zuschüsse an Pflegegeld und Pflegesachleistungen geltend gemacht werden.

Pflege zu Hause oder vollstationär: weitere zentrale Ansprüche im Überblick

Die übernommenen Leistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege durch einen Pflegedienst unterscheiden sich von der Höhe der Kosten, die von der Pflegeversicherung zur täglichen Pflege bezuschusst wird.

Häusliche Pflege

Neben den oben dargestellten Leistungen, denen Betroffenen bei der häuslichen Pflege auf dem Pflegegrad 2 zustehen, haben sie weiterhin Anrecht auf:

  1. Zuschuss für Wohnraumanpassung
  2. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  3. Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche für Versicherte nach SGB § 37 Absatz 3
  4. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 des Gesetzes

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anrecht auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten und an den Pflegebedürfnissen anzupassen. Dazu gehören beispielsweise der Umbauten im Bad oder der Einbau eines Treppenlifts. Dieser Zuschuss steht weiterhin Pflegebedürftigen zu, die in einer betreuten Wohngruppe oder Senioren-Wohngemeinschaft wohnen. Hierbei stehen jedem Bewohner zudem weitere 2.500 Euro für die Gründung zu sowie monatlich 214 Euro für eine Organisationskraft. Diese Leistungen sind für alle auf Pflege angewiesene Personen der Pflegegrade gleich.

Vollstationäre Pflege

Versicherte, die Tag und Nacht ambulant auf einer Station oder im Pflegeheim versorgt werden, erhalten monatlich 770 Euro. Das bedeutet seit der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad weniger Zuschuss von den Pflegekassen bezüglich den verschiedenen Leistungen.

Dabei müssen Sie ebenfalls beachten, dass Versicherte einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) bei Pflege im Alten- oder Pflegeheim zahlen müssen. Die Höhe der Leistungen ist jedoch nicht abhängig vom Pflegegrad, sondern kann sich zwischen den Pflegeheimen unterscheiden. Daher sollte sich bei der Auswahl des passenden Heims vorher umfassend erkundigt und Vergleiche gezogen werden.

Fazit: Machen Sie sich Ihr Anrecht auf die Leistungen des Pflegegrads 2 bewusst

Den Pflegegrad 2 erhalten Menschen durch das Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Die MDK-Begutachtung erfolgt über die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Der Pflegegrad 2 bietet sowohl Personen ohne, als auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz umfassende Pflegeleistungen, Sachleistungen und Entlastungsleistungen. Dabei profitieren sie mit der Einführung des Pflegegrads von höheren Beträgen als in der alten Pflegestufe. Da die Selbstständigkeit auf diesem Pflegegrad erheblich eingeschränkt ist, brauchen die Pflegebedürftigen mehr Unterstützung. Das heißt für die Pflege verantwortliche Personen einen höheren Betreuungsaufwand bei Tag und Nacht.

FAQ’s: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 ist eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person bei der Bewältigung ihrer täglichen Aktivitäten aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen beschreibt. Es handelt sich um einen mittleren Pflegegrad, der auf einer Skala von 1 bis 5 angesiedelt ist.

Wie wird der Pflegegrad 3 bestimmt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDP) anhand eines Begutachtungsverfahrens festgelegt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und psychische Belastungen bewertet.

Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 3 zu?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags helfen sollen. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflegehilfen, Pflegehilfsmittel und teilstationäre Pflegeangebote wie Tagespflegeeinrichtungen.