Die private Pflegeversicherung: Privat für den Pflegefall vorsorgen

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Die Lebenserwartung in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Das zeigt die neue Gesundheitsstatistik der WHO. Im Umkehrschluss benötigen mehr Menschen Pflege und nehmen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch. Wie viel die Pflege und die Unterbringung in einem Pflegeheim tatsächlich kosten, wird von vielen unterschätzt.

Damit im Bedarfsfall in jeder Hinsicht Absicherung besteht, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema “private Pflegeversicherung” auseinander zu setzen. 

Pflegepflichtversicherung

In Deutschland ist die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung (= Pflegepflichtversicherung) seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt der Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss die Pflegeversicherung privat abschließen. Dies ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert.

Die Versicherungspflicht gilt ebenso für Beamte, die nach entsprechenden Vorschriften Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben. Dasselbe gilt für Heilfürsorgeberechtigte, die keine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung haben, zum Beispiel Polizeibeamte und Soldaten. Sie schließen eine beihilfekonforme (anteilige) Versicherung ab.

Wie funktioniert die private Pflegepflichtversicherung?

Die private Pflegversicherung arbeitet nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das bedeutet, jede Generation Versicherter bildet frühzeitig Altersrückstellungen. Damit werden die Kosten nicht auf künftige Generationen der Beitragszahler umgelegt, sondern ein Kapitalstock für die Zukunftsvorsorge aufgebaut. Ziel ist es, die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung in der Zukunft stabil zu halten.

Die private Pflegeversicherung stellt eine Vollkaskoversicherung dar und dient damit als “Rundum-Absicherung” im Pflegefall.

Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten seit 1995 folgende gesetzliche Regelungen:

  1. Versicherungspflichtige und -berechtigte Antragssteller haben einen Anspruch auf die Aufnahme.
  2. Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen.
  3. Die Kalkulation von Prämien wird geschlechtsunabhängig durchgeführt.
  4. Die Prämienhöhe darf nicht den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigen. Das gilt für Versicherungsnehmer, die über eine Vorversicherungszeit von mind. 5 Jahren in einer privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherung verfügen.
  5. Kinder sind nach gleichen Bedingungen wie in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert.
  6. Solange Versicherungspflicht besteht, darf das Versicherungsunternehmen die private Pflegeversicherung nicht kündigen.
  7. Ein Versicherungsanspruch besteht, wenn die versicherte Person in den vergangenen 10 Jahren vor Antragsstellung mind. 2 Jahre versichert war.
  8. Erfüllt ein Elternteil die Vorversicherungszeit, gilt sie ebenso für versicherte Kinder.

Die Grundlagen der Beitragsbemessung

Bei privaten Pflegeversicherungen gelten einheitliche Tarife. Das heißt, die Leistungen der Versicherungen sind identisch. Die Höhe des Beitrags kann unterschiedlich ausfallen.

Grundlage für die Beitragsbemessung sind

  • der Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Vertrags und
  • das Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn.

Die Versicherungsunternehmen berechnen den Beitrag nicht in Eigenregie, sondern melden die Daten von Versicherungsnehmern an den PKV-Verband. Er kalkuliert die Beiträge anhand gesetzlicher Vorgaben.

Im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Privatversicherte finanzieren mit den monatlichen Beiträgen die Leistungen, die sie im späteren Pflegefall beziehen. Das bedeutet: Mit einem späten Wechsel zur privaten Krankenversicherung steigt der zu zahlende Beitrag.

Wie hoch ist der Beitrag für Versicherungsnehmer?

So hoch sind die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung.

Für Bestandskunden gelten gesetzliche Höchstbeiträge. Diese orientieren sich an denen der sozialen Pflegeversicherung.

Für Neukunden gilt die Begrenzung der Beiträge in den ersten fünf Versicherungsjahren nicht. Abhängig vom Gesundheitszustand kann ein Risikozuschlag fällig werden. Nach Ablauf der fünf Jahre wird maximal der Höchstbetrag der gesetzlichen Versicherung fällig. Das ist seit 1995 gesetzlich verankert, um Versicherte vor hohen Kosten zu schützen.

Für Versicherungsnehmer ohne Beihilfeanspruch ergeben sich aktuell 138,40 Euro pro Monat. Versicherte mit Anspruch auf Beihilfe zahlen monatlich 69,20 Euro.

Kinder, die nicht erwerbstätig sind, werden bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Kinder, die sich in der Schul- und Berufsausbildung befinden, sind bis 25 Jahre mitversichert. Wird ein Freiwilligendienst absolviert, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr.

Für beitragspflichtige Studenten bis zum vollendeten 39. Lebensjahr gilt aktuell ein Sonderbetrag von 11,86 Euro pro Monat.

Zuschüsse zu den monatlichen Beiträgen der Pflegeversicherung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmern einen Zuschuss zu leisten. Dieser wird mit der Höhe des Beitrags, der in der sozialen Pflegeversicherung anfallen würde, gleichgesetzt. Er zahlt maximal die Hälfte des tatsächlich anfallenden Beitrags.

Damit der Zuschuss ausgezahlt wird, muss der Arbeitgeber jährlich einen entsprechenden Nachweis über die private Pflegeversicherung und deren Beiträge liefern. Diesen Nachweis erhalten Arbeitnehmer jährlich ohne zusätzliche Aufforderung von der Pflegeversicherung.

Privatversicherte Studenten und Schüler die nicht bei einem Elternteil beitragsfrei mitversichert sind, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro. Voraussetzung ist, dass sie BAföG beziehen.

Rentner erhalten keinen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen der privaten Pflegeversicherung.

Wann erbringt die private Pflegeversicherung Leistungen?

Die private Pflegeversicherung erbringt Leistungen, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Als pflegebedürftig gelten Menschen, deren Selbstständigkeit bzw. deren Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind und daher Pflege benötigen. Dazu zählen physisch, psychisch oder demenziell erkrankte Menschen.

Dauerhaft bedeutet, dass die Einschränkung an mehr als sechs Kalendermonaten pro Jahr besteht. Tritt die Pflegebedürftigkeit an weniger als sechs Monaten ein, übernimmt die private Krankenversicherung die Leistungen. Zum Beispiel im Fall von Rehabilitationsmaßnahmen. Damit Pflegebedürftigkeit vorliegt, muss ein Pflegegrad anerkannt werden.

Zur Feststellung und Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Stellung eines schriftlichen Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der zuständigen privaten Krankenkasse.
  2. Dem Antragssteller wird eine Pflegeberatung durch die Compass Private Pflegeberatung GmbH angeboten. Diese findet innerhalb von 2 Wochen nach Stellung des Antrags statt.
  3. Das private Versicherungsunternehmen schickt einen Gutachter der MEDICPROOF GmbH zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Geprüft werden insgesamt sechs Bereiche des Alltags, die in verschiedene Kriterien untergliedert sind. Das Vorgehen entspricht dem der sozialen Pflegeversicherung. Jedes Kriterium wird gewichtet und entsprechende Punkte vergeben. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Diese entscheidet über die Höhe des Pflegegrads (ehem. Pflegestufe).

    Pflegebedürftige, die vor dem 01.01.2017 einer Pflegestufe zugeordnet waren, wurden – im Zuge der Pflegereform – dem entsprechenden Pflegegrad zugeteilt. Hierfür sorgte die Pflegekasse mit entsprechenden Überleitungsbescheiden. Die Pflegekassen stellten die neuen Pflegeleistungen automatisch zur Verfügung. Es gab keine Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Überleitung in den Pflegegrad.
  4. Die Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrads muss innerhalb von 25 Arbeitstagen erfolgen. Geschieht das nicht, werden dem Versicherungsnehmer für jede überschrittene Woche 70 Euro gezahlt.
  5. Nach Anerkennung des Pflegegrads erhält der Versicherungsnehmer die ihm zustehenden Leistungen.

Grundsätzlich gilt:

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung gleichen in Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung. Das Ausmaß der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und von der gewählten Pflegeart. Abhängig von der gewählen Pflegeart ergeben sich Pflegekosten in unterschiedlicher Höhe.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind, ebenso wie Geldleistungen, steuerfrei. Sie werden gewährt, wenn sich der Versicherte im Inland aufhält. Davon ausgeschlossen sind Urlaubsreisen von maximal sechs Wochen pro Jahr. Hält sich der Versicherte länger im Ausland auf, ruht der Leistungsanspruch.

Ausnahmen: Pflegegeld und Rentenversicherungsbeitrag

Von dieser Regelung ausgenommen sind das Pflegegeld und der Rentenversicherungsbeitrag der Pflegeperson. Diese Leistungen ruhen nicht, wenn sich der Versicherte in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes aufhält. Dazu zählen die EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.

Ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung möglich?

Wer privat versichert ist, kann nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der Gesetzgeber möchte den folgenden Fall vermeiden: Jüngere Versicherte nutzen den geringeren Beitrag der privaten Versicherung und wechseln im Alter in die preiswertere gesetzliche Versicherung.

Die Möglichkeit eines Wechsels und die damit verbundenen Anforderungen hängen von verschiedenen Kriterien ab.

1. Möglichkeiten des Versicherungswechsels für Angestellte

Möchten Angestellte zurück in die gesetzliche Versicherung, muss das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 60.750 Euro brutto pro Jahr unterschritten werden. Zum Beispiel, weil das 13. Monatsgehalt wegfällt, der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verringert oder Provisionen nicht mehr gezahlt werden. Als Änderungszeitpunkt für den Versicherungswechsel gilt der Zeitpunkt der Änderung des Arbeitsvertrags.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Teil des Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt wird. Hierdurch verringert sich das versicherungspflichtige Einkommen. Der Vorgang wird als „Entgeltumwandlung“ bezeichnet.

2. Optionen des Versicherungswechsels für Selbstständige

Entscheidet sich ein Selbstständiger für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, muss das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese beträgt, wie zuvor genannt, 60.750 Euro brutto pro Jahr.

Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben (müssen), können in die Familienversicherung des Lebenspartners / Ehepartners wechseln. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige max. über ein Einkommen von 415 Euro monatlich verfügt. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zählen ebenfalls zum Einkommen.

3. Versicherungswechsel für Personen über 55 Jahren

Für Personen über 55 Jahren gestaltet sich der Wechsel von privater zu gesetzlicher Versicherung schwierig. Diese Altersgrenze wurde, im Zuge der Gesundheitsreform, im Jahr 2000 eingeführt.

Der Versicherte hat die Möglichkeit, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden. In diesem Fall darf das Einkommen max. 425 Euro betragen. Bei Ausführung eines Minijobs darf es 450 Euro pro Monat nicht überschreiten.

4. Wechsel der Versicherung im Fall von Arbeitslosigkeit

Selbstständige und Angestellte unter 55 Jahren können im Falle der Arbeitslosigkeit zurück zur gesetzlichen Versicherung wechseln. Als Voraussetzung gilt, dass Arbeitslosengeld 1 bezogen wird.

5. Umzug ins Ausland

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in ein Land mit Krankenversicherungspflicht umzuziehen. Wird dort mind. für 12 Monate ein Angestelltenverhältnis ausgeübt, lässt sich nach der Rückkehr nach Deutschland der Vertrag mit der privaten Versicherung kündigen.

Voraussetzungen:

  • Der Vertrag mit der privaten Pflegeversicherung wird frist- und formgerecht gekündigt.
  • Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung.

6. Vorübergehender Wechsel von privater zu gesetzlicher Versicherung

Soll die gesetzliche Versicherung vorübergehender Natur sein, empfiehlt sich eine sogenannte „Anwartschaftsversicherung“. Mit dieser besteht Anspruch auf die Wiederaufnahme in die private Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen.

Unterschieden wird in der Praxis zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Anwartschaftsversicherung.

  • Kleine Anwartschaftsversicherung: Bei einem erneuten Wechsel gibt es keine Gesundheitsprüfung und es wird kein Risikozuschlag erhoben. Sie sichert den bislang gezahlten Beitrag im Falle einer Rückkehr ab.

    Das ursprüngliche Eintrittsalter bleibt nicht erhalten und es werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei der Wiederaufnahme der privaten Versicherung ist auf das Aufnahmealter zu achten.

  • Große Anwartschaftsversicherung: Zuvor gebildete Altersrückstellungen werden beitragsmindernd angerechnet, wenn die private Versicherung erneut aufgenommen wird.

Das ursprüngliche Eintrittsalter bleibt erhalten und dient als Grundlage für spätere Beiträge.

Fakt ist: Der Wechsel ist zwar grundsätzlich möglich, in der Praxis mit Herausforderungen verbunden. Die Beratung durch einen Experten ist in diesem Zuge sinnvoll, um die individuelle Situation zu klären. Er wird eine adäquate Lösung zur Absicherung finden.

Was sind die Vorteile der privaten Pflegeversicherung?

  1. Die private Pflegeversicherung ist eine Vollkaskoversicherung und schließt die Versorgungslücke zur sozialen Pflegeversicherung (= Teilkaskoversicherung).
  2. Der monatliche Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand. Er ist in seiner Höhe auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt.
  3. Wer frühzeitig vorsorgt, profitiert von günstigeren Beiträgen.
  4. Das private Vermögen und die Rente des Pflegebedürftigen werden nicht für die Kosten der Pflege herangezogen. Das Erbe bleibt für die Kinder erhalten. 
  5. Die Finanzen der Kinder werden geschont. Das Vermögen der Kinder bzw. Angehörigen wird nicht zum Begleichen der Pflegekosten verwendet.
  6.  Maximale Freiheit bei der Wahl des Pflegeheims.
  7. Pflegebedürftige sind nicht auf das Sozialamt angewiesen. Es muss kein Geld vom Sozialamt beantragt werden, wenn die Rente oder das vorhandene Vermögen die Pflegekosten nicht decken können.

Was sind die Nachteile der privaten Pflegeversicherung?

  1. Zur Schließung der Lücke zur gesetzlichen Versicherung und zur ausreichenden Absicherung werden oftmals hohe Beiträge fällig.
  2. Abhängig vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand steigt der Beitrag.
  3. Der Wechsel von der privaten Pflegeversicherung in eine gesetzliche Versicherung ist in der Praxis mit Hürden verbunden.

Zusatzversicherung: Die private Pflegezusatzversicherung

Wer gesetzlich oder freiwillig versichert ist und sich zusätzlich für den Pflegefall eine Absicherung wünscht, für den gibt es die Möglichkeit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gelten die oben genannten Vorteile von Privatversicherten. 



Für gesetzlich Versicherte kann es aus diesem Grund lohnend sein, sich mit dem Thema „private Pflegezusatzversicherung“ auseinander zu setzen.

Zu unterscheiden sind drei Arten der privaten Pflegezusatzversicherung.

  1. Pflegetagegeldversicherung: Tritt der Pflegefall ein, wird ein zuvor fixierter Tagessatz, das „Pflegetagegeld“, ausgezahlt. Das Pflegetagegeld aus der Pflegetagegeldversicherung steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

  2. Pflegekostenversicherung: Pflegebedürftige reichen Belege für die entstandenen Aufwendungen der Pflege (= Pflegekosten) bei der Pflegekostenversicherung ein. Die Versicherung erstattet die anfallenden Restkosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Eine andere Möglichkeit besteht in der Aufstockung der gesetzlichen Leistungen für die Pflege.

  3. Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall wird ein fixer monatlicher Betrag an den Versicherten ausgezahlt. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, werden keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt. Aus diesem Grund fallen die monatlichen Beiträge i.d.R. höher aus als bei den anderen privaten Pflegezusatzversicherungen. Die Pflegerentenversicherung leistet bei Demenz.

Ein Vergleich der Angebote und Tarife kann im Pflegefall bares Geld sparen und die Pflege absichern.

Fazit: Pflege kostet Geld

Heutzutage werden mehr Senioren in Pflegeheimen untergebracht. Die mit der Unterbringung im Pflegeheim verbundenen Kosten sind immens. Die Preise sind unter anderem vom Umfang der Pflege, der Zimmerausstattung, dem Standort, den Investitionskosten und dem Bundesland abhängig. In Deutschland kostet ein Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung im Schnitt 3.000 Euro. Pflegebedürftige und Angehörige stehen damit vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen rund um das Thema “Pflege”.



Eine frühzeitige Entscheidung für die private Pflegeversicherung ist von Vorteil. Sie schließt die Versorgungslücke zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung. Darüber hinaus muss nicht das Vermögen der Angehörigen in Anspruch genommen werden, die Rente und das eigene Vermögen werden gesichert.

Für gesetzlich oder freiwillig Versicherte kann sich aus denselben Gründen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung anbieten. Ein Vergleich der Leistungen verschiedenen Pflegezusatzversicherungen ist in jedem Fall sinnvoll.