Pflegezusatzversicherung: Höhe, Modelle und Leistungen im Überblick

Womit Sie rechnen können und welche Vorteile es gibt
Eine Pflegerin in einem gestreiften Shirt sitzt neben einer Seniorin im Rollstuhl. Neben der Seniorin steht ein Weihnachtsbaum. Beide lächeln einander an.
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Inhaltsverzeichnis

Ob in Betreuungseinrichtungen oder zu Hause: Pflege ist teuer. Obwohl die Kassen einen Teil der Pflegekosten übernehmen, müssen Betroffene und Angehörige für eine gute Betreuung viel Geld in die Hand nehmen. Der gesetzliche Anspruch reicht zur Finanzierung allein nicht aus. Der Ausweg: Eine Zusatzversicherung für die Pflege. Denn wer eine Pflegeversicherung abschließt, kann die Finanzierungslücke verringern, wenn nicht sogar schließen. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Pflege-Zusatzversicherung: Situation einschätzen

In Deutschland besteht Pflegepflichtversicherung. Das bedeutet, dass alle Personen Beiträge in eine Pflegekasse zahlen müssen. Ganz egal, ob gesetzlich versichert oder privat versichert. Auch wer freiwillig versichert ist, muss in eine Pflegekasse einzahlen. 

Und das ist durchaus sinnvoll. Denn ob Pflege im Alter notwendig sein wird, kann niemand vorhersagen. Die Kosten für eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung belaufen sich durchschnittlich auf etwa 3000 Euro pro Monat. Fest steht, dass die Zuschüsse der Pflegekasse bei weitem nicht ausreichen, um problemlos einen Heimaufenthalt finanzieren zu können. 

Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene Pflegegeld in unterschiedlicher Höhe: Bei einem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung kommen noch Unterhaltskosten und Investitionskosten hinzu. Den Differenzbetrag müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Ist kein Vermögen vorhanden, müssen Ehepartner und Kinder als Unterhaltspflichtige bei entsprechendem Einkommen die finanzielle Lücke schließen. 

Genauso kann das Sozialamt in Vorleistung gehen und die Kosten übernehmen. Jedoch in einigen Fällen kann es sich die Kosten von den Angehörigen zurück holen. Eine private Zusatzversicherung kann deshalb sinnvoll sein. Wie teuer eine Pflegezusatzversicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Faktoren der Pflegezusatzversicherung

Folgende Faktoren können einen Einfluss auf die Höhe der Zusatzversicherung für die Pflege haben:

Persönliche Fragen zur Pflegezusatzversicherung: 

Werden Sie im Alter oder bei Krankheit von Angehörigen betreut?

Wenn Ehepartner, Kinder oder Privatpersonen Sie unterstützen, fallen die Kosten für ambulante Pflege möglicherweise geringer aus.
Wie hoch werden die Pflegekosten voraussichtlich sein?
Möchten Sie in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause leben?
Schwebt Ihnen ein teures Heim vor?
Haben Sie im Pflegefall auch finanzielle Mittel aus anderen Quellen?

(Beispiel: Können Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus vermieten?)
Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus?
Welche Gelder haben Sie im Alter zu erwarten?
Wie hoch wird zum Beispiel die Rente sein?
Gibt es eine Lebensversicherung?

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Stellt sich die Frage, wie hoch der Eigenanteil überhaupt sein wird. Der finanzielle Zuschuss durch die Pflegekasse im Fall von Pflegebedürftigkeit leitet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad ab, der erkrankten Personen nach dem Pflegebedürftigkeitsbegriff zuerkannt wird. 

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen), die sich auf die Höhe des Zuschusses auswirken, die Ihre Pflegekasse übernimmt. 

Die Kosten, die auf Sie zukommen, können Sie grob schätzen. Bedenken Sie dabei auch, dass sich die Situation schnell verändern kann. Zum Beispiel dann, wenn Sie oder Ihr bereits pflegebedürftiger Angehöriger einen höheren Pflegegrad zuerkannt bekommt, weil sich die gesundheitliche Situation verschlechtert hat. Das wirkt sich nicht nur auf die Leistungen der Pflegekasse aus, sondern auch auf die Höhe des Eigenanteils. 

Durchschnittlicher Eigenanteil: 

PflegegradAmbulante Pflege Stationäre Pflege
Pflegegrad 1125 Euro1500 Euro
Pflegegrad 2500 Euro1500 Euro
Pflegegrad 31100 Euro1500 Euro
Pflegegrad 42200 Euro1500 Euro
Pflegegrad 52200 Euro1500 Euro
(Quelle: Verbraucherzentrale) 

Was sollten Sie bei einer Pflegeversicherung bedenken?

Pflegeversicherung ist nicht gleich Pflegeversicherung. Es gibt nicht nur verschiedene Modelle, sondern auch unterschiedliche Anbieter. Das können Krankenkassen sein, aber auch namhafte Versicherungsunternehmen. Die Preise unterscheiden sich deutlich. 

Es gibt auch Verträge für Pflegeversicherungen, die durch den Staat unterstützt werden. Die Bedingungen sind allerdings meist schlechter. Grundsätzlich sollte Ihnen klar sein: Sie zahlen die Beiträge lebenslang, darüber hinaus werden die finanziellen Aufwendungen für eine Zusatzversicherung mit der Zeit steigen. Auch die Frage des Alters spielt eine Rolle bei der Entscheidung: Für Menschen, die unter 50 Jahre alt sind, ist der Abschluss einer Pflegeversicherung meist zu früh. 

Hinzu kommt, dass Sie sich überlegen sollten, wie hoch die Summe sein soll, über die Sie im Fall von Pflegebedürftigkeit verfügen möchten. 

Wenn Sie auf keinen Fall in eine Pflegeeinrichtung ziehen, sondern zu Hause betreut werden möchten, sollten Sie darauf achten, dass Kosten für die Pflegegrade 2 und 3 abgedeckt sind. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 und 5 werden normalerweise nur in seltenen Fällen in den eigenen vier Wänden betreut. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Weitere Empfehlungen für die Zusatzversicherung Pflege 

  • Eine Pflegezusatzversicherung für eine stationäre Betreuung sollte ab Pflegegrad 2 einheitliche Leistungen bieten. Damit ist gewährleistet, dass sich keine zusätzliche Finanzierungslücke auftut, wenn sich der Pflegegrad ändert
  • Die Kosten für Pflege, egal ob ambulant oder stationär, können auch in Ihrer Region unterschiedlich hoch sein. Erkundigen Sie sich rechtzeitig
  • Bedenken Sie, dass Pflegekosten allgemein weiter steigen können

Pflegezusatzversicherung: Modelle und Leistungen

Wenn Sie eine private Pflegevorsorge abschließen möchten, können Sie zwischen drei Formen wählen: 

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Der monatliche Beitrag, den Sie entrichten müssen, hängt von gewählten Tarif und in allen drei Fällen vom Gesundheitszustand und Alter ab. Für ältere Menschen mit Vorerkrankungen ergibt sich eine höhere Versicherungsprämie als für jüngere. 

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Pflege-Bahr. Bei dieser staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung ist das Alter nicht von Bedeutung, der Gesundheitszustand schon. Bei Antragstellung sind Gesundheitsfragen üblich. Diese sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten. Wenn ans Licht kommt, dass Sie Krankheiten verschwiegen haben, zahlt die Zusatzversicherung später nur anteilig oder gar nicht. 

Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld

Die Pflegekostenversicherung zahlt für tatsächlich anfallende Kosten in der ambulanten und stationären Pflege. Dazu werden im Vorfeld Kriterien festgelegt. Alle Leistungen, die bei Pflegebedürftigkeit durch die Versicherung übernommen werden sollen, müssen durch Belege nachgewiesen werden. Sonst erfolgt keine Leistungsübernahme

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Der Versicherer erstattet die Kosten bis zu einem vorher definierten Höchstbetrag – oder es wird ein Prozentsatz für Pflegekosten festgelegt, die der Versicherer übernimmt. 

Wichtig

Bei einer Pflegekostenversicherung müssen die Versicherungsnehmen die Kosten bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit weiterzahlen. 

Eine Pflegetagegeldversicherung, kurz PTG, zahlt im Pflegefall ein vorher festgelegtes Pflegetagegeld. Das Geld ist nicht zweckgebunden. Sie können es nach eigenem Gutdünken verwenden. 

Die Tagessätze betragen normalerweise zwischen zehn und hundert Euro. Diese Summe wird mit dem Faktor 30 multipliziert und ergibt so den Betrag, der nach festgelegten Kriterien monatlich an Sie ausgezahlt wird. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist die ausgezahlte Summe. Antragsteller können zwischen einem starren und einem flexiblen (dynamisch) Tarif wählen. Wenn diese Versicherung durch den Pflege-Bahr bezuschusst wird, ist keine Gesundheitsprüfung nötig. 

Pflegerentenversicherung: Ähnlich wie Lebensversicherung

Die Pflegerentenversicherung ähnelt der Lebensversicherung: Durch Ansparung bekommen die Versicherungsnehmer eine monatliche Summe ausgezahlt, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Möglich ist auch eine Einmalzahlung. Dabei wird die volle Rente erst dann gezahlt, wenn Pflegegrad 5 vorliegt. 

Wie hoch die Summe ausfällt, hängt von den Gewinnen des Versicherers ab. Ein Mindestbetrag ist garantiert. Bei der Pflegerente müssen Pflegebedürftige keine Beiträge mehr zahlen.  

Fazit

Eine Pflegezusatzversicherung kann sinnvoll sein. Interessierte sollten sich jedoch gut informieren, denn nicht jedes Konzept ist auf die persönliche Situation zugeschnitten.