Worauf sollte man bei der Wahl eines Pflegedienstes achten?

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Im Alter brauchen Menschen zunehmend Hilfe im Alltag für Haushalt und Körperpflege oder einfach als Gesellschaft für Unternehmungen. Für Angehörige ist es oft mit großem Aufwand verbunden, die Versorgung zusätzlich zum Beruf zu übernehmen. Deshalb fällt die Wahl meist auf einen ambulanten Pflegedienst, der diese Aufgaben übernimmt. Doch welcher Pflegedienst passt zu den individuellen Anforderungen des Pflegebedürftigen? Was es bei der Auswahl zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Welche Pflegedienst-Anbieter gibt es?

Für die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Personen stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung:

  • private ambulante Pflegedienste
  • Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände, wie Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie etc.

Das Angebot der ambulanten Pflegedienste ist recht unterschiedlich. Einige bieten lediglich die Grundversorgung an, andere sind für besondere Anforderungen wie Palliativpflege oder Demenz ausgebildet. Manche Dienste führen auch Schulungen und Pflegekurse für Angehörige durch, in denen der richtige Umgang mit der pflegebedürftigen Person vermittelt wird. Je nach Pflegeeinrichtung wird auch Hauskrankenpflege angeboten.

Welche Anforderungen habe ich an den Pflegedienst?

Es gibt viele Pflegedienste, doch nicht jeder Anbieter hat die gleichen Leistungen im Angebot. Während die Grundpflege von den meisten Diensten abgedeckt wird, ist nicht jeder auch für psychiatrische Pflege oder Palliativpflege spezialisiert. Hier gilt es, das Angebot genau zu prüfen und den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuwählen:

  • Kann sich die pflegebedürftige Person noch größtenteils alleine gut versorgen und braucht nur gelegentlich Hilfe im Haushalt oder Gesellschaft? Oder besteht eine Schwerstpflegebedürftigkeit? Vor allem der Pflegegrad ist hierbei ausschlaggebend. Bei Pflegegrad 2 gelten andere Voraussetzungen als bei den Pflegegraden 3, 4 und 5.
  • Wird eine intensive Pflege benötigt, bei der die Pflegekraft viel Zeit mit der pflegebedürftigen Person verbringt, lohnt es sich, die Angebote genauer zu prüfen und nicht den erstbesten Anbieter zu nehmen. Denn zwischen beiden sollte ein vertrauensvolles Verhältnis bestehen.
  • Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege und benötigen durch einen ambulanten Pflegedienst lediglich Unterstützung, gelten wieder andere Voraussetzungen als bei einer Intensivversorgung. Hier stellt sich die Frage: Benötige ich Hilfe bei der körperlichen Pflege oder eher im Haushalt?
  • Eine weitere wichtige Frage ist beispielsweise, ob der Pflegedienst auch gewährleistet werden kann, wenn die Pflegekraft krank oder im Urlaub ist. Der Pflegedienst der Wahl sollte über ausreichend Personal verfügen, um Fehlzeiten ausgleichen zu können.
  • Zusätzlich ist es wichtig, vorausschauend zu planen. Sollte die häusliche Pflege in Zukunft aufwändiger werden und mehr Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst verlangen, kann der Dienst der Wahl diese auch gewährleisten?
  • Wird zusätzlich zur häuslichen Pflege auch eine Hauskrankenpflege benötigt? Die Hauskrankenpflege dient dazu, den Arzt zu entlasten. Sie wird direkt vom Hausarzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Nicht alle mobilen Pflegedienste bieten die Hauskrankenpflege an.
  • Wird der Pflegedienst zur häuslichen Versorgung eines alten Menschen oder eines Kindes benötigt? Auch hier gilt es, den passenden Dienst mit Spezialisierung zu finden.
  • Soll der Pflegedienst jeden Tag oder nur einmal die Woche zur Entlastung der pflegenden Angehörigen kommen? Wird die Pflege dauerhaft oder nur für einige Monate benötigt?

Welche zusätzlichen Wünsche sollte der Pflegedienst erfüllen?

Zusätzlich zur Grundversorgung hat jeder seine ganz eigenen Vorstellungen, wie der zwischenmenschliche Umgang sein sollte und welche besonderen Bedürfnisse beachtet werden müssen. Hilfreich ist es immer, sich eine Checkliste zu machen, auf der alle Anforderungen und Wünsche aufgelistet werden. Diese Punkte sollten bei jedem Angebot der verschiedenen Dienste abgefragt und verglichen werden.

Mögliche Wünsche, die nicht jeder Pflegedienst anbietet, könnten sein:

  • die Intensivpflege bei Schwerstpflegebedürftigen und hohen Pflegegraden
  • ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen (z.B. über den Hausnotruf)
  • die Möglichkeit, die Dienste eines Logopäden oder einer medizinischen Fußpflege in Anspruch zu nehmen
  • eine außerklinische Heimbeatmung
  • spezielle Qualifikationen der Mitarbeiter für besondere Erkrankungen des Pflegebedürftigen wie Schlaganfall, Diabetes, Demenz
  • eine Zulassung der Krankenkasse zur medizinischen Behandlungspflege wie Verband wechseln, Spritzen geben
  • ein bestimmter Tagesablauf, nach dem sich der Pflegedienst richten muss
  • neben der Tagespflege auch eine Nachtpflege
  • die Versorgung mit Essen auf Rädern

Wie finde ich einen ambulanten Pflegedienst?

Das Angebot ist riesig und die Entscheidung fällt oft schwer. Deshalb sollten Sie sich für die Wahl des Pflegedienstes genügend Zeit nehmen. Hier ein paar Tipps, die die Suche erleichtern:

1. Die Suche nach einem Pflegedienst

  • Internet: Die einfachste Möglichkeit, einen Pflegedienst zu finden, bietet das Internet. Auf der jeweiligen Website sind meist die Leistungen aufgelistet. Außerdem geben Bilder einen ersten Eindruck, der sich in den Bewertungen bestätigen kann. Wer im Bekanntenkreis niemanden kennt mit Erfahrungen mit der häuslichen Pflege, kann auf Bewertungsportalen die Zufriedenheit anderer Kunden nachlesen.
  • Branchenbuch: Das Branchenbuch dient immer noch als Quelle, um sich über ambulante Pflegedienste in der Umgebung zu informieren. Auf Anfrage kann ein Termin vereinbart werden, bei dem Sie sich persönlich einen ersten Eindruck vom Angebot machen können.
  • Bekannte: Wer auf der Suche nach einem guten Pflegedienst ist, sollte sich im Bekanntenkreis umhören. Oft haben Freunde oder Kollegen bereits Erfahrungen mit der Betreuung von Angehörigen und können Dienste empfehlen. Natürlich ist jede Pflegesituation anders und nicht jeder Dienst für alle Pflegebedürftigen gleichermaßen geeignet. Dennoch lässt sich durch ein Gespräch in Erfahrung bringen, ob Bekannte mit den Leistungen zufrieden waren oder eher davon abrieten.
  • Hausarzt: Natürlich können auch Ärzte Pflegedienste empfehlen, falls der Bedarf nach einer Pflegehilfe plötzlich auftritt. Doch auch hier sollten Sie sich genau über die Pflegeleistungen informieren.
  • Pflegekasse: Als Anlaufstelle dient auch die Pflegekasse, die eine Liste mit Pflegediensten anbietet, mit denen ein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde. Denn nicht jeder ambulante Dienst wird auch durch Pflegesachleistungen bezuschusst. Durch den Versorgungsvertrag werden die von den Kassen vorgegebenen Qualitätsstandards garantiert.

2. Das Beratungsgespräch

Sind einige Dienste in der engeren Wahl, sollte ein Beratungsgespräch erfolgen. Bei einem persönlichen Kennenlernen lässt sich viel über die Professionalität und auch Freundlichkeit des Personals erkennen. Ein Erstgespräch ist in der Regel kostenlos und unverbindlich.



Je nach Pflegegrad, Pflegesituation und gesonderten Wünschen wird vom Pflegedienst ein individuell zusammengestelltes Angebot vorbereitet. Darin sollte bereits ein Überblick über die Kosten für die Pflegeleistungen enthalten sein. Im Idealfall wird dabei auch über die Kostenbeteiligung der Pflegekasse für die jeweiligen Pflegegrade und die Höhe des Eigenanteils aufgeklärt. Einen positiven ersten Eindruck macht es außerdem, wenn

  • ein Mitarbeiter möglichst bald nach der Anfrage für einen Beratungstermin zur Verfügung steht.
  • ein Mitarbeiter des Pflegedienstes zum Beratungsgespräch direkt nach Hause kommt, um sich die Räumlichkeiten anzusehen.
  • der Mitarbeiter sich genügend Zeit für eine ausführliche Beratung und die Beantwortung von Fragen nimmt, ohne unter Zeitdruck zu stehen.

Auch zwischenmenschlich sollte eine gewisse Sympathie zur Pflegekraft vorhanden sein. Vergewissern Sie sich, ob dieselbe Pflegekraft zu Ihnen kommt, oder ob unterschiedliche Mitarbeiter geschickt werden. Für kleinere Hilfstätigkeiten zur Unterstützung der Angehörigen mag ein Personalwechsel akzeptabel sein, besser für das Vertrauensverhältnis ist jedoch eine gleichbleibende Pflegekraft.

3. Aufklärung über die Kosten

Der finanzielle Aspekt spielt bei der ambulanten Pflege natürlich eine große Rolle. Denn trotz Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Pflegekasse für die jeweiligen Pflegegrade von 2 bis 5 bleibt oft ein Restbetrag, den Pflegebedürftige aus eigener Tasche übernehmen müssen. Deshalb sollte der Pflegedienst ausführlich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren und einen Kostenvoranschlag machen. Manchmal besteht die Möglichkeit, Sachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren, auch darauf sollte bei der Beratung hingewiesen werden.

Ein kompetenter Pflegedienst bietet Hilfe beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln, Hilfsmitteln, eines Schwerbehindertenausweises oder eines höheren Pflegegrades an. Bevor ein Pflegevertrag abgeschlossen wird, können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige ein umfangreiches Bild von Leistungen und Kosten machen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Auch hier sollte ein Pflegedienst keinen Druck ausüben und auf eine Entscheidung drängen, schließlich will die Pflegesituation wohl überlegt sein.

Übrigens darf der mobile Altenpflegedienst an Wochenenden und Feiertagen keine zusätzlichen Kosten verlangen. Nachteinsätze zwischen 22.00 und 6.00 Uhr hingegen können extra berechnet werden.

4. Die finale Entscheidung für einen Pflegedienst

Verschiedene Faktoren spielen also eine Rolle bei der Wahl des Pflegedienstes. Bevor die Entscheidung gefällt wird, hat jedoch auch das Bauchgefühl ein Wörtchen mitzureden. Die Wahl sollte deshalb auf einen Pflegedienst fallen, bei dem Sie ein gutes Gefühl haben, sei es auf zwischenmenschlicher Ebene oder aufgrund der umfangreichen Pflegeleistungen. Die finale Entscheidung sollten die pflegebedürftige Person und die Angehörigen – sofern möglich – gemeinsam treffen.



Was beinhaltet der Pflegevertrag?

Im ambulanten Pflegevertrag müssen alle vereinbarten Pflegekosten aufgelistet sein, und zwar verständlich formuliert. Ein ordentlicher Pflegevertrag beinhaltet

  • alle Pflegeleistungen, die erbracht werden sollen. Dabei reicht es nicht aus, die Grundpflege zu berechnen. Die Auflistung muss detailliert erfolgen und in die 11 Module aufgeschlüsselt werden, z.B. „Große Toilette“, die Leistungen wie An- und Auskleiden, Kämmen, Rasieren etc. beinhaltet. Ebenfalls aufgeführt werden sämtliche Zusatzvereinbarungen.
  • die exakten Kosten für jede erbrachte Leistung. Außerdem muss klar erkennbar sein, welche Kosten über die Pflegeversicherung gedeckt werden und welche der Vertragspartner selbst übernehmen muss.
  • gegebenenfalls Investitionskosten des Pflegedienstes (z.B. für Miete, Instandhaltung, Leasing etc.), da diese nicht von der Pflegekasse übernommen werden.
  • Zuschläge für den Einsatz an Sonn- und Feiertagen.
  • eventuell den Einsatz eines Partners, der zusätzliche Leistungen wie die Palliativpflege übernimmt.
  • die Übergabe eines Schlüssels an die Pflegekraft, damit sie Zugang zu den Wohnräumen der pflegebedürftigen Person hat.
  • eine Absagefrist, falls die Dienste des Pflegepersonals einmal ausgesetzt werden.
  • eine festgelegte Haftung für Schäden, die durch die Arbeit der Pflegekraft eventuell im Haushalt entstehen.
  • eine Vertragslaufzeit und festgelegte Kündigungsfrist. Üblich ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, die der Pflegedienst einhalten muss. Andernfalls stünde die pflegebedürftige Person plötzlich ohne Betreuung da. Der Pflegebedürftige kann jedoch ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Mit Eintritt des Todes erlischt auch der Vertrag. Zusätzlich sollte vermerkt sein, dass der Vertrag bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer kurzzeitigen Unterbringung in Reha-Einrichtungen oder einer Pflegeeinrichtung vorübergehend ruht.

Wichtig zu wissen

Nicht der pflegende Angehörige ist Partner des Vertrages, sondern die pflegebedürftige Person. Das heißt, dass der Angehörige zwar gegebenenfalls im Auftrag unterschreiben kann, der Vertrag wird jedoch zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem abgeschlossen. Denn der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Würde beispielsweise die pflegende Tochter den Vertrag mit dem Pflegedienst abschließen, wäre sie auch verpflichtet, die Leistungen zu bezahlen.

Sollte es zu einer Preiserhöhung für gewisse Leistungen kommen, muss die Information darüber vorab schriftlich erfolgen. Der Vertrag muss seit 2002 laut Gesetz schriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Regelmäßige Kontrolle der Pflegeleistungen

Der Pflegebedürftige erhält eine Dokumentation, in der alle erbrachten Pflegeleistungen festgehalten sind. Hier kann jederzeit kontrolliert werden, ob die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Anhand dieser Pflegedokumentation wird jeden Monat der Leistungsnachweis erstellt, den Angehörige ebenfalls überprüfen sollten.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegedienst nicht zufrieden bin?

Die Entscheidung ist auf einen Pflegedienst gefallen, doch nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass es irgendwie doch nicht passt? Kein Problem, denn innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Einsatz der Pflegekraft besteht die Möglichkeit, den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen.

Manchmal ist im Pflegevertrag eine Kündigungsfrist von zwei oder vier Wochen abgegeben, die laut Urteil vom 09.06.2011 III ZR 203/10 des Bundesgerichtshofes jedoch nicht gesetzeskonform ist. Da die häusliche Pflege als „Dienst höherer Art“ stark auf einer Vertrauensbasis aufgebaut ist, kann der Pflegevertrag von der pflegebedürftigen Person jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, unabhängig davon, welche Kündigungsfrist im Vertrag festgehalten wurde. Denn geht das Vertrauen in die Pflegekraft verloren, wäre es unzumutbar, deren Dienste noch weitere Wochen ertragen zu müssen.

Fazit

Bei der Wahl eines ambulanten Pflegedienstes sind Pflegebedürftige und Angehörige oft überfordert. Dabei will die Entscheidung gut überlegt sein, schließlich sollte zwischen pflegebedürftiger Person und Pflegekraft ein Vertrauensverhältnis bestehen. Je nach Pflegegrad bestehen unterschiedliche Anforderungen, hinzu kommen individuelle Wünsche, die der Dienst erfüllen sollte.

Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst verschafft das Internet einen Überblick über die Anbieter, sehr wertvoll sind jedoch Empfehlungen von Bekannten, die bereits Erfahrungen mit einem ambulanten Pflegedienst gesammelt haben. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch sollte von Seiten des Pflegedienstes eine umfassende Beratung über Leistungen und Kosten stattfinden, bevor ein Pflegevertrag unterzeichnet wird. Damit es jedoch zur Unterschrift kommt, ist vor allem eines entscheidend: ein gutes Bauchgefühl, sich bei dem Pflegedienst der Wahl in gute Hände zu begeben.