Krankentransport bestellen
Ein Krankentransport ist eine medizinisch notwendige Beförderung von Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, selbstständig zu einer ärztlichen, therapeutischen oder stationären Behandlung zu gelangen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit.
Kosten allgemein: Was übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Krankentransports, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine ärztliche Verordnung der Beförderung liegt vor,
- die Fahrt steht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer medizinischen Leistung,
- andere, zumutbare Verkehrsmittel können aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden.
Obwohl die Krankenkasse die Kosten grundsätzlich trägt, können im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlungsregelungen bei Fahrkosten auch Eigenanteile entstehen. Grundsätzlich gilt für Fahrkosten:
- Versicherte zahlen 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Diese Zuzahlungspflicht gilt insbesondere für Fahrten, bei denen die Krankenkasse Fahrtkosten erstattet (z. B. ambulante Krankenfahrten). Die Regelung betrifft auch Kinder und Jugendliche.
Selbstbeteiligung/Neue Entwicklung ab 2026
Ab 2026 werden Krankentransporte – insbesondere planbare, nicht akute Krankenbeförderungen – bundesweit stärker differenziert behandelt. Zwar gibt es bisher keine einheitlich gesetzlich festgelegte „Selbstbeteiligung“ für Krankentransporte im SGB V selbst, doch zeigen aktuelle Marktentwicklungen und regionale Diskussionen, dass Krankenkassen und Leistungserbringer Eigenanteile bzw. Zuzahlungen in Abgrenzung zur medizinischen Notwendigkeit stärker thematisieren.
Beispielhaft wird in einigen regionalen Satzungen berichtet, dass bei Krankentransporten Eigenanteile eingeführt wurden – etwa rund 62 Euro Selbstbeteiligung für Krankentransporte, wenn die Leistung nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt. Solche Modelle orientieren sich an Kostenbeteiligungen im Rettungsdienst und sind als lokale Finanzierungslösungen zu verstehen, nicht als bundeseinheitliche Gesetzesregelung.
Wann fallen Kosten beim Krankentransport an?
1. Gesetzliche Zuzahlung (bei grundsätzlich genehmigter Leistung)
| Situation | Folge | Höhe der Zuzahlung |
|---|---|---|
| Medizinisch notwendige und genehmigte Fahrt | Gesetzliche Zuzahlung nach SGB V | 10 % der Fahrkosten |
| Mindestbetrag | – | 5 Euro pro Fahrt |
| Höchstbetrag | – | 10 Euro pro Fahrt |
| Begrenzung | – | Maximal die tatsächlichen Kosten |
2. Kostenübernahme kann abgelehnt werden (Eigenzahlung möglich)
| Situation | Kostenfolge |
|---|---|
| Fahrt ist nicht medizinisch notwendig | Vollständige Eigenzahlung |
| Keine ärztliche Verordnung vorhanden | Vollständige Eigenzahlung |
| Keine medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich (z. B. reine Taxifahrt ohne Indikation) | Kostenübernahme kann verweigert werden |
| Genehmigungspflichtige Fahrt ohne vorherige Genehmigung | Kostenübernahme kann abgelehnt werden |
3. Leistungen, die grundsätzlich nicht übernommen werden
| Fahrtzweck | Kostenfolge |
|---|---|
| Rezeptabholung oder Befundbesprechung ohne Behandlung | Keine Kostenübernahme |
| Fahrten zur Tagespflege oder Freizeitangeboten | Keine Kostenübernahme |
| Verpflegungskosten | Keine Kostenübernahme |
| Begleitpersonen ohne medizinische Notwendigkeit | Keine Kostenübernahme |
Praxisleitfaden für Pflegekräfte
Krankentransport richtig organisieren
Dieser Leitfaden unterstützt Pflegekräfte bei der sicheren Organisation eines Krankentransports und hilft, unnötige Kosten oder Ablehnungen durch die Krankenkasse zu vermeiden.
1. Art des Transports klären
Zunächst ist zu prüfen, welche Beförderungsform erforderlich ist:
| Transportart | Wann erforderlich? | Beispiel |
|---|---|---|
| Rettungstransport (RTW) | Akuter Notfall, vitale Gefährdung | Schlaganfall, Atemnot |
| Krankentransport (KTW) | Medizinische Betreuung während der Fahrt notwendig | Liegendtransport, Sauerstoffpflicht |
| Krankenfahrt (Taxi/Mietwagen) | Keine medizinische Betreuung nötig | Gehfähig, aber nicht transportfähig mit ÖPNV |
2. Ärztliche Verordnung einholen
Ein Krankentransport ist grundsätzlich verordnungspflichtig.
Pflegekräfte sollten darauf achten, dass:
- die Verordnung vollständig ausgefüllt ist
- die medizinische Begründung klar dokumentiert wurde
- bei ambulanten Fahrten ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt
Ohne Verordnung kann die Kostenübernahme abgelehnt werden.
3. Genehmigungspflicht prüfen
Genehmigungspflicht besteht häufig bei:
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Serienfahrten (z. B. Dialyse, Onkologie)
- Fahrten ohne Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
Nicht genehmigungspflichtig sind in der Regel:
- Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung
- Notfalltransporte
Im Zweifel sollte vorab Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden.
4. Kosten und Zuzahlungen erklären
Pflegekräfte sollten Betroffene und Angehörige transparent informieren:
Gesetzliche Zuzahlung
- 10 % der Fahrkosten
- mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt
- maximal jedoch die tatsächlichen Kosten
Ab 2026 verstärkt relevant
Regionale Unterschiede bei nicht eindeutig medizinisch notwendigen Transporten können zu zusätzlichen Eigenanteilen führen. Deshalb:
- medizinische Begründung dokumentieren
- unnötige Transporte vermeiden
- Alternativen prüfen
Zuzahlungsbefreit sind Versicherte, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
5. Dokumentation im Pflegealltag
Zur Absicherung sollte dokumentiert werden:
- Mobilitätszustand
- medizinische Indikation
- besondere Risiken (Sturzgefahr, Sauerstoffbedarf, Desorientierung)
- Zeitpunkt der Bestellung
- Transportart
Eine saubere Dokumentation schützt Einrichtung und Mitarbeitende.
6. Typische Fehler vermeiden
- Krankentransport ohne ärztliche Verordnung bestellen
- Transportart nicht korrekt einschätzen
- Genehmigungspflicht übersehen
- Angehörige nicht über Zuzahlungen informieren
7. Praxistipp für ambulante Dienste
Bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten empfiehlt sich:
- enge Abstimmung mit der Arztpraxis
- frühzeitige Beantragung von Serienverordnungen
- Kooperation mit verlässlichen Transportunternehmen
Fazit für die Praxis
Ein korrekt organisierter Krankentransport erfordert:
- medizinische Notwendigkeit
- vollständige Verordnung
- transparente Kostenkommunikation
- sorgfältige Dokumentation
So lassen sich Rückfragen der Krankenkasse, unnötige Eigenanteile und organisatorische Reibungsverluste vermeiden.